Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion:
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt die folgende Umbesetzung:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung
Für den bisherigen sachkundigen Bürger Marc Henrichmann wird der sachkundige Bürger Hendrik Klöpper zum Mitglied gewählt.
I. Sachdarstellung
Mit E-Mail vom 12.10.2023 beantragte die CDU-Kreistagsfraktion die im Beschlussvorschlag beschriebenen Umbesetzungen.
II. Entscheidungsalternativen
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt. Da hier nur eine Umbesetzung erfolgt, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.