Beschlussvorschlag der
SPD-Kreistagsfraktion:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit allen Akteuren des
Pilotprojektes „Gemeindenotfallsanitäter/in“ der Landkreise Ammerland,
Cloppenburg, Vechta und der Stadt Oldenburg zu initialisieren. Ziel dieser
Gespräche soll dabei eine Potentialanalyse sein, die Umsetzungsmöglichkeiten
und erforderliche Maßnahmen zur Implementierung eines vergleichbaren
Pilotprojektes im Kreis Coesfeld darstellt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung zur Thematik „Gemeindenotfallsanitäter/in“ zu beobachten und bei nächster Gelegenheit mit den Kostenträgern zu diskutieren. Über die weitere Entwicklung zur Thematik wird zu gegebener Zeit im Fachausschuss berichtet.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.
Begründung:
Mit beigefügtem
Schreiben vom 10.05.2023 stellte die SPD-Kreistagsfraktion den im
Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügtem
Schreiben zu entnehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Kreis Coesfeld ist Träger des
Rettungsdienstes und gestaltet diesen im Wesentlichen auf dem Gebiet des
Kreises unter Berücksichtigung des vom Kreistag beschlossenen
Rettungsbedarfsplans. Der letzte Rettungsbedarfsplan wurde im Jahr 2018
beschlossen.
Aktuell laufen die Arbeiten zur
Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans. Die Beratung und Beschlussfassung ist
für die erste Sitzungsfolge nach den Sommerferien vorgesehen.
Der Bedarfsplan bedarf der Zustimmung
durch die Kostenträger. Das erforderliche Beteiligungsverfahren wurde bereits
eingeleitet. Das letzte förmliche Abstimmungsgespräch fand am 17.03.2023 statt.
Im Rahmen dieses Gesprächs wurde unter
anderem auch die Einführung von Gemeindenotfallsanitätern im Kreis Coesfeld
diskutiert. Seitens der Verwaltung wird die Einführung von
Gemeindenotfallsanitätern zur Entlastung des Regelrettungsdienstes als
sinnvolle Ergänzung angesehen. Die Kostenträger haben der Einführung von
Gemeindenotfallsanitätern zum jetzigen Zeitpunkt widersprochen. Dies sollte
nicht der kategorische Ausschluss sein, jedoch erwarten die Kostenträger den
Abschluss und die sorgfältige Auswertung der Pilotphasen in Niedersachsen und
Baden-Württemberg, bevor eine Umsetzung in anderen Bereichen diskutiert werden
könne.
Vor diesem Hintergrund ist für die im
Sommer zu beschließende Fassung des Rettungsbedarfsplan keine Einrichtung von
Gemeindenotfallsanitätern vorgesehen.
Gleichwohl beobachtet die Abteilung 32 die
weitere Entwicklung und wird das Thema bei nächst bietender Gelegenheit erneut
mit den Kostenträgern diskutieren. Seitens der Verwaltung wird daher angeregt,
die Verwaltung mit der Beobachtung der weiteren Entwicklung und entsprechender
Berichterstattung im Fachausschuss zu beauftragen.
Der Kreis könnte im Rahmen einer freiwilligen
Aufgabenwahrnehmung außerhalb des Rettungsbedarfsplans Gemeindenotfallsanitäter
einsetzen. Dies würde aber letztlich bedeuten, dass keine Gebühren bei den
Kostenträgern hierfür erhoben werden könnten und die Kosten für Gemeindenotfallsanitäter
aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren seien.
Anlagen:
Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2023