Betreff
Beteiligung des Kreises Coesfeld am BMBF-Förderaufruf „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“
Vorlage
SV-10-0937
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Um die erfolgreichen Ansätze aus dem im August 2024 auslaufenden „Bürgerlabor Mobiles Münsterland“ fortsetzen und ausweiten zu können, wird die Verwaltung damit beauftragt, sich am BMBF-Förderaufruf „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“ zu beteiligen und bis zum 14.06.2023 eine entsprechende Projektskizze zu erarbeiten und einzureichen.

 

Sollten neben dem Antrag komplementäre Förderszenarien des Landes NRW möglich und/oder erforderlich sein, die Eigenanteile nach sich ziehen, wird die Verwaltung beauftragt, diese in den Haushalten 2024 ff. abzubilden. Mittel, die noch im Jahr 2023 verausgabt werden müssten, werden aus dem laufenden Haushalt getragen.

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld erprobt seit 2020 im Projekt BüLaMo „Bürgerlabor Mobiles Münsterland“ (www.muensterland-kommit.de), wie ein zukunftsfähiger, vernetzter und innovativer ÖPNV im ländlichen Raum etabliert werden kann. Im Fokus standen und stehen dabei insbesondere die Projektbausteine

 

-        Etablierung einer ExpressBuslinie inkl. wissenschaftlicher Begleitung zur Busbeschleunigung;

-        Erprobung eines on-demand-Verkehrs;

-        Planung und Errichtung einer Mobilstation als zentraler Mobilitäts-Hub innerhalb einer Gemeinde;

-        Erprobung eines eRoller-Verleihs als add-on zum Monatsticket zur Erschließung der letzten Meile;

-        Digitalisierung mittels einer MaaS-App, in der Wegeketten abgebildet, gebucht und bezahlt werden können;

-        Digitalisierung der BürgerBus-Vereine im Kreis Coesfeld;

-        all dies begleitet durch das „Bürgerlabor“, ein Online-Panel mit fast 1.800 Bürgerinnen und Bürgern.

 

Räumlicher Schwerpunkt der verschiedenen Bausteine, v.a. Mobilstation und on-demand-Verkehr, war und ist insbesondere die Gemeinde Senden.

 

Das vom BMBF, dem Verkehrsministerium NRW und dem NWL geförderte Verbundprojekt läuft im August 2024 aus. Nach Projektende wird es vor allem darauf ankommen, die im BüLaMo gemachten Erfahrungen in den Transfer zu bringen und über den Modellraum entlang der X90-Achse hinaus auszuweiten. Viele Teilprojekte werden auch Mitte 2024 nicht abgeschlossen sein und sind weiter fortzuführen und zu begleiten. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Fragestellungen, die es zu vertiefen gilt, etwas das Thema „Automatisiertes Fahren im ÖPNV“. Die Verstetigung und das Ausrollen der Erfahrungen auf das gesamte Kreisgebiet war mehrfach Thema in Vertiefungsworkshops mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die diese Inten-tion sehr begrüßen.

 

Daher wird angeregt, die erfolgreichen Ansätze aus dem BüLaMo-Projekt aufzugreifen, zu vertiefen und in den Transfer zu bringen. Hierfür ist der Kreis Coesfeld auf Fördermittel angewiesen, die es frühzeitig zu akquirieren gilt.

 

Aktuell hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 01.03.2023 unter der Dachmarke „Stadt-Land-Zukunft“ die Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“[1] bekanntgemacht.

 

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem starken regionalen Anwendungsbezug zum Thema soziale und technologische Innovationen für eine nachhaltige Mobilität. Es soll untersucht werden, wie die Mobilitätswende für mehr Klimaschutz in Regionen partizipativ gestaltet und ohne Mobilitätsverluste umgesetzt werden kann. In den Projekten wird eine systemische Herangehensweise mit einem inter- und transdisziplinären Forschungsdesign vorausgesetzt. Entscheidungsträger und verschiedene Akteure aus (kommunalen) Verwaltungen, Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an gemeinsam definierten Fragestellungen. Bereits während der Projektlaufzeit ist die Umsetzung von entwickelten Lösungen beziehungsweise erfolgreichen Maßnahmen zumindest vorzubereiten.

 

Der Förderaufruf ist sehr passgenau und würde sich hervorragend eignen, um eine Verstetigung der bisherigen Aktivitäten für einen modernen ÖPNV im Kreis Coesfeld fortzusetzen und gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden daran zu arbeiten, die einzelnen Projektbausteine aus dem BüLaMo weiterzuentwickeln und in den Transfer zu bringen.

 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine 100 %-Förderung. Die bis zum 14.06. einzureichende Projektskizze wird aktuell erarbeitet, insbesondere sind umfangreiche Vorabstimmungen mit den angedachten Projektpartnern erforderlich.

 

Je nach Ausgestaltung kann es auch erforderlich sein, beim Land NRW entsprechende komplementäre Förderanträge zu stellen, die bislang stets einen Eigenanteil von in der Regel zwischen 50 und 20 % vorsahen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich nicht am Förderaufruf.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Die Antragstellung kann ohne externe Unterstützung erfolgen. Wenngleich es sich um eine 100 %-Förderung handelt, können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Förderanträge für konkrete Projektumsetzungen erforderlich werden, die in aller Regel die Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils vorsehen. Sollten aus dem Antragsverfahren Szenarien entstehen, die einen mit Eigenanteilen Fördertatbestand erfüllen, werden die entsprechenden Beschlüsse eingeholt und die finanziellen Mittel, soweit sie die Haushaltsjahre 2024 ff. betreffen, in die Haushaltsplanungen mit aufgenommen; im Übrigen würden entsprechende Mittel aus dem laufenden Haushalt umgeschichtet.

 

Personal: Die Antragstellung kann mit bestehenden personellen Ressourcen erfolgen. Der Förderantrag soll neben den inhaltlichen Bausteinen insbesondere auch einer – förderfähigen – Ausweitung der personellen Kapazitäten dienen, die für eine erfolgreiche Projektumsetzung erforderlich sind, z.B. im Projektmanagement, Verkehrsplanung und Fördermittelmanagement.

 

Klima: Die Realisierung eines attraktiven ÖPNV kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Kreises Coesfeld leisten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig ist gemäß § 26 (1) KrO NRW der Kreistag.