Betreff
Planung Klausurtagung des Teilhabebeirats: Gemeinsame Ausarbeitung des Konzepts
Vorlage
SV-10-1033
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

- ohne Beschlussvorschlag -

 

 

I. Sachdarstellung

 

Der Teilhabebeirat hat durch einstimmigen Beschluss vom 18.04.23 dem Landrat und dem Kreistag vorgeschlagen, in Abhängigkeit von der Bereitschaft aller Mitglieder und einem gemeinsamen Konzept zur Durchführung eine erste Klausurtagung für alle Beteiligten des Teilhabebeirats möglichst noch in diesem Jahr gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.

 

Ein stimmberechtigtes Mitglied und der Vorsitzende haben dazu einen Vorschlag für ein Grobkonzept erstellt, das der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist und das zur Planung der Klausurtagung in der Sitzung mit den Ideen und Anregungen der Mitglieder gemeinsam weiter ausgearbeitet werden soll.

 

Das vorliegende Grobkonzept sieht u.a. vor,

-        eine ganztägige Veranstaltung an einem Samstag Ende 2023 oder Anfang 2024 z.B. in Räumlichkeiten der Burg Vischering mit externen Moderatoren bzw. Referenten durchzuführen,

-        das Programm in einen halben Tag (vormittags) für alle Mitglieder einschl. stellvertretende Mitglieder und in einen halben Tag (nachmittags) für stimmberechtigte Mitglieder und interessierte beratende Mitglieder aufzuteilen,

-        die Klausur zum persönlichen Kennenlernen und besseren Austausch sowie zur Besprechung der strategischen, organisatorischen und konzeptionellen Ausrichtung zu nutzen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat schlägt dem Landrat und dem Kreistag vor,

a)    dass eine Klausurtagung des Teilhabebeirats gemäß den vereinbarten konzeptionellen Eckpunkten zur Organisation (z.B. Termin, Ort, Teilnehmer/innen, Einladung, Moderation) und zur inhaltlichen Gestaltung (z.B. Programm pro Halbtag, Themen, Impulsvortrag) gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, und

b)    dass zur Finanzierung der Kosten für die Durchführung verfügbare Haushaltsmittel zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats eingesetzt werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

In Abhängigkeit vom Konzept zur Klausurtagung ist mit unterschiedlichen Aufwendungen zur Durchführung zu rechnen.

 

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld und Beschlüssen des Kreistags vom 21.09.2022 und 07.12.2022 sind im Haushalt (Budget 02, Produktbereich 53) für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 10.000 € für Aufwendungen zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Beirats sowie der Interessenvertretung und politischen Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld bereitgestellt worden. Für den Entwurf zum Haushalt 2024 ist vorgeschlagen worden, den Betrag in unveränderter Höhe zu diesem Zweck zu veranschlagen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Über die Verwendung der verfügbaren Haushaltsmittel zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Teilhabebeirats entscheidet der Beirat gemäß § 9 Abs. 3 (Ressourcen) der Satzung in Verbindung mit dem Recht des Beirats nach § 8 Abs. 1, Vorschläge an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung zu geben.

 

Anlagen:

Anlage 1 zur SV-10-1033: Vorschlag Grobkonzept Klausurtagung