Beschluss:
a) für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1. Der Prüfungsbericht der gpa.NRW sowie die Stellungnahme des Landrats zu den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen werden gemäß § 105 Absatz 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und beraten.
2. Der Kreistag wird über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet.
b) für den Kreistag:
1. Der Kreistag beschließt über die gegenüber der gpa.NRW und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen und bezieht dabei das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss ein.
2. Der Landrat wird beauftragt, die vom Kreistag beschlossene Stellungnahme der gpa.NRW und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. In der vorzulegenden Stellungnahme wird kenntlich gemacht, ob und inwieweit der Kreistag von dem Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses abweicht.
I.
Rechtliche Grundlagen und Struktur des
Prüfungsberichtes
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa NRW) hat auf der Grundlage der Bestimmungen
des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der
Kreisordnung NRW (KrO NRW) die überörtliche Prüfung der Haushaltswirtschaft des
Kreises Coesfeld durchgeführt. Mit der Prüfung wurde im dritten Quartal 2021 begonnen, sie endete im Laufe des zweiten Quartals
2023. Für den interkommunalen Vergleich wurde überwiegend das Vergleichsjahr
2020 verwendet. Basis in der Finanzprüfung sind die Jahresabschlüsse 2015 bis
2020, sowie die Gesamtabschlüsse bis 2018. Die im Haushaltsplan 2022
enthaltenen mittelfristigen Finanzplanungen der Jahre 2023 bis 2025 wurden
ebenfalls in die Analyse einbezogen. Neben den Daten früherer Jahre wurden
ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten des Kreises Coesfeld
berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft treffen zu können.
Nach § 105 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW legt der
Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor.
Der Landrat hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht
gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
unterrichtet den Kreistag über das Ergebnis seiner Beratungen. Der Kreistag
beschließt über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der
Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht
enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb
einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden (§ 105 Abs. 7 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).
Der Prüfungsbericht (vgl. Anlage) besteht
aus dem Vorbericht, den Teilberichten und dem gpa-Kennzahlenset:
·
Der
Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen
Rahmenbedingungen des Kreises, zum Prüfungsablauf und zur Prüfungsmethodik,
sowie eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen
Feststellungen und Empfehlungen. Als Schwerpunktthema wurde ein Kapitel zur
Interkommunalen Zusammenarbeit mit in den Bericht aufgenommen.
·
Die
Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete:
Ø
Finanzen
Ø
Tax
Compliance Management System
Ø
Informationstechnik
Ø
Hilfe
zur Erziehung
Ø
Hilfe
zur Pflege
Ø
Bauaufsicht
Ø
Vergabewesen
Ø
Verkehrsflächen
und Straßenbegleitgrün
·
Das
gpa-Kennzahlenset enthält eine Zusammenstellung aller wesentlichen Kennzahlen
und eine Erläuterung, wie das Kennzahlenset aufgebaut ist.
II.
Vorbericht
Nach Aussage der gpaNRW stellt sich die Haushaltssituation des
Kreises Coesfeld positiv dar. Auch in den kreisangehörigen Kommunen des Kreises
ist die finanzielle Situation trotz einer geringen Finanzkraft insgesamt
vergleichsweise gut. Die Haushaltsplanungen der kreisangehörigen Kommunen für
2022 sind in der Summe jedoch negativ. Zur Deckung seiner Aufwendungen erhebt
der Kreis eine vergleichsweise geringe Kreisumlage. Um die Kommunen zu
entlasten, hat der Kreis in den Planjahren 2021 und 2022 erneut mit Defiziten
geplant.
Der Haushalt unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder
Genehmigungspflichten. Trotz eines deutlichen Anstiegs des Eigenkapitals ist
die Eigenkapitalausstattung vergleichsweise gering. Der Schuldenstand im
Kernhaushalt sowie auf Konzernebene ist überdurchschnittlich hoch. Das Vermögen
befindet sich in einem guten Zustand.
Die jeweiligen Feststellungen und Empfehlungen in den
Teilberichten werden unter III. ausgeführt.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im
Rahmen eines Letter of Intent wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld eine
Ausgleichsrücklage i.H.v. 1 % der Bilanzsumme vorhält. Verbesserungen im Rahmen
des Jahresabschlusses zwischen Planung und Jahresergebnis sind nach den
einschlägigen Absichtserklärungen der Verwaltungsleitungen zeitnah in den
Folgejahren an die Kommunen zurückzugeben. Sofern der Kreistag in Ausübung
seiner Organkompetenz eine entsprechende Umsetzung beschließen wird, ist zu
erwarten, dass die Eigenkapitalausstattung des Kreises auch in absehbarer Zeit
auf einem niedrigen Niveau verharren wird.
In den Jahren 2018 - 2020 wurden insgesamt vier Gute-Schule
2020-Investitionskredite (Gesamtes Kreditvolumen: 4 x 1.789.037 € = 7.156.148
€) mit einer Kreditlaufzeit von jeweils 20 Jahren aufgenommen. Der
Schuldendienst für diese Investitionskredite (Tilgung + eventuelle Verzinsung)
wird kraft Gesetzes zu 100 % vom Land NRW getragen. Klammert man das
Kreditvolumen aus dem Programm Gute Schule 2020 aus, ist die unmittelbare
Verschuldung von 26.283.367 € (Stand: 01.01.2015) auf 22.127.051 € (Stand:
01.01.2022) gesunken.
III.
Feststellungen und Empfehlungen in den
Teilberichten, Stellungnahme des Landrats
1. Haushaltssteuerung:
Feststellung 1:
Der Kreis Coesfeld hat Regelungen für die
Ermächtigungsübertragungen getroffen. Diese sind Bestandteil der
Budgetierungsleitlinien. Ordentliche Aufwendungen werden nur selten und im
geringen Maße übertragen. Die Übertragung von Auszahlungen sind hingegen vergleichsweise
sehr hoch. Hohe Ansätze für investive Auszahlungen führen zudem dazu, dass der
Kreis die zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen nur im geringen Maße
verausgabt. Hier sieht die gpaNRW Optimierungspotenzial.
Empfehlung 1:
Der Kreis Coesfeld sollte einzelne Planungsparameter überprüfen.
Ziel sollte es sein, nur Maßnahmen in den Haushaltsplan aufzunehmen, deren
Umsetzung im Planjahr realistisch möglich ist.
Stellungnahme 1:
Zukünftige Haushaltsansätze sollen für realistisch umsetzbare Maßnahmen
geplant werden. Allerdings werden auch zukünftig externe Einflussfaktoren wie
z.B. Personalmangel durch Krankheit oder Nichtverfügbarkeit von Firmen und
Material nicht auszuschließen sein. Insbesondere in der Gebäudeunterhaltung
werden Mittel für die Auftragsvergabe eingeplant, die aber erst später
abgerufen werden.
Feststellung 2:
Der Kreis Coesfeld hat in den strategische Zielen Vorgaben zur
Fördermittelakquise festgeschrieben. Richtlinien oder Dienstanweisungen sind
bislang nicht vorhanden. Er nutzt bereits verschiedene Quellen bei der
Fördermittelrecherche. Eine Standardisierung des Prozesses könnte die
Fördermittelakquise des Kreises allerdings zusätzlich unterstützen.
Empfehlung 2:
Der Kreis Coesfeld sollte grundlegende Vorgaben zum Umgang mit
Fördermitteln und deren Akquise formulieren. Die Prüfung von möglichen
Förderfähigkeiten sollte generell festgeschriebener und standardisierter
Bestandteil in jeder Planung sein.
Stellungnahme 2:
Die Prüfung und Beantragung von Fördermitteln sind beim Kreis
Coesfeld bewusst dezentral organisiert, weil die Art der Förderfähigkeit je
Aufgabengebiet sehr unterschiedlich ist. Auch ohne formale Vorgabe werden beim
Kreis Coesfeld bei jeder Planung mögliche Förderfähigkeiten geprüft. Aufgrund
der Unterschiedlichkeiten in den Aufgabengebieten wird eine Standardisierung
des Prozesses nicht als zusätzliche Unterstützung angesehen.
Feststellung 3:
Ein ganzheitliches und zentrales Fördermittelcontrolling sowie
Berichtswesen gibt es im Kreis Coesfeld nicht. Es wird jedoch bereits
regelmäßig über Themenfelder von besonderer Bedeutung berichtet. Ein
einheitliches, strukturiertes Vorgehen bei der Fördermittelbewirtschaftung
würde zusätzlich unterstützend dazu beitragen, Rückforderungen zu vermeiden.
Empfehlung 3:
Der Kreis Coesfeld sollte eine zentrale Datei oder Datenbank
einrichten, in der er die wesentlichen Informationen aller Förderprojekte
einpflegt. Diese würde die ordnungsgemäße Abwicklung der Förderbestimmungen und
einen personenunabhängigen Wissensstand zu den Förderprojekten erleichtern.
Die Entscheidungsträger, wie Verwaltungsleitung, Fachausschüsse
und der Kreistag sollten regelmäßig über den Stand aller wesentlichen
Förderprojekte informiert werden.
Stellungnahme 3:
Der jährliche Vorbericht des jeweiligen Haushaltplans enthält
Aussagen zur Umsetzung von Investitionsförderungsmaßnahmen des Bundes bzw. des
Landes NRW. Zudem ist für bestimmte Fördermaßnahmen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz / Landesförderprogramm „Gute Schule
2020“) ein Fördermittelberichtswesen vorhanden.
Bisher mussten keine Fördermittel zurückgezahlt werden. Auch ist
nicht bekannt, dass der Kreis Auflagen, Bedingungen und Fristen bisher nicht
eingehalten hat. Aufgrund der dezentralen Organisation der
Fördermittelabwicklung wird der Vorteil einer zentralen Datenbank, in der die
wesentlichen Informationen aller Förderprojekte erfasst sind, nicht gesehen. Es
würde aber zusätzlicher Aufwand anfallen.
2. Tax Compliance Management System
Feststellung 1:
Der Kreis Coesfeld hat keinen gesonderten Zeit- und Projektplan
zur Einführung und Weiterentwicklung des TCMS aufgestellt.
Optimierungsmöglichkeiten sieht die gpaNRW durch einen konkreten Zeit- und
Projektplan für die zukünftig geplanten Projektschritte.
Empfehlung 1:
Der Kreis Coesfeld sollte die im TCMS-Handbuch dargelegten, noch
offenen Maßnahmen durch einen schriftlichen Zeit- und Projektplan
konkretisieren und dokumentieren. Dieser sollte konkrete Fristen und
Zuständigkeiten beinhalten und dem Verwaltungsvorstand sowie allen Projekt-Beteiligten
bekannt sein. Der Projektfortschritt sollte regelmäßig überprüft werden.
Stellungnahme 1:
Die Aufstellung eines gesonderten Zeit- und Projektplans inklusive
konkreter Fristen und Zuständigkeiten für die zukünftig geplanten
Projektschritte wird als zweckmäßig betrachtet. Im Zuge der jährlichen Revision
des TCMS-Handbuchs wird der Verwaltungsvorstand anhand des überprüften Zeit-
und Projektplans zum Entwicklungsstand in Kenntnis gesetzt. In den Zeit- und
Projektplan werden zur fortlaufenden Dokumentation außerdem Maßnahmen
aufgenommen, die wiederkehrend (z. B. Schulungen zum Steuerrecht, insbesondere
bei praxisrelevanten Rechtsänderungen) zu erledigen sind und damit den
Charakter einer Daueraufgabe haben.
Feststellung 2:
Der Kreis Coesfeld hat die Bestands- und Risikoanalyse frühzeitig
durchgeführt. Optimierungsbedarf besteht aktuell hinsichtlich der
Vollständigkeit und der Aktualität der Analysen. Mit der Einstellung einer
qualifizierten Steuerfachkraft und der geplanten Evaluation beabsichtigt der Kreis
diesbezüglich nachzusteuern.
Empfehlung 2.1:
Da der Kreis Coesfeld die Einnahmeinventur bisher nicht
fortgeschrieben hat, muss er die ursprünglich erfassten Einnahmen dringend
überprüfen und ggf. fehlende Einnahmen nacherfassen. Es sollten Prozesse hinsichtlich
der laufenden Fortschreibung der Einnahmeinventur in das TCMS integriert und in
das TCMS-Handbuch aufgenommen werden.
Empfehlung 2.2:
Der Kreis Coesfeld sollte in Zukunft gerichtet mit Hilfe des
geplanten Vertragsmanagements alle bestehenden Verträge erfassen, die
grundsätzlich Umsatzsteuerrelevanz aufweisen können.
Empfehlung 2.3:
Der Kreis Coesfeld sollte sein Risikoportfolio wie geplant
regelmäßig evaluieren und ggf. um weitere spezifische Risiken ergänzen.
Stellungnahme 2:
2.1: Eine Steuerfachkraft (Stellungumfang: 0,5) wurde mit Wirkung
vom 01.10.2022 in den Dienst des Kreises eingestellt. Es besteht insofern das
Ziel, eine vollständige und aktuelle Einnahmeinventur im Laufe des Jahres 2023
abzuschließen. Im Zeit- und Projektplan, der künftig Bestandteil des
TCMS-Handbuchs sein wird, ist die Maßnahme als Daueraufgabe klassifiziert.
2.2: Ein digitales Vertragsmanagement wurde mit Wirkung vom
07.09.2022 beim Kreis Coesfeld eingeführt. Hierdurch soll eine schnelle und
vollständige Verfügbarkeit relevanter Daten sowie eine softwaregestützte
Fristenüberwachung gewährleistet werden. Bei Einführung des digitalen
Vertragsmanagements wurden die Fachabteilungen der Kreisverwaltung ebenfalls
aufgefordert, einen digitalen Steuerworkflow zu nutzen. Im Rahmen dessen haben
die vertragsschließenden Abteilungen unter anderem die Möglichkeit, die
steuerlichen Auswirkungen eines Vertrages in Zweifelsfällen vorab unter
Einschaltung der Steuerfachkraft und erforderlichenfalls einer steuerberatenden
Person klären zu lassen.
2.3: Das TCMS-Handbuch steht den Mitarbeitenden der
Kreisverwaltung bereits seit dem 01.07.2022 zur Verfügung. Eine jährliche
Prüfung des Risikoportfolios ist dort geregelt. Eine Dokumentation des
Prüfungsergebnisses erfolgt anhand einer fortzuschreibenden
Risiko-Kontroll-Matrix.
Feststellung 3:
Der Kreis Coesfeld hat im TCMS-Handbuch konkrete Regelungen zur
Beschaffung und Weitergabe von Informationen getroffen. Handlungsmöglichkeiten
bestehen im Hinblick auf ein regelmäßiges schriftliches Berichtswesen und ein
detailliertes Fortbildungs- und Schulungskonzept.
Empfehlung 3.1:
Der Kreis Coesfeld sollte wie geplant ein verbindliches, bedarfs-
und praxisorientiertes Schulungs- und Fortbildungskonzept zum TCMS erarbeiten.
Insbesondere sollte das Konzept konkrete Ziele zu den Budgets, zur
Termingestaltung und den Schulungsthemen beinhalten. Die Zielvorgaben sollten
regelmäßig überwacht und evaluiert werden. Die Teilnahme an Schulungen oder
Veranstaltungen sollte dokumentiert werden.
Empfehlung 3.2:
Der Kreis Coesfeld sollte ein regelmäßiges Berichtswesen über die
Weiterentwicklung des TCMS an den Verwaltungsvorstand einrichten. Diese
Berichte können in ein bereits vorhandenes Berichtswesen integriert werden.
Wichtig ist eine fortlaufende Dokumentation der Berichterstattung.
Stellungnahme 3:
3.1: Die Umsetzung einer Schulungs- und Fortbildungskonzeption wird
ebenfalls fester Bestandteil (Daueraufgabe) des Zeit- und Projektplans zum
TCMS. Gegenstand der Schulungs- und Fortbildungskonzeption sind Fortbildungen
zu spezifischen Steuerthemen, z. B. anlassbezogen bei praxisrelevanten
Rechtsänderungen oder auch die Durchführung von Steuergesprächen mit
ausgewählten Abteilungen, z. B. soweit dort Betriebe gewerblicher Art vorhanden
sind. Zuletzt wurde im November 2022 eine Fortbildungsreihe für die
Budgetverantwortlichen, Abteilungsleitungen und Mitarbeitenden im Bereich der
Haushaltssachbearbeitung durchgeführt. Die Fortbildungsthemen (z. B. § 2b UStG)
wurden durch eine steuerberatende Person vermittelt und anschließend im
Fachdienst 20.1-Finanzen dokumentiert und entsprechend im digitalen Aktenplan
abgelegt. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitenden die Fortbildungsmaterialien
im COEmit (=Neubezeichnung des INTRAnet der Kreisverwaltung) elektronisch abrufbar
zur Verfügung.
3.2: Nach dem Zeit- und Projektplan wird dem Verwaltungsvorstand
einmal im Jahr zur Weiterentwicklung des TCMS berichtet. Die Dokumentation und
Speicherung erfolgt ebenfalls durch den Fachdienst 20.1 – Finanzen.
Feststellung 4:
Die Prozesse und Zuständigkeiten zur Steuervoranmeldung und
Steuererklärung hat der Kreis Coesfeld konkret geregelt. Die installierten
Prozesse werden derzeit überarbeitet und sind nur teilweise verbindlich
festgeschrieben. Ziel ist eine weitergehende Automatisierung der Prozesse im
Rahmen des digitalen Rechnungseingangsworkflows.
Empfehlung 4.1:
Der Kreis sollte die Prozesse und Verantwortlichkeiten für die
Umsatzsteuervoranmeldungen und –erklärungen mit der geplanten Digitalisierung
detailliert im TCMS-Handbuch erfassen. Hierzu sollte der Prozessablauf
skizziert und in das TCMS-Handbuch aufgenommen werden. Der Kreis sollte zu den
erforderlichen Schnittstellenaufgaben verbindlich regeln, welche Person diese
zu welchem Zeitpunkt ausführt. Vertretungen sollten ebenfalls verbindlich
festgelegt werden.
Empfehlung 4.2:
Der Kreis Coesfeld sollte überlegen, zur Überwachung und
Dokumentation der steuerlichen Fristen ein Fristenkontrollbuch zu führen.
Stellungnahme 4:
4.1: Das Ziel einer edv-gestützten Automatisierung der
Umsatzsteuervoranmeldungen und –erklärungen wurde bereits in der ersten Fassung
des TCMS-Handbuches, das dem Kreistag am 16.06.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt
wurde (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0574), festgelegt.
Nach dem demnächst gültigen Zeit- und Projektplan zum TCMS soll
eine Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2023 erfolgen. In Abhängigkeit von den
im Rahmen der Umsetzung gewonnenen Erkenntnissen wird dann entschieden, ob die
Aufnahme einer detaillierten Prozessbeschreibung in das TCMS-Handbuch
zweckmäßig ist.
4.2: Die wiederkehrenden Fristen in Bezug auf die Abgabe der
Umsatzsteuervoranmeldungen und –erklärungen sind sowohl im Fachdienst
20.1-Finanzen als auch bei der steuerberatenden Person vorgemerkt. Die Führung
eines gesonderten Fristenkontrollbuches würde den Arbeitsaufwand ohne
nennenswerten Nutzen erhöhen und ist insoweit unwirtschaftlich.
Feststellung 5:
Der Kreis Coesfeld hat eine regelmäßige Evaluierung der Regelungen
und Prozesse im TCMS-Handbuch implementiert. Aus der dezentralen Organisation
ergeben sich zukünftig höhere Anforderungen an die Kontrolle und Überwachung
des TCMS. Optimierungsbedarf besteht hinsichtlich des Umfangs und der
Ausgestaltung der Überwachungs- und Verbesserungsmaßnahmen.
Empfehlung 5:
Der Kreis Coesfeld sollte seine geplanten Kontrollen
konkretisieren und so ausgestalten, dass neben regelmäßigen Kontrollen der
TCMS-Prozesse unabhängige Kontrollen des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt
werden. Die Kontrollen sollten verbindlich geregelt werden. Die Durchführung
und Ergebnisse der Kontrollen sollten dokumentiert werden.
Stellungnahme 5:
Bereits in der ersten Fassung des TCMS-Handbuches wurde
festgelegt, dass die Rechnungsprüfung (Abteilung 14) zumindest in der
Nachkontrolle der haushaltsmäßigen Abwicklung der Steuersachverhalte allgemein
mit eingebunden ist. Die Dokumentation von entsprechenden Prüfungen stellt die
Abteilung 14 sicher.
Darüber hinaus wurde verbindlich geregelt, dass das Handbuch
grundsätzlich einmal im Jahr überprüft und ggf. angepasst wird. Entsprechende
Anpassungen sind durch die Verwaltungsleitung zu genehmigen. Anlassbezogen (z.
B. bei wesentlichen Rechtsänderungen) werden noch zeitnähere Revisionen
ausgelöst.
Wie dem Kreistag in seiner Sitzung am 13.06.2023 aus Anlass der
Aktualisierung der Dienst- und Geschäftsanweisung für das Finanzwesen des
Kreises Coesfeld berichtet wurde (vgl. Anlage zu Sitzungsvorlage SV-10-0857),
wird das TCMS-Handbuch unter Berücksichtigung von zweckmäßigen Empfehlungen des
gpa-Schlussberichts erneut im Laufe des Jahres 2023 überprüft und angepasst. In
diesem Zuge wird sowohl die Rechnungsprüfung als auch die beauftragte
Steuerberatung– wie schon bei der Einführung des TCMS-Handbuches geschehen –
beteiligt. Die Überwachungs- und Verbesserungsmaßnahmen sind insoweit aus Sicht
der Verwaltung angemessen ausgestaltet.
3. Informationstechnik
Feststellung 1:
Das Betriebsmodell des Kreis Coesfeld bietet sehr gute
Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Bereitstellung
von IT. Die Steuerung ist gut ausgestaltet, aber durch fehlende Formalisierung
des strategischen Rahmens nicht hinreichend abgesichert.
Empfehlung 1.1:
Der Kreis Coesfeld sollte seine strategische IT-Ausrichtung
formalisieren und das Berichtswesen an den Verwaltungsvorstand erweitern. Zudem
sollte er, wie geplant, auf Grundlage der IT-Sicherheitsleitlinie seine
Dienstanweisungen aktualisieren.
Empfehlung 1.2:
Der Kreis Coesfeld sollte die Konditionen seiner Telefonverträge
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüfen.
Stellungnahme 1:
1.1: Die strategische Ausrichtung des IT-Konzeptes ist ein
laufender Prozess und wird regelmäßig angepasst und überarbeitet. Der
Arbeitsbereich IT ist Bestandteil des Dezernates III mit dem Kreisdirektor als
Dezernenten. Im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Dezernentenkonferenz
findet eine regelmäßige Information und Berichterstattung des
Verwaltungsvorstandes durch den Kreisdirektor auch über IT-Belange statt.
1.2: Der Kreis Coesfeld hat Kontakt mit den
Telekommunikationspartnern aufgenommen und überprüft aktuell die Konditionen
der Festnetz-, Mobilfunk- und Datenverträge.
Feststellung 2:
Der Kreis Coesfeld kommt den rechtlichen Anforderungen des EGovG
nach. Im Hinblick auf die erforderliche Umsetzung des OZG bietet die Projektplanung
des Kreises Coesfeld Konkretisierungsmöglichkeiten.
Empfehlung 2:
Der Kreis Coesfeld sollte weiterhin darauf hinarbeiten, für mehr
Antragsverfahren strukturierte Datensätze zu erhalten. Zudem sollte er seine
Umsetzungsliste ergänzen. Er sollte basierend auf den bisherigen Erfahrungen
und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen seine Zeitplanung
konkretisieren.
Stellungnahme 2:
Die Empfehlung der gpaNRW wird begrüßt und deren Zielrichtung und
befürwortet. Bei vielen eFA-Leistungen konnte ein digitales Antragsverfahren
aufgrund fehlender landesseitiger Standards bzw. Anbindungen noch nicht
umgesetzt werden. Der Aufbau durchgehender (medienbruchfreier) Prozesse und die
Automatisierung von Daten stehen bereits seit längerer Zeit im Fokus. Zurzeit
wird darüber hinaus intensiv geprüft, wie die Übernahme von Daten auf Grundlage
von robotic process automatione effizienter erfolgen kann.
Feststellung 3:
Der Kreis Coesfeld hat einen Prozess für die Bearbeitung seiner
Eingangsrechnungen implementiert, der technisch gut unterstützt wird. Dennoch
gibt es einen Ansatzpunkt, den Workflow weiter zu optimieren.
Empfehlung 3:
Der Kreis Coesfeld sollte gemeinsam mit seinem IT-Dienstleister
und den Softwareherstellern von DMS und Finanzverfahren an einer Erweiterung
der Schnittstelle zwischen den Systemen arbeiten. So könnte er aktuell noch
manuell durchgeführte Dateneingaben und Prüfschritte über das Auftrags- und
Bestellwesen weiter automatisieren.
Stellungnahme 3:
In diesem Bereich gibt es strategische Überlegungen zur
Optimierung der digitalen Rechnungsbearbeitung, die diese Punkte aufgreifen.
Feststellung 4:
Das Prozessmanagement des Kreises Coesfeld befindet sich im
Aufbau. Gegenwärtig fehlt es noch an einem systematischen Vorgehen, um den
Ansprüchen der digitalen Transformation in vollem Umfang gerecht werden zu
können.
Empfehlung 4:
Der Kreis Coesfeld sollte dem Aufbau eines systematischen
Prozessmanagements eine hohe Priorität einräumen und eine verbindliche,
verwaltungsweite Strategie für sein Prozessmanagement beschließen. In diesem
Zusammenhang sollte er seine Verwaltungsprozesse identifizieren und
priorisieren. Auf dieser Grundlage sollte der Kreis Coesfeld seinen
Personalbedarf für die Aufgabe des Prozessmanagements bemessen.
Stellungnahme 4:
Ein Konzept zum Prozessmanagement und zum Wissensmanagement wurde
zum 18.04.2023 auf den Weg gebracht.
Feststellung 5:
Die technischen und räumlichen Sicherheitsstrukturen des Kreises
Coesfeld sind gut. Allerdings bestehen konzeptionelle Optimierungsansätze im
IT-Sicherheitsmanagement um potenzielle IT-Sicherheitsrisiken weiter zu
reduzieren und vorhandene Strukturen abzusichern.
Empfehlung 5:
Der Kreis Coesfeld sollte die Aufarbeitung der konzeptionellen
Defizite konsequent fortsetzen, die Konzepte umsetzen und ein Berichtswesen zu
sicherheitsrelevanten Kennzahlen aufbauen.
Stellungnahme 5:
Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess, der dauerhaft
umgesetzt werden soll. Notwendiges Personal ist zum Teil bereits vorhanden bzw.
wird soweit notwendig noch ergänzt.
Feststellung 6:
Die örtliche IT-Prüfung des Kreises Coesfeld kann aktuell nur die
notwendigen Prüfhandlungen absichern. Für eine systematische örtliche
IT-Prüfung sind die Rahmenbedingungen optimierungsbedürftig. Neben der
IT-Prüfung könnten weitere Fachprüfungen durch den Einsatz von Fachverfahren
noch effizienter gestaltet werden.
Empfehlung 6.1:
Der Kreis Coesfeld sollte eine IT-Prüfstrategie entwickeln. Auf
dieser Grundlage sollte er eine Personalbemessung durchführen und Anforderungen
an die fachliche Qualifikation der IT-Prüfenden beschreiben.
Empfehlung 6.2:
Der Kreis Coesfeld sollte darauf hinarbeiten, mehr
prüfungsrelevante Datensätze über adäquate Fachverfahren auswerten zu können.
Stellungnahme 6:
6.1: Die Aufgabe der IT-Prüfung beschränkt sich aktuell auf die
gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Programmen der Finanzbuchhaltung
(DV-Buchführung) vor ihrer Anwendung. Dieses beinhaltet auch die Prüfung von
Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung. Diese Aufgabe wird aktuell mit einem Stellenanteil
von 0,1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) wahrgenommen. Abhängig von der Migration
neuer Software wird im Einzelfall entschieden, wie die Mindestanforderungen
einer Programmprüfung sichergestellt werden können. Durch die Mitarbeit der
Rechnungsprüfung in unterschiedlichen Arbeitsgruppen des Instituts der
Rechnungsprüfer (IDR) findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zur
IT-Prüfung statt. Mit dem Einsatz einer Massendatenanalysesoftware können
darüber hinaus die anstehenden Prüfungen effektiv unterstützt werden.
6.2: Durch den
stetigen Fortschritt der Digitalisierung wird auch die Aufgabewahrnehmung zur
Prüfung der Informationsstrategie zunehmend an Bedeutung gewinnen. Vor diesem
Hintergrund ist auch hier der Wirkungsgrad in Abhängigkeit von den zur
Verfügung stehenden Ressourcen lt. Stellenplan abhängig.
Feststellung 7:
Der Kreis Coesfeld hat einen guten systematischen
Steuerungsprozess für die IT-Ausstattung seiner Schulen implementiert. Risiken
bestehen allerdings durch fehlende Formalisierung und konzeptionelle Defizite
im Bereich der IT-Sicherheit.
Empfehlung 7:
Der Kreis Coesfeld sollte, wie geplant, das IT-Sicherheitskonzept
für den Schulbereich formulieren und aktuell halten. Zudem sollte er seinen
Beschaffungsprozess für IT-Ausstattung formalisieren.
Stellungnahme 7:
Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess, der dauerhaft
umgesetzt werden soll.
4. Hilfe zur Erziehung
Feststellung 1:
Das Kreisjugendamt hat bereits viele Auswertungen und Maßnahmen
eines guten Fachcontrollings installiert. Ein Berichtswesen, in dem die
Auswertungen zusammengefasst werden, gibt es bislang nicht.
Empfehlung 1:
Das Jugendamt sollte sein Fachcontrolling durch weitere
trägerbezogene Auswertungen ergänzen. Alle Auswertungen des Fachcontrollings
sollten in einem regelmäßigen Berichtswesen zusammengefasst werden.
Stellungnahme 1:
Die Anregung des GPA wurde aufgenommen und die (interne)
Jahresauswertung 2022 der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen wurde um
trägerbezogene Kostenauswertungen erweitert. Es wird geprüft, ob und wie ein
regelmäßiges Berichtswesen insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen
bzw. dafür erforderlichen Personalressourcen etabliert werden kann.
Feststellung 2:
Die WiJu prüft mögliche Kostenerstattungsansprüche und macht diese
umgehend geltend. Die Zuständigkeitsprüfung erfolgt in schwierigen Fällen durch
die WiJu und in allen anderen Fällen durch den ASD. Hierbei gibt es immer eine
enge Abstimmung zwischen ASD und WiJu. Schriftliche Verfahrensstandards für die
Prüfung von Kostenerstattungsansprüchen sowie der Zuständigkeit gibt es nicht.
Empfehlung 2:
Der Kreis Coesfeld sollte schriftliche Standards für die Prüfung
der Zuständigkeit und von Kostenerstattungsansprüchen in die Arbeitsanweisung
aufnehmen. In diesem Zusammenhang sollte auch schriftlich geregelt werden, in
welchen Fällen die Zuständigkeitsprüfung durch die WiJu erfolgen soll.
Stellungnahme 2:
Die Empfehlung wird aufgegriffen und umgesetzt. Entsprechende
Regelungen / Verfahrensstandards sollen neu erarbeitet bzw. in die
Arbeitsanweisung Hilfeplanung eingearbeitet werden.
Feststellung 3:
Es finden jährliche stichprobenhafte Kontrollen der Akten durch
die Teamkoordination statt. Diese werden bislang nicht protokolliert.
Technische Plausibilitätsprüfungen erfolgen teilweise über die Fachsoftware.
Prozessunabhängige Kontrollen erfolgen nicht.
Empfehlung 3:
Die jährlichen Aktenprüfungen durch die Teamkoordination sollten
standardisiert und protokolliert werden. Außerdem sollten stichprobenhaft auch
prozessunabhängige Kontrollen installiert werden.
Stellungnahme 3:
Die Empfehlung wurde schon umgesetzt. Inzwischen wurde ein
Prüfungsbogen entwickelt, mit dem die Akten geprüft werden. In Form einer
Checkliste werden beispielsweise die Akten auf Vollständigkeit und insbesondere
auf Nachvollziehbarkeit der Fallentwicklung durchgesehen.
Feststellung 4:
Das Jugendamt plant seinen Personalbedarf anhand der Fallbelastung
ohne dabei einen konkreten Richtwert der Bearbeitung zu verwenden. Eine
detaillierte Personalbemessung ist nicht erfolgt. Kurzfristige Fluktuationen
können durch eine Springerstelle aufgefangen werden. Für die Einarbeitung neuer
Fachkräfte wurde ein Konzept entwickelt.
Empfehlung 4:
Der Kreis Coesfeld sollte zur Planung und Bereitstellung einer
bedarfsgerechten Personalausstattung zukünftig ein Verfahren zur
Personalbemessung entwickeln und nutzen.
Stellungnahme 4:
Die Empfehlung deckt sich mit der Vorgabe des § 79 Abs. 3 SGB
VIII, der im Jahr 2021 neu in das Gesetz aufgenommen wurde. In Zusammenarbeit
mit der Organisationabteilung ist zu prüfen und zu entscheiden, ob das
geforderte Personalbemessungsverfahren mit eigenem Personal des Kreises oder
von einem externen Dienstleister entwickelt werden kann.
5. Hilfe zur Pflege
Empfehlung 0.1:
Der Kreis Coesfeld sollte die Sozialplanung weiter ausbauen.
Stellungnahme 0.1:
Ein Ausbau der Sozialplanung erfordert weitere personelle und
finanzielle Ressourcen. Hierüber wäre im Rahmen der kommenden Haushalts- und
Stellenplanberatungen zu entscheiden.
Feststellung 1:
Die Heimnotwendigkeit wird ab dem Pflegegrad 3 vorausgesetzt.
Empfehlung 1:
Der Kreis Coesfeld sollte untersuchen, ob die Prüfung der
Heimnotwendigkeit auch für den Pflegegrad 3 relevant sein könnte bzw. ob eine
zusätzliche Festsetzung einer Altersgrenze sinnvoll ist.
Stellungnahme 1:
Der Kreis Coesfeld hat im Jahr 2022 in 103 Fällen (im ersten
Quartal 2023 in 18 Fällen) die Heimnotwendigkeit bei Hilfeberechtigten mit dem
Pflegegrad 2 geprüft und in fünf Fällen (im 1. Quartal 2023: drei Fälle) die Heimnotwendigkeit
abgelehnt. Zurzeit wird von hier bei Vorliegen des Pflegegrades 3 die
Heimnotwendigkeit unterstellt. Eine belastbare Auswertung der Gründe für eine
Ablehnung und auch die Bedeutung einer Altersgrenze setzt eine ausreichende
Fallzahl zur Auswertung voraus. Mit den im Jahr 2023 gewonnenen Erkenntnissen
wird geprüft, ob diese Gründe auch bei einem Pflegegrad 3 vorliegen können und
welche personellen Ressourcen für eine Ausweitung der Prüfung notwendig sind.
Danach ist zu entscheiden, ob ein zusätzlicher finanzieller Nutzen entsteht und
dieser den Aufwand einer Heimnotwendigkeitsprüfung bei Vorliegen des
Pflegegrades 3 vor einer Zusage der Kostenübernahme stationärer Pflege
rechtfertigt.
Feststellung 2:
In den Fachdiensten der ambulanten und stationären Leistungen wird
bereits anhand der E-Akte die Sachbearbeitung durchgeführt. Ein gemeinsames
Dokumentenmanagementsystem ist mit den kreisangehörigen Kommunen entwickelt
worden.
Stellungnahme 2:
Die Feststellung trifft zu.
Feststellung 3:
Die Prozessbeschreibungen der Fachsoftware können nicht optimal
genutzt werden.
Empfehlung 3:
Der Kreis Coesfeld sollte die Prozesse bezüglich der E-Akte
überprüfen und ggf. anpassen. Die Sachbearbeitung wird unterstützt und
Optimierungsmöglichkeiten in den Abläufen können schneller erkannt werden.
Stellungnahme 3:
Das Scannen der Dokumente wurde im Laufe des Jahres 2022 mittels
Ablagevorlagen strukturiert und optimiert. Das Benutzerhandbuch wird sukzessive
fortgeschrieben, wenn Rückmeldungen durch die Sachbearbeitung vorliegen.
Prozesse durchgängig digital zu gestalten, bedingt 1. eine
Online-Antragstellung und 2. eine automatisierte Datenübernahme in die
Fachanwendung. Die OZG-Umsetzung auch mit der Anbindung an die Sozialplattform
ist aktuell schwerfällig. Für eine Datenübernahme aus online gestellten
Anträgen in die Fachanwendung bedarf es noch einer gesonderten
kostenpflichtigen Schnittstelle, die z.Zt. vom Anbieter erarbeitet und erprobt
wird.
Feststellung 4:
Eine Personalbedarfsplanung sowie ein Einarbeitungskonzept für den
Bereich Hilfe zur Pflege hat der Kreis Coesfeld bisher nicht.
Empfehlung 4:
Aufgrund ständig neuer Herausforderungen an die Beschäftigten
sowie geplanter und nicht geplanter Fluktuationen, sollte eine
Personalbedarfsplanung in der Hilfe zur Pflege eingeführt werden. So sind
vorzeitig Bedarfe zu erkennen, um die Leistungsgewährung zu sichern und
rechtzeitig ausreichend und qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen. Ein
Einarbeitungskonzept erleichtert neuen Mitarbeitenden den Einstieg.
Stellungnahme 4:
Eine Personalbedarfsplanung für den Bereich Hilfe zur Pflege ist
zurzeit nicht vorgesehen. Durch vielfältige Einarbeitungen (hohe Fluktuation)
ist eine vorausschauende Personalplanung zurzeit nicht möglich. Es wird zurzeit
ein Ein-/Bearbeitungskonzept für die Fallbearbeitung erstellt. Eine dauerhafte,
dringend erforderliche Pflege dieses Konzeptes ist noch nicht geklärt.
Feststellung 5:
In 2023 kommen neue Aufgaben auf die WTG-Behörde zu, die in den
Arbeitsabläufen zu berücksichtigen sind. Die Anpassungen des WTG bezüglich des
Gewaltschutzes werden zu erhöhten Anforderungen bei den Beschäftigten führen.
Empfehlung 5:
Aufgrund der vergleichsweisen hohen Anzahl der zu prüfenden
Einrichtungen je Vollzeit-Stelle und den neuen Aufgaben ab 2023 sollte der
Kreis Coesfeld die Personalausstattung kritisch überprüfen.
Stellungnahme 5:
Im Jahr 2023 wurde It. Stellenplan eine zusätzliche 0,5 Stelle
(Pflegefachkraft) ausgewiesen und zum 01.04.2023 besetzt. Bezüglich der
Besetzung der Verwaltungsstelle finden aktuell Gespräche zwischen Abt. 11 und
50 statt. Die Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen an Qualität und
Quantität wird weiter beobachtet.
Feststellung 6:
Die präventiven und niederschwelligen Angebote des Kreises
Coesfeld sind bisher in der Pflegeplanung nicht aufgeführt.
Empfehlung 6:
Der Kreis Coesfeld sollte die präventiven Angebote in die
Pflegeplanung integrieren, um so eine Übersicht zu erhalten und die Wirksamkeit
der jeweiligen Maßnahmen in weitere Planungen einfließen zu lassen.
Stellungnahme 6:
Die Anregung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen
Personalressourcen bei der nächsten Fortschreibung geprüft.
Feststellung 7:
Der Kreis Coesfeld setzt in der Pflege- und Wohnberatung eine neue
Fachsoftware ein.
Empfehlung 7:
Die Auswertemöglichkeiten der Software für die Pflege- und
Wohnberatung sollten für Analysen der Beratungsinhalte und zur Evaluation von
Projekten und Maßnahmen genutzt werden. Bedarfsgerechte Angebote für Pflegebedürftige
und deren Angehörige können daraus abgeleitet werden. Gleichzeitig können die
Ergebnisse in das Fach- und Finanzcontrolling einfließen.
Stellungnahme 7:
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Pflegebedarfsplanung einen
regelmäßigen Austausch zwischen Abt. 43 (Regionales Bildungsbüro) und der
Pflegeberatung durchzuführen und dabei die gewonnenen und im System Quovero
dokumentierten Ergebnisse zu nutzen.
Feststellung 8:
Ein Fach- und Finanzcontrolling ist in Ansätzen vorhanden.
Weitergehende Kennzahlen zur Wirksamkeit, z. B. von präventiven Angeboten, sind
noch nicht vorhanden.
Empfehlung 8:
Bei der derzeitigen Überprüfung der Ziele und Kennzahlen der Hilfe
zur Pflege sollten die Finanz- und Fachdaten enger miteinander verknüpft werden
und in ein Fach- und Finanzcontrolling integriert werden. Die Erkenntnisse der
Pflege- und Wohnberatung sollten mit einfließen. So kann ausgewertet werden,
welche niederschwelligen Maßnahmen und präventiven Angebote angenommen werden
und zielführend greifen. Gleichzeitig können die vorhandenen Prozesse
aktualisiert und optimiert werden.
Stellungnahme 8:
Die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen im Rahmen der
Haushaltsplanungen des Kreises haben ergeben, dass messbare, steuerbare Ziele
und entsprechende Kennzahlen für die Produkte 50.20 ambulante Pflege und 50.30
stationäre Pflege nicht ausgewiesen werden können. Die Entwicklung eines
effektiven Fach- und Finanzcontrollings wird von der Abt. 50 begrüßt, ist aber
mit den hier verfügbaren Daten nur in Ansätzen möglich.
Einerseits erschweren bekannte Zielkonflikte eine einseitige
Messung der Wirksamkeit. So ist z.B. der Wunsch „ambulante vor stationäre
Versorgung" Ziel vieler Antragsteller, welches durch die Erkenntnisse der
Pflegeberatung bestätigt werden kann. Wird aber zur Erreichung dieses Ziels
verstärkt auf eine Schaffung ambulant betreuter Wohnformen gesetzt, führt dies
zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung des Sozialhilfeträgers, da hier
die Erwartung nicht greift, dass ambulante Versorgungsstrukturen
kostengünstiger sind. Ähnliches gilt für die Kosten eines Heimaufenthaltes:
einerseits belasten hohe Kosten den Kreis als Sozialhilfeträger, andererseits
unterstützen tarifgebundene Löhne die Bemühungen des Kreises z.B. im Netzwerk
Pflege, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und so die vorhandenen Angebote
auch verfügbar zu halten.
Die Auswirkungen niedrigschwelliger Maßnahmen und präventiver
Angebote können nur durch Instrumente ermittelt werden, die außerhalb der
leistungsrechtlichen Verfahren nach den SGB XII liegen. Z.Zt. werden über ¾ der 10.053 Pflegebedürftigen (lt.
Pflegebedarfsplanung 2021) ambulant versorgt, von denen ca. 1,2 % (ca. 100 von
ca. 7.800 Personen) Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege erhalten. Für den überwiegenden Teil der
pflegebedürftigen Menschen (ambulant versorgt über 98 %, stationär versorgt
über 60 %) liegen hier keine Daten, insbesondere Finanzdaten vor, die einen
Einfluss präventiver Angebote messbar machen.
Für ein wirksames Fach- und Finanzcontrolling wären daher
zusätzliche, fachlich geeignete Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen
eines Projektes könnte dieses z.B. Thema einer Diplomarbeit / Masterarbeit
sein.
6. Bauaufsicht
Feststellung 1:
Das betrachtete Baugenehmigungsverfahren des Kreises Coesfeld
lässt auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln bei den von uns betrachteten
Rechtmäßigkeitsaspekten schließen. Zusätzliche Dokumentationen zu
Ermessensentscheidungen können die Verfahren noch weiter optimieren und die
Rechtssicherheit weiter verbessern.
Empfehlung 1.1:
Der Kreis Coesfeld sollte zur Beibehaltung der Rechtssicherheit
auch in der neuen Fachsoftware die Fristen dokumentieren.
Empfehlung 1.2:
Die Grundlagen für die Ausübung von Ermessenentscheidungen sollten
vom Kreis Coesfeld in der neuen Fachsoftware zum jeweiligen Fall hinterlegt
werden. Damit kann das eingesetzte Personal noch rechtssicherer agieren.
Empfehlung 1.3:
Der Kreis Coesfeld sollte grundlegende Einzelfall- und
Ermessensentscheidungen zentral bereitstellen. In der neuen Fachsoftware kann
über Verschlagwortung ein Infopool für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bauaufsicht entstehen.
Stellungnahme 1:
1.1: Auch in der neuen Fachsoftware ProBAUG sind Funktionalitäten
beinhaltet, um die Einhaltung der Fristen zu dokumentieren. Zur Dokumentation
des rechtmäßigen Verwaltungshandelns sollen diese Funktionalitäten genutzt
werden. Die Überwachung der Fristen erfolgt durch die technische
Sachbearbeitung.
1.2: Die neue Fachsoftware ProBAUG bietet vielfältige
Hilfestellungen, um z.B. bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen noch
rechtssicherer agieren zu können. Durch eine kontinuierliche Pflege der
Textbausteine und Rechtverweise wird eine Aktualität der
Verwaltungsentscheidungen gewährleistet.
1.3: Auch heute werden solche Entscheidungen bereits in einem
Infopool zur Verfügung gestellt und in den regelmäßigen Teambesprechungen
darauf verwiesen. Die Teamleitungen sorgen für eine einheitliche Anwendung in
ihren Bereichen.
Feststellung 2:
Der Prozess der Baugenehmigung wird im Kreis Coesfeld
standardisiert bearbeitet. Optimierungsmöglichkeiten bestehen durch die
Entwicklung von Checklisten zu einzelnen Prozessschritten. Diese sollen in die
neue Software integriert werden. Die Bearbeitung mittels Papierakte erschwert
einen effektiveren Prozessablauf.
Empfehlung 2:
Um Parallelarbeiten zu vermeiden, sollte der Kreis Coesfeld
Bauanträge nach der Implementierung der neuen Fachsoftware in 2023 vollständig
über die eingesetzte Fachsoftware bearbeiten.
Stellungnahme 2:
Mit der Migration der Daten in ProBAUG und dem Einstieg in den
Echtbetrieb werden keine Bauanträge mehr in der alten Fachanwendung Mikropro
bearbeitet.
Feststellung 3:
Schnittstellen zu anderen Behörden und Dienststellen werden in der
unteren Bauaufsicht auf ein notwendiges Maß beschränkt. Das
Beteiligungsverfahren wird über den Postweg durchgeführt.
Empfehlung 3.1:
Der Kreis Coesfeld sollte in der neuen Fachsoftware die
erforderlichen Beteiligungsverfahren parallel mittels digitaler Unterlagen
durchführen, um das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Empfehlung 3.2:
Der Kreis Coesfeld sollte in einem ersten Schritt die
kreisinternen Beteiligungen digitalisieren, um das zeitaufwendige
Beteiligungsverfahren zu vereinfachen.
Stellungnahme 3:
3.1: Für die Durchführung eines digitalen Beteiligungsverfahrens
müssen die passenden Schnittstellen zu den zu beteiligenden Stellen vorhanden
sein. Die Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens soll im Herbst 2023 in
einem Probebetrieb mit ausgewählten Büros getestet werden.
3.2: Die Digitalisierung der kreisinternen Beteiligungen wird
aktuell gemeinsam mit Abt. 11 geprüft => Schnittstelle zu d.3 und anderen
Fachanwendungen z.B. Abt. 70
Feststellung 4:
Der eigentliche Prozess des einfachen Baugenehmigungsverfahrens
ist im Kreis Coesfeld durch wenige Schnittstellen effektiv gestaltet. Er bietet
daher wenig Optimierungspotenzial. Ausbaufähig ist der Prozess aufgrund des
fehlenden durchgängigen Einsatzes der Fachsoftware und der rudimentären
Digitalisierung.
Empfehlung 4:
Der Kreis Coesfeld sollte das Vier-Augen-Prinzip in den aktuell
überarbeiteten Prozessschritten fixieren. Zudem sollte das Vier-Augen-Prinzip
in der neuen Software im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für alle
Bauanträge hinterlegt werden. Es dient der Korruptionsprävention und dem Schutz
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Stellungnahme 4:
Ein durchgängiges Vier-Augen-Prinzip ist heute bereits fester
Bestandteil in den Arbeitsprozessen. Diese Arbeitsprozesse wurden noch einmal
durch eine Prozessanalyse in der Projektgruppe geprüft und werden nunmehr in
ProBAUG implementiert.
Feststellung 5:
Der Digitalisierungsstand im Fachdienst Bauaufsicht steht noch am
Beginn der Umsetzung. Die Digitalisierung bietet für das
Baugenehmigungsverfahren hohe Optimierungsmöglichkeiten sowohl bei der
Antragstellung, der aktuellen Fallbearbeitung wie auch bei der Archivierung.
Empfehlung 5.1:
Der Kreis Coesfeld sollte die Planung zur Digitalisierung des
Bauantragsverfahrens und des Papieraktenarchivs noch in 2022 abschließen. So
kann er das Genehmigungsverfahren weiter optimieren und Bauanträge im Folgejahr
vollständig medienbruchfrei digital bearbeiten und archivieren. Zudem sollte er
mit Blick auf die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes die Entwicklungen und
Anschlussmöglichkeiten z. B. an das Bauportal NRW im Blick halten.
Empfehlung 5.2:
Alle Vorgänge der Bauaufsicht im Kreis Coesfeld sollten nach der
gleichen Systematik in die neue Software und das Dokumentenmanagement
integriert werden. Dazu sind Papier-Akten zum Beginn des Prozesses
einzuscannen. Die einzupflegenden Informationen zum Vorgang sollten nach
abgestimmten Kriterien vorgenommen werden.
Empfehlung 5.3:
Der Kreis Coesfeld sollte bis Ende 2022 die Planungen und
Vorarbeiten für eine vollumfängliche elektronische Bearbeitung der Bauanträge
abschließen. So kann die Bauaufsicht zukünftig unter anderem Zeitressourcen
durch den elektronischen Austausch von Stellungnahmen erschließen.
Empfehlung 5.4:
Im Gesamtkontext der Digitalisierung der Verwaltung sollte der
Kreis Coesfeld den Technikeinsatz in der Bauaufsicht forcieren. Beispielsweise
könnten Laptops zur flexiblen Arbeit im Kreishaus und im Homeoffice eingesetzt
werden. Die Vorgänge könnten direkt im System ohne Medienbruch bearbeitet
werden. Der Einsatz von privaten Endgeräten könnte damit im Homeoffice
entfallen und somit die IT-Sicherheit erhöhen.
Stellungnahme 5:
5.1: Die Planungen zur Digitalisierung des Bauantragsverfahrens
sind weitestgehend abgeschlossen, müssen aber noch vollständig umgesetzt
werden. Neben den eigenen Aufgaben zur Implementierung der neuen Fachanwendung
ProBAUG müssen die noch vorhandenen analogen Aktenbestände digitalisiert und
eine Scanstelle aufgebaut werden, da auch weiterhin für Bauherren die
Möglichkeit besteht, die Bauanträge in Papierform einzureichen. Des Weiteren
müssen die Entwicklungen auf dem Bauportal.NRW abgewartet werden. Hier
insbesondere zur Kommunikationsplattform.
5.2: Die Integration wurde in der Prozessanalyse der
Arbeitsprozesse bereits beachtet und soll im weiteren Projektverlauf so
umgesetzt werden.
5.3: Die Zeitplanung sieht einen Abschluss der Planungen und
Vorbereitungen bis zum Jahresende 2023 vor.
5.4: Die Laptops sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
diesem Jahr vorgesehen. Eine Installation erfolgt nach Verfügbarkeit der
Geräte.
Feststellung 6:
Eine hohe Fluktuation wirkt sich belastend auf die
Arbeitssituation in der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld aus. Der Anteil der
unerledigten Bauanträge steigt an und liegt interkommunal auf hohem Niveau.
Empfehlung 6.1:
Der Kreis Coesfeld sollte absehbare Altersfluktuationen in der
Personalplanung bereits jetzt berücksichtigen. So können frühzeitig geeignete
Fachkräfte angeworben oder ausgebildet werden, damit der Wissenstransfer durch
die erfahrenen Fachkräfte gewährleistet ist.
Empfehlung 6.2:
Die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld sollte zum Ausbau des
Wissensmanagements zukünftig ein Handbuch mit Standards, Prozessen und Vorgaben
zum Verfahren „Bauaufsicht“ erarbeiten. Um Schnittstellen zu reduzieren,
sollten diese definierten Prozesse und Informationen in der zukünftigen
Software abgebildet bzw. hinterlegt werden
Empfehlung 6.3:
Die weitere Zunahme von unerledigten Bauanträge sollte analysiert
werden, um gegensteuernde Maßnahmen ergreifen zu können.
Empfehlung 6.4:
Die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld sollte zukünftig die hier dargestellten
Personalkennzahlen fortschreiben.
Stellungnahme 6:
6.1: Die notwendigen Maßnahmen für die Personalplanung wurden im
P&O Gespräch bereits erörtert.
6.2: Im Rahmen der Umstellung der Fachanwendung auf ProBAUG werden
alle Arbeitsprozesse visualisiert und entsprechend archiviert.
6.3: Die Empfehlung zur Analyse unerledigter Bauanträge wird
beachtet. Aktuell ist die Zahl der unerledigten Bauanträge durch
organisatorische Maßnahmen innerhalb der Abteilung rückläufig.
6.4: Eine kontinuierliche Fortschreibung der Kennzahlen ist
vorgesehen, um ggf. im P&O Gespräch frühzeitig geeignete Maßnahmen
diskutieren zu können.
Feststellung 7:
Der Kreis Coesfeld bietet einige Möglichkeiten, sich zum Thema
Bauen zu informieren. Die Bauberatung erfolgt auf Nachfrage über die zuständige
Sachbearbeitung. Eine explizit ausgewiesene Bauberatung ist nicht vorhanden.
Empfehlung 7.1:
Die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld sollte die Gründe für den
hohen Anteil unvollständig eingegangener Bauanträge analysieren. Ziel sollte eine
höhere Quote an vollständig eingereichten Bauanträgen sein.
Empfehlung 7.2:
Der Kreis Coesfeld sollte die Kennzahlen zu den Ablehnungen und
zurückgenommen Anträgen über diese Prüfung hinaus erheben und fortschreiben.
Ziel sollte es sein, eine hohe Zahl an genehmigungsfähigen Anträgen zu
erreichen.
Empfehlung 7.3:
Der Kreis Coesfeld sollte überlegen, wie die vielen sinnvollen
Informationen auf der Homepage für die Bürger übersichtlicher gebündelt werden,
einfacher zu finden und aufzurufen sind.
Empfehlung 7.4:
Der Kreis Coesfeld sollte die Stellenanteile der Bauberatung in
der Bauaufsicht zukünftig erheben und analysieren. Hierdurch können
Veränderungen beim Personaleinsatz besser gesteuert werden. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage in der Bauberatung.
Stellungnahme 7:
7.1: Eine höhere Anzahl an vollständig eingereichten Bauanträgen
wäre wünschenswert, kann vom Kreis allerdings nur mittelbar beeinflusst werden.
Der kontinuierliche Informationsaustausch mit den einreichenden Büros soll hier
eine Verbesserung bringen.
7.2: Die Kennzahlen sollen zukünftig nachgehalten werden, um die
Entwicklung der Zahl an genehmigungsfähigen Anträgen prüfen zu können.
7.3: Überlegungen zur Bündelung von Informationen für die Bürger
werden gemeinsam mit der Abteilung 11 in einem kontinuierlichen Prozess
angestellt.
7.4: Aus diesem Grund wurde die Bauberatung als neue Grundzahl für
2023 erstmals erhoben.
Feststellung 8:
Der Kreis Coesfeld kann die Laufzeiten der verschiedenen
Bauanträge nach Verfahrensarten getrennt ermitteln. Bei der Betrachtung der
Gesamtlaufzeiten aller Bauanträge zeigt sich ein überdurchschnittlicher Wert.
Empfehlung 8:
Der Kreis Coesfeld sollte die Laufzeiten weiterhin getrennt nach
den verschiedenen Bauantragsverfahren, sowie ab Antragseingang und ab
Vollständigkeit in der neuen Fachsoftware nachhalten. Zudem sollten die
Ursachen für die langen Gesamtbearbeitungszeiten analysiert werden.
Stellungnahme 8:
Diese Information soll auch in der neuen Fachanwendung ProBAUG
nachgehalten werden. Bei der Analyse sollten die jeweiligen Bauantragsverfahren
gesondert betrachtet werden.
Feststellung 9:
Der Kreis Coesfeld hat für den Bereich der Bauaufsicht allgemeine
Ziele und Kennzahlen für den Haushalt definiert. Eine Steuerung des Aufgabengebietes
über Kennzahlen erfolgt in Ansätzen. Es fehlen zudem noch
Auswertungsmöglichkeiten über die Fachsoftware und ein standardisiertes
Berichtswesen.
Empfehlung 9.1:
Die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld sollte die neue Fachsoftware
dazu nutzen, das gesamte Bauverfahren, die dazugehörigen Dokumente und die
skizzierten Auswertungsmöglichkeiten zu hinterlegen. Dazu sollten
fallübergreifende Auswertungen der Daten, zum Beispiel bezogen auf die
Laufzeiten, angelegt und ein regelmäßiges Berichtswesen für das Controlling
installiert werden, um den Bereich auf aussagekräftiger Basis steuern zu
können.
Empfehlung 9.2:
Der Kreis Coesfeld sollte das Controlling im Fachdienst
Bauaufsicht zukünftig mit steuerungsrelevante Kennzahlen ausbauen. Diese
sollten mindestens jährlich ausgewertet und in einem standardisierten Bericht
darstellt werden.
Stellungnahme 9:
9.1: Der Aufbau eines umfassenden Controllings wird in der
Projektgruppe noch einmal diskutiert und der damit verbundene
Kosten-Nutzen-Effekt analysiert.
9.2: Bei einem Kennzahlensystem ist zu beachten, dass der Anteil
der steuerungsrelevanten Kennzahlen gering ist, sehr wohl aber eine umfassende
Erhebung von Grundzahlen wichtige Erkenntnisse für das Controlling ergeben.
7. Vergabewesen
Feststellung 1:
Das Vergabewesen des Kreises Coesfeld ist gut organisiert. Die
Geschäftsanweisung Vergabe bildet eine gute Grundlage zur rechtssicheren
Handhabung der Vergabeverfahren. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind im
Wesentlichen klar formuliert. Der Kreis berücksichtigt auch bereits
Nachhaltigkeitskriterien im Beschaffungswesen.
Empfehlung 1.1:
Bei fördermittelfähigen Vergabemaßnahmen bietet es sich zur
Risiko-Minimierung an, diese unabhängig von einer Wertgrenze der zentralen
Vergabestelle und der örtlichen Rechnungsprüfung vorab vorzulegen.
Empfehlung 1.2:
Der Kreis Coesfeld sollte Regelungen zur Berücksichtigung der
Binnenmarktrelevanz in seiner Geschäftsanweisung Vergabe aufnehmen und die
Bedarfsstellen für den Umgang mit dieser Thematik in geeigneter Weise sensibilisieren.
Empfehlung 1.3:
Um für die steigenden Anforderungen an eine nachhaltige
Beschaffung gewappnet zu sein, sollte der Kreis Coesfeld sein Konzept zur
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Beschaffungswesen weiter ausbauen
und ergänzend konkrete Handlungsvorgaben erarbeiten.
Stellungnahme 1:
1.1: Bei fördermittelfähigen Vergabemaßnahmen wird nach interner
Prüfung der Empfehlung die Verantwortung bis zu einem geschätzten Auftragswert
von 10.000 € netto bei den Fachabteilungen verbleiben. Die Zentrale
Vergabestelle und die Rechnungsprüfung stehen jedoch jederzeit beratend zur
Seite.
1.2: Bezüglich der Binnenmarktrelevanz wurde der „Vordruck
Durchführung einer Ausschreibung“, welcher von den Fachabteilungen der
Zentralen Vergabestelle zur Einleitung eines formalen Ausschreibungsverfahrens
vorzulegen ist, ergänzt. Hier ist nun von den Fachabteilungen anzugeben, ob
eine Binnenmarktrelevanz vorliegt oder nicht. Des Weiteren wird diese Thematik
bei der nächsten Anpassung der Geschäftsanweisung für die Vergabe von Aufträgen
beim Kreis Coesfeld (GA Vergabe) aufgegriffen werden.
1.3: Seitens der Zentralen Vergabestelle wurde bezüglich der
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten auch hier der „Vordruck Durchführung
einer Ausschreibung“ angepasst. Mit Einführung der Vergabestatistikverordnung
sind bei der Meldung an die Vergabestatistik unter anderem Angaben über die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu machen. Daher haben die
Fachabteilungen in dem Vordruck nun anzugeben, ob bei der Ausschreibung
entsprechende Kriterien berücksichtigt wurden.
Ein Konzept zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten und
konkrete Handlungsvorgaben können hingegen nicht alleine durch die Zentrale
Vergabestelle entwickelt und etabliert werden. Hierzu bedarf es der Zusammenarbeit
mit weiteren Abteilungen des Kreises.
Feststellung 2:
Der Kreis Coesfeld führt beschränkte Ausschreibungen von
Bauleistungen im Wesentlichen effektiv und rechtssicher durch. Die gesetzlichen
Veröffentlichungspflichten vor Beginn der Ausschreibung hält der Kreis nicht
immer ein.
Empfehlung 2.1:
Der Kreis Coesfeld sollte verbindlich festlegen, dass bei
nichtöffentlichen Vergabeverfahren auch auswärtige Bieter zu berücksichtigen
sind. Die zentrale Vergabestelle sollte eine Bieterdatei aufbauen und den
Vorschlag der Bedarfsstelle zum Bieterkreis regelmäßig ändern.
Empfehlung 2.2:
Der Kreis Coesfeld sollte den vorgeschriebenen
Veröffentlichungspflichten gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A vor der Durchführung von
beschränkten Ausschreibungen ab den festgelegten Wertgrenzen stets nachkommen.
Empfehlung 2.3:
Der Kreis könnte die Bestätigung der Mittelverfügbarkeit für
ausschreibungsreife Beschaffungen vom Kämmerer auf berechtigte Beschäftigte der
Kämmerei delegieren und so zur Entlastung des Kämmerers sowie zur Beschleunigung
der Vergabeverfahren beitragen.
Empfehlung 2.4:
Um den Kontakt zwischen den Bietern und den Bedarfsstellen so
lange wie möglich zu unterbinden, ist es vorteilhaft, wenn die zentrale
Vergabestelle die Nachforderung von fehlenden Unterlagen übernimmt.
Stellungnahme 2:
2.1: Für die Abwicklung von freihändigen
Vergaben/Verhandlungsvergaben ist bereits in der GA Vergabe geregelt, dass
unter den beteiligten Unternehmen möglichst gewechselt werden soll. Diese
Regelung sollte bei der nächsten Anpassung der GA Vergabe auch für die
Durchführung von beschränkten Ausschreibungen festgelegt werden.
Eine Erweiterung dieser Regelung um die verpflichtende Beteiligung
auswärtiger Bieter ist zu prüfen. Die Schwierigkeit einer solchen Regelung wird
jedoch darin gesehen, zu definieren, was auswärtig bedeutet.
Der Aufbau einer Bieterkartei durch die Zentrale Vergabestelle
wird kritisch gesehen. Bei Ausschreibungen, die regelmäßig durchgeführt werden,
prüft die Zentrale Vergabestelle jedoch bereits jetzt, ob der Bieterkreis
geändert wird. Sollte wiederholt der gleiche Bieterkreis vorgeschlagen werden,
wird die Fachabteilung durch die Zentrale Vergabestelle um eine Änderung
gebeten. Auf eine Durchmischung wird somit auch ohne eine eigene Bieterdatei
der Zentralen Vergabestelle hingewirkt.
2.2: Diese Empfehlung zu 2.2 wurde bereits während der Prüfung
durch die gpaNRW umgesetzt. Mit E-Mail vom 01.06.2022 wurden die
Fachabteilungen, welche regelmäßig Bauvergaben durchführen, durch die Zentrale
Vergabestelle auf die verpflichtende Einhaltung der Regelung des § 20 Abs. 4
VOB/A hingewiesen. Seit diesem Zeitpunkt wird der Regelung stets nachgekommen.
2.3: Das Verfahren zur Bestätigung der Mittelverfügbarkeit
(Visakontrolle) ist bereits in Abstimmung mit der Rechnungsprüfung angepasst
worden. Mit der vorgesehenen Änderung der GA Vergabe sowie mit der Einführung
einer elektronischen Vergabeakte wird auch der Prozess zur Einholung der
Visakontrolle digitalisiert und damit beschleunigt werden.
2.4: Die Empfehlung zu 2.4 wird seitens der Zentralen
Vergabestelle als sinnvoll erachtet und wird im Rahmen der nächsten Anpassung
der GA Vergabe aufgegriffen.
Feststellung 3:
Der Kreis Coesfeld nutzt für die Veröffentlichung von
Vergabemaßnahmen bereits für Vergabeverfahren ab der beschränkten Ausschreibung
eine digitale Vergabeplattform. Der Kreis prüft die Einführung einer
elektronischen Vergabeakte. Eine Entscheidung hierzu ist im Zeitraum der
Berichtserstellung noch nicht gefallen.
Empfehlung 3:
Wir unterstützen die Bestrebungen des Kreises Coesfeld zur
Einführung einer elektronischen Vergabeakte. Der Kreis sollte prüfen, ob die
präferierte Lösung auch Assistenz- und Controlling-Funktionen bietet. Die
örtliche Rechnungsprüfung und die Bedarfsstellen sollten über Berechtigungen
mit in den elektronischen Vergabe-Workflow eingebunden werden.
Stellungnahme 3:
Die Einführung einer elektronischen Vergabeakte befindet sich
derzeit weiterhin in der Umsetzung. Es kann jedoch davon ausgegangen werden,
dass noch in diesem Jahr gemeinsam mit einer Fachabteilung die elektronische
Vergabeakte getestet werden kann. Die Einbindung der Rechnungsprüfung und der
Fachabteilungen in den elektronischen Vergabe-Workflow ist in jedem Fall
geplant.
Feststellung 4:
Der Kreis Coesfeld erfüllt die wesentlichen Vorgaben des KorruptionsbG. Er hat sowohl eine Dienstanweisung zur Korruptionsvorbeugung erlassen als auch eine Korruptionsschutzbeauftragte ernannt. Der Kreis hat auch bereits eine Schwachstellenanalyse durchgeführt. Vorkehrungen zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie hat er im Zeitraum der Berichterstattung noch nicht ergriffen.
Empfehlung 4.1:
Der Kreis sollte seine Beschäftigten möglichst jährlich zum
Beispiel durch Schulungen oder gezielte Informationen über Regelungen und
Maßnahmen zur Korruptionsprävention informieren und sie für dieses Thema
regelmäßig sensibilisieren.
Empfehlung 4.2:
Der Kreis Coesfeld sollte die Schwachstellenanalyse zur
Feststellung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete in
regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen aktualisieren. Dabei bietet es sich
an, die Bediensteten aktiv zu befragen und in den Evaluationsprozess
einzubinden.
Empfehlung 4.3:
Wir empfehlen, dass der Kreis Coesfeld die gute Praxis für das
Erheben und die Veröffentlichung der Tätigkeiten der Kreistagsmitglieder sowie
des Landrats verbindlich festschreibt. Hierzu bietet sich das Aufstellen einer
Ehrenordnung an, in der dann ergänzend noch Regelungen zu
Befangenheitstatbeständen aufgenommen werden könnten.
Empfehlung 4.4:
Der Kreis sollte Vorkehrungen treffen, um im Anschluss an die zu
erwartende nationale Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie ein
Hinweisgebersystem zu implementieren und einen standardisierten und die
Vertraulichkeit garantierenden Workflow zum Umgang mit Hinweisen zu erarbeiten
und verbindlich festzulegen.
Stellungnahme 4:
4.1: Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter des
Kreises werden bei Einstellung durch eine Broschüre auf die
Korruptionsprävention hingewiesen. Zudem wird regelmäßig schriftlich über die
Annahme von Geschenken und anderen Aufmerksamkeiten informiert.
4.2: Die Schwachstellenanalyse zur Feststellung der besonders
korruptionsgefährdeten Bereiche wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt im Mai
2023.
4.3: Die aktuelle Praxis für das Erheben und die Veröffentlichung
der Tätigkeiten der Kreistagsmitglieder sowie des Landrats wird als ausreichend
angesehen.
4.4: Mit Wirkung vom 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren
Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in weiten Teilen in
Kraft getreten. Damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie
(EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt. Zeitgleich wurde beim Kreis
Coesfeld eine interne Meldestelle eingerichtet; ein vertraulicher Meldekanal
steht zur Verfügung. Damit wird den gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung
des Hinweisgeberschutzrechtes entsprochen.
Feststellung 5:
Der Kreis Coesfeld hat sich fachkundig mit dem Thema Sponsoring
auseinandergesetzt und umfassende Regelungen in Form einer Dienstanweisung
erlassen. Einzelne Regelungen zur Haftung sowie zu Neben- und Folgekosten
fehlen noch. Das verbindlich festgelegte Berichtswesen zum Sponsorship ist
vorbildlich.
Empfehlung 5:
Der Kreis Coesfeld sollte die bereits bestehenden guten Regelungen
zum Sponsoring noch um einen Haftungsausschluss, eine Neben- und
Folgekostenregelung sowie die Beteiligung der Abteilung 20 - Finanzen und
Liegenschaften vor Abschluss eines Sponsoring-Vertrages ergänzen.
Stellungnahme 5:
Die DuGA Finanzen wird bei der nächsten Überarbeitung unter Ziffer
8 hinsichtlich der Regelungen zu einem Haftungsausschluss sowie Neben- und
Folgekosten ergänzt. Die Beteiligung der Abteilung 20 vor Abschluss eines
Sponsoring-Vertrages wurde zwischenzeitlich bereits in der DuGA Finanzen
verdeutlicht.
Feststellung 6:
Der Kreis Coesfeld betreibt noch kein verbindlich
festgeschriebenes und systematisches Bauinvestitionscontrolling. Es gibt aber
bereits vielversprechende und ausbaufähige Elemente eines
Bauinvestitionscontrollings. Der Kreis berücksichtigt bei der Planung und
Ausführung kommender Bauvorhaben Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere
Fragen der Energieeffizienz.
Empfehlung 6:
Der Kreis Coesfeld sollte die bereits bestehenden Ansätze zu einem
zentral organisierten vollumfänglichen Bauinvestitionscontrolling ausbauen und
die Verantwortlichkeiten und Aufgaben in einer Dienstanweisung regeln. Das im
Aufbau befindliche Berichtswesen für große Baumaßnahmen ist hierbei ein
wichtiger Bestandteil.
Stellungnahme 6:
Die Neubau- und Bauunterhaltungsmaßnehmen werden in einer
regelmäßig aktualisierten Liste zusammengestellt und mit Kostenschätzungen
sowie Mittelabfluss belegt. Jede Baumaßnahme wird von der Verwaltungsleitung
genehmigt sowie individuell geplant und umgesetzt. Es finden in der Regel die
Leistungsphasen 1 – 9 der HOAI Anwendung. Die Leistungsphase 9 umfasst in
diesem Zusammenhang die Objektbetreuung und Dokumentation inkl. Kostenverfolgung
und Mängelverwaltung. Ein vollumfängliches Bauinvestitionscontrolling wäre
zusätzlicher Aufwand, dessen Nutzen aktuell nicht gesehen wird.
Feststellung 7:
In der Vergabedienstanweisung hat der Kreis Coesfeld Regelungen
zum Nachtragswesen getroffen. Eine systematische und möglichst zentrale
Auswertung hinsichtlich der Höhe der Nachträge sowie der Abweichungen vom
Auftragswert findet nicht statt.
Empfehlung 7:
Der Kreis sollte die Abwicklung der Auftragsänderungen
vorzugsweise in der zentralen Vergabestelle zu einem systematischen
Nachtragsmanagement ausbauen. Dazu gehört nach Ansicht der gpaNRW die
Auswertung der Nachträge hinsichtlich Ursache, Höhe und beteiligter
Unternehmen.
Stellungnahme 7:
Die Zentrale Vergabestelle ist bisher noch nicht in die Abwicklung
von Auftragsänderungen oder Nachträgen eingebunden. Der Aufbau eines
systematischen Nachtragsmanagements bei der Zentralen Vergabestelle würde daher
einen umfangreichen Prozess darstellen, dessen Umsetzbarkeit nähergehend zu
prüfen wäre.
Feststellung 8:
Die betrachteten Vergabemaßnahmen des Kreises Coesfeld entsprechen
den rechtlichen Mindestvorgaben bezüglich der Wahl des Verfahrens und der
Anzahl der zu beteiligenden Bieter. Optimierungsmöglichkeiten gibt es bezüglich
der Beteiligungspflichten sowie bei den Begründungen und der Dokumentation der
Verfahren und hier vor allem der Nachtragsaufträge.
Empfehlung 8.1:
Die zentrale Vergabestelle sollte Bieteranfragen und deren
Beantwortung gemäß dem Transparenzgrundsatz allen interessierten Firmen zur
Kenntnis geben.
Empfehlung 8.2:
Bei deutlichen Abweichungen der Angebote zu den Kostenschätzungen
für Bauleistungen sollte der Kreis die Richtigkeit der Preisermittlung prüfen
und die Angemessenheit der Preise feststellen und in der Vergabeakte
dokumentieren. Lässt sich die Angemessenheit eines besonders hohen oder
niedrigen Preises nicht begründen, darf er den Zuschlag nicht auf ein solches
Angebot erteilen.
Empfehlung 8.3:
Der Kreis Coesfeld sollte darauf achten, dass alle maßgeblichen
Dokumente zu einer Vergabemaßnahme von der Planung über die Ausschreibung bis
zur Schlussrechnung vollständig in einer Hauptakte abgelegt sind.
Empfehlung 8.4:
Der Kreis sollte die vollständige Mängelbeseitigung zeitnah
nachhalten und in der Akte zur Maßnahme dokumentieren.
Empfehlung 8.5:
Der Kreis sollte sicherstellen, dass die Fachämter bei einzelnen
Auftragsänderungen oder summierten Auftragsänderungen von Baumaßnahme ab 3.000
Euro stets die örtliche Rechnungsprüfung entsprechend der Geschäftsanweisung
Vergabe beteiligen.
Empfehlung 8.6:
Weicht die Schlussrechnung deutlich von der Auftragssumme ab und
erschließt sich die Abweichung nicht aus den dokumentierten Auftragsänderungen,
sollte der Kreis die Gründe für die Abweichung transparent und nachvollziehbar
in der Vergabeakte dokumentieren.
Empfehlung 8.7:
Der Kreis sollte den Verzicht auf die Zulassung von Nebenangeboten
und die Bildung von Losen individuell und maßnahmenbezogen begründen.
Empfehlung 8.8:
Der Kreis sollte die Fachämter regelmäßig auf die
Beteiligungspflichten aus der Geschäftsanweisung Vergabe hinweisen und deren
Einhaltung sicherstellen. Wenn Auftragserweiterungen nicht in einem
sachlich-inhaltlichen Bezug zum Ursprungsauftrag stehen, sind diese neu
auszuschreiben.
Empfehlung 8.9:
Aus Gründen der Rechtssicherheit und für etwaige
Gewährleistungsansprüche sollte der Kreis für Auftragsänderungen schriftliche
Angebote einholen und diese auch schriftlich beauftragen.
Empfehlung 8.10:
Der Kreis sollte darauf achten, dass bei der Durchführung von
freihändigen Vergaben ab 35.000 Euro netto die Rechnungsprüfung gemäß Ziffer
3.5.1 der Geschäftsanweisung Vergabe zu beteiligen ist.
Empfehlung 8.11:
Der Kreis sollte Auftragsänderungen grundsätzlich nachvollziehbar
in der Vergabeakte begründen und förmlich beauftragen.
Empfehlung 8.12:
Der Kreis Coesfeld sollte darauf achten, dass er maßgebliche
Unterlagen wie die Kostenberechnung als Grundlage für die Entscheidung über die
Vergabeart in der Vergabeakte dokumentiert. Er sollte zudem sicherstellen, dass
Nachbesserungsaufforderungen der Rechnungsprüfung umgehend von den Fachdiensten
nachgeholt werden.
Stellungnahme 8:
8.1: Bei der Empfehlung zu Bieteranfragen handelte es sich um
einen Einzelfall, in dem die Bieterfrage nur dem nachfragenden Unternehmen
gegenüber beantwortet wurde. Die Empfehlung der gpaNRW wird bereits umgesetzt.
Sämtliche Bieterfragen und deren Beantwortung werden allen interessierten
Unternehmen zur Verfügung gestellt.
8.2: Durch die Zentrale Vergabestelle wird die ausschreibende
Fachabteilung bereits im Rahmen der formalen Prüfung darauf hingewiesen, wenn
eine deutliche Abweichung der Angebote zur Kostenschätzung vorliegt. In einem
solchen Fall wird eine Prüfung und Stellungnahme zur Angemessenheit der
Angebotspreise von der Fachabteilung gefordert. Auf eine Prüfung und
Dokumentation wird damit seitens der Zentralen Vergabestelle hingewirkt.
8.3: Derzeit befinden sich die maßgeblichen Dokumente zu einer
Vergabemaßnahme noch in mehreren Akten, da die beteiligten Stellen –
Fachabteilung, Zentrale Vergabestelle, Rechnungsprüfung – jeweils ihre eigenen
Vergabeakten führen. Unter anderem aus diesem Grund wurde mit der Einführung
einer elektronischen Vergabeakte begonnen, sodass alle am Verfahren Beteiligten
auf eine Akte zugreifen können. Die Empfehlung wird somit im Rahmen der
Einführung einer elektronischen Vergabeakte umgesetzt.
8.4: Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um
Dokumentations- bzw. Transparenzmängel in geprüften Einzelfällen der
Fachabteilungen, auf deren Vermeidung seitens der Fachabteilung künftig
verstärkt zu achten ist. Sie betreffen die Dokumentation einer vollständigen
Mängelbeseitigung. Mit der jeweils zuständigen Fachabteilung wurde die
Einhaltung dieser Empfehlungen besprochen. Ergänzend wird die
Rechnungsprüfung hierzu künftig stichprobenhafte Prüfungen vornehmen.
8.5: Die regelmäßige Beteiligung der Fachabteilungen ist nach der
GA Vergabe vorgesehen. Im Fall der Auftragsänderung bzw. summierten
Auftragsänderung handelt es sich um einen Einzelfall. Die Angelegenheit konnte
mit der zuständigen Fachabteilung einvernehmlich so geklärt werden, dass
künftig die regelmäßige Beteiligung der Rechnungsprüfung sichergestellt ist. Im
Rahmen der Anpassung der GA Vergabe wird auf diesen Umstand nochmals besonders
hingewiesen.
8.6: Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um
Dokumentations- bzw. Transparenzmängel in geprüften Einzelfällen der
Fachabteilungen, auf deren Vermeidung seitens der Fachabteilung künftig
verstärkt zu achten ist. Sie betreffen die Dokumentation bei nicht
nachvollziehbaren Mehrkosten gegenüber dem Auftragswert i.R. der
Schlussrechnung. Mit der jeweils zuständigen Fachabteilung wurde die Einhaltung
dieser Empfehlungen besprochen. Ergänzend wird die Rechnungsprüfung hierzu
künftig stichprobenhafte Prüfungen vornehmen.
8.7: Um den Verzicht auf die Zulassung von Nebenangeboten und die
Bildung von Losen individuell und maßnahmenbezogen zu begründen und zu
dokumentieren, wurde seitens der Zentralen Vergabestelle der „Vordruck
Durchführung einer Ausschreibung“ ergänzt. Sollten keine Nebenangebote und/oder
keine Lose zugelassen werden, so ist nun durch die Fachabteilung eine
Begründung hierfür anzugeben. Die Empfehlung wurde somit bereits umgesetzt.
8.8: Im Rahmen der Anpassung der GA
Vergabe sowie bei sonstigen Vergabeprüfungen wird auf die Beteiligungspflichten
nochmals besonders hingewiesen, so dass deren Einhaltung sichergestellt wird.
8.9: Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um
Dokumentations- bzw. Transparenzmängel in geprüften Einzelfällen der
Fachabteilungen, auf deren Vermeidung seitens der Fachabteilung künftig
verstärkt zu achten ist. Sie betreffen die grundsätzliche schriftlich
erforderliche Einreichung von Nachträgen. Mit der jeweils zuständigen
Fachabteilung wurde die Einhaltung dieser Empfehlungen besprochen. Ergänzend wird
die Rechnungsprüfung hierzu künftig stichprobenhafte Prüfungen vornehmen.
8.10: Die GA Vergabe des Kreises ist bezogen auf die Beteiligung
der Rechnungsprüfung bei freihändigen Vergaben/Verhandlungsvergaben ab 35.000 €
netto unter Umständen missverständlich formuliert. Bei der nächsten Anpassung
der GA Vergabe wird die Empfehlung der gpaNRW daher aufgegriffen und die
Beteiligung der Rechnungsprüfung in dem genannten Fall deutlicher formuliert
werden.
8.11: Bei der genannten Empfehlung handelt es sich um
Dokumentations- bzw. Transparenzmängel in geprüften Einzelfällen der
Fachabteilungen, auf deren Vermeidung seitens der Fachabteilung künftig
verstärkt zu achten ist. Sie betreffen die schriftliche Begründung und
Beauftragung von Nachträgen. Mit der jeweils zuständigen Fachabteilung wurde
die Einhaltung dieser Empfehlungen besprochen. Ergänzend wird die
Rechnungsprüfung hierzu künftig stichprobenhafte Prüfungen vornehmen.
8.12: Bei der Ausschreibung von Bauleistungen ist der Zentralen
Vergabestelle und der Rechnungsprüfung immer ein bepreistes
Leistungsverzeichnis vorzulegen. Die Empfehlung der gpaNRW beruht auf der
Prüfung einer einzelnen Maßnahme. Dennoch wird seitens der Zentralen
Vergabestelle zukünftig verstärkt darauf geachtet werden, dass die maßgeblichen
Unterlagen für die Kostenberechnung mit den Unterlagen zur Einleitung eines
formellen Vergabeverfahrens übersandt werden. Sollte die Zentrale Vergabestelle
Kenntnis von den Nachbesserungsaufforderungen der Rechnungsprüfung erhalten,
wird sie darauf hinwirken, dass dieser Aufforderung nachgekommen wird.
8. Verkehrsflächen
Feststellung 1:
Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer
aktuellen Zustandserfassung liegen vor. Danach befinden sich mehr als die
Hälfte der Flächen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Dies
entspricht allerdings nicht dem Anlagenabnutzungsgrad bzw. dem Alter der
Verkehrsfläche. Über alle Verkehrsflächen betrachtet ist die Hälfte der
Nutzungsdauer noch nicht überschritten. Hier scheint die Zuordnung
Zustandsklasse – Restnutzungsdauer nicht passend zu sein und bildet in der
Anlagenbuchhaltung nicht den tatsächlichen Zustand der Verkehrsfläche ab.
Empfehlung 1:
Um das finanzielle Risiko besser einschätzen zu können, sollte der
Kreis Coesfeld die Ergebnisse der Zustandsbewertung hinsichtlich der
erforderlichen Maßnahmen detaillierter auswerten. Zudem ist die Zuordnung der
Zustandsklasse einer Restnutzungsdauer in der Anlagenbuchhaltung zu überprüfen
und ggfls. anzupassen.
Stellungnahme 1:
Die Auswahl, Priorisierung und Durchführung von
Straßenbaumaßnahmen, sowohl investiv als auch konsumtiv, erfolgen auf der
Grundlage der Zustandsbewertungen. Nicht jede schlechte Zustandsbewertung
bedarf auch immer einer grundhaften Erneuerung. Teilweise kann auch durch eine
gezielte Unterhaltungsmaßnahme der Mangel behoben werden. Um das finanzielle
Risiko für den Kreis besser darzustellen, sollen zukünftig die Ergebnisse der
Zustandsbewertung hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen differenzierter
dokumentiert werden.
Die GPA hat in ihrem Bericht die Zustandsklasse 4 begrifflich als
„schlecht“ und die Zustandsklasse 5+6 als „sehr schlecht“ eingeordnet. Demnach
befinden sich beim Kreis Coesfeld mehr als die Hälfte der Flächen in einem
schlechten bis sehr schlechten Zustand. Die über alle Verkehrsflächen
betrachtete Restnutzungsdauer beträgt rd. 25 Jahre und damit ist die Hälfte der
Nutzungsdauer noch nicht überschritten. Hier empfiehlt die GPA die Zuordnung
Zustandsklasse = Restnutzungsdauer in der Anlagenbuchhaltung zu überprüfen und
ggfls. anzupassen.
Die Zustandserfassung beim Kreis Coesfeld erfolgt in Form einer
visuellen Erfassung entsprechend den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Somit sind die Bewertungskriterien für die
Erfassung vor Ort und auch das Berechnungsverfahren vorgegeben. Die FGSV hat 5
Zustandsklassen definiert. Davon abweichend hat der Kreis Coesfeld seine
Verkehrsflächen im Schulnotensystem von eins bis sechs bewertet. Hierbei wurde
die Zustandsklasse „5“ der FGSV in „mangelhaft“ und „ungenügend“ unterteilt.
Diese 6 Zustandsklassen bilden auch die Ausgangssituation für die Bewertung in
der Anlagenbuchhaltung. Hier wird die Nutzungsdauer von 45 Jahre gleichmäßig
über die 6 Zustandsklassen verteilt. Damit wird jeder Zustandsklasse eine etwas
höhere RND zugeordnet als bei einer 5er-Einteilung. Die Restnutzungsdauer (RND)
wird nach erfolgter Zustandsbewertung alle 3 bzw. 6 Jahre angepasst.
Wertung:
Schäden, Probleme |
Restnutzungsdauer (RND) |
|
1 =
nicht vorhanden |
45 |
Jahre |
2 =
kaum vorhanden |
37,5 |
Jahre |
3 =
vorhanden |
30 |
Jahre |
4 =
ausgeprägt vorhanden |
22,5 |
Jahre |
5 =
stark vorhanden |
15 |
Jahre |
6 =
sehr stark vorhanden |
7,5 |
Jahre |
Die zuletzt durchgeführte Zustandserfassung weist über alle
Verkehrsflächen betrachtet einen Zustand von 4 (+) auf. Entsprechend der
aktuellen Zuordnung ergibt sich damit eine RND von ca. 25 Jahren.
Bei der nächsten Zustandserfassung (2024) soll eine Einteilung in
5 Klassen geprüft werden. Die Auswirkungen auf das Anlagevermögen werden bei
der Prüfung berücksichtigt.
Feststellung 2:
Die Unterhaltungsaufwendungen des Kreises Coesfeld in seine
Verkehrsflächen liegen deutlich unterhalb des Richtwertes.
Empfehlung 2:
Der Kreis Coesfeld sollte die entsprechenden Einflussfaktoren
auswerten. Orientiert an den technisch notwendigen Maßnahmen und der
Gesamtstrategie sollte er die Unterhaltungsaufwenden im Rahmen seiner
finanziellen Möglichkeiten anpassen.
Stellungnahme 2:
Für die Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche liegt ein
Richtwert von 1,30 € zugrunde. Er basiert auf dem im Merkblatt der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf
der Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom). Neben Aufwendungen für die
betriebliche Unterhaltung und Instandsetzungen beinhaltet die Kennzahl auch
Aufwendungen für die Erneuerung von Deckschichten (= E1 Maßnahmen). Aufgrund
des oft viel zu geringen Straßenaufbaus war es in der Vergangenheit zwingend
notwendig neben der Deckschicht auch die Tragschicht zu erneuern (= E2 Maßnahmen).
Aufwendungen von E2 Maßnahmen fließen nicht in die Kennzahl.
Die im Produktbereich 66.01 festgelegten Kennzahlen sind
aufeinander abgestimmt, mit dem Ziel insgesamt eine Verbesserung des
Straßenzustandes zu erreichen. Hierzu werden je nach Straßenzustand
entsprechende HH-Mittel (konsumtiv/investiv) eingeplant.
Feststellung 3:
Dem Kreis Coesfeld sind die Grunddaten bekannt.
Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Bildung von Zielen und
Kennzahlen.
Empfehlung 3:
Der Kreis Coesfeld sollte eine Gesamtstrategie entwickeln. Daraus
lassen sich operative Ziele und Kennzahlen ableiten.
Stellungnahme 3:
Die Pflege Straßenbegleitgrüns basiert auf Erfahrungswerten der
Mitarbeitenden. Diese Erfahrungswerte wurden bisher nicht dokumentiert, um
Ziele oder Kennzahlen für den Grünschnitt zu definieren. Der Bauhof nimmt seit
2015 an einem Vergleichsring der KGST teil. Inhalt ist u.a. die Entwicklung von
Zielen und Kennzahlen (auch für die Pflege des Straßenbegleitgrüns).
Große Einsparpotenziale werden nicht erwartet, zumal die
Unterhaltungsaufwendungen für das Straßenbegleitgrün beim Kreis Coesfeld eher
unauffällig sind.
Anlage:
gpa.NRW – Gesamtbericht: Überörtliche Prüfung des Kreises Coesfeld 2022 / 2023