Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.-V.
Mit den beiden
Landschaftsplänen „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“ wird die
Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld fortgeführt. Beide Pläne wurden gegenüber
der ursprünglich durch den Kreistag beschlossenen zeitlichen Planungsabfolge
vorgezogen, um die Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen zum Aufbau
des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) in eigener
Regie durchzuführen.
Die folgende Tabelle gibt
eine Übersicht zum Stand der Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld:
Landschaftsplan |
Fassung |
Genehmigung |
Rechtskraft |
Anteil an überplanbarer Kreisfläche (in Prozent)* |
1. Coesfelder Heide - Flamschen |
Erstfassung |
09.05.1985 |
26.06.1985 |
6,0 |
|
1. Änderung |
07.07.1993 |
13.08.1993 |
|
|
2. Änderung |
06.10.1999 |
15.11.1999 |
|
|
3. Änderung |
03.05.2004 |
16.08.2004 |
|
2. Merfelder Bruch - Borkenberge |
Erstfassung |
12.09.1990 |
15.11.1990 |
9,4 |
|
1. Änderung |
30.11.1999 |
30.12.1999 |
|
|
2. Änderung |
25.06.2005 |
19.07.2005 |
|
3. Olfen - Seppenrade |
Erstfassung |
17.12.1998 |
15.01.1999 |
9,0 |
|
1. Änderung |
18.04.2005 |
18.05.2005 |
|
4. Nordkirchen - Herbern |
Erstfassung |
30.09.2002 |
21.10.2002 |
10,7 |
5. Rosendahl |
Erstfassung |
13.09.2004 |
25.10.2004 |
10,4 |
6. Rorup |
Erstfassung |
30.09.2004 |
25.10.2004 |
10,7 |
Summe |
56,2 |
|||
7. Baumberge Nord |
Aufstellung ab 2004 |
(2007) |
|
11,2 |
8. Baumberge Süd |
Aufstellung ab 2004 |
(2007) |
|
6,8 |
Summe |
74,2 |
*
Kreisfläche 1.110 km², davon 1.042 km² durch die Landschaftsplanung
überplanbar;
(ca. 68 km²
= 6,5 % bebaute oder durch die Bauleitplanung überplante Flächen)
Damit
bestehen zur Zeit in gut der Hälfte der überplanbaren Kreisfläche
rechtskräftige Landschaftspläne. Mit den beiden neuen Baumberge-Plänen wird der
Anteil auf etwa drei Viertel steigen.
Bei der Aufstellung der beiden neuen Landschaftspläne ist eine wesentliche gesetzliche Änderung zu beachten, die auch den Arbeitsaufwand der Landschaftsbehörde erhöht. Mit dem novellierten Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVPG) vom 25.06.2005 wurde die Strategische Umweltprüfung (SUP) als sogenannte Plan-UVP auch für die Landschaftsplanung verpflichtend eingeführt.
Der neue § 19a UVPG bestimmt: „Bei der Aufstellung von Landschaftsplanungen sind in die Darstellung die Umweltauswirkungen auf die in § 2 genannten Schutzgüter aufzunehmen.“ Im § 2 UVPG werden die UVP-Schutzgüter aufgezählt: „Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“
Während
der Landschaftsplan als Fachplan des Naturschutzes bisher Maßnahmen beschrieb,
die im wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt und auch auf
den Menschen als Landschaftsnutzer ausgerichtet waren, blieben die sonstigen
UVP-Schutzgüter weitgehend unbeachtet. Neue Landschaftspläne müssen auch
Aussagen über die Auswirkungen des Plans auf Boden, Wasser, Luft, Klima und die
Kultur- und Sachgüter treffen. Damit wird der Textteil des Landschaftsplanes
zum Umweltbericht – wie er z.B. aus Bebauungsplänen bekannt ist.
Gegenüber
der bisherigen Verfahrensweise der Landschaftsplan-Aufstellung werden dadurch
einige zusätzliche Schritte erforderlich. Wie in jedem UVP-Verfahren ist in
einem Scoping-Termin der Untersuchungsumfang für die jeweiligen Schutzgüter
festzulegen. Zu diesem Termin werden die zuständigen Behörden, Dienststellen,
Verbände sowie sachkundige Dritte eingeladen. Für die beiden Baumberge-Pläne
hat der Scoping-Termin am 6. Dezember 2005 stattgefunden. Als Ergebnis der
Beratung ist beabsichtigt, eine Immissionsschutz-Untersuchung bestehender
landwirtschaftlicher Betriebe durchzuführen, deren Darstellungen von
nachgeschalteten Planungen der Städte und Gemeinden übernommen werden können.
Neuaufstellung der Landschaftspläne „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“
Der Kreistag hat am 14.07.2004 gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der Landschaftspläne „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“ mit einer Gesamtgröße von ca. 19.100 ha beschlossen. Der Landschaftsplan „Baumberge Nord“ umfasst teilweise die Gemarkungen Billerbeck-Kirchspiel, Billerbeck-Stadt, Darfeld, Nottuln, Beerlage, Havixbeck und Schonebeck. „Baumberge Süd“ erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Billerbeck-Kirchspiel, Nottuln, Appelhülsen, Havixbeck, Schonebeck, Schapdetten und Bösensell. Die genauen Abgrenzungen sind den Plänen der Anlage zu entnehmen.
Baumberge Nord
Das Naturschutzgebiet „Bombecker Aa“ ist von der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43 EWG) der europäischen Union als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet, Tranche 1) benannt worden.
Im Rahmen einer Nachmeldung zur Tranche 2 gemäß der o.g. Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) wurde die Steinfurter Aa in 2003 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft als FFH-Gebiet, Tranche 2, nachgemeldet.
Ausgehend von den Umsetzungsfristen in Art. 4 der FFH-Richtlinie und entsprechend §§ 19 a-f BNatSchG bzw. §§ 48 a-e LG sind die an die EU gemeldeten FFH-Gebiete in nationale Schutzkategorien umzusetzen. Dies erfolgt im Regelfall durch die Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Landschaftsplanung. Bei der Bombecker Aa handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet, dessen Schutzzweck an die FFH-Vorgaben anzupassen ist. Im Bereich der Steinfurter Aa wird ein Fischschonbezirk ausgewiesen.
Am 1. März 2005 fand eine erste Arbeitsgruppensitzung mit Vertretern des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, der landwirtschaftlichen Ortsvereine und der unteren Landschaftsbehörde statt. Das Landschaftsplangebiet wurde anhand von Planunterlagen, in denen die bestehenden Schutzgebiete und sogenannte „Suchräume“ für mögliche Naturschutzgebiete sowie die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes mit seinen Gebieten zum Schutz der Natur und der Landschaft dargestellt sind, den Anwesenden vorgestellt.
Im Plangebiet liegt nordwestlich der Stadt Billerbeck das Flurbereinigungsgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Langenhorst-Temming“, welches am 19.12.2003 durch das Amt für Agrarordnung angeordnet wurde. Es umfasst ca. 1.800 ha. Das Maßnahmenkonzept des Flurbereinigungsverfahrens ist mit den Zielen der Landschaftsplanung abzustimmen.
Die Bearbeitung des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ wird augenblicklich nicht prioritär behandelt, da keine Dringlichkeit bezüglich der FFH-Umsetzung besteht.
Baumberge Süd
Anlass der Planung sind
- die Umsetzung des FFH-Gebietes „Baumberge“ in eine nationale Schutzkategorie
- die Neufassung der bestehenden LSG- und NSG-Verordnungen
- die Wandlung großflächiger Naturdenkmale in Naturschutzgebiete und
- die Umsetzung landesplanerischer Vorgaben.
Am 3. März diesen Jahres fand analog zum Termin des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ eine erste Arbeitsgruppensitzung mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft statt.
Inzwischen sind die Vorplanungen zur Aufstellung des Landschaftsplanes abgeschlossen. Neben 15 potentiellen Naturschutzgebieten und vier Landschaftsschutzgebieten wurden etwa 20 zu schützende Landschaftsbestandteile abgegrenzt und beschrieben (siehe Karte in der Anlage).
Grundlage dieser Vorplanung sind zum einen die planerischen Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes (TA Münsterland 1998) sowie die verschiedenen Fachkartierungen und Fachplanungen der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF). Zusätzlich zu diesen Grundlagen wurden im Sommer 2005 von der unteren Landschaftsbehörde Detailkartierungen durchgeführt.
Die Bezirksstelle für Agrarstruktur kartierte im Sommer 2005 das nicht umbruchwürdige Grünland in den Landschaftsplangebieten „Baumberge Süd und Nord“.
Diese erste, vorläufige Gesamtplanung für den Bereich „Baumberge Süd“ wurde inzwischen in einer zweiten Arbeitsgruppensitzung den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft vorgestellt.
Es ist geplant, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Scopingtermins vom 6. Dezember 2005 und auf Grundlage der bisherigen Vorplanung
im Januar/Februar 2006 den Plan im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
der Öffentlichkeit vorzustellen. Nach § 27 b Landschaftsgesetz NRW
gilt von diesem Zeitpunkt an eine Veränderungssperre für alle vorgeschlagenen
Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile sowie Naturdenkmale.