Betreff
Anpassung des Regionalplans Münsterland - Stellungnahme des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0955
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die von der Bezirksregierung Münster beabsichtigten Anpassungen am Regionalplan Münsterland werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zur geplanten Regionalplan-Anpassung ab, deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Bezirksregierung Münster fristgerecht bis zum 30.09.2023 zukommen zu lassen.

 

I. Sachdarstellung

Auf die Sitzungsvorlagen SV-10-0783 und SV-10-0890 wird verwiesen.

 

Am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst und damit den Startschuss für den Beginn des förmlichen Anpassungsverfahrens gegeben. Zentrale Grundlage bei der Aufstellung von regionalen Raumordnungsplänen ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Dieser ist zuletzt 2017 neu verabschiedet und im August 2019 durch die Landesregierung weiter modifiziert worden. Daher ist nun auch der Regionalplan Münsterland aus dem Jahr 2014 an die übergeordneten, neuen Vorgaben des LEP NRW anzupassen. Dem Aufstellungsbeschluss vorangegangen sind nach dem Verfahrensauftakt im Dezember 2019 zahlreiche Informations- & Fachgespräche, Arbeitskreissitzungen, Kommunalgespräche, Fachdialoge und eine Umweltprüfung.

 

In der Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses am 09.03.2023 stellten Herr Regionalplaner Weidmann und Frau Kraus, Leiterin des Dezernats Regionalentwicklung, den aktuellen Verfahrensstand und die Schwerpunktthemen der Regionalplananpassung vor und standen für Rückfragen zur Verfügung. Weiterhin fand am 30.05.2023 eine Regionalkonferenz der Bezirksregierung Münster im Kreishaus in Coesfeld statt, die ebenfalls der Information der Kommunalpolitik diente.

 

In den Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreisentwicklungsausschusses am 24.05.2023 bzw. 01.06.2023 wurde hinsichtlich des Verfahrensablaufes zur Erarbeitung einer Stellungnahme des Kreises Coesfeld beschlossen, dass die Kreistagsfraktionen basierend auf den erfolgten Informationsveranstaltungen bis zum 31. Juli 2023 Änderungs- und Ergänzungswünsche zur verwaltungsseitigen Stellungnahme einreichen können. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Sofern sich in der aktuellen Sitzungsfolge im Rahmen der abschließenden Beratung keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche ergeben, wird die verwaltungsseitig erarbeitete Stellungnahme (Anlage 1) fristgerecht bei der Bezirksregierung eingereicht. Diese Stellungnahme wurde mit den Münsterlandkreisen abgestimmt.

 

Weitere Informationsquellen zur Regionalplananpassung:

·               Die Entwurfsfassung des Regionalplans (Stand Dezember 2022) kann hier über das Ratsinfosystem der Bezirksregierung heruntergeladen werden:

1 Textliche Festlegungen NEU zur Vorlage 35/2022 (nrw.de)

·               Weitere ergänzende Anlagen und Anhänge (Umweltbericht, zeichnerische Festlegungen etc.) stehen hier zum Download zur Verfügung:

Vorgang 35/2022 - SD.NET RIM | Bezirksregierung Münster (nrw.de)

·               Die Bezirksregierung Münster hat eigens für das Regionalplananpassungsverfahren eine sehr informative „StoryMap“ erarbeitet, die über den folgenden Link zu erreichen ist:

https://www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld gibt keine Stellungnahme zum angepassten Regionalplan Münsterland ab.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: /

 

Personal: /

 

IT: /

 

Klima: Die Anpassung des Regionalplans dient unter anderem der Aktualisierung und rechtlichen Anpassung des Sachlichen Teilplans Energie (STE) und soll zudem "klimawandelgerechter“ werden, hat insofern also positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 KrO NRW.