Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der
Schulen |
157 |
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40.02 |
Schülerbezogene
Leistungen |
167 |
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40.03 |
Serviceleistungen |
172 |
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40.04 |
Schulamt |
179 |
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einschließlich der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration
ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss /
Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am
18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen
bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit
vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen
stattfinden.
Hinweis: Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des
Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser
Sitzungsvorlage erhalten.
In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023)
und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass
der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.
Der Haushalt 2024 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im
Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des
Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsentwurf 2024 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen
In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und
Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises
Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie
beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater
Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in
Nordkirchen und Gescher) gewährt.
Förderung Schulsozialarbeit:
Nach Zuständigkeitswechsel ab 2023 von der Abteilung für
Soziales und Jobcenter zur Abteilung Schule, Bildung und Kultur ist ein Ertrag
in Höhe von 350.000 € unter der PG 40.01 (bis zum Haushaltsjahr 2022 PG 50.40)
zu veranschlagen. Die Mittel werden überwiegend an die Städte und Gemeinden
weitergeleitet und zum Teil für die kreiseigenen Schulen verwendet
(Personalaufwendungen).
Bei der Inklusionspauschale in Höhe von 321.000 € handelt
es sich um den Belastungsausgleich nach dem „Gesetz zur Förderung kommunaler
Aufwendungen für die schulische Inklusion“. Bis zum Haushaltsjahr 2022 war die
Inklusionspauschale im Produktbereich 50 (PG 50.20) veranschlagt – ab dem
Haushaltsjahr 2023 ist die Förderung inhaltlich dem Bereich „Schule“ zugeordnet
worden. Dementsprechend ist die Inklusionspauschale nun im hiesigen
Produktbereich 40 zu veranschlagen.
Schulbudgets:
Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld
besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine
eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung
stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im
Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Insgesamt
werden im Haushalt 2024 die Schulbudgets im Ergebnisplan auf der Aufwandsseite
pauschal um 100.000 € reduziert. Diese Reduzierung im konsumtiven Bereich
verteilt sich wie folgt: Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg: 30.000 €,
Pictorius-Berufskolleg: 20.000 € und Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg:
50.000 €
Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen
sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2024 dargestellt.
Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der
grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren)
sowie aus einer überwiegenden Veränderung des Bedarfs aus dem DigitalPakt und
der Annahme eines Mehrbedarfs für eine nachhaltige Beschaffung von Schulmöbeln.
Berufs- kolleg |
Basis-summe 2024 |
abzgl. Umschichtung GWG für den Ergebnisplan |
Verblei-bende Summe |
Mehrbedarf für Digitali-sierung |
Mehrbedarf Nachhaltigkeit |
End-summe Ansatz 2024 |
End-summe Ansatz 2023 |
Veränderung 2024 zu 2023 |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
Spalte 6 abzgl. 7 |
OvNB-BK |
90.975 € |
30.000 € |
65.975 € |
0 € |
7.000 € |
72.975 € |
88.475 € |
- 15.500 € |
Pictorius-BK |
93.041 € |
30.000 € |
63.041 € |
349.200 € |
7.000 € |
419.241 € |
215.041 € |
+204.200 € |
RvW-BK |
122.984 € |
30.000 € |
92.984 € |
23.000 € |
11.000 € |
126.984 € |
162.984 € |
- 36.000 € |
Gesamt-summe |
312.000 € |
90.000 € |
222.000 € |
372.200 € |
25.000 € |
619.200 € |
466.500 € |
+ 152.700 € |
Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt
– ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in
Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis
Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für
die Haushalte 2020 bis 2024 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis
zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit
insgesamt 3.035.253 € eingeplant.
Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der
Zuwendung gegenüber.
Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2024 ein
Mehraufwand in Höhe von 220.000 €. Bei Ansatzermittlung der
Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach Durchführung einer
europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs zeichnet sich
grundsätzlich dieser Mehraufwand ab.
Zu Einsparungen bzw. Veränderungen kann es durch derzeit nicht absehbare
Entwicklungen bei der Finanzierung des sog. DeutschlandTickets kommen. Hierzu
wird auf den Beschluss des Kreistags vom 27.09.2023 zur Sitzungsvorlage
SV-10-0989/2 verwiesen.
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen
Bislang hier dargestellte Angaben zum Regionalen Bildungsbüro werden ab
dem Haushalt 2024 unter dem Produktbereich 43 – Reg. Bildungsbüro u. Komm.
Integrationszentrum geführt. Von dort wird eine separate Sitzungsvorlage zum
Haushalt 2024 erstellt.
Produktgruppe 40.5 – Kulturzentren,
überörtliche Arbeit wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt
mit separater Sitzungsvorlage beraten.
Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03
und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2024 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Bildung, Schule und
Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppe zuständig.