Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld spricht sich als
Untere Gesundheitsbehörde und als Träger des Rettungsdienstes nachdrücklich für
den weiteren Erhalt einer notfallärztlichen Praxis in Lüdinghausen aus. Dabei
wird die KVWL gebeten, das Angebot der Stadt Lüdinghausen und des
Marienhospitals Lüdinghausen zur Errichtung einer „Portalpraxis“ unter
Einbeziehung der ärztlichen Ressourcen des Krankenhauses nochmals sorgfältig zu
prüfen, um ein Notfallangebot auch über den 31.01.2024 hinaus für das südliche
Kreisgebiet zu erhalten.
I. Sachdarstellung
Im Kreis
Coesfeld werden aktuell drei Notfallpraxen mit den Standorten Coesfeld, Dülmen
und Lüdinghausen durch die KVWL betrieben. Die Notfallpraxis in Dülmen, die
sich in den Räumen der Christophorus-Kliniken befindet, sichert als einzige
Notfallpraxis die wochentägliche ärztliche Versorgung in den Abendstunden. An
den Wochenenden sind alle drei Notfallpraxen sowohl für einige Stunden am
Vormittag und einige Stunden am Nachmittag geöffnet. Zusätzlich gibt es in
Lüdinghausen einen von der KVWL gestellten aufsuchenden ärztlichen Fahrdienst,
der ältere und immobile Patienten zu den Bereitschaftsdienstzeiten zu Hause
versorgt.
Die KVWL
hat mitgeteilt, dass der Betrieb der Notfallpraxis in Lüdinghausen zum
31.01.2024 eingestellt wird. Begründet hat die KVWL diesen Entschluss mit dem
aktuellen Fachkräftemangel und der weiter bestehenden Möglichkeit, ältere und
immobile Patienten in Lüdinghausen zu den Bereitschaftsdienstzeiten von einem
aufsuchenden ärztlichen Fahrdienst behandeln zu lassen.
Ärztliche
Dienste in den Notfallpraxen müssen von allen Ärztinnen und Ärzten geleistet
werden, die eine ärztliche Praxis mit Kassenzulassung, unabhängig von der
Fachrichtung, betreiben. Es sei dennoch immer schwieriger, die
Bereitschaftsdienste abzudecken. Aus diesem Grund habe die Praxis in
Lüdinghausen in der Vergangenheit während der Bereitschaftszeiten auch schon
wegen Personalmangel geschlossen bleiben müssen. Insgesamt sei der Zulauf der
Notfallpraxis überschaubar. Aktuell werden nach Aussage von Herrn Dr. Osman,
Bezirksstellenleiter der KVWL, an einem Wochenende etwa 10-18 Patienten in der
Notfallpraxis in Lüdinghausen versorgt.
Die
demographische Entwicklung unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
zeigt deutlich, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte die Versorgung der
Bevölkerung sicherstellen müssen. Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte scheuen
den Schritt in die Niederlassung.
Die
Dienstbelastung im ärztlichen Bereitschaftsdienst sei sehr hoch. Die KVWL
fürchtet, dass der Rückgang an Niederlassungen mittel- bis langfristig zu viel
gravierenderen negativen Folgen in der flächendeckenden wohnortnahen
medizinischen Versorgung führen könnte, als die Schließung einer von drei
Notfallpraxen im Kreis Coesfeld.
Spätestens
ab dem 1. Juni 2024 müssen die Notaufnahmen der Krankenhäuser das
Ersteinschätzungsverfahren nach § 10 Abs. 4 der Ersteinschätzungsrichtline des
G-BA erfüllen.
Es wird vermutet, dass die Anzahl der ambulanten Notfallpatienten durch
die Behandlungspriorisierung und die Einschätzung in Dringlichkeitsstufen
steigen wird, da Patienten die keiner sofortigen Behandlung bedürfen, weiter an nahegelegene
Notfallpraxen oder MVZ des Krankenhauses verwiesen werden müssen und nicht, wie
bisher, in der Notaufnahme versorgt werden können.
Zur Vermeidung der
Schließung der Notfallpraxis in Lüdinghausen, die aktuell an den Wochenenden
und Feiertagen von 10-12 Uhr und 16-18 Uhr geöffnet hat, haben die Stadt
Lüdinghausen und das Marienhospital der KVWL am 28.06.2023 ein konkretes
Angebot gemacht. Es wurde angeboten die Räumlichkeiten des Marienhospitals zur
Verfügung zu stellen und die Notfalldienstpraxis in ein Gebäude auf dem
Krankenhausgelände im Sinne einer Portalpraxis zu integieren. Dieses Modell gibt
es bereits in anderen Notfalldienst-Praxen des Trägers des Marienhospitals.
Die Räumlichkeiten im
Marienhospital sollen der KVWL zu einem deutlich günstigeren Mietzins als die
bisherigen Mietkosten im Ärztehaus zur Verfügung gestellt werden. Das Krankenhaus
erklärt sich auch bereit, während der Übergangs- und Evaluationsphase die
Mietkosten im Ärztehaus zu übernehmen.
Zusätzlich ist das
Marienhospital bereit, insgesamt 70 von 115 Diensten im Jahr durch das
ärztliche Klinikpersonal abzudecken. Damit wären die niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte der KVWL entlastet.
Die
Bezirksvorsteher der KVWL sollen das Angebot der Stadt Lüdinghausen und des
Marienhospitals Lüdinghausen für gut befunden haben. Trotz des Angebots gab es
beim Vorstand der KVWL keine Gesprächsbereitschaft.
Mit
Schreiben vom 24.08.2023 hatte sich der Landrat zur Frage des Erhalts der
Notfallpraxis in Lüdinghausen ebenfalls an den Vorstand der KVWL, Dr. Dirk
Spelmeyer, Dülmen, gewandt und darum gebeten, den Sachverhalt in einem
gemeinsamen Gespräch zu erörtern. Bedauerlicherweise teilte Herr Dr. Spelmeyer
jedoch lediglich mit E-Mail vom 08.09.2023 mit, dass er sich zwar für das
Engagement und das Gesprächsangebot beim Landrat bedanke, man seitens der KVWL
jedoch „die Gespräche mit dem Bürgermeister von Lüdinghausen bereits
abschließend geführt (habe), sodass wir aktuell leider keinen weiteren
Handlungsspielraum in diesem Thema sehen.“
Die
Entscheidung der KVWL ist aus Sicht des Kreises Coesfeld sehr bedauerlich. Es
erschließt sich aus den mitgeteilten Gründen nicht, warum das Angebot von Stadt
und Marienhospital nicht – zumindest für einen Evaluierungszeitraum –
angenommen und näher geprüft werden konnte. Daher soll nunmehr nochmals im
engen Schulterschluss mit Stadt und Marienhospital der Kontakt zur KVWL gesucht
werden, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Im Ergebnis
ist der Kreis Coesfeld, die Stadt Lüdinghausen und das Marienhospital Lüdinghausen
der Auffassung, dass die Entscheidung des Vorstandes der KVWL die
Notfalldienst-Praxis in Lüdinghausen zu schließen, nicht sachlich begründet
ist. Dies gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund des weitreichenden
räumlichen, personellen und finanziellen Angebotes, welche die Stadt
Lüdinghausen und das Marienhospital dem Vorstand unterbreitet haben.
II. Entscheidungsalternativen
Der
Beschluss wird nicht gefasst.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO.