Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN:
Auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Christoph Lützenkirchen gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird der Ktabg. Winfried Weber zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird die sachkundige Bürgerin Isabel Wewers zum stellv. Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Florian Kübber wird die sachkundige Bürgerin Merle Ring zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird die sachkundige Bürgerin Kathrin Brochtrup zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird der sachkundige Bürger Christoph Lützenkirchen zum stellv. Mitglied gewählt.
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Waltraud Oertel wird die Ktabg. Sarah Mühlenbäumer zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird die sachkundige Bürgerin Sara Pieper zum stellv. Mitglied gewählt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird der Ktabg. Winfried Weber zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird der sachkundige Bürger Christoph Lützenkirchen zum stellv. Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird die sachkundige Bürgerin Kathrin Brochtrup zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird der sachkundige Bürger Tobias Hopf zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit
und Ordnung
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Ralf Wozniak wird die sachkundige Bürgerin Sara Pieper zum stellv. Mitglied gewählt.
Wahlprüfungsausschuss
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird der sachkundige Bürger Tobias Hopf zum stellv. Mitglied gewählt.
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird die sachkundige Bürgerin Isabell Wewers zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird die sachkundige Bürgerin Kathrin Brochtrup zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Florian Kübber wird die sachkundige Bürgerin Sara Pieper zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird die sachkundige Bürgerin Isabel Wewers zum stellv. Mitglied gewählt.
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird die Ktabg. Waltdraud Oertel zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Waltraud Oertel wird die sachkundige Bürgerin Steffi Krawinkel zum stellv. Mitglied gewählt.
Teilhabebeirat
Für das bisherige stellv. beratende Mitglied Ktabg. Christoph Lützenkirchen wird der Ktabg. Winfried Weber zum stellv. beratenden Mitglied gewählt.
Änderungen im (stellv.) Ausschussvorsitz
Der Kreistag nimmt Kenntnis darüber, dass die Ktabg. Ursula Niermann für den ausgeschiedenen bisherigen Ktabg. Christoph Lützenkirchen zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit bestimmt wird.
I. Sachdarstellung
Der Kreistagsabgeordnete Christoph Lützenkirchen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat mit Ablauf des 30.09.2023 sein Kreistagsmandat niedergelegt. Als sein Nachfolger hat Herr Winfried Weber mit Wirkung vom 01.10.2023 das Kreistagsmandat übernommen. Mit Schreiben vom 13.10.2023 (Anlage zur Sitzungsvorlage) beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die dargestellten Umbesetzungen. Zu den Umbesetzungen gehört auch ein Wechsel im stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit.
Besetzung Ausschüsse/Unterausschüsse:
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW. Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden (stellv.) Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 5, 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört.
Der bisherige stellv. Ausschussvorsitzende Lützenkirchen gehört der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Nachfolgerin bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen am 13.10.2023 beantragt.
II. Entscheidungsalternativen
Keine. Das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl liegt – wie oben beschrieben – gem. § 35 Abs. 3 S. 7 KrO bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Da hier Umbesetzungen erfolgen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.