Betreff
Wahl eines Kreisheimatpflegers
Vorlage
SV-10-0946
Aktenzeichen
01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Wahl des Herrn Christian Wermert zum Kreisheimatpfleger des Kreises Coesfeld als Nachfolger von Herrn Josef Bernsmann wird zustimmend zu Kenntnis genommen.

 

Dem Kreisheimatpfleger wird im bisherigen Umfang eine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt.

I. Sachdarstellung

Die Mitgliederversammlung des Kreisheimatverein e.V. hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 mit Herrn Christian Wermert einen Nachfolger für den bisherigen Kreisheimatpfleger, Herr Josef Bernsmann, gewählt, der das Amt 13 Jahre ausübte. Der Westfälische Heimatbund e.V., Münster, hat die Wahl bereits bestätigt.

Herr Wermert ist seit vielen Jahren aktives Mitglied im Vorstand des Kreisheimatvereins Coesfeld und langjähriger Schriftleiter der Geschichtsblätter des Kreises Coesfeld. Beruflich ist er als Archivar der Gemeinde Nottuln tätig.

Zu den Aufgaben des Kreisheimatpflegers zählt die Förderung von Heimatpflege, Ortsgeschichte, Bodendenkmalpflege, Baudenkmalpflege, Volkskunde, Schrifttum, Jugendarbeit, Zusammenarbeit mit den Schulen und mit dem Westfälischen Heimatbund.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in anderer Höhe gewährt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Dem Kreisheimatpfleger wird eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 102,26 Euro gewährt. Entsprechende Mittel sind bei dem Produkt 04.01.03.01 als Personalaufwand veranschlagt.

 

Auswirkungen auf Personal und Klima sind nicht zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 KrO NRW bzw. Eigenrecht des Kreisheimatvereins zuständig.