Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien des Kreistages und Vertretungen des Kreises Coesfeld; Antrag der UWG-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-10-1038
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der UWG-Kreistagsfraktion:

 

Auf Vorschlag der UWG-Kreistagsfraktion wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Heinz-Jürgen Lunemann gewählt bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:

 

Kreisausschuss

Für das bisherige beratende Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum beratenden Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. beratende Mitglied Dr. Günter Kirstein wird der Ktabg. Thomas Hageney zum stellv. beratenden Mitglied gewählt.

 

Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Thomas Hageney zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Andreas Jülich wird der Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Wahlprüfungsausschuss

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Thomas Hageney zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Unterausschuss ÖPNV

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Thomas Hageney zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied s.B. Andreas Jülich wird der Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Dr. Günter Kirstein wird der Ktabg. Thomas Hageney zum stellv. Mitglied gewählt.

 

Polizeibeirat

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann wird der Ktabg. Thomas Hageney zum stellv. Mitglied gewählt.

I. Sachdarstellung

Der Kreistagsabgeordnete Heinz-Jürgen Lunemann, UWG, hat mit Ablauf des 30.09.2023 sein Kreistagsmandat niedergelegt. Als sein Nachfolger hat Herr Thomas Hageney mit Wirkung vom 01.10.2023 das Kreistagsmandat übernommen. Mit Schreiben vom 19.10.2023 (Anlage zur Sitzungsvorlage) beantragte die UWG-Kreistagsfraktion die dargestellten Umbesetzungen.

 

Besetzung Ausschüsse/Unterausschüsse

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

 

Die UWG-Kreistagsfraktion hat die umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen am 19.10.2023 beantragt. Die Wahl der Nachfolger im Sparkassenzweckverband Westmünsterland sowie in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld erfolgt im Rahmen der Sitzungsvorlage SV-10-1019

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine. Das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl liegt – wie oben beschrieben – gem. § 35 Abs. 3 S. 7 KrO bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Da hier Nachbesetzungen erfolgen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.