Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen
43.01 Kommunales Integrationszentrum ab
Seite 197
43.03 RBN, zdi, KAoA, Fachplanung ab Seite 204
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die in der
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom
Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden
in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.
Der Haushalt 2024 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene
Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 43 dargestellt.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
||||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
||||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
||||
Produktbereich
43 - Reg. Bildungsbüro u. Komm. Integrationszentrum |
|
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43.01
Kommunales Integrationszentrum |
Ertrag |
|
|
1.736.137 |
1.736.137 |
1.655.160 |
1.655.032 |
1.654.508 |
|
Aufwand |
|
|
-2.459.993 |
-2.459.993 |
-2.391.864 |
-2.404.702 |
-2.417.281 |
||
Ergebnis |
|
|
-723.856 |
-723.856 |
-736.703 |
-749.670 |
-762.773 |
||
43.03 RBN,
zdi, KAoA, Fachplanung |
Ertrag |
|
|
184.115 |
184.115 |
184.093 |
183.478 |
183.403 |
|
Aufwand |
|
|
-722.652 |
-722.652 |
-728.140 |
-733.086 |
-738.629 |
||
Ergebnis |
|
|
-538.537 |
-538.537 |
-544.047 |
-549.607 |
-555.226 |
||
Summe
Produktbereich 43 |
Ertrag |
|
|
1.920.252 |
1.920.252 |
1.839.253 |
1.838.510 |
1.837.911 |
|
Aufwand |
|
|
-3.182.645 |
-3.182.645 |
-3.120.003 |
-3.137.788 |
-3.155.910 |
||
Ergebnis |
|
|
-1.262.393 |
-1.262.393 |
-1.280.750 |
-1.299.278 |
-1.317.999 |
||
Zum Jahreswechsel 2022/2023
wurden die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums (bis Haushaltsjahr 2023
Produktgruppe 00.02) und des Regionalen Bildungsbüros (bis Haushaltsjahr 2023
Produktgruppe 40.03) aufgrund der Sachnähe und organisatorischer Abläufe in
einer neuen Abteilung 43 zusammengefasst. Der Produktbereich 43 wird zum
Haushaltsjahr 2024 neu eingerichtet. Um dennoch Vergleichsmöglichkeiten zu
erhalten, finden sich die Vorjahrwerte in den folgenden Erläuterungen.
Produktgruppe 43.01 Kommunales Integrationszentrum
Erträge (in
Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2023):
Der Ansatz 2024 setzt sich wie folgt
zusammen:
a)
Förderung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 414.500
€ (Ansatz 2023 = 352.500 €; Erhöhung der Förderung pro VZ-Stelle um 2.000 €
sowie ab 2024 Förderung Dolmetscherpool i.H.v. 50.000 € enthalten)
b)
Förderung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW
Programmteil I) = 100.500 € (Ansatz 2023 = 75.000 €; Erhöhung der Förderung pro
VZ-Stelle um 2.000 € sowie ab 2024 Förderung Sachkosten i.H.v. 15.000 €
enthalten)
c)
Sachkostenzuwendung
für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 0 € (Ansatz 2023 = 15.000
€; ab 2024 b) zugeordnet)
d)
Förderung
KOMM-AN NRW Programmteil II – Förderung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort =
100.500 € (= Ansatz 2023)
Diese Finanzmittel werden an
Durchführungsträger in den Kommunen weitergeleitet (vgl. hierzu auch
Erläuterungen zu Zeile 15).
e)
Sachkostenzuwendung
für Dolmetscherpool = 0 € (Ansatz 2023 = 50.000 €; ab 2024 a) zugeordnet)
f)
Landeszuwendung
für Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 0 € (Ansatz 2023 =
142.560 €; Initiative wurde 2023 beendet)
g)
Landeszuwendungen
aus dem Förderprogramm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) =
33.300 € (=Ansatz 2023)
h)
Projekt
„Chance“ zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Südost-.
Mittel- und Osteuropa (SOE) = 80.977 € (Ansatz 2023 = 23.020 €)
i)
Landeszuwendungen
für die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements = 985.550 € (Ansatz
2023 = 962.800 €)
j)
Förderung
KIM-Übersetzungsleistungen = 20.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)
Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen
handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.
Hinweise zu den Erträgen:
Die Erträge des Kommunalen
Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des
Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration (MKJFGFI NRW).
Zu a)
Es handelt sich um eine
Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen in Höhe von 57.000 € pro
Vollzeitstelle sowie 22.500 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz.
Aktuell sind davon 6,25 Stellen besetzt.
Darüber hinaus stellt das MKJFGFI für den
Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools bis zu 50.000 €
bereit.
Zu b), c) und d)
Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus
dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des
Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Die im Programmteil I verfügbaren 1,5
Stellen sind besetzt. Für diese Stellen erhält das KI eine Förderung i.H.v.
85.500 €.
Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil
II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden,
Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen
weitergeleitet.
Zu e)
siehe a)
Zu f)
Durch die Landesinitiative „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ wurden junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder
Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert. Die Initiative lief am
30.06.23 aus.
Zu g)
Es handelt sich um eine Förderung zur Umsetzung
der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack Schule.
Zu h)
Das Förderprogramm soll die soziale Teilhabe
sowie die Arbeitsmarktintegration von Menschen, insbesondere aus Südosteuropa,
stärken.
Zu i)
Die Umsetzung der Landesinitiative
„Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am
09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines
rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal-
und Sachkostenzuschüssen gefördert.
Die Ertragssumme für KIM setzt sich
folgendermaßen zusammen:
3,5 Stellen à
57.000 € strategische Koordinierung |
199.500 € |
0,5 Stelle
Verwaltungsassistenz |
22.500 € |
12 Stellen à
57.000 € Case Management |
684.000 € |
Arbeitsplatzbezogene
Sachausgaben für Koordinierung und Verwaltungsassistenz |
30.550 € |
Sachausgaben für
Veranstaltungsformate |
10.000 € |
Sachausgaben für
Maßnahmen als Ergebnis der Schnittstellanalyse |
30.000 € |
Inanspruchnahme
externer Begleitung und Beratung |
9.000 € |
GESAMT |
985.550 € |
Seit Mitte 2023 ist ein Großteil der Stellen
im Kommunalen Integrationsmanagement besetzt. Beim Kreis wurden 10 VZ-Stellen
eingerichtet (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz, 6 Case
Management), welche auch vollständig besetzt sind.
Bei den kreisangehörigen Kommunen Ascheberg
(2,5), Coesfeld (2,5) und Dülmen (1) wurden insgesamt 6 Case Management Stellen
eingerichtet, von denen 5,5 aktuell besetzt sind. Die Fördermittel für diese
Stellen werden an die Anstellungsträger weitergeleitet.
Aufwendungen (in
Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2023)
Personalaufwendungen: 1.287.804
€ (Ansatz 2023 = 1.160.328 €)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: 573.000
€ (Ansatz 2023 = 489.500 €)
a)
Sachkosten
Dolmetscherpool (Ehrenamt) =
50.000 € (= Ansatz 2023)
b)
Sachkosten
Dolmetscherinstitute =
100.000 € (= Ansatz 2023)
c)
Programm
„Griffbereit“ = 70.000 € (= Ansatz 2023)
d)
Programm
„Rucksack KiTa“ =
0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)
e)
Programm
„Mimi und Drako“ =
25.000 € (Ansatz 2023 = 15.000 €)
f)
Jugendliche
ohne Grenzen =
0 € (Ansatz 2023 = 5.000 €)
g)
Wohnen
in Deutschland = 0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)
h)
Arbeiten
in Deutschland = 0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)
i)
Projekt
„Mercator/WWU“ =
69.000 € (Ansatz 2023 = 46.000 €)
j)
Kulturwelten
im Miteinander =
0 € (Ansatz 2023 = 6.500 €)
k)
Deutschsprachförderung
an Schulen = 40.000
€ (Ansatz 2023 = 25.000 €)
l)
Sprachkurse
in Kooperation mit den Städten
und Gemeinden =
0 € (Ansatz 2023 = 20.000 €)
m)
Fortbildungen
Refugio =
0 € (Ansatz 2023 = 2.000 €)
n)
Kultursensibles
Training für Beschäftigte der
Verwaltung =
0 € (Ansatz 2023 = 6.000 €)
o)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im Bereich Querschnitt = 0 € (Ansatz 2023
= 15.000 €)
p)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im Bereich Bildung = 10.000 €
(Ansatz 2023 = 15.000 €)
q)
Feriennachhilfe =
40.000 € (Ansatz 2023 = 25.000 €)
r)
KIM
Veranstaltungen, Maßnahmen =
40.000 € (= Ansatz 2023)
s)
Fortbildungen
Ehrenamt =
0 € (Ansatz 2023 = 5.000 €)
t)
Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen
(Team-Supervision) = 5.000 € (=
Ansatz 2023)
u)
Prozessbegleitung
KIM =
9.000 € (= Ansatz 2023)
v)
KIM-Übersetzungsleistungen = 20.000 €
(Ansatz 2023 = 0 €)
w)
Kreisförderrichtlinie
Qualifizierung und
Sprachförderung =
90.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)
x)
Ferienintensivtraining =
5.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)
Hinweise zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Zu a) und b)
Zum 01.04.23 wurde die Vermittlung von Dolmetscher/innen im Gesundheitsbereich eingestellt, wodurch eine deutliche Kostensenkung erreicht werden konnte. Aus diesem Grund bleibt der Haushaltsansatz im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aktuell werden die Richtlinien für den Einsatz von Dolmetscher/innen überarbeitet, sodass eine verbesserte Steuerung und Kostenkontrolle, unter anderem durch die Ermittlung primärer Kostenträger, für die Einsätze ermöglicht wird.
Ein Großteil der Einsätze (in 2023 über 70 %) kann durch ehrenamtliche Sprachmittler/innen abgedeckt werden, jedoch gibt es Fallkonstellationen, in denen aufgrund der Komplexität des Themas, der emotionalen Belastung oder der Erforderlichkeit einer seltenen Sprache, auf professionelle Dolmetscherinstitute zurückgegriffen werden muss. Die vergleichbar geringe Fallzahl verursacht dennoch deutlich höhere Kosten, als die Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt. Um sämtliche Fallkonstellationen abdecken zu können, ist dieser Mitteleinsatz jedoch unerlässlich.
Zu d) und e)
Die Mittel für das Programm Rucksack KiTa wurden im vergangenen Haushaltsjahr aufgrund mangelnden Interesses in den KiTas nicht in Anspruch genommen. Im Programm „Mimi & Drako“ ist dagegen ein Zuwachs der teilnehmenden Schulen zu verzeichnen. Grund hierfür sind die fehlenden KiTa-Plätze, auch für das letzte Kindergartenjahr, dessen Besuch dafür sorgen soll, dass die Kompetenzen der Kinder bei der Einschulung auf gleichem Niveau sind. Durch Mimi & Drako wird dem Rechnung getragen. Der Ansatz „Rucksack KiTa“ i.H.v. 10.000 € soll dementsprechend in das Programm „Mimi & Drako“ übertragen werden.
Zu i)
Das Projekt „Mercator“ war in der Vergangenheit bereits mehrfach Teil der Beratungen im Fachausschuss. Durch die Beteiligung des Kreises Coesfeld an diesem Projekt wird die Ausbildung neuer Lehrerinnen und Lehrer im Bereich DaZ-Unterricht sowie deren Bindung an den Kreis Coesfeld unterstützt. Zu dem Projekt gehört auch eine Personalstelle an der Universität Münster, welche für die Koordination zuständig ist. Die Personalkosten werden sich in 2024 erhöhen. Darüber hinaus werden mehr Studierende im Kreis Coesfeld eingesetzt und deren Honorar erhöht sich als Folge der Inflation ebenfalls geringfügig. Im Jahr 2023 konnten über 100 Schülerinnen und Schüler an 10 Schulen durch das Projekt gezielt im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ gefördert werden.
Zu k)
Der akute Lehrermangel führt zu einem Mehrbedarf an Deutschsprachförderung an den Schulen im Kreis Coesfeld. Die zusätzliche Deutschsprachförderung durch Honorarkräfte des Kommunalen Integrationszentrums kann einen Beitrag zur Deckung dieses Bedarfs leisten. Eine flächendeckende Ausweitung der Förderung, insbesondere von Kindern mit Einwanderungsgeschichte, ist auch aufgrund des schlechten Abschneidens der Schülerinnen und Schüler in der IGLU-Studie angezeigt.
Zu q)
Die verschiedenen Ferienkurse (Aufholen von Unterrichtsstoff/ Schwimmlernkurse) haben sich im Kreis Coesfeld etabliert und werden zunehmend stärker seitens der Schulen nachgefragt. Grund hierfür sind die deutlich wachsenden Zahlen an Kindern mit Einwanderungsgeschichte vor allem vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine. Bereits in den Osterferien mussten Anfragen seitens der Schulen aus Kostengründen abgelehnt werden. Auch in diesem Programm werden die Honorare inflationsbedingt zum Schuljahr 2023/24 angepasst.
Zu v)
Vom Land werden voraussichtlich zusätzliche Fördermittel für KIM-Übersetzungsleistungen zur Verfügung gestellt (vgl. Erträge Buchstabe j))
Zu w)
Die bisher vorgesehenen Ansätze für
verschiedene Einzelprojekte (f, g, h, l, m, n, o, s) sollen durch eine auf die
tatsächlichen Bedarfe abgestimmte Kreisförderrichtlinie ersetzt werden. Eine
Aufstockung des Ansatzes würde dafür sorgen, dass bereits 2024 erste
flächendeckende Angebote für Qualifizierung und Sprachförderung geschaffen
werden könnten, die bestehende Lücken im Regelsystem ausfüllen. Im Jahr 2023
erfolgt eine kreisweite Erhebung des Bedarfs an Sprach- und
Qualifizierungsangeboten für Erwachsene mit Einwanderungsgeschichte (vgl.
SV-10- 0879 aus der Sitzung vom 23.05.23 sowie SV-10-0970 aus der Sitzung vom
05.09.23).
Transferaufwendungen: 523.477
€ (Ansatz 2023 = 631.720 €)
Der Ansatz 2024 beinhaltet
Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel
a)
aus dem
KOMM-AN NRW Paket =
100.500 € (= Ansatz 2023)
b)
aus der
Landesinitiative Durchstarten
in Ausbildung und Arbeit =
0 € (Ansatz 2023 = 178.200 €; Initiative wurde 2023 beendet)
c)
aus der
Landesinitiative Kommunales
Integrationsmanagement = 342.000 € (Ansatz 2023
= 330.000 €)
d)
aus
Mitteln des Landes NRW zur Unterstützung
für Menschen aus Südost-, Mittel- und
Osteuropa =
80.977 € (Ansatz 2023 = 0 €)
an die
Projektträger/Maßnahmenträger.
Sonstige ordentliche Aufwendungen:
Im Haushaltsansatz 2023 sind enthalten:
a)
Aufwendungen
für Öffentlichkeitsarbeit,
Bewirtung, Repräsentation =
10.000 € (= Ansatz 2023)
b)
Fortbildung
und Reisekosten =
20.000 € (= Ansatz 2023)
Des Weiteren sind für das Jahr 2024
Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten,
Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto,
Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und
Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.
Produktgruppe 43.03 RBN, zdi, KAoA,
Fachplanung
Die Produktgruppe 43.03 beinhaltet das
Produkt 43.03.01 - RBN, zdi, KAoA, Fachplanung.
Erträge
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Das Ertragsaufkommen für 2024 beinhaltet:
a) die zu erwartenden Zuwendungen aus der
BSO-MINT-Förderung für das zdi-Zentrum im Kreis Coesfeld in Höhe von 100.000 €
(Ansatz 2023 = 80.000 €). Hierbei handelt es sich um gemeinsame Fördermittel
des Landes und der BA-Regionaldirektion für die MINT-bezogene Berufs- und
Studienorientierung. Die Ansatzerhöhung erfolgt aufgrund der Einnahmesteigerung
in 2023 und der darauf basierenden Prognose für das Jahr 2024.
b) Zuwendungen aus Mitteln des schulischen
Inklusionsfonds = 15.000 €. (in den letzten Jahren nicht eingeplant. Es wird
jedoch davon ausgegangen, dass die Förderung weiterhin bestehen bleibt.)
Das noch verbleibende Ertragsaufkommen
bezieht sich auf Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen (z. B.
aus Mitteln der Schulpauschale) für abnutzbares Anlagevermögen, die in einem
Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die
Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen sind.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
(Änderung der Ansatzplanung)
Der Ansatz für 2024 ist nachträglich auf
72.610 € anzupassen und in die Änderungsliste aufzunehmen (67.720 € = Ansatz
2023). Dies beinhaltet die Kostenerstattungen für die KAoA Stellen (KAoA =
Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss"). Hierbei handelt es
sich um eine anteilige Pauschalförderung für insgesamt zwei Stellen im Bereich der
Kommunalen Koordinierung.
Hinweis:
Der Zuwendungsbescheid für die KAoA-Förderung ist erst im Oktober 2023 bei der
Kreisverwaltung Coesfeld eingegangen, sodass zunächst mit der alten Förderung
in Höhe von 67.720 € geplant wurde.
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Der Ansatz 2024 beinhaltet Aufwendungen für
folgende Zwecke:
a)
Einsatz von "Schüler-Online" = 15.200 € (15.200 €= Ansatz
2023)
b) Referentenhonorare
zdi = 20.000 € (0 € Ansatz in 2023)
Die Ansatzerhöhung erfolgt in Bezug auf die
analoge Einnahmeerhöhung in der BSO-MINT-Förderung bei den Erträgen.
Bilanzielle Abschreibungen
Hierbei handelt es sich um die bilanziellen
Abschreibungen von beschafften Vermögensgegenständen. Die Belastungen hieraus
werden teilweise durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.
Lfd. Zuweisungen/Zuschüsse - Übriger Bereich
Der Ansatz beinhaltet Aufwendungen für
"Zukunft durch Innovation" - zdi-Zentrum im Kreis Coesfeld in Höhe
von 95.000 € (Ansatz 2023 = 100.000 €) für die Ausführung der zdi BSO-MINT
Kurse; Die weiteren 5.000 € werden auf dem neuen Sachkonto „Verbrauchsmaterial,
Geräte und Ausstattung“ für u.a. die Ausstattung der MINT-Werkstatt und
Verbrauchsmaterial für die zdi-Workshops eingeplant.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Der Ansatz 2024 beinhaltet Aufwendungen für
folgende Zwecke:
a)
Fortbildungs-
und Reisekosten = 8.500 € (Ansatz 2023 = 11.100 €)
b)
Öffentlichkeitsarbeit,
Bewirtung, Repräsentationen = 10.000 € (Ansatz 2023 = 19.300 €)
Die
Ansatzanpassung erfolgten aufgrund des nicht genutzten Budgets in den Vorjahren.
c)
Verbrauchsmaterial, Geräte und Ausstattung = 5.000 € (neues Sachkonto ab
2024, kein Vergleich zu 2023er Ansatz). Hier sind die Kosten für Geräte und
Ausstattung, sowie Verbrauchmaterial für die zdi-Kurse sowie Aufwendungen für
den Einsatz von Informationstechnik einschl. Telefon, Bürobedarf sowie Plakate,
Flyer und sonstiges Info- und Werbematerial erfasst.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die
Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss
für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem
Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.