Beschlussvorschlag:
Der
Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 24/25 wird zur Kenntnis
genommen.
Der Unterausschuss
Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der
Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025 beauftragt.
I. Sachdarstellung
Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2024/25. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr muss entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum 15.03.2024 abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung erstellt das Kreisjugendamt zunächst die Kindergartenbedarfsprognose für die kommenden fünf Kindergartenjahre (2024/25 bis 2028/29). Die Prognosen werden für alle Kommunen im Zuständigkeitsbereich, unterteilt nach Ortsteilen, erstellt.
Die Daten werden an die Städte und Gemeinden übermittelt und anschließend in einem gemeinsamen Planungsgespräch mit der jeweiligen Verwaltung erörtert und bei Bedarf angepasst.
Die Prognosen werden auf Grundlage der verfügbaren Daten zur Bevölkerungsentwicklung erstellt. Sie basieren auf der Annahme, dass sich die Tendenzen aus den Vorjahren auch in der zukünftigen Entwicklung niederschlagen werden.
Hinsichtlich der Erläuterung der Datengrundlage wird auf die Sitzungsvorlage zur Kindergartenbedarfsplanung 23/24 (SV-10-0708) verwiesen.
Folgende Daten werden bei der Prognose verwendet, es sei denn es ist in Absprache mit der politischen Gemeinde eine andere Entwicklung zu erwarten:
1. Bevölkerungsstand der Kinder im Kindergartenalter
Stand 31.07.2023 auf Ortsteilebene, Quelle: Einwohnermeldeämter
2. Bevölkerungsstand der Frauen im gebärfähigen Alter
Stand 31.12.2022 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell
3. Wanderungsbewegungen von Frauen und Kindern
Durchschnittliche Wanderungssalden 2020 bis 2022 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell
4. Geburtenwahrscheinlichkeit
Durchschnittliche Geburten 2017 bis 2022 je 1000 Frauen auf Kreisebene, Quelle: IT.NRW
5. Anmeldequoten
Vorjahreswerte der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024
Folgende Auswertung ergibt die Bedarfsprognose für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld:
Hinweis: Die
Ist-Zahlen enthalten auch etwaige Überbelegungsplätze der
Kindertageseinrichtungen, während die Prognose lediglich mit der Regelbelegung
der Kitas kalkuliert.
Die Ausbaubedarfe
für das Kindergartenjahr 2024/2025 in den einzelnen Kommune stellen sich in der
aktuellen Bedarfsprognose folgendermaßen dar:
grün = kein zusätzlicher Bedarf, gelb = freie
Kapazitäten, rot = zusätzlicher Bedarf
Insgesamt besteht
gemäß den Bedarfsprognosen nach wie vor ein Ausbaubedarf im Bereich der
Kindertagesbetreuung im Kreisjugendamtsbezirk. Es wird erwartet, dass sich die
Kinderzahlen auch in den kommenden Jahren stabil auf einem hohen Niveau
entwickeln. Im kommenden Kita-Jahr wird insbesondere im Bereich der über
dreijährigen Kinder mit weiter steigenden Zahlen gerechnet. Die kaum zu prognostizierende
Zahl der geflüchteten Kinder im Kindergartenalter erschwert die Erstellung
einer genauen Prognose zusätzlich.
Der Ausbaubedarf ist
ortsspezifisch recht unterschiedlich verteilt. Während in einigen Ortsteilen
die zur Verfügung stehenden Plätze zur Deckung des Betreuungsbedarfs
ausreichen, ist in anderen Ortsteilen eine Unterdeckung zu erwarten. In einigen
Kommunen ist zumindest eine ortsteilübergreifende Deckung der Betreuungsbedarfe
insgesamt möglich. Wo keine Gesamtdeckung des Bedarfs erreicht werden kann, ist
grundsätzlich ein Ausbaubedarf vorhanden. Dieser kann von einigen Plätzen, über
eine zusätzliche Gruppe bis hin zu einer komplett neuen Einrichtung variieren.
In enger Absprache mit den betroffenen Kommunen werden möglichst frühzeitig Maßnahmen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze in die Wege geleitet. Sollten die neuen
Plätze nicht rechtzeitig zum neuen Kita-Jahr zur Verfügung stehen, werden nach
Möglichkeit Lösungen für temporäre Betreuungsmöglichkeiten geschaffen.
Im Rahmen der 1.
Trägergespräche im Herbst wurden den Trägern und Leitungen von
Kindertageseinrichtungen die Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu
betreuenden Kinder und der sich ergebende Platzbedarf für das Kita-Jahr 2024/25
sowie die tatsächliche Belegungsstruktur im September 2023 (Anlage 1)
vorgestellt. Auf dieser Basis wurde ein erster Planungsvorschlag erstellt.
Nach Durchführung
der Anmeldephase für das Kita-Jahr 2024/25, werden die Ergebnisse ausgewertet
und die Planung konkretisiert und angepasst. Dabei werden folgende
Grundvorgaben beachtet:
1.
Der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres
ist nach Möglichkeit zu erfüllen.
2.
Kinder,
die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2024/25
einen Platz in der Einrichtung erhalten.
3.
Soweit
es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.
Im Anschluss wird
das Ergebnis der Planung erneut mit den Kommunen, Trägern und Einrichtungen in
den zweiten Trägergesprächen im Dezember 2023 und Januar 2024 abgeglichen.
Die daraus
resultierenden Ergebnisse fließen in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans
2024/25 ein, der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2024 zur
Entscheidung vorgelegt werden wird. Auf dieser Grundlage wird dann rechtzeitig
zum 15.03.2024 der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2024/25 beim Land
NRW gestellt werden.
Für den Fall, dass
es in Teilen des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen
kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den
Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der
Kindergartenbedarfsplanung 2024/25 zu beauftragen. Sitzungen des
Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird nicht mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2024/25 beauftragt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT,
Klima)
Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2024 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2024/25 möglich.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 diese Aufgabe auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert (SV-8-1011).