Beschlussvorschlag:
Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2006 ausgewiesenen
Zuschussbedarf für die Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63, 70 des Budget 01 –
Sicherheit, Bauen und Umwelt – wird unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe /
Überschüsse bei den Produktbereichen und Produktgruppen sowie die sich daraus
für den Produkthaushalt 2006 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und
Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2006 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan ist am
14.12.2005 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden der
Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt
und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den einzelnen
Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 19.01.2006 bis zum 30.01.2005 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Produkthaushalt 2006 wird abweichend zum Produkthaushalt 2005 nunmehr in insgesamt fünf Budgets aufgeteilt. Die Budgets 1 bis 3 entsprechen jeweils einem Fachbereich entsprechend dem zum 01.07.2005 in Kraft getretenen Organisationsplan. Daneben wird das Budget 4 abgebildet, in dem Produkte/Dienstleistungen der Verwaltungsleitung bzw. von Sonderdiensten ausgewiesen werden. Das Budget 5 „Zentrale Finanzwirtschaft“ beinhaltet die allgemeinen Finanzmittel für die übrigen Budgets.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Budget 1 Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Produktbereich |
Zuschuss |
Zuschuss |
Produktbuch Seite |
Ansatz 2006 |
Ansatz 2005 |
|
|
€ |
€ |
|
|
32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
-1.816.796 |
-1.387.719 |
52 - 69 |
33 Ausländer |
-856.380 |
-796.415 |
71 – 77 |
36 Straßenverkehr |
1.532.110 |
1.545.400 |
79 – 96 |
39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung |
-2.364.436 |
-2.430.250 |
97 – 110 |
63 Bauen und Wohnen |
-546.208 |
-489.669 |
111 – 125 |
70 Umwelt |
-2.222.020 |
-2.019.633 |
127 - 150 |
Allgemeine Erläuterungen zum Budget 1
sind auf den Seiten 23 und 24 dargestellt worden. Für die sachkundigen Bürger
sind die entsprechende Teile des Entwurf des Produkthaushaltes beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche
Aspekte und deren Auswirkungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen
erläutert. Weitere Informationen zu den Standards enthalten die
Produktbeschreibungen, die jeweils hinter den Produktgruppenübersichten
abgedruckt sind.
Bereits jetzt sind folgende Änderungen bekannt, die als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste aufgenommen werden sollten:
Produktbereich 33
In diesem Produktbereich sind Änderungen wie folgt vorzunehmen:
HHSt. |
alter Ansatz |
neuer Ansatz |
Veränderung |
1100.655100 Sachkosten Ausländerangelegenheit |
7.500 |
0 |
-7.500 |
1102.655100 Sachkosten Ausländerangelegenheit |
7.500 |
7.500 |
0 |
Änderung des Zuschussbedarfs |
-7.500 |
In der Produktgruppe 33.001 Ausländer ist sowohl unter der HHSt. 1100.655100 wie auch unter der HHSt. 1102.655100 ein Ausgabeansatz von 7.500 € als „Sachkosten Ausländerangelegenheiten“ eingestellt worden. Der erstgenannte Ansatz zu 1100.655100 kann gestrichen werden, der Zuschussbedarf des Produktbereichs 33 verringert sich entsprechend um 7.500 €.
Produktbereich 36
Bei den nachstehenden HHSt. sind folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:
HHSt. |
alter Ansatz |
neuer Ansatz |
Veränderung |
1122.100000 Verwaltungsgebühren Kfz-Zulassungen |
1.450.000 |
1.510.000 |
+60.000 |
1122.650000 Bürobedarf |
15.000 |
75.000 |
+60.000 |
Änderung des Zuschussbedarfs |
0 |
Ab 01.10.2005 werden für die bisherigen Kraftfahrzeugbriefe bei jeder Befassung mit den Zulassungsunterlagen neue "Zulassungsbescheinigungen Teil II" als Ersatz für den bisherigen Brief ausgegeben. Diese Bescheinigungen werden vom Kraftfahrtbundesamt entgegen bisheriger Praxis sofort in Rechnung gestellt.
Bis zum 01.10.2005 wurden die Kraftfahrzeugbriefe erst nach Ausgabe der einzelnen Briefvordrucke mit dem KBA im Rahmen der Gebührenabrechnung bezahlt. Die Erstattung der Vordruckkosten erfolgte durch den Antragsteller und wurde bei 1122.101000 "Gebührenanteil Kraftfahrtbundesamt" vereinnahmt. Die Ausgaben wurden bei der HHSt.: 1122.670000 "Gebührenanteil Kraftfahrtbundesamt" nachgewiesen. Eine Änderung dieser Abrechnungsmodalitäten mit dem KBA war bei Aufstellung des Produkthaushaltes und Eingabe der Haushaltsansätze noch nicht endgültig absehbar.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen bei der Ausgabe der "Zulassungsbescheinigungen Teil II" ist für 2006 davon auszugehen, dass rd. 18.000 Vordrucke benötigt werden. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von rd. 60.000 € zu veranschlagen. Diese Ausgaben sind durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren gedeckt, da die Vordruckkosten (3,60 €) wie bisher vom Antragsteller zu erstatten sind.
Die Veränderung der Haushaltsansätze hat keine Auswirkung auf den Haushaltsausgleich.
Produktbereich 70
Produktbereich 70, Produktgruppe 70.001 Abfallwirtschaft
In dieser Produktgruppe sind folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:
HHSt. |
alter Ansatz |
neuer Ansatz |
Veränderung |
7200.171100 LZ Bodenbelastungskarte |
0 |
20.000 |
+20.000 |
6040.655000 Gefahrerforschung/ - abschätzung |
20.000 |
15.000 |
-5.000 |
7200.580000 Bodenbelastungskarte |
0 |
25.000 |
+25.000 |
Änderung des Zuschussbedarfs |
0 |
Bereits jetzt zeichnet sich im Produktbereich 70, Produktgruppe 70.001 Abfallwirtschaft ein Änderungsbedarf ab, der bei der Aufstellung des Haushalts so nicht vorherzusehen war.
Zur Umsetzung weitergehender Untersuchungen im Bereich des Bodenschutz sind im Rahmen einer ergebnisneutralen Mittelumverteilung o.g. Haushaltsstellen betroffen.
Produktbereich 70, Produktgruppe 70.002 Natur und Landschaft
In dieser Produktgruppe ergeben sich folgende Änderungen:
HHSt. |
alter Ansatz |
neuer Ansatz |
Veränderung |
3600.718400 KRZ Naturförderstation |
32.000 |
39.000 |
+7.000 |
3600.718200 Förderprogramm Naturschutz |
35.000 |
32.000 |
-3.000 |
Änderung des Zuschussbedarfs |
+4.000 |
Nach Mitteilung des Landes NRW ist im Bereich der Biologischen Stationen von einer Kürzung des Landesanteils in Höhe von z. Zt. 10% auszugehen. Dies bedeutet, dass nach ersten Kalkulationen eine Deckungslücke von ca. 17.000 € entsteht.
Nach Mitteilung des Trägervereins der Naturförderstation besteht die Möglichkeit, einen Teil dieser Deckungslücke durch Drittmittel, Spenden und Kürzungen in den Personalaufwendungen zu kompensieren. Unabhängig hiervon verbleibt aber noch ein offener Betrag von ca. 7.000 €, der nach derzeitigem Stand nicht gedeckt ist. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass diese Mittel durch Umverteilungen innerhalb der Produktgruppe 70.002 (3.000 €) sowie durch die Anhebung des Zuschussbedarfs (4.000 €) aufgebracht werden.
Insgesamt ergibt sich damit im Budget 1 eine Verbesserung von 3.500 €.
II. Lösung
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe bzw. Überschüsse für die Produktbereiche des Budgets 01 zur Kenntnis und empfiehlt, diese sowie den Zuschussbedarf für das Budget 01 insgesamt anzuerkennen.
III. Alternativen - IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben
möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei einer Erhöhung der
Zuschussbedarfe insgesamt wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget
„Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine
entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf
den Hebesatz der Kreisumlage (Verwaltungshaushalt) oder auf die Höhe des
Kreditbedarfes (Vermögenshaushalt).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche
Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom
26.10.2005 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.