Beschluss:
2. Die kommunalen Beiträge des Kreises Coesfeld zur Erreichung der durch die Vereinten Nationen im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 beschlossenen 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Developement Goals – SDG) werden ab dem Haushaltsjahr 2024 in pilotweise ausgewählten Produktbeschreibungen des Kreishaushaltes transparent gemacht.
Die jeweiligen Produktbeschreibungen werden dabei nach dem in der Anlage dargestellten Muster gestaltet.
Ein erster Sachstandsbericht zum Projekt „Aufstellung eines
Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld“ wurde am 01.03.2023 im
öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung abgegeben (vgl. Sitzungsvorlage
SV-10-0808). In diesem Bericht wurde u. a. dargestellt, für welche Produkte die
Bezüge zur Nachhaltigkeit in der Pilotphase des Jahres 2024 nach den
Überlegungen des in der Kreisverwaltung gebildeten Projektteams deutlicher als
bisher abgebildet werden sollen (vgl. Anlage 2 zur SV-10-0808).
Eine erste Abstimmung hierzu wurde mit der interfraktionell besetzten
Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (im Folgenden: „AG-ZK“) am 16.05.2023
vorgenommen. In diesem Arbeitstreffen wurde die bis dahin verwaltungsseitig
erarbeitete grundsätzliche Herangehensweise zur Darstellung von
Nachhaltigkeitsbezügen im Kreishaushalt 2024 und die Auswahl der Pilotbereiche
von der AG-ZK befürwortet.
Darüber hinaus wurde am 16.05.2023 aus Reihen der Politik die Anregung
formuliert, die im Nachhaltigkeitshaushalt dargestellten Produkte und deren
Nachhaltigkeitsziele über eine einheitliche Kennzahl zu objektivieren. Diesem
Ansinnen wurde mit einer Kennzahl „Nachhaltigkeitserfüllungsgrad“, die für alle
beteiligten Produkte nach einheitlichen Kriterien entwickelt wurde,
entsprochen.
Mit Blick auf das beabsichtigte weitere Ausrollen des Systems auf
zusätzliche wesentliche Produktbereiche ab dem Jahr 2025 (vgl. Anlage zur
Sitzungsvorlage SV-10-0748) wurde in dem gemeinsamen Arbeitstreffen am
16.05.2023 einvernehmlich hervorgehoben, bei der künftigen Ausweisung von
Nachhaltigkeitsbezügen nicht zu kleinteilig vorzugehen. Wie z. B. zuletzt mit
dem Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung vom 07.06.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0583) hinsichtlich
der Weiterentwicklung von Zielen und Kennzahlen geschehen, muss nach Auffassung
der AG-ZK die Steuerungsrelevanz der kommunalen Beiträge des Kreises Coesfeld
zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen auch in der Zukunft konsequent
berücksichtigt werden.
Die Anregung der Abbildung von Nachhaltigkeitserfüllungsgraden wurde
in der Folgezeit von der Projektgruppe der Kreisverwaltung aufgegriffen und in
einer weiteren gemeinsamen Sitzung mit der AG-ZK am 29.08.2023 erörtert. Im
Ergebnis bestand Konsens, die Nachhaltigkeitsbezüge nach dem in der Anlage
dargestellten Muster abzubilden.
In den Produktbeschreibungen der jeweiligen Pilotbereiche wird
vorangestellt, welche Bezüge zu den 17 SDGs bestehen. Im Weiteren werden ggf.
bereits von der Kreispolitik beschlossene strategische Ziele oder auch konkrete
Konzepte und Projekte benannt. Hieraus werden operativ zu erreichende
Nachhaltigkeitsziele abgeleitet sowie operativ zu ergreifende Maßnahmen
beschrieben. In der Folge werden die finanziellen Auswirkungen beziffert und -
sofern sachlich möglich - Kennzahlen zur Zielerreichung vorgegeben. Schließlich
wird – unter Berücksichtigung der geplanten operativen Ziele und Kennzahlen –
ein anzustrebender Nachhaltigkeitserfüllungsgrad dargestellt.
Eine Vorberatung der um die Bezüge zur Nachhaltigkeit ergänzten
Produktbeschreibungen wird ab dem 13.11.2023 in den jeweils zuständigen
Fachausschüssen erfolgen.
Anzumerken bleibt, dass darüber hinaus und flankierend zum Nachhaltigkeitshaushalt
eine Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert werden soll, vgl.
Kreistagsbeschluss vom 13.06.2023 (Sitzungsvorlage SV-10-0916). Eine hierzu
erarbeitete Konzeptionierung soll ebenfalls in der am Jahresende stattfindenden
Sitzungsfolge (Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
/ Kreisausschuss / Kreistag) beraten werden.
II. Entscheidungsalternativen
Auf die Umsetzung des Projektes zur Aufstellung eines kommunalen
Nachhaltigkeitshaushaltes wird verzichtet.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Im Haushaltsplan 2023 wurde bei Produktgruppe 20.01 ein Aufwand in
Höhe von 50.000 € für die Durchführung des Projekts der Aufstellung eines
Nachhaltigkeitshaushaltes berücksichtigt, z. B. für Beratungsleistungen.
Die Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld ab
dem Jahr 2024 trägt dazu bei, dass das Ziel nachhaltigen Verwaltungshandelns
dauerhaft im Fokus steht. Insoweit werden auch die Belange des Umwelt- und
Klimaschutzes im positiven Sinne beeinflusst.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Vorberatung von grundsätzlichen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Durchführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF
ist der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
zuständig. Die Entscheidung obliegt dem Kreistag gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 KrO
NRW.