Betreff
Entwurf Haushalt 2024
Vorlage
SV-10-1056
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02

 

Produktgruppe            40.05. Kulturzentren, überörtliche Arbeit                  ab Seite 185

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 02 dargestellt

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 40 - Schule, Bildung und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit

Ertrag

672.289

549.248

529.128

-20.120

539.118

554.023

553.072

Aufwand

-2.015.466

-2.087.034

-2.058.444

28.590

-2.090.816

-2.115.400

-2.123.023

Ergebnis

-1.343.177

-1.537.787

-1.529.316

8.471

-1.551.698

-1.561.377

-1.569.952

 

 

Zur Produktgruppe 40.05 gehören folgende Produkte:

1) 40.05.01 Museum Burg Vischering

2) 40.05.02 Kulturzentrum Kolvenburg

3) 40.05.03 Sonstige kulturelle Veranstaltungen

4) 40.05.04 Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt (neu ab dem Haushaltsjahr 2022)

 

Hier werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05. des Haushaltsentwurfs 2024 verwiesen.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.