Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Übertragung der Aufgaben Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen
Vorlage
SV-10-0960
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.    Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Havixbeck über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

2.    Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

3.    Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld, den Städten Coesfeld und Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

4.    Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden Durchführungsvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH(WBC) und der Gemeinde Havixbeck zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

5.    Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden Durchführungsvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gemeinde Nottuln zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

6.    Dem Abschluss des in der Anlage beiliegenden Durchführungsvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC), den Städten Coesfeld und Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

 

Begründung

 

I. und II. Problem und Lösung

 

Zu Beschlussvorschlag Nr. 1-3

Die Gemeinden Nottuln und Havixbeck müssen zum 01.01.2025 die Betriebsführung ihrer Wertstoffhöfe neu ausschreiben. In diesem Zusammenhang wurde von den Gemeinden die Anfrage an die WBC gestellt, ob eine Beteiligung an beabsichtigten ähnlichen Ausschreibungen möglich sei. Sie haben gegenüber der WBC den Wunsch geäußert, mögliche Synergieeffekte über eine gemeinsame Ausschreibung zu nutzen und somit den eigenen Aufwand und die Kosten zu senken. Insbesondere sollen damit auch die Wettbewerbsbedingungen verbessert werden.

 

In diesem Zusammenhang muss die WBC die Betriebsführung des Wertstoffhofes Olfen (als Los 1) sowie die dortige Containergestellung und Transport (als Los 2) zum 01.08.2024 und die Containergestellung inkl. Transport auf dem Wertstoffhof Dülmen (als Los 3) zum 01.01.2025 über eine gemeinsame Ausschreibung neu vergeben.

 

Es bietet sich daher an, diese Leistungen gemeinsam im Rahmen von Losbildungen auszuschreiben. Neben einem geringeren Aufwand für die Ausschreibungen würden sich vor allem Synergieeffekte sowie Wettbewerbsverbesserungen durch die Bündelung von Leistungen ergeben. Bei beiden Gemeinden herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Übertragung der Zuständigkeiten für den Betrieb der Wertstoffhöfe analog der Übertragung der entsprechenden Leistungen von den Städten Dülmen und Olfen auf den Kreis Coesfeld über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erfolgen sollte. Außerdem wolle man auf die diesbezüglichen Erfahrungen der WBC zurückgreifen.

 

Die WBC hat daher auf Wunsch der beiden Gemeinden den als Anlage beigefügten Entwurf einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) erstellt. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat dem Entwurf bereits in seiner Sitzung am 07.09.2023 zugestimmt. In Nottuln stimmte der Rat am 19.09.2023 einstimmig zu. Auch der Aufsichtsrat der WBC stimmte dem Entwurf am 25.09.2023 einstimmig zu. Zum Abschluss der ÖRV ist darüber hinaus ein entsprechender Beschluss des Kreistages erforderlich.

Ebenfalls zum 31.12.2024 läuft der Vertrag des gemeinsamen Wertstoffhofes von Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl aus.

 

Sollte der Betrieb des Wertstoffhofes unverändert fortgeführt werden, wäre erforderlich, seitens der Stadt Coesfeld noch in diesem Jahr die Ausschreibungen der vorgenannten Leistungen für den Zeitraum nach 2024 vorzunehmen. Sofern der derzeitige Standort weiter genutzt werden soll, wäre mit der Fa. Remondis eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen. Konfliktpotenzial ergäbe sich dadurch, dass Remondis gleichzeitig auch potenzieller Bieter ist. Andere Bieter dadurch anzusprechen, wäre nahezu aussichtslos. Insofern müsste bestenfalls ein neuer Standort gefunden werden.

 

In jedem Fall wäre eine Anpassung des bestehenden Entsorgungsangebotes an den Stand der Technik und mit besserem Komfort vorzunehmen. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Besucherfrequenzen zu bestimmten Öffnungszeiten. Folgende bauliche Umsetzungen sind dazu sinnvoll und notwendig:

 

                     Errichtung einer Rampe zur Absenkung von Mulden um komfortable Befüllungen von oben statt über Gittertreppen zu ermöglichen.

                     Schaffung von zusätzlichem Platz für weitere Container, um die gleichzeitige Befüllung durch mehrere Anlieferer zu ermöglichen.

                     Schaffung eines räumlich abgetrennten Bereichs für Abfälle, die gegen ein Entgelt angenommen werden bzw. von einem möglichen Self-Service ausgeschlossen sind.

                     Verkehrsführung im Doppelspurumlauf zur Erhöhung der möglichen Anlieferungs- bzw. Fahrzeugfrequenz.

 

Die Umsetzung obliegt den Städten Billerbeck, Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Die drei Kommunen sind sich einig, die Erfassung der oben genannten Abfälle, die nicht über die Holsysteme oder das Schadstoffmobil entsorgt werden können bzw. dürfen, weiterhin über einen gemeinsamen Wertstoffhof durchzuführen.

 

Da eine eigene Umsetzung hohe Investitionskosten und einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand erfordern würde, beabsichtigen die Kommunen ebenfalls eine Übertragung ihrer diesbezüglichen Zuständigkeiten auf den Kreis Coesfeld, der wiederum die WBC mit der Ausführung beauftragen soll. Ausdrücklich gewünscht ist die Nutzung der bereits genehmigten ausreichend großen Pachtfläche auf der Deponie Coesfeld-Höven in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort des Wertstoffhofes zum Bau eines neuen Wertstoffhofes.  Weitere Vorteile wären:

 

                     Keine hohen eigenen Investitionskosten der Städte und der Gemeinde.

                     Bau eines neuen Wertstoffhofes nach dem Stand der Technik und den Vorgaben der Kommunen durch die WBC - auf der bereits genehmigten Abfallumschlagfläche der Deponie Coesfeld-Höven des Kreises Coesfeld - mit sehr guten Infrastruktur-Voraussetzungen und guter Verkehrsanbindung an das vorhandene Entsorgungszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort.

                     Die drei Kommunen könnten weiterhin die Rahmenbedingungen der Bauausführung sowie der gewünschten Leistungen (Öffnungszeiten, Self-Service, Personalbedarf, anzunehmende Abfallfraktionen etc.) selbst bestimmen.

                     Flexibilität bei Änderungen der abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (keine erforderlichen Vertragsanpassungen, Nachverhandlungen etc.) z. B. bei geänderten Übergabestellen, bei Erweiterung oder Reduzierung des Containerangebotes, Abwicklung der Transportlogistik durch den beauftragten Verwerter (Minimierung der Transportwege, -kosten und Umweltbelastungen)

                     An den Wertstoffhöfen werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig erfolgt die Festlegung der Preise ausschließlich kostenorientiert durch den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit den Städten Billerbeck und Coesfeld sowie der Gemeinde Rosendahl. Die Höhen der Entgelte können somit erstmals direkt von Kommunen beeinflusst werden. Auch die Einschätzung des angelieferten Abfallvolumens vor Ort und damit das zu zahlende Entgelt dürfte dadurch vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang können freie Kontingente aus bestehenden Entsorgungsverträgen genutzt werden.

                     Durch den Betrieb weiterer Wertstoffhöfe im Kreis Coesfeld über die WBC (zurzeit Dülmen und Olfen – geplant ab 2025: Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl) ist die gemeinsame Ausschreibung des Betriebes insbesondere wirtschaftlich vorteilhaft einzuschätzen – gleichzeitig können der Betrieb mit eigenem Personal der WBC und Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgern ernsthafte wirtschaftliche Alternativen sein.

 

Sofern der Bau, die Ausschreibung der Leistungen Betrieb und Logistik durch die WBC im Rahmen der dort anstehenden Ausschreibungen erfolgen sollen, müsste zuvor die Zuständigkeit für den Betrieb ebenfalls mittels einer ÖRV auf den Kreis übertragen werden. Der Kreis wiederum würde die WBC mit der Durchführung beauftragen. Zeitlich müssten diese Regelungen bis Jahresende umgesetzt sein, um rechtzeitig mit der Ausschreibung starten zu können.

 

Die Entwürfe der drei ÖRV sind als Anlage beigefügt. Der Abschluss durch den Kreis sowie die beteiligten Städte und Gemeinden wird ausdrücklich empfohlen.

 

Die ÖRV bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Um nachträgliche Änderungen zu vermeiden, erfolgt eine vorherige Abstimmung der Entwürfe mit dieser.

 

 

Zu Beschlussvorschlag Nr. 4-6

Wie oben dargestellt, beabsichtigen die Städte Billerbeck und Coesfeld und die Gemeinde Rosendahl sowie die Gemeinde Nottuln und die Gemeinde Havixbeck, jeweils deren obliegende Aufgaben der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 dieser Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 1, Alternative 1 und Abs. 2 Satz 1 GKG mittels ÖRV auf den Kreis Coesfeld zu übertragen. Damit verbunden ist der Wunsch, dass dieser die WBC mit der Durchführung der Leistungen beauftragt.

 

Um die WBC mit den jeweiligen Leistungen, die im Rahmen der übernommenen Zuständigkeiten erforderlich sind, zu beauftragen, sind jeweils Durchführungsverträge mit den jeweils betroffenen Parteien abzuschließen. In diesen Durchführungsverträgen sind die grundsätzlichen Leistungsumfänge geregelt. Während für Nottuln und Havixbeck lediglich die Betriebsführungen und Logistikleistungen übernommen werden, umfasst der Entwurf für den Wertstoffhof Coesfeld auch die Planung und den Bau eines neuen Wertstoffhofes auf der dafür bereits genehmigten Fläche der Deponie Coesfeld-Höven in unmittelbarer Nachbarschaft zum derzeitigen Standort.

 

Da es sich bei der Übertragung um eine delegierende Variante handelt, verbleiben die sonstigen öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten, wie beispielsweise die Erhebung von Gebühren gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Städten und Gemeinden.

 

Die Leistungsabrechnungen der Fremd- und Eigenkosten einschließlich des Gewinnaufschlages erfolgen jeweils zwischen der WBC und dem Kreis, welcher wiederum mit den beteiligten Kommunen abrechnet.

 

Die Einzelheiten über den Betrieb und die Logistik werden mit den jeweils betroffenen Kommunen in einem Pflichtenheft abgestimmt, das jeweils Bestandteil zum Durchführungsvertrag wird. Die Durchführungsverträge können erst nach Genehmigung der entsprechenden ÖRV durch die Bezirksregierung unterzeichnet werden.

 

Die Unterzeichnung der als Anlage beigefügten Durchführungsvereinbarungen wird empfohlen.

 

 

III. Entscheidungsalternativen

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sowie die Durchführungsverträge werden nicht abgeschlossen.

 

 

IV. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Entstehende Verwaltungskosten werden im Rahmen der entsprechenden Kalkulationen der Abfallgebühren berücksichtigt und fallen nicht im allgemeinen Haushalt an. Die Gebühren werden den  Städte und Gemeinden berechnet.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 lit. s Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

Anlagen:

 

1.       Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Havixbeck über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

2.       Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

3.       Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld, den Städten Billerbeck und Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

4.       Durchführungsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gemeinde Havixbeck zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

5.       Durchführungsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gemeinde Nottuln zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

6.       Durchführungsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC), den Städten Billerbeck und Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen