Betreff
Entwurf Haushalt 2024 – Abt. 40.1 und 40.2
Vorlage
SV-10-1049
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02

Produktgruppen                                                                                                                                              ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

   157

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

   167

 

40.03

Serviceleistungen

   172

 

40.04

Schulamt

   179

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden.

Hinweis: Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2024 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Förderung Schulsozialarbeit: 

Nach Zuständigkeitswechsel ab 2023 von der Abteilung für Soziales und Jobcenter zur Abteilung Schule, Bildung und Kultur ist ein Ertrag in Höhe von 350.000 € unter der PG 40.01 (bis zum Haushaltsjahr 2022 PG 50.40) zu veranschlagen. Die Mittel werden überwiegend an die Städte und Gemeinden weitergeleitet und zum Teil für die kreiseigenen Schulen verwendet (Personalaufwendungen).

 

Bei der Inklusionspauschale in Höhe von 321.000 € handelt es sich um den Belastungsausgleich nach dem „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“. Bis zum Haushaltsjahr 2022 war die Inklusionspauschale im Produktbereich 50 (PG 50.20) veranschlagt – ab dem Haushaltsjahr 2023 ist die Förderung inhaltlich dem Bereich „Schule“ zugeordnet worden. Dementsprechend ist die Inklusionspauschale nun im hiesigen Produktbereich 40 zu veranschlagen.

 

Schulbudgets:

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

 

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden im Haushalt 2024 die Schulbudgets im Ergebnisplan auf der Aufwandsseite pauschal um 100.000 € reduziert. Diese Reduzierung im konsumtiven Bereich verteilt sich wie folgt: Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg: 30.000 €, Pictorius-Berufskolleg: 20.000 € und Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg: 50.000 €

 

Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2024 dargestellt.

 

Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie aus einer überwiegenden Veränderung des Bedarfs aus dem DigitalPakt und der Annahme eines Mehrbedarfs für eine nachhaltige Beschaffung von Schulmöbeln.

 

Berufs-

kolleg

Basis-summe

2024

abzgl. Umschichtung GWG für den Ergebnisplan

Verblei-bende

Summe

Mehrbedarf für

Digitali-sierung

Mehrbedarf Nachhaltigkeit

End-summe

Ansatz 2024

End-summe Ansatz

2023

Veränderung

2024 zu 2023

 

1

2

3

4

5

6

7

Spalte 6

abzgl. 7

OvNB-BK

  90.975 €

  30.000 €

 65.975 €

            0 €

7.000 €

  72.975 €

   88.475 €

-  15.500 €

Pictorius-BK

  93.041 €

  30.000 €

 63.041 €

349.200 €

7.000 €

419.241 €

 215.041 €

+204.200 €

RvW-BK

122.984 €

  30.000 €

 92.984 €

  23.000 €

11.000 €

126.984 €

 162.984 €

-  36.000 €

Gesamt-summe

312.000 €

  90.000 €

222.000 €

372.200 €

25.000 €

619.200 €

 466.500 €

+ 152.700 €

 

 

Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020 bis 2024 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt 3.035.253 € eingeplant.

Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2024 ein Mehraufwand in Höhe von 220.000 €. Bei Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs zeichnet sich grundsätzlich dieser Mehraufwand ab.

 

Zu Einsparungen bzw. Veränderungen kann es durch derzeit nicht absehbare Entwicklungen bei der Finanzierung des sog. DeutschlandTickets kommen. Hierzu wird auf den Beschluss des Kreistags vom 27.09.2023 zur Sitzungsvorlage SV-10-0989/2 verwiesen.

 

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

 

Bislang hier dargestellte Angaben zum Regionalen Bildungsbüro werden ab dem Haushalt 2024 unter dem Produktbereich 43 – Reg. Bildungsbüro u. Komm. Integrationszentrum geführt. Von dort wird eine separate Sitzungsvorlage zum Haushalt 2024 erstellt.

 

Produktgruppe 40.5 – Kulturzentren, überörtliche Arbeit wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt mit separater Sitzungsvorlage beraten.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2024 verwiesen.   

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.