Betreff
Erhalt der notfallärztlichen Praxis in Lüdinghausen
Vorlage
SV-10-1011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld spricht sich als Untere Gesundheitsbehörde und als Träger des Rettungsdienstes nachdrücklich für den weiteren Erhalt einer notfallärztlichen Praxis in Lüdinghausen aus. Dabei wird die KVWL gebeten, das Angebot der Stadt Lüdinghausen und des Marienhospitals Lüdinghausen zur Errichtung einer „Portalpraxis“ unter Einbeziehung der ärztlichen Ressourcen des Krankenhauses nochmals sorgfältig zu prüfen, um ein Notfallangebot auch über den 31.01.2024 hinaus für das südliche Kreisgebiet zu erhalten.

I. Sachdarstellung

 

Im Kreis Coesfeld werden aktuell drei Notfallpraxen mit den Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen durch die KVWL betrieben. Die Notfallpraxis in Dülmen, die sich in den Räumen der Christophorus-Kliniken befindet, sichert als einzige Notfallpraxis die wochentägliche ärztliche Versorgung in den Abendstunden. An den Wochenenden sind alle drei Notfallpraxen sowohl für einige Stunden am Vormittag und einige Stunden am Nachmittag geöffnet. Zusätzlich gibt es in Lüdinghausen einen von der KVWL gestellten aufsuchenden ärztlichen Fahrdienst, der ältere und immobile Patienten zu den Bereitschaftsdienstzeiten zu Hause versorgt.

 

Die KVWL hat mitgeteilt, dass der Betrieb der Notfallpraxis in Lüdinghausen zum 31.01.2024 eingestellt wird. Begründet hat die KVWL diesen Entschluss mit dem aktuellen Fachkräftemangel und der weiter bestehenden Möglichkeit, ältere und immobile Patienten in Lüdinghausen zu den Bereitschaftsdienstzeiten von einem aufsuchenden ärztlichen Fahrdienst behandeln zu lassen.

 

Ärztliche Dienste in den Notfallpraxen müssen von allen Ärztinnen und Ärzten geleistet werden, die eine ärztliche Praxis mit Kassenzulassung, unabhängig von der Fachrichtung, betreiben. Es sei dennoch immer schwieriger, die Bereitschaftsdienste abzudecken. Aus diesem Grund habe die Praxis in Lüdinghausen in der Vergangenheit während der Bereitschaftszeiten auch schon wegen Personalmangel geschlossen bleiben müssen. Insgesamt sei der Zulauf der Notfallpraxis überschaubar. Aktuell werden nach Aussage von Herrn Dr. Osman, Bezirksstellenleiter der KVWL, an einem Wochenende etwa 10-18 Patienten in der Notfallpraxis in Lüdinghausen versorgt.  

 

Die demographische Entwicklung unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zeigt deutlich, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen müssen. Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte scheuen den Schritt in die Niederlassung.

 

Die Dienstbelastung im ärztlichen Bereitschaftsdienst sei sehr hoch. Die KVWL fürchtet, dass der Rückgang an Niederlassungen mittel- bis langfristig zu viel gravierenderen negativen Folgen in der flächendeckenden wohnortnahen medizinischen Versorgung führen könnte, als die Schließung einer von drei Notfallpraxen im Kreis Coesfeld.

 

Spätestens ab dem 1. Juni 2024 müssen die Notaufnahmen der Krankenhäuser das Ersteinschätzungsverfahren nach § 10 Abs. 4 der Ersteinschätzungsrichtline des G-BA erfüllen.

 

 

 

 

Es wird vermutet, dass die Anzahl der ambulanten Notfallpatienten durch die Behandlungspriorisierung und die Einschätzung in Dringlichkeitsstufen steigen wird, da Patienten die keiner sofortigen Behandlung  bedürfen, weiter an nahegelegene Notfallpraxen oder MVZ des Krankenhauses verwiesen werden müssen und nicht, wie bisher, in der Notaufnahme versorgt werden können.

 

Zur Vermeidung der Schließung der Notfallpraxis in Lüdinghausen, die aktuell an den Wochenenden und Feiertagen von 10-12 Uhr und 16-18 Uhr geöffnet hat, haben die Stadt Lüdinghausen und das Marienhospital der KVWL am 28.06.2023 ein konkretes Angebot gemacht. Es wurde angeboten die Räumlichkeiten des Marienhospitals zur Verfügung zu stellen und die Notfalldienstpraxis in ein Gebäude auf dem Krankenhausgelände im Sinne einer Portalpraxis zu integieren. Dieses Modell gibt es bereits in anderen Notfalldienst-Praxen des Trägers des Marienhospitals.

 

Die Räumlichkeiten im Marienhospital sollen der KVWL zu einem deutlich günstigeren Mietzins als die bisherigen Mietkosten im Ärztehaus zur Verfügung gestellt werden. Das Krankenhaus erklärt sich auch bereit, während der Übergangs- und Evaluationsphase die Mietkosten im Ärztehaus zu übernehmen.

 

Zusätzlich ist das Marienhospital bereit, insgesamt 70 von 115 Diensten im Jahr durch das ärztliche Klinikpersonal abzudecken. Damit wären die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der KVWL entlastet.

 

Die Bezirksvorsteher der KVWL sollen das Angebot der Stadt Lüdinghausen und des Marienhospitals Lüdinghausen für gut befunden haben. Trotz des Angebots gab es beim Vorstand der KVWL keine Gesprächsbereitschaft.

 

 

Mit Schreiben vom 24.08.2023 hatte sich der Landrat zur Frage des Erhalts der Notfallpraxis in Lüdinghausen ebenfalls an den Vorstand der KVWL, Dr. Dirk Spelmeyer, Dülmen, gewandt und darum gebeten, den Sachverhalt in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern. Bedauerlicherweise teilte Herr Dr. Spelmeyer jedoch lediglich mit E-Mail vom 08.09.2023 mit, dass er sich zwar für das Engagement und das Gesprächsangebot beim Landrat bedanke, man seitens der KVWL jedoch „die Gespräche mit dem Bürgermeister von Lüdinghausen bereits abschließend geführt (habe), sodass wir aktuell leider keinen weiteren Handlungsspielraum in diesem Thema sehen.“

 

Die Entscheidung der KVWL ist aus Sicht des Kreises Coesfeld sehr bedauerlich. Es erschließt sich aus den mitgeteilten Gründen nicht, warum das Angebot von Stadt und Marienhospital nicht – zumindest für einen Evaluierungszeitraum – angenommen und näher geprüft werden konnte. Daher soll nunmehr nochmals im engen Schulterschluss mit Stadt und Marienhospital der Kontakt zur KVWL gesucht werden, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. 

 

Im Ergebnis ist der Kreis Coesfeld, die Stadt Lüdinghausen und das Marienhospital Lüdinghausen der Auffassung, dass die Entscheidung des Vorstandes der KVWL die Notfalldienst-Praxis in Lüdinghausen zu schließen, nicht sachlich begründet ist. Dies gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund des weitreichenden räumlichen, personellen und finanziellen Angebotes, welche die Stadt Lüdinghausen und das Marienhospital dem Vorstand unterbreitet haben.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Beschluss wird nicht gefasst.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Keine.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 KrO.