Betreff
Bauvorhaben Rettungswache Nottuln - Verkehrsanlagen an der Havixbecker Straße
Vorlage
SV-10-1015
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Den vorgestellten Planungen zum Neubau der Rettungswache Nottuln wird zugestimmt.

Die neue Rettungswache in Nottuln wird an der Havixbecker Straße errichtet. Mit der Planung des Bauvorhabens wird im Oktober 2023 begonnen. Für die Aufstellung der Bauleitplanung wurde eine Fachplanung für Verkehrsanlagen erstellt. Die Verkehrsplanung wurde mit der Gemeinde Nottuln als zuständigem Straßenbaulastträger und dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Aus Gründen des Lärmschutzes (Ausfahrt ohne aktiviertes Signalhorn) ist hier eine Lichtsignalanlage vorzusehen, die bei einer Einsatzfahrt aktiviert wird und den die Ausfahrt kreuzenden Verkehr anhalten soll. In der restlichen Zeit des Tages ist die Signalanlage ausgeschaltet.

 

Die Lichtsignalanlage am Kreuzungspunkt Havixbecker Straße / B 525 soll bei Alarmausfahrten in Richtung Umgehungsstraße parallel zur Signalanlage an der Ausfahrt der Rettungswache geschaltet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Hilfsfristen zu gewährleisten.

 

Die Anbindung des Grundstücks an den Verkehrsraum Havixbecker Straße ist in den Anlagen 1 (Lageplan) und 2 (Signallageplan) dargestellt. Am Kreuzungspunkt Havixbecker Straße / B 525 werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

 

Eine barrierefreie Gestaltung im Bereich der geplanten Alarm-Lichtsignalanlage im Zufahrtsbereich der Rettungswache ist nicht Gegenstand des Konzeptes, da diese Signalanlage nur im Alarmfall angeschaltet wird und in der anderen Zeit ausgeschaltet ist. Auch für die Zufahrt zur Rettungswache wird auf eine barrierefreie Ausgestaltung mit taktilen Elementen verzichtet (vgl. Aussage des Landesbetriebs Straßen NRW in SV-10-1014 zum Bauvorhaben Neubau Rettungswache Billerbeck). Aktuell existieren keine Vorgaben zu einer barrierefreien Gestaltung von Grundstückszufahrten bzw. -ausfahrten.