Betreff
Bericht 2023 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-10-0956
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

Der Bericht 2022/23 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – IV.

 

 

 

 

Schülerzahlprognose

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 17.05.2022 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/2022 vorgelegt (SV-10-0535).

Auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2022/2023 wurden nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2035 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand am 31.12.2021, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.

Der Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen. Weiter ist durch den aktuellen Zuzug (seit Frühjahr 2022) von Flüchtlingen aus der Ukraine ein Anstieg der Belegung der AV Klassen der Berufskollegs zu verzeichnen.

 

 

Raumbedarf

 

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2022 entsprechend wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt. Diese Werte müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, um noch genauere Werte zur Raumbilanz zu erhalten.

Die für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote rd. 82 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 60 %, für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 59 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen rd. 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht (gewerblich technischer Standort).

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.

Insgesamt ergibt sich aus der Summe aller Raumbestände inkl. Anmietungen und der Summe der Raumbedarfe im Schuljahr 2022/2023 ein Raumüberhang von knapp 20 Schulräumen. Das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg hat trotz Anmietung noch einen Fehlbedarf von ca. 1 Schulraum, während sich beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg am Standort Dülmen, aufgrund Anmietung vor Ort (Container) ein Raumüberhang von 7 Schulräumen ergibt (die Container mit insgesamt 4 Klassenräumen werden zum Schuljahr 2023/24 zurückgebaut). Am Standort Lüdinghausen stimmt der Raumbedarf mit dem Raumbestand (einschl. Anmietung) überein.

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte, einer Anpassung nach unten bedürfen. Die Klassenstärken sind insgesamt in fast allen Bereichen zurückgegangen.

Am Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von ca. 10 Räumen. Dieser ist auch auf die Anmietung von 5 Räumen, von den nur 1 als Klassenraum genutzt werden kann, im Pavillon der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Entgegen der Schulraumstatistik, werden diese Räume aber weiter dringend benötigt. In dem Pavillon sind besondere Fachräume eingerichtet, die nicht in das Hauptgebäude verlegt werden können. Es handelt sich dabei um einen Kunstraum, ein Fotostudio, einen Spezial-Werkstattraum für den Fachbereich Gestaltung und einen Lagerraum (für Windkanal). Darüber hinaus wird noch ein Raum für den von der Schule gebauten Windkanal benötigt. Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst noch für das Schuljahr 2023/24 eingeplant.

 

Fortschreibung

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2023 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.


 

 


Anlagen

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

  • Anlage 1: Schülerzahlentwicklung 2012/13 bis 2022/23 und Prognose des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2035/36 – Übersicht Grafik
  • Anlage 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2013 – 01.01.2036
  • Anlage 3: Schülerzahlentwicklung 2012/13 bis 2022/23 und Prognose des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2035/36
  • Anlage 4: Verteilung des Schüleraufkommens 2022/23 bis 2030/31 - Planungsbereich I
  • Anlage 5: Verteilung des Schüleraufkommens 2022/23 bis 2030/31 - Planungsbereich II
  • Anlage 6: Verteilung des Schüleraufkommens 2022/23 bis 2030/31 – Insgesamt
  • Anlage 7: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I
  • Anlage 8: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II
  • Anlage 9: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt
  • Anlage 10: Raumbilanz für die Schuljahre 2022/23 - 2030/31 - Planungsbereich I
  • Anlage 11: Raumbilanz für die Schuljahre 2022/23 - 2030/31 - Planungsbereich II und Insgesamt
  • Anlage 12: Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2022/2023 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2023
  • Anlage 13: Übersicht über die Anmietung von Schulraum

 

 

Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.