Betreff
Geothermale Potenziale erschließen für den Vollzug der Wärmewende: Beschluss des Unterausschuss Klimaschutz v. 21.08.2023
Vorlage
SV-10-0991
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Unterausschuss Klimaschutz:

 

1.    Der Kreis Coesfeld beauftragt für das noch offene Kreisgebiet die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie“ nach Maßgabe der förderrechtlichen Voraussetzungen des Landes.

2.    Die Beauftragung ist an die vom Landesgesetzgeber vorgesehene Förderung gebunden. Der Eigenanteil sollte 25.000 € nicht übersteigen.

3.    Der Kreis Coesfeld nimmt zudem Kontakt zum Bergbauamt der Bezirksregierung Arnsberg auf, um die formalen Schritte für eine Claim-Sicherung abzuklären.

I. Sachdarstellung

In der Sitzung des Unterausschuss Klimaschutz am 21.08.2023 wurde der als Anlage 1 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion beraten. Der Antrag, der auf einer Reihe von Vorgesprächen u.a. mit der Verwaltung beruht, sieht die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie“ nach Maßgabe der förderrechtlichen Voraussetzungen des Landes NRW vor. Der Unterausschuss Klimaschutz hat diesen Antrag beraten und einstimmig beschlossen, ihn gemeinsam dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Bei positiver Beschlussfassung wären insbesondere die Städte und Gemeinden eng einzubinden sowie die Studie mit der bereits geplanten Vorstudie des Emergy Verbundes abzustimmen. Basierend auf einer noch einzuholenden Kostenschätzung könnte dann über progres.NRW ein Förderantrag eingereicht werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld beauftragt keine Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Der Beschlussvorschlag sieht einen maximalen Eigenanteil i.H.v. 25.000 Euro vor. Die im Antrag adressierte Förderkulisse zur „Förderung einer Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie“ über progres.NRW wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 90 %, die Förderhöchstgrenze beträgt aufgrund des interkommunalen Ansatzes 25.000 Euro. Das maximal zur Verfügung stehende Budget beträgt somit 50.000 Euro. Da die aktuelle Bearbeitungszeit für progres.NRW-Anträge rund 5 Monate beträgt, ist mit einer Beauftragung der Machbarkeitsstudie erst in 2024 zu rechnen. Entsprechende Haushaltsansätze sind im Produktbereich der Kreisentwicklung zu bilden.

 

Personal: Die Begleitung der Machbarkeitsstudie erfolgt durch die Kreisentwicklung mit

Unterstützung der GFC und der wfc.

 

IT: /

 

Klima: Die Durchführung einer Vorstudie hat keine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz, kann jedoch ein erster wichtiger Schritt hin zur Erschließung tiefengeothermaler Potenziale sein. Die Tiefengeothermie ist eine zwar unerschöpfliche und klimaneutrale, gleichzeitig aber auch sehr schwierig zu erschließende Wärmequelle, die zudem hinreichend große lokale Wärmeabnehmer benötigt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gemäß § 26 KrO NRW.