Betreff
Anschlusspunkte an Wasserstoff-Transportleitungen; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 17.05.2023
Vorlage
SV-10-0941
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der GFC (Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH), mit der wfc (Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH) und unter Einbindung der Kommunen Gespräche zu führen, um mit den Gas-Verteilernetzbetreibern im Kreis Coesfeld und den beteiligten Unternehmen mögliche Abnehmer und Einspeiser sowie mögliche Verknüpfungspunkte zu den geplanten Wasserstofftransportleitungen zu identifizieren. Eine Finanzierung ist aufzuzeigen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Kreis Coesfeld arbeitet unter Federführung der wfc (Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH) und in enger Abstimmung mit der GFC (Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH) und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden weiterhin daran, dass im Kreis Coesfeld Anschlusspunkte an die geplanten Wasserstoff-Transportleitungen realisiert werden und bemüht sich hierzu um einen engen Austausch mit den Netzbetreibern und den hiesigen Wirtschaftsunternehmen sowie um die Akquise von Fördermitteln.

 

I. Sachdarstellung

 

Eine erste umfassende Beratung zum Aus- und Aufbau einer regionalen Wasserstoffinfrastruktur erfolgte in der Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld am 02.05.2022 in Olfen unter Einbeziehung der örtlichen Netzbetreiber. Im weiteren Verlauf wurde durch Dr. Grüner, Geschäftsführer der wfc, fortlaufend hierzu berichtet. Zuletzt erfolgte eine umfassende Berichterstattung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 20.03.2023 (SV-10-0848). Hier wurde der aktuelle Planungsstand verschiedener Gas-Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) erläutert, Pipelines, die durch den Kreis Coesfeld laufen, bis Anfang der 2030er Jahre für den Transport von Wasserstoff umzuwidmen. Es wurde klargestellt, dass es Zielsetzung der wfc ist, rechtzeitig vor Inbetriebnahme dieser Pipelines für Wasserstoff auf eine Installation von Netzkopplungspunkten an strategisch relevanten Punkten hinzuwirken. Dazu wurden inzwischen erste zentrale Schritte eingeleitet:

 

  1. In drei Regionalkonferenzen am 22.03.2023 in Senden für den Thyssengas-Korridor durch Dülmen, Nottuln, Senden und Ascheberg, am 20.04.2023 in Coesfeld für Coesfeld und Rosendahl und am 30.05.2023 in Lüdinghausen für die beiden OGE-Korridore durch Dülmen, Lüdinghausen und Nordkirchen sowie Havixbeck, Ascheberg und Nordkirchen wurde bzw. werden die interessierte Wirtschaft und Politik über die Planungen und die anstehenden nächsten Aufgaben informiert. Ziel ist es, jeweils vor Ort Netzwerke aus FNB, Verteilnetzbetreibern (VNB), energieintensiven Unternehmen und Kommunen aufzubauen. Die Regionalkonferenzen waren der Auftakt dazu.

  2. Zentrale Grundlage für die weiteren Planungen sind belastbare Informationen über die künftigen Bedarfe der Wirtschaft. Auf die Notwendigkeit individueller Transformationskonzepte und die Fördermöglichkeiten für deren Erarbeitung wurde in den Regionalkonferenzen informiert. Dieser Punkt wird in den kommenden Wochen weiter vertieft.

  3. Für diese Vertiefung werden u.a. weitere örtliche Informationsveranstaltungen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden angeboten. Die erste Veranstaltung dazu findet am 31.05.2023 in Billerbeck statt.

  4. Mit den VNB wird in direkten Gesprächen erörtert, wo aus infrastruktureller Sicht geeignete Standorte für Netzkopplungspunkte liegen können. Ein erstes Gespräch dazu hat bereits mit der Gelsenwasser stattgefunden. Weitere Gespräche mit den anderen VNB im Kreis Coesfeld werden in den kommenden Wochen folgen. Diese Erkenntnisse sind dann mit den Bedarfslagen (s. Punkt 2 und 3) und den planungsrechtlichen Möglichkeiten zu verschneiden.

  5. Der Ausbau auf der Verteilnetzebene wird – von Ausnahmen abgesehen – eigenwirtschaftlich nicht darstellbar sein. Entsprechend wurde im Verbund mit dem übrigen Münsterland und der Emscher-Lippe-Region die Notwendigkeit einer staatlichen Förderung in einer gemeinsamen Erklärung formuliert (s. Anlage). Über 300 Unterstützer aus Mittelstand und Kommunen konnten für die Erklärung gewonnen werden. Sie wurde m 09.05.2023 in Berlin Staatssekretär Kellner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz überreicht. Ein analoger Termin mit Vertretern im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW ist noch in Vorbereitung.

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 05.06.2023 wird Herr Dr. Grüner über den aktuellen Sachstand berichten. Eine politische Beratung ist bereits vorab im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 01.06.2023 vorgesehen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld unternimmt keine weiteren Anstrengungen zum Aus- und Aufbau einer regionalen Wasserstoffinfrastruktur.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Ein konkretes Finanzierungskonzept kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden. Die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang die geplanten Netzkopplungspunkte durch die öffentliche Hand (mit)finanziert werden sollen, obliegt der politischen Beratung und Beschlussfassung. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Finanzierung den jeweiligen Standortkommunen obliegen, nach Möglichkeit ergänzt um Beiträge der Netzbetreiber und Unternehmen. Insgesamt zeichnet sich ab, dass der Auf- und Ausbau regionaler Wasserstoff-Verteilnetze einer flankierenden staatlichen Förderung bedarf, um Wirtschaftlichkeitslücken im Markthochlauf auszugleichen (s. oben unter Punkt 5).

 

Personal: /

 

IT: /

 

Klima: Der Auf- und Ausbau der regionalen Wasserstoffinfrastruktur zur Dekarbonisierung der Wirtschaft ist – den Einsatz grünen Wasserstoffs vorausgesetzt – ein zentraler Baustein der Klimaschutzanstrengungen des Kreises Coesfeld.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Sofern für die Mitfinanzierung der Netzkopplungspunkte Mittel des Kreises Coesfeld bereitgestellt werden sollen, obliegt diese Entscheidung dem Kreistag gem. § 26 KrO NRW.