Betreff
Gemeindenotfallsanitäter; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2023
Vorlage
SV-10-0925
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit allen Akteuren des Pilotprojektes „Gemeindenotfallsanitäter/in“ der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und der Stadt Oldenburg zu initialisieren. Ziel dieser Gespräche soll dabei eine Potentialanalyse sein, die Umsetzungsmöglichkeiten und erforderliche Maßnahmen zur Implementierung eines vergleichbaren Pilotprojektes im Kreis Coesfeld darstellt.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung zur Thematik „Gemeindenotfallsanitäter/in“ zu beobachten und bei nächster Gelegenheit mit den Kostenträgern zu diskutieren. Über die weitere Entwicklung zur Thematik wird zu gegebener Zeit im Fachausschuss berichtet.

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.

 

Begründung:

 

Mit beigefügtem Schreiben vom 10.05.2023 stellte die SPD-Kreistagsfraktion den im Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügtem Schreiben zu entnehmen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Kreis Coesfeld ist Träger des Rettungsdienstes und gestaltet diesen im Wesentlichen auf dem Gebiet des Kreises unter Berücksichtigung des vom Kreistag beschlossenen Rettungsbedarfsplans. Der letzte Rettungsbedarfsplan wurde im Jahr 2018 beschlossen.

 

Aktuell laufen die Arbeiten zur Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans. Die Beratung und Beschlussfassung ist für die erste Sitzungsfolge nach den Sommerferien vorgesehen.

 

Der Bedarfsplan bedarf der Zustimmung durch die Kostenträger. Das erforderliche Beteiligungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Das letzte förmliche Abstimmungsgespräch fand am 17.03.2023 statt.

 

Im Rahmen dieses Gesprächs wurde unter anderem auch die Einführung von Gemeindenotfallsanitätern im Kreis Coesfeld diskutiert. Seitens der Verwaltung wird die Einführung von Gemeindenotfallsanitätern zur Entlastung des Regelrettungsdienstes als sinnvolle Ergänzung angesehen. Die Kostenträger haben der Einführung von Gemeindenotfallsanitätern zum jetzigen Zeitpunkt widersprochen. Dies sollte nicht der kategorische Ausschluss sein, jedoch erwarten die Kostenträger den Abschluss und die sorgfältige Auswertung der Pilotphasen in Niedersachsen und Baden-Württemberg, bevor eine Umsetzung in anderen Bereichen diskutiert werden könne.

 

Vor diesem Hintergrund ist für die im Sommer zu beschließende Fassung des Rettungsbedarfsplan keine Einrichtung von Gemeindenotfallsanitätern vorgesehen.

 

Gleichwohl beobachtet die Abteilung 32 die weitere Entwicklung und wird das Thema bei nächst bietender Gelegenheit erneut mit den Kostenträgern diskutieren. Seitens der Verwaltung wird daher angeregt, die Verwaltung mit der Beobachtung der weiteren Entwicklung und entsprechender Berichterstattung im Fachausschuss zu beauftragen.

 

Der Kreis könnte im Rahmen einer freiwilligen Aufgabenwahrnehmung außerhalb des Rettungsbedarfsplans Gemeindenotfallsanitäter einsetzen. Dies würde aber letztlich bedeuten, dass keine Gebühren bei den Kostenträgern hierfür erhoben werden könnten und die Kosten für Gemeindenotfallsanitäter aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren seien.

Anlagen:

 

Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2023