Beschlussvorschlag:
1. Zusätzlich zum bereits bestehenden Sortiment des MobiTickets des Kreises Coesfeld wird das „DeutschlandTicket Sozial“ ab dem 01.12.2023 als rabattiertes Deutschlandticket mit einem Eigenanteil für Anspruchsberechtigte von 39 € und einem Kreisanteil von 10 € mit in das Angebot aufgenommen. Alle weiteren Angebote bleiben bestehen.
2. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird zunächst nicht auf den Kreis der Wohngeldbezieher erweitert.
3. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich einer auskömmlichen Finanzierung durch das Land, sowohl für das „DeutschlandTicket Sozial“ als auch das DeutschlandTicket insgesamt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
I./II. Sachdarstellung/Entscheidungsalternativen
Bisherige
Vorgehensweise (siehe auch Kreistag, 13.06.2023 – SV-10-0882):
Die
„Richtlinien Sozialticket 2011“ wurden am 01.04.2022 bis zum 31.12.2025
verlängert. Landesweit stehen unverändert 40 Mio. Euro an Fördermitteln zur
Verfügung. Der Kreis Coesfeld hat in den letzten Jahren folgende Fördermittel
für das MobiTicket (Sozialticket) erhalten:
2023 224.301,48
Euro,
2022 236.659,00
Euro,
2021 228.935,25
Euro,
2019 234.308,71
Euro.
Wegen
des monatlichen Bedarfs von rund 27.000 Euro wurde jeweils eine Fördersumme von
320.000 Euro pro Jahr beantragt. Die Nachfrage nach MobiTickets war als
Auswirkung der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen, zudem wurden in den
Monaten, in denen das 9 Euro-Ticket galt (06/22 – 09/2022) keine MobiTickets
verkauft. Nach Corona und 9 Euro-Ticket stieg die Nachfrage wieder annähernd
auf das vorherige Niveau.
Vor
diesem Hintergrund wurde in der Sitzung des Kreistags am 13.06.2023
beschlossen, das Verfahren auch in 2024 unverändert fortzusetzen und erneut
einen Förderantrag über 320.000 Euro zu stellen. Eine entsprechende
Antragstellung erfolgt bis zum 15.09.2023.
„DeutschlandTicket
Sozial“ („D-Ticket Sozial“):
Durch
die dynamische Entwicklung in diesem Themenkomplex ist nun eine erneute
Beratung und Beschlussfassung erforderlich geworden.
Der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW
(LAK) hat mit seinem Beschluss vom 20.06.2023 den regionalen Gremien unter
Vorbehalt einer auskömmlichen Finanzierung die Einführung eines um 10 Euro
rabattierten Deutschlandtickets (derzeit für 39 Euro) möglichst flächendeckend
zum 01.12.2023 in Ergänzung oder Ersatz zu den bestehenden
Sozialticketangeboten gemäß den Ansätzen der zum 01.08.2023 aktualisierten Modellbeschreibung
(siehe Anlage zur Sitzungsvorlage) empfohlen. Die Mitglieder des LAK
verständigten sich darauf, dass beim Erwerb des rabattierten Deutschlandtickets
bei Antragstellung über personenbediente Verkaufsstellen eine kulante
Vorgehensweise bei der Bonitätsprüfung stattfinden soll.
In
Bezug auf den Beschluss des LAK hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr NRW (MUNV) darauf hingewiesen, dass die aktuellen Sozialtickets im
Sortiment verbleiben sollen, weil sie Ausgangspunkt für die
Ausgleichsermittlung in der Rettungsschirmsystematik seien. Ob diese dann auch
weiter tatsächlich verkauft würden, sei unerheblich.
Am
01.08.2023 erging durch die WVG eine mit dem KCM (= Kompetenzcenter Marketing
NRW) abgestimmte Mitteilung zum neuesten Stand in der Diskussion zum Thema
„DeutschlandTicket Sozial“. Das KCM steuert und entwickelt für das
Verkehrsministerium den NRW-Tarif und ist somit zentrale Koordinationsinstanz.
Aus dieser Mitteilung geht hervor,
dass das Land den 01.12.2023 als Starttermin für das „D-Ticket Sozial“
unverrückbar definiert habe und andererseits – je nach Umsetzungsvariante – ein
entsprechender Vorlauf notwendig sei. Dieser Vorlauf werde auf Seiten der
Kreise (= Fördermittelempfänger), aber auch auf Seiten der Verkehrsunternehmen
gesehen. Für die WVG/RVM spielen Fragen der technisch-vertrieblichen Umsetzung
wie auch der Kundeninformation – bei einer in Teilen zumindest anspruchsvoll
(Fremdsprachen) zu erreichenden Zielgruppe – eine Rolle.
Der Preis soll – wie oben erwähnt –
39,00 € Eigenanteil und 10,00 € Kreisanteil betragen. Der Titel
„DeutschlandTicket Fair“ wurde wieder verworfen und empfohlen, das Angebot
„DeutschlandTicket Sozial“ zu nennen.
Zusammenfassend sei der derzeitige
Sachstand so zu bewerten, dass die Kreise im eigenen Benehmen entscheiden
können, welchen Weg sie jeweils gehen möchten. Da seitens des Landes keine Änderung der Förderrichtlinie zum
01.12.2023 und zudem kein Erlass geplant seien, sind die Grundlagen zum einen
der LAK-Beschluss vom 20.06.2023 (siehe oben) als Commitment der ÖPNV-Branche
sowie die einheitlichen Festlegungen aus der Modellbeschreibung (siehe Anlage
zur SV). Dies gelte ebenfalls in Bezug auf die Wohngeldberechtigten und das
„D-Ticket Sozial“. Auch hierzu gebe es seitens des Landes keine Weisung zum
01.12.2023, also strenggenommen keine Verpflichtung, sondern nur eine Option.
Demnach ist
ein Kreis nicht verpflichtet, überhaupt ein „D-Ticket Sozial“ einzuführen und
die Wohngeldempfänger (mit den weiteren Haushaltsmitgliedern) in den Kreis der
Berechtigten mit aufzunehmen.
Es
wird daher vorgeschlagen,
-
zusätzlich zum bereits bestehenden Sortiment des
MobiTickets des Kreises Coesfeld das „DeutschlandTicket Sozial“ ab dem
01.12.2023 als rabattiertes Deutschlandticket mit einem Eigenanteil für
Anspruchsberechtigte von 39 € und einem Kreisanteil von 10 € mit in das Angebot
des Kreises Coesfeld aufzunehmen,
-
alle weiteren Angebote bestehen zu lassen,
-
den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgrund der
nur schwer abzuschätzenden finanziellen Folgen zunächst nicht auf die
Wohngeldbezieher und deren Haushaltsangehörige zu erweitern (siehe hierzu auch
die Ausführungen unter Ziffer III.),
-
den Beschluss unter Vorbehalt einer
auskömmlichen Finanzierung durch das Land zu stellen.
Die
aktuellen Tarife und die von den Hilfeberechtigten zu zahlenden Eigenanteile
sind aktualisiert worden und als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Das
Land NRW eröffnet die Möglichkeit den Berechtigtenkreis des MobiTickets um die
Gruppe der Wohngeld beziehenden Haushalte zu erweitern. Aufgrund der
schwierigen Haushaltssituation der Kommunen, der festgeschriebenen Fördermittel
gem. der Richtlinie Sozialticket und der noch ungeklärten Frage zur
auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets – über den 01.01.2024 hinaus
– soll auf die Ausweitung des Berechtigtenkreises derzeit verzichtet werden.
Wie auch in den übrigen Münsterlandkreisen wird verwaltungsseitig keine
Ausdehnung des Berechtigten Kreises empfohlen. Sollte das Land eine
auskömmliche Finanzierung auch für diesen Personengruppe zusagen, würde die
Verwaltung einen neuen Beschlussvorschlag unterbreiten.
Die
Verwaltung wird prüfen, wie sich das Nutzungsverhalten, die Kosten für den
Kreis Coesfeld unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten und die Anzahl
der Abonnenten durch die Aufnahme des rabattierten Deutschlandtickets
entwickeln wird, um daraus Rückschlüsse für eine evtl. Ausweitung des
Berechtigtenkreises ziehen zu können.
Die
Aufnahme des Deutschlandtickets in das Fahrkartensystem steht für das Jahr 2024
unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der zuständigen Gremien zur Fortführung des
Deutschlandtickets.
Sofern
sich während des Sitzungsdurchlaufs (Fachausschuss 04.09.2023, KA 19.09.2023,
KT 27.09.2023) Änderungen ergeben bzw. weitere Vorgaben durch das Land
erfolgen, würden diese jeweils in einer aktualisierten Schrägstrich-Vorlage
dargestellt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für
das Jahr 2024 wird, auch bei steigender Nachfrage durch das „D-Ticket Sozial“ keine
Deckungslücke erwartet.
Die
Zuschüsse bei Tarifen, die grundsätzlich über dem Preis des Deutschland-Tickets
liegen, würden sich verringern. Es entsteht dadurch voraussichtlich ein Puffer,
der zur Deckung des zu erwartenden erhöhten Ticket-Absatzes verwandt werden
kann. Der Gesamt-Zuschussbedarf dürfte sich in der Höhe nicht gravierend verändern.
Es wird mit einer auskömmlichen Förderung durch das Land gerechnet.
Die
vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs wirkt sich grundsätzlich positiv
auf das Klima aus.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO
NW.