Betreff
Wildtierauffangstation; Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2023
Vorlage
SV-10-0926
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt über den aktuellen Stand der gemeinsamen Initiative der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Borken sowie der Stadt Münster zur gemeinsamen Errichtung und Betreibung einer Wildtierauffangstation zu berichten.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.

 

Begründung:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 10.05.2023 stellt die SPD-Kreistagsfraktion den im Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügtem Schreiben zu entnehmen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die im Antrag beschriebene gemeinsame Initiative zur Errichtung und Betreibung einer Wildtierauffangstation gibt es nicht.

 

Die Zuständigkeit für gefundene Haustiere (sowohl herkömmliche Haustiere als auch Exoten) liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Städte und Gemeinden. Werden wildlebende Tiere gefunden und durch den Finder aufgenommen oder eigenständig zu einer Versorgungsstelle, etwa zu einer Tierarztpraxis gebracht, ist der Überbringer auch für die weitere Versorgung der Tiere inklusive der Übernahme der anfallenden Kosten für die Behandlung und Pflege verantwortlich.

 

Bei erkennbar verletzten oder schwer erkrankten Wildtieren aus besonders geschützten Arten, wie zum Beispiel Greifvögel und Eulen, Störche, Kraniche oder Schwalben sind jedoch die Beschäftigten der Unteren Naturschutzbehörde unter der Artenschutz-Notrufnummer 02541 / 187272 hilfreich zur Stelle – auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten.

 

Besonderheiten bestehen auch bei Tierarten, die zu sogenanntem „jagdbaren Wild“ zählen, wie beispielsweise Kitze, Hasen, Füchse oder Fasane. Damit aus einer Aufnahme dieser Tiere keine Wilderei wird, ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Jagdreviers zu informieren.

 

Eine Zuständigkeit zur Errichtung und zum Betrieb einer Wildtierauffangstation besteht seitens des Kreises somit nicht.

 

Allerdings muss auch nicht jedem vermeintlich aufgefundenen wildlebenden Tier geholfen werden. Beispielsweise ist es besonders bei Eulen ein typisches Verhalten der Jungeulen, dass diese als sogenannte noch flugunfähige „Ästlinge“ ihr Nest verlassen und beginnen, im Geäst zu klettern oder auf dem Boden zu laufen. Jungeulen werden jedoch weiterhin von den Elterntieren versorgt. Ein Aufnehmen der Tiere, um sie zu pflegen, schadet in den meisten Fällen mehr als es hilft, im schlimmsten Fall werden Jungtiere nach Berührung durch den Menschen von ihren Eltern nicht mehr versorgt und drohen zu verhungern. Die Untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt des Kreises Coesfeld bitten daher eindringlich darum, nicht vorschnell wilde Tiere aufzunehmen, sondern diese in der freien Wildbahn zu belassen.

 

Anlagen:

 

Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2023