Betreff
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt;
hier: Aktueller Stand der Hartz-Reform
Vorlage
SV-6-0762
Aktenzeichen
Referent / 250.1.1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hat Empfehlungen für eine Reform des Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung vorgelegt. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind weite Teile der Empfehlungen mit Wirkung ab dem 01.01.2003 gesetzlich umgesetzt worden.

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung geschaffen werden.

Mit dem zeitgleich eingebrachten Entwurf des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird die Gesetzgebung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission abgeschlossen. Das Vierte Gesetz führt die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer Leistung – Grundsicherung für Arbeitssuchende – unter einheitlicher Trägerschaft zusammen.

 

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wird der seit langem bestehenden Forderung, das Recht der Sozialhilfe weiterzuentwickeln und im Sozialgesetzbuch als weiteres Buch zusammenzufassen, nachgekommen.

Die Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch und die damit verbundene Reform der Sozialhilfe steht in engem Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Sozialhilferechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird deshalb u. a. auch mit den erforderlichen Änderungen in der Folge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt begründet.

 

Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz – EGG) eingebracht. Auch dieses Gesetz betrifft die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das EGG sieht gegenüber dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt u. a. bei dem Personenkreis, den Zuständigkeiten, den Eingliederungsleistungen, den Sanktionen und der Zumutbarkeit andere Regelungen vor.

 

Der beiliegende Bericht stellt kurz den wesentlichen Inhalt des derzeitigen Standes der o. g. Gesetzesentwürfe dar und informiert über den Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Weitere Informationen, insbesondere zum aktuellen  Sachstand, werden in der Sitzung gegeben.

 

Anlage:

 

Bericht „Aktueller Stand der Hartz-Reform“ (Stand 05.11.2003)