Betreff
Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW
Vorlage
SV-10-0953
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wird beschlossen.

 

 

I. Sachdarstellung

Die Landesregierung hat am 2. Juni 2023 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen bezüglich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 ROG, § 13 LPlG NRW beschlossen.

 

Am 7. Juni 2023 wurde der Kreis Coesfeld über das Beteiligungsverfahren informiert und um Stellungnahme bis zum 28. Juli 2023 gebeten. Die Stellungnahme (Anlage 1) wurde – unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages in seiner Sitzung am 27.09.2023 – fristgerecht eingereicht. Auf die sehr kurze Dauer des Beteiligungsverfahrens und die ungünstige Terminierung in den NRW-Sommerferien wurde das MWIKE ausdrücklich hingewiesen.

 

Inhaltlich folgt die Stellungnahme des Kreises Coesfeld – auch in Abstimmung mit den anderen Münsterlandkreisen – weitestgehend der einstimmig verabschiedeten Stellungnahme des Regionalrats Münster vom 10. Juli 2023, hebt jedoch einige Aspekte noch einmal besonders hervor, beispielsweise die Windenergienutzung im Wald und in Bereichen für den Schutz der Natur, die Berücksichtigung bestehender Windenergiestandorte und kommunaler Windenergieplanungen, die Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum bis zur Änderung des Regionalplans Münsterland sowie die aus hiesiger Sicht zu weitgehende Öffnung der Gebietskulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergie im Freiraum.

 

Dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind

-              das Anschreiben des MWIKE NRW (Anlage 2),

-              die Stellungnahme des Kreises Coesfeld (Anlage 1),

-              die Stellungnahme des Regionalrats Münster (Anlage 3) nebst Synopse (Anlage 4).

 

II. Entscheidungsalternativen

Vom Vorbehalt in der abgegebenen Stellungnahme des Kreises Coesfeld zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW wird Gebrauch gemacht und die Stellungnahme wird zurückgenommen bzw. abgeändert. Ob eine Rücknahme oder nachträgliche Änderung der Stellungnahme vom MWIKE berücksichtigt würde, ist ungewiss.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Klima: Die Änderung des Landesentwicklungsplans NRW dient dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und ist somit grundsätzlich dem Klimaschutz dienlich. Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld unterstützt diese Zielsetzung, weist jedoch auf einige besondere Aspekte hin, die aus hiesiger Sicht einer Anpassung des Änderungsentwurfes bedürfen.

 

Finanzen, Personal, IT: Keine.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.