Betreff
Azubi-Ticket
Vorlage
SV-10-0989
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag nimmt die Anregung des Herrn Martin Jasper, Dülmen, vom 06.08.2023 zur Kenntnis. Die darin vorgetragene Forderung, dass das Land – ähnlich wie andere Bundesländer – ein vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende einführt, wird durch den Kreistag grundsätzlich unterstützt. Dabei sollten sich jedoch auch die Ausbildungsbetriebe – wie bisher – entsprechend an den Kosten dieses neuen Azubi-Tickets beteiligen.
  2. Der Kreistag stellt fest, dass mit der Einführung des neuen Deutschland-Tickets zum Preis von aktuell 49 EUR monatlich die Notwendigkeit der Förderung des bisherigen „Azubi-Start-Tickets“ (für 86,40 EUR monatlich) für die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs des Kreises Coesfeld entfallen ist, so dass hiermit der Kreistagsbeschluss vom 25.09.2019 aufgehoben wird.
  3. Der Kreistag stellt ferner fest, dass das Deutschland Ticket für Auszubildende günstiger erhältlich ist, als das bisher geförderte „Azubi-Start-Ticket“, das nach Abzug der Förderung monatlich 66,40 EUR kostet. Eine darüberhinausgehende Förderung des Deutschland-Tickets für Auszubildende als freiwillige Leistung des Kreises erscheint daher entbehrlich und ist zudem bei der sich zuspitzenden Haushaltslage des Kreises nicht darstellbar.

4.      Die mit der Umstellung der Schülertickets auf das Deutschland Ticket verbundenen Einsparungen für den Haushalt des Kreises Coesfeld stehen nach dem Kreistagsbeschluss vom 13.06.2023 weiterhin dem ÖPNV im Kreisgebiet zur Verfügung, um den hohen Zuschussbedarf aus kreiseigenen Mitteln hier zu stützen. Alternativ müsste das ÖPNV-Angebot entsprechend reduziert werden, was jedoch aus Sicht des Kreises zur Förderung der Mobilitätswende kontraproduktiv wäre.

I. Sachdarstellung

 

Am 25.09.2019 wurde im Kreistag (SV-9-1457) die Einführung des Azubi-Start-Tickets für die Schülerinnen und Schüler des Dualen Systems der Berufskollegs des Kreises Coesfeld beschlossen:

Ab dem Schuljahr 2020/2021 hat sich der Kreis Coesfeld mit monatlich 20,00 € an den Kosten für das landesweit zu nutzende Azubi-Ticket i. H. v. seinerzeit 82,00 € beteiligt, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt waren:

1.       Gefördert wurden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr, die ein Berufskolleg des Kreises Coesfeld besuchen.

2.       Der jeweilige Ausbildungsbetrieb beteiligte sich mit mindestens 31,00 € monatlich an den Kosten des Azubi-Tickets.

Mit dieser Unterstützung war es für Auszubildende möglich, das Azubi-Ticket ohne eigenen Kostenzuschlag auf ein landesweites Ticket zu erweitern, wodurch die Auszubildenden mehr Flexibilität erlangen konnten. Die Attraktivität der Ausbildung im Allgemeinen sollte durch diese Unterstützung erhöht werden.

Daneben sollten durch diese Unterstützung minderjährige Jugendliche aus der Emscher-Lippe-Region für einen Ausbildungsplatz im Kreis Coesfeld / Münsterland gewonnen werden – ohne diese Unterstützung wären die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu teuer gewesen.

Allerdings ist durch die Einführung des Deutschlandtickets die Unterstützung nicht mehr notwendig: Die Kosten für das landesweit zu nutzende Azubi-Ticket betragen derzeit monatlich 86,40 € - nach Abzug der Unterstützung verbleibt noch ein Restbetrag i. H. v. monatlich 66,40 €. Das Deutschlandticket ist hingegen schon zu einem Preis von monatlich 49,00 € erhältlich – und im Gegensatz zum oben genannten Ticket sogar bundesweit gültig. Durch das preisgünstigere Ticket bietet sich den Auszubildenden daher noch mehr Flexibilität. Die Inanspruchnahme des landesweit zu nutzenden Azubi-Ticket ist für Auszubildende nicht mehr attraktiv und die Unterstützung des Kreises ist nicht mehr erforderlich. Bereits im Schuljahr 2022/2023 vor Einführung des Deutschlandtickets haben lediglich 19 Schülerinnen und Schüler einen Antrag gestellt.

Es wird empfohlen, den Beschluss vom 25.09.2019 aufzuheben.

 

In der Kreistagssitzung am 13.06.2023 wurde beschlossen, dass allen nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs des Kreises Coesfeld und der Steverschule durch den Kreis Coesfeld als zuständigem Schulträger die Nutzung des Deutschlandtickets ermöglicht wird. Für das Deutschlandticket ist dabei von den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern auch weiterhin ein monatlicher Eigenanteil in der Höhe des bisher für das SchülerTicket Westfalen erhobenen Eigenanteils (12 €) zu leisten. Zugleich wurde beschlossen, dass eine Quersubventionierung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nicht erfolgt (vgl. Ziffer 5 der Sitzungsvorlage SV-10-0945). Weiterhin wurde beschlossen, dass die eingesparten Mittel zur Aufrechterhaltung und Ausweitung eines attraktiven ÖPNV im Kreis Coesfeld in der Produktgruppe 01.07 zu verwenden sind (vgl. Ziffer 6 der Sitzungsvorlage SV-10-0945). Zwischenzeitlich wurde mit der Fa. Veelker eine entsprechende Vereinbarung zur Bereitstellung des Deutschlandtickets geschlossen.

 

Herr Jasper beantragt mit Schreiben vom 06.08.2023 ein durch den Kreis Coesfeld initiiertes Azubi-Ticket für alle Auszubildenden im Dualen System als Übergangsmodell, bis das Land ein vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende im Dualen System einführt (vgl. Anlage). Inhaltlich solle der Kreis Coesfeld nach dem von Herrn Jasper aufgestellten Modell diesen Auszubildenden einen Zuschuss zum Deutschlandticket i. H. v. monatlich 16,67 € gewähren. Den Restbetrag könnten die o. g. Auszubildenden selbst tragen oder deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Herr Jasper geht davon aus, dass das Ticket von ca. 1.000 Auszubildenden im Dualen System in Anspruch genommen werde. Unter dieser Voraussetzung ergäben sich finanzielle Aufwendungen i. H. v. 200.000,00 €.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

1.       Es wird die Forderung unterstützt, dass ein vom Land finanziertes Azubi-Ticket entwickelt wird.

2.       Die Idee, zwischenzeitlich ein eigenes Azubi-Ticket zu entwickeln, wird nicht unterstützt.

Die kommunale Familie würde dem vorgestellten Modell nach finanziell für ein von Landesseite gewünschtes politisches Ziel eintreten. Eine Erweiterung der freiwilligen Leistungen ohne gleichzeitige Ersparnis an anderer Stelle sind derzeit nicht zu vertreten.

Hinzu kommt, dass aus Sicht der Verwaltung die Übernahme von Ticketkosten auch eine Frage der Arbeitgeberattraktivität darstellt. Die Verantwortung liegt aus hiesiger Sicht bei der Wirtschaft und nicht bei der öffentlichen Hand.

Darüber hinaus würden mit diesem Modell Auszubildende im Dualen System für 12 Monate finanziell unterstützt, obwohl sie tatsächlich nur 3 Monate pro Jahr das Berufskolleg besuchen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Die Alternativen wurden in der Vorlage dargestellt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Durch die Beschlussempfehlung fallen keine zusätzlichen Mehrkosten für den Kreis Coesfeld an.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag nach § 26 KrO NRW zuständig.

 

 

Anlage: Schreiben von H. Jasper vom 06.08.2023