Betreff
Entwurf Haushalt 2024 - Abt. 43
Vorlage
SV-10-1054
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02

 

Produktgruppen

43.01 Kommunales Integrationszentrum                                     ab Seite 197

43.03 RBN, zdi, KAoA, Fachplanung                                                          ab Seite 204

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 43 dargestellt.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2024 zu 2023
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 43 - Reg. Bildungsbüro u. Komm. Integrationszentrum

 

 

 

 

 

 

 

43.01 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

 

 

1.736.137

1.736.137

1.655.160

1.655.032

1.654.508

Aufwand

 

 

-2.459.993

-2.459.993

-2.391.864

-2.404.702

-2.417.281

Ergebnis

 

 

-723.856

-723.856

-736.703

-749.670

-762.773

43.03 RBN, zdi, KAoA, Fachplanung

Ertrag

 

 

184.115

184.115

184.093

183.478

183.403

Aufwand

 

 

-722.652

-722.652

-728.140

-733.086

-738.629

Ergebnis

 

 

-538.537

-538.537

-544.047

-549.607

-555.226

Summe Produktbereich 43

Ertrag

 

 

1.920.252

1.920.252

1.839.253

1.838.510

1.837.911

Aufwand

 

 

-3.182.645

-3.182.645

-3.120.003

-3.137.788

-3.155.910

Ergebnis

 

 

-1.262.393

-1.262.393

-1.280.750

-1.299.278

-1.317.999

 

Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums (bis Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe 00.02) und des Regionalen Bildungsbüros (bis Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe 40.03) aufgrund der Sachnähe und organisatorischer Abläufe in einer neuen Abteilung 43 zusammengefasst. Der Produktbereich 43 wird zum Haushaltsjahr 2024 neu eingerichtet. Um dennoch Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten, finden sich die Vorjahrwerte in den folgenden Erläuterungen.

 

Produktgruppe 43.01 Kommunales Integrationszentrum

 

Erträge (in Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2023):

 

Der Ansatz 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)       Förderung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 414.500 € (Ansatz 2023 = 352.500 €; Erhöhung der Förderung pro VZ-Stelle um 2.000 € sowie ab 2024 Förderung Dolmetscherpool i.H.v. 50.000 € enthalten)

 

b)      Förderung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW Programmteil I) = 100.500 € (Ansatz 2023 = 75.000 €; Erhöhung der Förderung pro VZ-Stelle um 2.000 € sowie ab 2024 Förderung Sachkosten i.H.v. 15.000 € enthalten)

 

c)       Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 0 € (Ansatz 2023 = 15.000 €; ab 2024 b) zugeordnet)

 

d)      Förderung KOMM-AN NRW Programmteil II – Förderung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort = 100.500 € (= Ansatz 2023)

Diese Finanzmittel werden an Durchführungsträger in den Kommunen weitergeleitet (vgl. hierzu auch Erläuterungen zu Zeile 15).

 

e)      Sachkostenzuwendung für Dolmetscherpool = 0 € (Ansatz 2023 = 50.000 €; ab 2024 a) zugeordnet)

 

f)        Landeszuwendung für Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 0 € (Ansatz 2023 = 142.560 €; Initiative wurde 2023 beendet)

 

g)       Landeszuwendungen aus dem Förderprogramm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) = 33.300 € (=Ansatz 2023)

 

h)      Projekt „Chance“ zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Südost-. Mittel- und Osteuropa (SOE) = 80.977 € (Ansatz 2023 = 23.020 €)

 

i)        Landeszuwendungen für die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements = 985.550 € (Ansatz 2023 = 962.800 €)

 

j)        Förderung KIM-Übersetzungsleistungen = 20.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)

 

Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

Hinweise zu den Erträgen:

 

Die Erträge des Kommunalen Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW).

 

Zu a)

Es handelt sich um eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen in Höhe von 57.000 € pro Vollzeitstelle sowie 22.500 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz. Aktuell sind davon 6,25 Stellen besetzt.

 

Darüber hinaus stellt das MKJFGFI für den Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools bis zu 50.000 € bereit.

 

Zu b), c) und d)

Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Die im Programmteil I verfügbaren 1,5 Stellen sind besetzt. Für diese Stellen erhält das KI eine Förderung i.H.v. 85.500 €.

 

Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen weitergeleitet.

 

Zu e)

siehe a)

 

Zu f)

Durch die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ wurden junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert. Die Initiative lief am 30.06.23 aus.

 

Zu g)

Es handelt sich um eine Förderung zur Umsetzung der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack Schule.

 

Zu h)

Das Förderprogramm soll die soziale Teilhabe sowie die Arbeitsmarktintegration von Menschen, insbesondere aus Südosteuropa, stärken.

 

Zu i)

Die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal- und Sachkostenzuschüssen gefördert.

 

 

Die Ertragssumme für KIM setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

3,5 Stellen à 57.000 € strategische Koordinierung

199.500 €

0,5 Stelle Verwaltungsassistenz

22.500 €

12 Stellen à 57.000 € Case Management

684.000 €

Arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für Koordinierung und Verwaltungsassistenz

30.550 €

Sachausgaben für Veranstaltungsformate

10.000 €

Sachausgaben für Maßnahmen als Ergebnis der Schnittstellanalyse

30.000 €

Inanspruchnahme externer Begleitung und Beratung

9.000 €

GESAMT

985.550 €

 

Seit Mitte 2023 ist ein Großteil der Stellen im Kommunalen Integrationsmanagement besetzt. Beim Kreis wurden 10 VZ-Stellen eingerichtet (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz, 6 Case Management), welche auch vollständig besetzt sind.

 

Bei den kreisangehörigen Kommunen Ascheberg (2,5), Coesfeld (2,5) und Dülmen (1) wurden insgesamt 6 Case Management Stellen eingerichtet, von denen 5,5 aktuell besetzt sind. Die Fördermittel für diese Stellen werden an die Anstellungsträger weitergeleitet.

 

 

Aufwendungen (in Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2023)

 

Personalaufwendungen:                                                               1.287.804 € (Ansatz 2023 = 1.160.328 €)

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:                 573.000 € (Ansatz 2023 = 489.500 €)

 

a)       Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt)              = 50.000 € (= Ansatz 2023)

b)      Sachkosten Dolmetscherinstitute                             = 100.000 € (= Ansatz 2023)

c)       Programm „Griffbereit“                                                = 70.000 € (= Ansatz 2023)

d)      Programm „Rucksack KiTa“                                          = 0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)

e)      Programm „Mimi und Drako“                                      = 25.000 € (Ansatz 2023 = 15.000 €)

f)        Jugendliche ohne Grenzen                                          = 0 € (Ansatz 2023 = 5.000 €)

g)       Wohnen in Deutschland                                                = 0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)

h)      Arbeiten in Deutschland                                                               = 0 € (Ansatz 2023 = 10.000 €)

i)        Projekt „Mercator/WWU“                                           = 69.000 € (Ansatz 2023 = 46.000 €)

j)        Kulturwelten im Miteinander                                     = 0 € (Ansatz 2023 = 6.500 €)

k)       Deutschsprachförderung an Schulen                       = 40.000 € (Ansatz 2023 = 25.000 €)

l)        Sprachkurse in Kooperation mit den Städten

und Gemeinden                                                                               = 0 € (Ansatz 2023 = 20.000 €)

m)    Fortbildungen Refugio                                                   = 0 € (Ansatz 2023 = 2.000 €)

n)      Kultursensibles Training für Beschäftigte der

Verwaltung                                                                        = 0 € (Ansatz 2023 = 6.000 €)

o)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Querschnitt                                                  = 0 € (Ansatz 2023 = 15.000 €)

p)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Bildung                                                           = 10.000 € (Ansatz 2023 = 15.000 €)

q)      Feriennachhilfe                                                                = 40.000 € (Ansatz 2023 = 25.000 €)

r)       KIM Veranstaltungen, Maßnahmen                         = 40.000 € (= Ansatz 2023)

s)       Fortbildungen Ehrenamt                                               = 0 € (Ansatz 2023 = 5.000 €)

t)        Inanspruchnahme von Beratungsleistungen

(Team-Supervision)                                                        = 5.000 € (= Ansatz 2023)

u)      Prozessbegleitung KIM                                                  = 9.000 € (= Ansatz 2023)

v)       KIM-Übersetzungsleistungen                                      = 20.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)

w)     Kreisförderrichtlinie Qualifizierung und

Sprachförderung                                                              = 90.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)

x)       Ferienintensivtraining                                                    = 5.000 € (Ansatz 2023 = 0 €)

 

 

 

 

Hinweise zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

Zu a) und b)

 

Zum 01.04.23 wurde die Vermittlung von Dolmetscher/innen im Gesundheitsbereich eingestellt, wodurch eine deutliche Kostensenkung erreicht werden konnte. Aus diesem Grund bleibt der Haushaltsansatz im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aktuell werden die Richtlinien für den Einsatz von Dolmetscher/innen überarbeitet, sodass eine verbesserte Steuerung und Kostenkontrolle, unter anderem durch die Ermittlung primärer Kostenträger, für die Einsätze ermöglicht wird.

Ein Großteil der Einsätze (in 2023 über 70 %) kann durch ehrenamtliche Sprachmittler/innen abgedeckt werden, jedoch gibt es Fallkonstellationen, in denen aufgrund der Komplexität des Themas, der emotionalen Belastung oder der Erforderlichkeit einer seltenen Sprache, auf professionelle Dolmetscherinstitute zurückgegriffen werden muss. Die vergleichbar geringe Fallzahl verursacht dennoch deutlich höhere Kosten, als die Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt. Um sämtliche Fallkonstellationen abdecken zu können, ist dieser Mitteleinsatz jedoch unerlässlich.

 

Zu d) und e)

 

Die Mittel für das Programm Rucksack KiTa wurden im vergangenen Haushaltsjahr aufgrund mangelnden Interesses in den KiTas nicht in Anspruch genommen. Im Programm „Mimi & Drako“ ist dagegen ein Zuwachs der teilnehmenden Schulen zu verzeichnen. Grund hierfür sind die fehlenden KiTa-Plätze, auch für das letzte Kindergartenjahr, dessen Besuch dafür sorgen soll, dass die Kompetenzen der Kinder bei der Einschulung auf gleichem Niveau sind. Durch Mimi & Drako wird dem Rechnung getragen. Der Ansatz „Rucksack KiTa“ i.H.v. 10.000 € soll dementsprechend in das Programm „Mimi & Drako“ übertragen werden.

 

Zu i)

 

Das Projekt „Mercator“ war in der Vergangenheit bereits mehrfach Teil der Beratungen im Fachausschuss. Durch die Beteiligung des Kreises Coesfeld an diesem Projekt wird die Ausbildung neuer Lehrerinnen und Lehrer im Bereich DaZ-Unterricht sowie deren Bindung an den Kreis Coesfeld unterstützt. Zu dem Projekt gehört auch eine Personalstelle an der Universität Münster, welche für die Koordination zuständig ist. Die Personalkosten werden sich in 2024 erhöhen. Darüber hinaus werden mehr Studierende im Kreis Coesfeld eingesetzt und deren Honorar erhöht sich als Folge der Inflation ebenfalls geringfügig. Im Jahr 2023 konnten über 100 Schülerinnen und Schüler an 10 Schulen durch das Projekt gezielt im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ gefördert werden.

 

 

 

Zu k)

 

Der akute Lehrermangel führt zu einem Mehrbedarf an Deutschsprachförderung an den Schulen im Kreis Coesfeld. Die zusätzliche Deutschsprachförderung durch Honorarkräfte des Kommunalen Integrationszentrums kann einen Beitrag zur Deckung dieses Bedarfs leisten. Eine flächendeckende Ausweitung der Förderung, insbesondere von Kindern mit Einwanderungsgeschichte, ist auch aufgrund des schlechten Abschneidens der Schülerinnen und Schüler in der IGLU-Studie angezeigt.

 

Zu q)

 

Die verschiedenen Ferienkurse (Aufholen von Unterrichtsstoff/ Schwimmlernkurse) haben sich im Kreis Coesfeld etabliert und werden zunehmend stärker seitens der Schulen nachgefragt. Grund hierfür sind die deutlich wachsenden Zahlen an Kindern mit Einwanderungsgeschichte vor allem vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine. Bereits in den Osterferien mussten Anfragen seitens der Schulen aus Kostengründen abgelehnt werden. Auch in diesem Programm werden die Honorare inflationsbedingt zum Schuljahr 2023/24 angepasst.

 

Zu v)

 

Vom Land werden voraussichtlich zusätzliche Fördermittel für KIM-Übersetzungsleistungen zur Verfügung gestellt (vgl. Erträge Buchstabe j))

 

Zu w)

 

Die bisher vorgesehenen Ansätze für verschiedene Einzelprojekte (f, g, h, l, m, n, o, s) sollen durch eine auf die tatsächlichen Bedarfe abgestimmte Kreisförderrichtlinie ersetzt werden. Eine Aufstockung des Ansatzes würde dafür sorgen, dass bereits 2024 erste flächendeckende Angebote für Qualifizierung und Sprachförderung geschaffen werden könnten, die bestehende Lücken im Regelsystem ausfüllen. Im Jahr 2023 erfolgt eine kreisweite Erhebung des Bedarfs an Sprach- und Qualifizierungsangeboten für Erwachsene mit Einwanderungsgeschichte (vgl. SV-10- 0879 aus der Sitzung vom 23.05.23 sowie SV-10-0970 aus der Sitzung vom 05.09.23).

 

 

 

 

Transferaufwendungen:                                                523.477 € (Ansatz 2023 = 631.720 €)

 

Der Ansatz 2024 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel

 

a)       aus dem KOMM-AN NRW Paket                                = 100.500 € (= Ansatz 2023)

 

b)      aus der Landesinitiative Durchstarten

in Ausbildung und Arbeit                                               = 0 € (Ansatz 2023 = 178.200 €; Initiative wurde 2023 beendet)

c)       aus der Landesinitiative Kommunales

Integrationsmanagement                                            = 342.000 € (Ansatz 2023 = 330.000 €)

 

d)      aus Mitteln des Landes NRW zur Unterstützung

für Menschen aus Südost-, Mittel- und

                Osteuropa                                                                          = 80.977 € (Ansatz 2023 = 0 €)   

          
              an die Projektträger/Maßnahmenträger.

 

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen:

 

Im Haushaltsansatz 2023 sind enthalten:

a)       Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit,

Bewirtung, Repräsentation                                          = 10.000 € (= Ansatz 2023)

b)      Fortbildung und Reisekosten                                      = 20.000 € (= Ansatz 2023)

Des Weiteren sind für das Jahr 2024 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.

 

 

 

Produktgruppe 43.03 RBN, zdi, KAoA, Fachplanung

 

Die Produktgruppe 43.03 beinhaltet das Produkt 43.03.01 - RBN, zdi, KAoA, Fachplanung.

 

Erträge

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Das Ertragsaufkommen für 2024 beinhaltet:

a) die zu erwartenden Zuwendungen aus der BSO-MINT-Förderung für das zdi-Zentrum im Kreis Coesfeld in Höhe von 100.000 € (Ansatz 2023 = 80.000 €). Hierbei handelt es sich um gemeinsame Fördermittel des Landes und der BA-Regionaldirektion für die MINT-bezogene Berufs- und Studienorientierung. Die Ansatzerhöhung erfolgt aufgrund der Einnahmesteigerung in 2023 und der darauf basierenden Prognose für das Jahr 2024.

 

b) Zuwendungen aus Mitteln des schulischen Inklusionsfonds = 15.000 €. (in den letzten Jahren nicht eingeplant. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Förderung weiterhin bestehen bleibt.)

Das noch verbleibende Ertragsaufkommen bezieht sich auf Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.  Hierbei handelt es sich um Zuwendungen (z. B. aus Mitteln der Schulpauschale) für abnutzbares Anlagevermögen, die in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen sind.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Änderung der Ansatzplanung)

Der Ansatz für 2024 ist nachträglich auf 72.610 € anzupassen und in die Änderungsliste aufzunehmen (67.720 € = Ansatz 2023). Dies beinhaltet die Kostenerstattungen für die KAoA Stellen (KAoA = Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss"). Hierbei handelt es sich um eine anteilige Pauschalförderung für insgesamt zwei Stellen im Bereich der Kommunalen Koordinierung.

Hinweis: Der Zuwendungsbescheid für die KAoA-Förderung ist erst im Oktober 2023 bei der Kreisverwaltung Coesfeld eingegangen, sodass zunächst mit der alten Förderung in Höhe von 67.720 € geplant wurde.

 

Aufwendungen

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Der Ansatz 2024 beinhaltet Aufwendungen für folgende Zwecke:

a)   Einsatz von "Schüler-Online" = 15.200 € (15.200 €= Ansatz 2023)

b)   Referentenhonorare zdi = 20.000 € (0 € Ansatz in 2023)

Die Ansatzerhöhung erfolgt in Bezug auf die analoge Einnahmeerhöhung in der BSO-MINT-Förderung bei den Erträgen.

 

Bilanzielle Abschreibungen

Hierbei handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen von beschafften Vermögensgegenständen. Die Belastungen hieraus werden teilweise durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.

 

 

 

Lfd. Zuweisungen/Zuschüsse - Übriger Bereich

Der Ansatz beinhaltet Aufwendungen für "Zukunft durch Innovation" - zdi-Zentrum im Kreis Coesfeld in Höhe von 95.000 € (Ansatz 2023 = 100.000 €) für die Ausführung der zdi BSO-MINT Kurse; Die weiteren 5.000 € werden auf dem neuen Sachkonto „Verbrauchsmaterial, Geräte und Ausstattung“ für u.a. die Ausstattung der MINT-Werkstatt und Verbrauchsmaterial für die zdi-Workshops eingeplant.

 

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Der Ansatz 2024 beinhaltet Aufwendungen für folgende Zwecke:

a)       Fortbildungs- und Reisekosten = 8.500 € (Ansatz 2023 = 11.100 €)

 

b)      Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentationen = 10.000 € (Ansatz 2023 = 19.300 €)

 

Die Ansatzanpassung erfolgten aufgrund des nicht genutzten Budgets in den Vorjahren.

 

c)   Verbrauchsmaterial, Geräte und Ausstattung = 5.000 € (neues Sachkonto ab 2024, kein Vergleich zu 2023er Ansatz). Hier sind die Kosten für Geräte und Ausstattung, sowie Verbrauchmaterial für die zdi-Kurse sowie Aufwendungen für den Einsatz von Informationstechnik einschl. Telefon, Bürobedarf sowie Plakate, Flyer und sonstiges Info- und Werbematerial erfasst.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.