Betreff
Bericht zur Matchingplattform Engagementdirekt
Vorlage
SV-10-0975
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Matchingplattform Engagementdirekt wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Im Rahmen der Förderkulisse „Digitale Modellkommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt Aachen die Projektidee zu Engagementdirekt vorgeschlagen und wurde vom Land mit der Realisierung beauftragt. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen unterstützte die Umsetzung durch eine eigene Aufstockung des Fördermittelrahmens, so dass in Aachen die Entwicklung der Plattform unter Beteiligung zahlreicher Kommunen aus ganz Nordrhein-Westfalen angegangen werden konnte. Ziel war es, eine Kennenlernplattform zu entwickeln, die eine lokal verhaftete und gleichzeitig landesweit nutzbare Möglichkeit bietet, sich gemeinsam gemeinwohlorientiert zu engagieren

 

Für die Matchingplattform Engagementdirekt werden die Kommunalvertreter NRW, gemeinsam mit der Stadt Aachen, der Staatskanzlei NRW und dem technischen Betreiber des Portals, der regio iT, eine Infoveranstaltung nach der Sommerpause am 15.08.23 veranstalten.

 

Auf der Seite Kommunalvertreter NRW ist der Einzelabruf „Engagementdirekt“ zur Rahmenvereinbarung zur Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen einsehbar.

 

Hier ist erkennbar, dass die zwischen dem Kommunalvertreter und der Staatskanzlei vereinbarten Kosten zur regulären Wartung, Pflege und Betrieb des Dienstes, sowie Anschluss einer Kommune bis zum 31.12.2023 durch die Staatskanzlei getragen werden.

 

Für den Fall, dass die Betriebs- und Anbindungskosten nach Ablauf des genannten Datums nicht weiter von der Staatskanzlei getragen werden, entstehen dem Leistungsbezieher folgende Kosten:

 

Einmalige Anschlussgebühren für eine neue Kommune (nach dem 31.12.2023) in Höhe von

4.580,00 Euro zggl. USt. monatl. Wartung, Pflege, Betrieb: 750,00 Euro zzgl. USt pro Monat pro Kommune.

Es wird den Kommunen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn die Staatskanzlei die Kosten ab dem 01.01.2023 nicht weiter trägt.

 

Über die Kosten des Personaleinsatzes (Administator) für die Unterhaltung können aufgrund des im Moment noch nicht absehbaren Zeitaufwand keine Angaben gemacht werden.

 

Nach Rückfrage bei der Stadt Aachen beträgt dort z.Zt. der zeitliche Aufwand zur Pflege der Matchingplattform ca. 2 Stunden täglich.

 

Zur Finanzierung dieser Plattform wäre die Beteiligung der Städte und Gemeinden des Kreises

Coesfeld sinnvoll, da ein überregionaler Nutzen dieser Matchingplattform erkennbar ist.