Beschluss:
Der
Zwischenbericht zur Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung beim
Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen. Dem hierzu von der Verwaltung
aufgestellten Zeit- und Projektplan (vgl. Anlage 1) wird zugestimmt.
Am 13.06.2023 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0916) beauftragte der Kreistag
die Verwaltung einen konzeptionellen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine
künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgestaltet werden könnte. Mit dieser Aufgabe befasste sich daraufhin das verwaltungsintern
gebildete Kernteam, das ebenfalls für das Projekt „Aufstellung eines
Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld“ zuständig ist (vgl. Seite 74 –
76 des Vorberichtes zum Entwurf des Haushaltsplanes 2024 sowie Anlage 2 zum
Vorbericht, in den Kreistag eingebracht am 24.10.2023). Eine politische
Begleitung zum Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung findet durch die
interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl. Sitzungsvorlage
SV-10-0583, nachfolgend abgekürzt mit „AG ZK“) statt. Ein erster
Meinungsaustausch mit der AG ZK erfolgte am 29.08.2023.
Eine
aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung ist komplex, zumal sie mit
Blick auf die von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Hauptziele einer
nachhaltigen Entwicklung (sog. SDGs
= Sustainable Development Goals)
gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Handlungsfelder umfasst. In
einer kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit Blick auf alle drei
Dimensionen (Ökologie, Ökonomie und Soziales) u. a. zu verdeutlichen, in
welchen Bereichen bereits nachhaltig agiert wird und in welchen noch
erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Die Berichte sind ein wichtiger
Baustein des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements. Sie stellen nicht nur eine
Bestandsaufnahme dar, durch die dringende Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt
werden, sondern ermöglichen auch eine Evaluation und Anpassung bereits
umgesetzter Maßnahmen.
Bei dieser
Ausgangslage wurde im Rahmen des eingangs erwähnten Treffens mit der AG ZK am
29.08.2023 thematisiert, dass die angestrebte Nachhaltigkeitsberichterstattung
zwangsläufig Personalressourcen binden wird, insbesondere auch nach einer
weiteren Ausrollung für zusätzliche wesentliche Produkte in einem
Nachhaltigkeitshaushalt ab dem Jahr 2025 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0748).
Angesichts zu vermeidender Stellenplanausweitungen für die Umsetzung einer
Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde eine Prüfung angeregt, ob es derzeit
Berichtsformate der Kreisverwaltung gibt, die eine eher untergeordnete
Steuerungsrelevanz haben und insofern künftig kompensatorisch entfallen
könnten.
Bezogen auf den
Finanzbereich konnten in diesem Sinne bereits zwei Berichtsgegenstände
identifiziert werden, und zwar die gesonderte Berichterstattung zu ausgewählten
Produkten in den Finanzberichten (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1111) als auch die
Berichterstattung über wesentliche Zielverfehlungen von Kennzahlen im Rahmen
des Jahresabschlusses (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1624/1). Hinsichtlich des
letztgenannten Berichtgegenstandes kommt erschwerend hinzu, dass der Tatbestand
der Wesentlichkeit nicht definiert wurde.
Gesetzliche
Vorgaben für die Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlen.
Gleichwohl haben sich in NRW bereits einige Kommunen (sowohl Städte und
Gemeinden als auch Kreise, so z. B. die Stadt Bonn oder die Kreise
Recklinghausen und Euskirchen) freiwillig mit der Wahrnehmung eines
strategischen Nachhaltigkeitsmanagements auseinandergesetzt. Wegen des Fehlens
rechtlicher Vorgaben sind die hierzu erschienenen Nachhaltigkeitsstrategien
oder auch Nachhaltigkeitsberichte inhaltlich unterschiedlich aufgebaut, sodass
systematische interkommunale Vergleiche auf absehbare Zeit nicht leistbar sind.
Letztlich bleibt
es dem Kreistag vorbehalten, die Rahmenbedingungen für ein strategisches
Nachhaltigkeitsmanagement einschließlich einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
des Kreises Coesfeld festzulegen.
Um der
Kreispolitik hierzu verwaltungsseitig einen fundierten Entscheidungsvorschlag
zu unterbreiten, wurde der in der Anlage beigefügte Zeit- und Projektplan (vgl.
Anlage 1) erstellt. Dabei enthält das Projekt u. a. folgende Arbeitsschritte:
·
Wann soll erstmals ein Nachhaltigkeitsbericht des Kreises Coesfeld
erscheinen und in welchem Turnus (Festlegung Berichtszeitraum) wird
anschließend zur Nachhaltigkeit berichtet?
·
Wie wird sichergestellt, dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen
Berichterstellung Beachtung finden? Hierzu zählen folgende Grundsätze:
o
Richtigkeit (Validität der Daten) und Vollständigkeit
(Berücksichtigung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit)
o
Wirtschaftlichkeit (Betrachtung von Aufwand und Nutzen) und
Wesentlichkeit (Steuerungsrelevanz)
o
Darstellungsstetigkeit (Grundsätzliche Beibehaltung des Aufbaus
und des Inhaltes aufeinanderfolgender Nachhaltigkeitsberichte / Beibehaltung
des Berichtszeitraums)
o
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
o
Bewertungsstetigkeit (z. B. Definition und Berechnungsgrundlagen
der SDG-Indikatoren)
·
Welchen Aufbau soll der Nachhaltigkeitsbericht des Kreises
Coesfeld haben?
o
Variante A:
Es wird eine enge
Orientierung an der Handreichung „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune auf Basis
des Deutschen Nachhaltigkeitskodex“ angestrebt, herausgegeben vom Rat für
Nachhaltige Entwicklung (vgl. Anlage 2). Dies ermöglicht z. B. den Aufbau in
einen individuellen Teil (mit Darstellung von besonderen Maßnahmen, Projekten
oder Zielen, Stichwort: „Leuchtturmprojekte“) und einen statistischen Teil (z.
B. anhand von Kennzahlen bzw. Grundzahlen, die beim Kreis Coesfeld bereits
erhoben werden oder auch anhand von Indikatoren, die über das Internet abrufbar
sind, z. B. „Wegweiser Kommune“ (https://www.wegweiser-kommune.de) oder das SDG-Portal (https://sdg-portal.de)*. Hierbei werden beide Teile den SDGs zugeordnet, um eine
Einbettung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie
eine konsequente Beachtung der strategischen Ziele des Kreises Coesfeld zu
gewährleisten und sicherzustellen, dass alle drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigt werden.
*Die
SDG-Indikatoren für Kommunen wurden von sieben Partnern entwickelt: Bertelmann
Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher
Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global mit ihrer Servicestelle
Kommunen in der Einen Welt und dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas /
Deutsche Sektion
o
Sonstige Variante B:
z. B. mit einem
Verzicht auf im Internet abrufbare SDG-Indikatoren
·
Welchen Inhalt soll der Nachhaltigkeitsbericht haben?
Hierzu zählt z. B. die Festlegung der
Abbildung bestimmter SDG-Indikatoren oder die Darstellung von langjährigen
Projekten oder Daueraufgaben mit Nachhaltigkeitsbezug.
·
Welche Fördermöglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung können
genutzt werden?
z. B. von der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt
II.
Entscheidungsalternativen
Auf die
Implementierung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird
verzichtet.
III. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Im Haushaltsplan
2023 wurde bei der Produktgruppe 20.01 ein Aufwand in Höhe von 50.000 € für die
Durchführung des Projekts der Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes
berücksichtigt. Diese Haushaltsposition wird bei Vorliegen der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls in das Haushaltsjahr
2024 übertragen, soweit z. B. Beratungsleistungen Dritter für die
Konzeptionierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anspruch genommen
werden müssen.
Das Instrument
einer Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt dazu bei, dass das Ziel
nachhaltigen Verwaltungshandelns dauerhaft im Fokus steht. Insoweit werden auch
die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes im positiven Sinne beeinflusst.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Bezüglich der
Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht,
entscheidet der Kreistag (vgl. § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe s) Kreisordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen).