Betreff
Erweiterung des Kreisbauhofs in Dülmen-Buldern
Vorlage
SV-10-0929
Aktenzeichen
23.30.14-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung des Kreisbauhofs wie in der Sitzungsvorlage beschrieben zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

 

Der vorhandene Platz für die Fahrzeuge und Ausrüstung am zentralen Kreisbauhof in Dülmen-Buldern reicht aufgrund gestiegener Anforderungen im Aufgabenbereich der Straßenunterhaltung nicht mehr aus. So wurden Spezialfahrzeuge (z. B. für die Radwegeunterhaltung) und diverse Anbaugeräte für die vorhandenen Fahrzeuge angeschafft, die dauerhaft nicht mehr ordnungsgemäß untergebracht werden können. Die Tiefe der vorhandenen Hallensegmente reicht teilweise nicht aus, um größere Fahrzeuge mit Anbaugeräten ohne zeitaufwendiges Umsetzen anderer Fahrzeuge ein- und ausfahren zu können. Zudem können vorgeschriebene Betriebswegebreiten zwischen den Fahrzeugen teilweise nicht eingehalten werden. Außerdem stehen zurzeit nicht ausreichend Lagermöglichkeiten für Material zur Verfügung, um bei günstigen Preisen auch über den aktuellen Bedarf hinaus Beschaffungen zu tätigen.

 

Zur Lösung der bestehenden Platzprobleme soll die vorhandene Halle im nördlichen Bereich anschließend an die Waschhalle um 3 Hallensegmente mit einer für die Fahrzeuge ausreichenden Tiefe erweitert werden. An der neuen Giebelseite wird ein Hochregallager eingerichtet, um den dringend benötigten Lagerplatz zu schaffen. Der bisher an die Waschhalle angrenzende Unterstand wird leicht gekürzt und in den Bereich der Streuguthalle versetzt.

 

Da die vorhandene Gasheizung für den Stand nach Erweiterung unterdimensioniert ist, soll sie durch eine Holzhackschnitzel-Heizungsanlage ersetzt werden. Für die neue Heizungsanlage kann eine Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von 10 % der Kosten in Anspruch genommen werden.

 

Des Weiteren ist die Errichtung einer Dieseltankstelle mit einem Tankvolumen von 40.000 Litern vorgesehen. Damit können die kreiseigenen Bauhoffahrzeuge künftig unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen vor Ort betankt werden. Die Dieseltankstelle ist zudem als Notfallreserve für den Katastrophenschutzfall vorgesehen, um die Einsatzfähigkeit systemrelevanter Fahrzeuge (z. B. im Rettungsdienst) zu gewährleisten.

 

Schließlich sind im Zuge der Erweiterung auch die im Rahmen des ÖKOPROFIT-Projektes erarbeiteten Maßnahmen wie z. B. Ertüchtigung der vorhandenen PV-Anlage und Umrüstung der Beleuchtung auf LED umzusetzen.

 

Die baulichen Änderungen sind in den beiden der Sitzungsvorlage beigefügten Plänen rot eingezeichnet.

 

Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung, die in einem nächsten Schritt zu beantragen wäre, kann die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten voraussichtlich im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Für eine langfristige Sicherung der Aufgabenerfüllung am Kreisbauhof ist zur dargestellten Erweiterung keine Alternative ersichtlich.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die vorgeschlagenen Maßnahmen ist nach einer aktuellen Schätzung mit folgenden Kosten zu rechnen (Angaben inkl. USt.):

 

Erweiterung der Fahrzeughalle um 3 Segmente                                  303.000 €

Erneuerung der Heizungsanlage (Abzug für Förderung                    224.000 €

bereits eingerechnet)

Errichtung Dieseltankstelle                                                                          117.000 €

Summe ÖKOPROFIT-Maßnahmen                                                             104.000 €                           

Gesamtsumme                                                                                                 748.000 €           

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 200521BAUH sowie – für den konsumtiven Teil der Maßnahmen –  im Bauunterhaltungsbudget der Produktgruppe 20.06 zur Verfügung. 

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung ist bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung des Projektes im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschluss-empfehlung für den Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahme zuständig. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung.