hier: Aktueller Stand der Hartz-Reform
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Kommission „Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hat Empfehlungen für eine Reform des
Arbeitsmarktes und der Arbeitsförderung vorgelegt. Mit dem Ersten und
Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind weite
Teile der Empfehlungen mit Wirkung ab dem 01.01.2003 gesetzlich umgesetzt
worden.
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer leistungsfähigen Serviceeinrichtung geschaffen werden.
Mit dem zeitgleich eingebrachten Entwurf des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird die Gesetzgebung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission abgeschlossen. Das Vierte Gesetz führt die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer Leistung – Grundsicherung für Arbeitssuchende – unter einheitlicher Trägerschaft zusammen.
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wird der seit langem bestehenden Forderung, das Recht der Sozialhilfe weiterzuentwickeln und im Sozialgesetzbuch als weiteres Buch zusammenzufassen, nachgekommen.
Die Einordnung des
Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch und die damit verbundene Reform der
Sozialhilfe steht in engem Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Notwendigkeit einer
Weiterentwicklung des Sozialhilferechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird
deshalb u. a. auch mit den erforderlichen Änderungen in der Folge des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt begründet.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen (Existenzgrundlagengesetz – EGG) eingebracht. Auch dieses Gesetz betrifft die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das EGG sieht gegenüber dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt u. a. bei dem Personenkreis, den Zuständigkeiten, den Eingliederungsleistungen, den Sanktionen und der Zumutbarkeit andere Regelungen vor.
Der beiliegende Bericht stellt kurz den wesentlichen Inhalt des derzeitigen Standes der o. g. Gesetzesentwürfe dar und informiert über den Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Weitere Informationen, insbesondere zum aktuellen Sachstand, werden in der Sitzung gegeben.
Anlage:
Bericht „Aktueller Stand der Hartz-Reform“ (Stand 05.11.2003)