Betreff
DeutschlandTicket als Schülerticket
Vorlage
SV-10-0945
Aktenzeichen
40
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Allen nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und der Steverschule wird vom Kreis Coesfeld als zuständigem Schulträger die Nutzung des DeutschlandTickets (DT) ermöglicht. Für das DT ist dabei von den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern auch weiterhin ein monatlicher Eigenanteil in der Höhe des bisher für das SchülerTicket Westfalen erhobenen Eigenanteils (12 €) zu leisten.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die ggf. notwendigen entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit dem dem Tarifverbund Westfalentarif angehörenden Gesellschafter „Firma Veelker“ zu schaffen und die Einführung des DT zum Preis von 49 € anstelle der bisherigen Schülerticket Westfalen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zu ermöglichen. Anstelle der Firma Veelker kann auch ein anderer Ansprechpartner genommen werden.

 

3.       Sollten diese Verhandlungen nicht erfolgreich sein, wird nach den bisherigen Verträgen weiter finanziert oder es werden die Kosten im Wege der Erstattung übernommen. Dann müssten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs sowie der Steverschule darüber informiert werden, das DT zum Schuljahresbeginn 2023/2024 selbst zu erwerben und eine Kostenübernahme durch den Schulträger (Kreis Coesfeld) zu beantragen.

 

4.       Für die Bearbeitung dieser Anträge (Bescheiderstellung, Abrechnung etc.) ist eine Personalaufstockung in der Abt. 40.1 (Schulverwaltung) um 0,5 VZÄ erforderlich, deren Einrichtung zugestimmt wird.

 

5.       Eine Quersubventionierung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht.

 

6.       Die nach Abzug der unter 4. zu erwartenden Personalkosten eingesparten Mittel sind zur Aufrechterhaltung und Ausweitung eines attraktiven ÖPNV im Kreis Coesfeld in der Produktgruppe 01.07 zu verwenden.

 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld ist als Schulträger gemäß der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW verpflichtet, die gesetzliche Schulwegkostenfreiheit für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Im Bereich der Förderschulen des Kreises ist die Schülerbeförderung über einen Schülerspezialverkehr, im Bereich der Berufskollegs über den ÖPNV organisiert.

Der Kreis Coesfeld hat dazu mit einem Verkehrsunternehmen Verträge über das sog. „SchülerTicket Westfalen“ abgeschlossen, um die Schülerbeförderung an seinen Berufskollegs mit dem ÖPNV durchzuführen und gleichzeitig ein Schülerticket eingeführt, welches eine ÖPNV-Nutzung verbundweit und „rund um die Uhr“, d.h. auch in der Freizeit bzw. der schulfreien Zeit zu ermöglichen. Alternativ wäre ansonsten die Organisation über sog. SchulwegmonatsTickets in Betracht gekommen. Für die Nutzung im Freizeitverkehr wird von den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein Eigenanteil 12,00 € - durch den Verkehrsverbund - erhoben. Allen übrigen nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schülern werden Schülertickets von den Verkehrsverbünden als sog. Selbstzahler für 29,00 € angeboten.

 

Von den insgesamt 4.744 Schülerinnen und Schülern an den Berufskollegs des Kreises sind derzeit 1.650 Schülerinnen und Schüler anspruchsberechtigt. 1.025 Schülerinnen und Schüler haben ein SchülerTicket Westfalen. 13 nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben derzeit ein SchülerTicket Westfalen für 29,00 €.

Der Kreis Coesfeld zahlt als verpflichteter Schulträger für das SchülerTicket Westfalen jährlich rund 912.000,00 €. Umgerechnet auf den monatlichen Preis beträgt dies rund 74,00 € je Schülerin und Schüler. Künftig sollen alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs ein DT erhalten.

 

Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Förderschule (Steverschule in Nottuln) in der SEK I sollen ebenfalls ein DT erhalten (aktuell sind 38 SchülerTicket Westfalen ausgegeben).

Demnach werden vom Kreis Coesfeld keine SchülerTicket Westfalen unter 49 € an Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs und der Steverschule ausgegeben.

 

Für die Pestalozzischule mit den Standorten Dülmen und Coesfeld, sind gem. Vereinbarung die Städte und Gemeinden des Kreises zuständig. Hier wird eine analoge Anwendung vorgeschlagen.

 

Die Vorgehensweise des Kreises Coesfeld wurde mit den Städten und Gemeinden im Kreis abgestimmt. Danach beabsichtigt kein Schulträger, eine Quersubventionierung für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.

 

 

Mit Einführung des DT bestehen für den Kreis Coesfeld als Schulträger theoretisch folgende Alternativen, um dem gesetzlichen Anspruch auf Schulwegfreiheit zu genügen:

 

Finanzierung des SchülerTickets Westfalen vor Einführung des DT

 

Vollzeitschüler (dem Grunde nach anspruchsberechtigt)

Ausgegebene SchülerTickets Westfalen 

(Schulweg mehr

als 5 km)

Aufwendungen Schulträger

Eigenanteile

(12 € monatlich an die Fa. Veelker)

1.650

1.025

912.000 €

147.600 €

 

 

Variante A: Zusammenarbeit mit der Tarifgemeinschaft

 

  1. Fortsetzung des bisherigen Modells des SchülerTickets Westfalen. Dies wäre nachteilig vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die über das DT auch die Möglichkeit der ÖPNV-Nutzung bundesweit und nicht nur im Bereich des Verkehrsverbundes bekämen. Die durchschnittlichen Monatskosten wären durch das DT für den Schulträger Kreis Coesfeld günstiger.  Nach bisherigem Verhandlungsstand müsste der Kreis weiter 912.000 € an die Tarifgemeinschaft leisten.
  2. Ausgabe von DT anstelle der bisherigen SchülerTickets Westfalen. Die entsprechenden Verträge mit den Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünden müssten gekündigt bzw. angepasst werden.

 

Die Variante A 2 wird von der Verwaltung angestrebt.

 

Finanzierung nach Einführung des Deutschlandtickets

 

Derzeitige Kosten vor dem DeutschlandTicket

Kosten DeutschlandTicket für Anspruchsberechtigte

Potentielle Einsparung

912.000 €

602.700 €

309.300 €

 

 

Sollten weder Schülerticket Westfalen noch DT von der Tarifgemeinschaft (Firma Veelker, RVM, DB usw.) ausgegeben werden, würde die gesetzliche Regelung der Schülerfahrkostenverordnung greifen.

 

Aus einem Vergleich der bisherigen Schulträger-Kosten für die SchülerTickets Westfalen und dem Preis für DT würden sich beim Kreis Coesfeld folgende potentielle Einsparungen ergeben.

 

Die Schülerinnen und Schüler müssten sich das DT selber kaufen. Da die Schülerinnen und Schüler ihren Eigenanteil in Höhe von 12,00 € gem. gültiger Schülerfahrkostenverordnung weiter zu tragen hätten, würde dieser den Schülerinnen und Schülern nicht erstattet werden. Also würde dieses Modell dazu führen, jedem Schüler und jeder Schülerin nur 37,00 € zu erstatten (49,00 € minus 12,00 €). Der Gesamtaufwand des Kreises beliefe sich dann auf 455.100,00 €. Die Einsparung für den Kreis betrüge dann 456.900,00 €.

 

Bei den vorgestellten Überlegungen ist in allen Fällen zu berücksichtigen, dass die Umstellung auf ein DT von Landesseite nur für die grundsätzlich anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in den vollzeitschulischen Bildungsgängen vorgeschlagen wird. Alle Schülerinnen und Schüler der teilzeitschulischen Bildungsgänge erhalten weiterhin kein DT über den Schulträger Kreis Coesfeld.

 

Der aktuelle Finanzierungsvorschlag des Landes soll nach den Vorstellungen des Landes zunächst nur für ein Schuljahr gelten. Im kommenden Schuljahr soll das Finanzierungsmodell evaluiert und weiterentwickelt werden.

 

Da sich die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern das DT selber beschaffen müssten (aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann die Beschaffung des DT bei einem Anbieter nicht vorgeben werden), läge bei der Abt. 40 eine erhebliche Erhöhung des Arbeitsaufkommens vor:

-          alle Anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler müssten einen Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten stellen

-          Prüfung und Bewilligung der Anträge auf Erstattung der Schülerfahrkosten

-          Erstattung der Kosten des DT je Schulhalbjahr

Dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen wäre mit dem vorhandenem Personal nicht zu bewältigen. Daher wäre eine zusätzliche 0,5 VZÄ erforderlich, die aus den zu erwartenden Einsparungen refinanziert würde.

 

Gleichzeitig sollen die einzusparenden Mittel nicht im allgemeinen Kreishaushalt „untergehen“, sondern vielmehr die Attraktivität des ÖPNV im Kreis Coesfeld erhalten und steigern. Die Verwaltung wird die einzusparenden Mittel im Produktbereich 01.07 ab dem Haushaltsjahr 2024 ausweisen.

 

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Die Alternativen wurden in der Vorlage dargestellt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die möglichen Einsparungen wurden in der Vorlage dargestellt. Eine notwendige Personalaufstockung ist aufgrund des zusätzlichen Arbeitsanfalls erforderlich. Durch eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs des Tickets ist zu erwarten, dass die Anspruchsberechtigten auch für weitere Fahrten den ÖPNV nutzen, wodurch positive Effekte für den Klimaschutz möglich sind.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag nach § 26 KrO NRW zuständig.