Betreff
Umsetzung des Projekts zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0993
Aktenzeichen
20.28.02-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Bericht zur Umsetzung des Projektes zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die kommunalen Beiträge des Kreises Coesfeld zur Erreichung der durch die Vereinten Nationen im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 beschlossenen 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Developement Goals – SDG) werden ab dem Haushaltsjahr 2024 in pilotweise ausgewählten Produktbeschreibungen des Kreishaushaltes transparent gemacht.

 

Die jeweiligen Produktbeschreibungen werden dabei nach dem in der Anlage dargestellten Muster gestaltet.

 

 

I. Sachdarstellung

Ein erster Sachstandsbericht zum Projekt „Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld“ wurde am 01.03.2023 im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung abgegeben (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0808). In diesem Bericht wurde u. a. dargestellt, für welche Produkte die Bezüge zur Nachhaltigkeit in der Pilotphase des Jahres 2024 nach den Überlegungen des in der Kreisverwaltung gebildeten Projektteams deutlicher als bisher abgebildet werden sollen (vgl. Anlage 2 zur SV-10-0808).

 

Eine erste Abstimmung hierzu wurde mit der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (im Folgenden: „AG-ZK“) am 16.05.2023 vorgenommen. In diesem Arbeitstreffen wurde die bis dahin verwaltungsseitig erarbeitete grundsätzliche Herangehensweise zur Darstellung von Nachhaltigkeitsbezügen im Kreishaushalt 2024 und die Auswahl der Pilotbereiche von der AG-ZK befürwortet.

 

Darüber hinaus wurde am 16.05.2023 aus Reihen der Politik die Anregung formuliert, die im Nachhaltigkeitshaushalt dargestellten Produkte und deren Nachhaltigkeitsziele über eine einheitliche Kennzahl zu objektivieren. Diesem Ansinnen wurde mit einer Kennzahl „Nachhaltigkeitserfüllungsgrad“, die für alle beteiligten Produkte nach einheitlichen Kriterien entwickelt wurde, entsprochen.

 

Mit Blick auf das beabsichtigte weitere Ausrollen des Systems auf zusätzliche wesentliche Produktbereiche ab dem Jahr 2025 (vgl. Anlage zur Sitzungsvorlage SV-10-0748) wurde in dem gemeinsamen Arbeitstreffen am 16.05.2023 einvernehmlich hervorgehoben, bei der künftigen Ausweisung von Nachhaltigkeitsbezügen nicht zu kleinteilig vorzugehen. Wie z. B. zuletzt mit dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung vom 07.06.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0583) hinsichtlich der Weiterentwicklung von Zielen und Kennzahlen geschehen, muss nach Auffassung der AG-ZK die Steuerungsrelevanz der kommunalen Beiträge des Kreises Coesfeld zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen auch in der Zukunft konsequent berücksichtigt werden.

 

Die Anregung der Abbildung von Nachhaltigkeitserfüllungsgraden wurde in der Folgezeit von der Projektgruppe der Kreisverwaltung aufgegriffen und in einer weiteren gemeinsamen Sitzung mit der AG-ZK am 29.08.2023 erörtert. Im Ergebnis bestand Konsens, die Nachhaltigkeitsbezüge nach dem in der Anlage dargestellten Muster abzubilden.

 

In den Produktbeschreibungen der jeweiligen Pilotbereiche wird vorangestellt, welche Bezüge zu den 17 SDGs bestehen. Im Weiteren werden ggf. bereits von der Kreispolitik beschlossene strategische Ziele oder auch konkrete Konzepte und Projekte benannt. Hieraus werden operativ zu erreichende Nachhaltigkeitsziele abgeleitet sowie operativ zu ergreifende Maßnahmen beschrieben. In der Folge werden die finanziellen Auswirkungen beziffert und - sofern sachlich möglich - Kennzahlen zur Zielerreichung vorgegeben. Schließlich wird – unter Berücksichtigung der geplanten operativen Ziele und Kennzahlen – ein anzustrebender Nachhaltigkeitserfüllungsgrad dargestellt.

 

Eine Vorberatung der um die Bezüge zur Nachhaltigkeit ergänzten Produktbeschreibungen wird ab dem 13.11.2023 in den jeweils zuständigen Fachausschüssen erfolgen.

 

Anzumerken bleibt, dass darüber hinaus und flankierend zum Nachhaltigkeitshaushalt eine Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert werden soll, vgl. Kreistagsbeschluss vom 13.06.2023 (Sitzungsvorlage SV-10-0916). Eine hierzu erarbeitete Konzeptionierung soll ebenfalls in der am Jahresende stattfindenden Sitzungsfolge (Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag) beraten werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Auf die Umsetzung des Projektes zur Aufstellung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes wird verzichtet.

 

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Im Haushaltsplan 2023 wurde bei Produktgruppe 20.01 ein Aufwand in Höhe von 50.000 € für die Durchführung des Projekts der Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes berücksichtigt, z. B. für Beratungsleistungen.

 

Die Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld ab dem Jahr 2024 trägt dazu bei, dass das Ziel nachhaltigen Verwaltungshandelns dauerhaft im Fokus steht. Insoweit werden auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes im positiven Sinne beeinflusst.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vorberatung von grundsätzlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF ist der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung zuständig. Die Entscheidung obliegt dem Kreistag gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 KrO NRW.