Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung des Kreisbauhofs wie in der Sitzungsvorlage beschrieben zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Der vorhandene Platz für die Fahrzeuge und Ausrüstung am zentralen Kreisbauhof in Dülmen-Buldern reicht aufgrund gestiegener Anforderungen im Aufgabenbereich der Straßenunterhaltung nicht mehr aus. So wurden Spezialfahrzeuge (z. B. für die Radwegeunterhaltung) und diverse Anbaugeräte für die vorhandenen Fahrzeuge angeschafft, die dauerhaft nicht mehr ordnungsgemäß untergebracht werden können. Die Tiefe der vorhandenen Hallensegmente reicht teilweise nicht aus, um größere Fahrzeuge mit Anbaugeräten ohne zeitaufwendiges Umsetzen anderer Fahrzeuge ein- und ausfahren zu können. Zudem können vorgeschriebene Betriebswegebreiten zwischen den Fahrzeugen teilweise nicht eingehalten werden. Außerdem stehen zurzeit nicht ausreichend Lagermöglichkeiten für Material zur Verfügung, um bei günstigen Preisen auch über den aktuellen Bedarf hinaus Beschaffungen zu tätigen.
Zur Lösung der bestehenden Platzprobleme soll die vorhandene Halle im
nördlichen Bereich anschließend an die Waschhalle um 3 Hallensegmente mit einer
für die Fahrzeuge ausreichenden Tiefe erweitert werden. An der neuen
Giebelseite wird ein Hochregallager eingerichtet, um den dringend benötigten
Lagerplatz zu schaffen. Der bisher an die Waschhalle angrenzende Unterstand
wird leicht gekürzt und in den Bereich der Streuguthalle versetzt.
Da die vorhandene Gasheizung für den Stand nach Erweiterung
unterdimensioniert ist, soll sie durch eine Holzhackschnitzel-Heizungsanlage
ersetzt werden. Für die neue Heizungsanlage kann eine Bundesförderung für
effiziente Gebäude in Höhe von 10 % der Kosten in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren ist die Errichtung einer Dieseltankstelle mit einem
Tankvolumen von 40.000 Litern vorgesehen. Damit können die kreiseigenen
Bauhoffahrzeuge künftig unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen vor Ort
betankt werden. Die Dieseltankstelle ist zudem als Notfallreserve für den
Katastrophenschutzfall vorgesehen, um die Einsatzfähigkeit systemrelevanter
Fahrzeuge (z. B. im Rettungsdienst) zu gewährleisten.
Schließlich sind im Zuge der Erweiterung auch die im Rahmen des
ÖKOPROFIT-Projektes erarbeiteten Maßnahmen wie z. B. Ertüchtigung der
vorhandenen PV-Anlage und Umrüstung der Beleuchtung auf LED umzusetzen.
Die baulichen Änderungen sind in den beiden der Sitzungsvorlage
beigefügten Plänen rot eingezeichnet.
Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung, die in einem nächsten
Schritt zu beantragen wäre, kann die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten
voraussichtlich im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Für eine langfristige Sicherung der Aufgabenerfüllung am Kreisbauhof ist zur dargestellten Erweiterung keine Alternative ersichtlich.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen ist nach einer aktuellen Schätzung mit folgenden Kosten zu rechnen (Angaben inkl. USt.):
Erweiterung der
Fahrzeughalle um 3 Segmente 303.000
€
Erneuerung der
Heizungsanlage (Abzug für Förderung 224.000
€
bereits
eingerechnet)
Errichtung
Dieseltankstelle 117.000
€
Summe
ÖKOPROFIT-Maßnahmen 104.000
€
Gesamtsumme 748.000
€
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 200521BAUH sowie – für den konsumtiven Teil
der Maßnahmen – im
Bauunterhaltungsbudget der Produktgruppe 20.06 zur Verfügung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung ist bei Maßnahmen oberhalb von
150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung des Projektes im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschluss-empfehlung für den Beschluss zur
Durchführung der vorgesehenen Maßnahme zuständig. Die Abwicklung obliegt dem
Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 Nr. 1 der
Hauptsatzung.