Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppe 40.05. Kulturzentren, überörtliche
Arbeit ab Seite 185
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die in der
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023
aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023
die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der
Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
(Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten.
Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023
beschließt.
Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 02
dargestellt
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 40 - Schule, Bildung und Kultur |
|
|
|
|
|
|
|
|
40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
Ertrag |
672.289 |
549.248 |
529.128 |
-20.120 |
539.118 |
554.023 |
553.072 |
Aufwand |
-2.015.466 |
-2.087.034 |
-2.058.444 |
28.590 |
-2.090.816 |
-2.115.400 |
-2.123.023 |
|
Ergebnis |
-1.343.177 |
-1.537.787 |
-1.529.316 |
8.471 |
-1.551.698 |
-1.561.377 |
-1.569.952 |
Zur
Produktgruppe 40.05 gehören folgende Produkte:
1)
40.05.01 Museum Burg Vischering
2)
40.05.02 Kulturzentrum Kolvenburg
3)
40.05.03 Sonstige kulturelle Veranstaltungen
4)
40.05.04 Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt (neu ab dem Haushaltsjahr 2022)
Hier
werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden
Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.
Im
Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der
Produktgruppe 40.05. des Haushaltsentwurfs 2024 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist
für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.