Betreff
Informelle Regionalentwicklung im Münsterland und Bewerbung um eine neue REGIONALE
Vorlage
SV-10-1069
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Informellen Regionalentwicklung im Münsterland und zur geplanten Bewerbung um eine neue REGIONALE wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung

 

Nach der REGIONALE 2016 im Westmünsterland haben die Kreisentwicklungen bekanntermaßen einen Prozess eingeleitet, um die Zusammenarbeit in der Regionalentwicklung zu verstetigen und dabei auf das gesamte Münsterland auszuweiten (SV-9-1446). Als ein Ergebnis des „Regionale-Verstetigungsprozesses“ haben die Münsterlandkreise und die Stadt Münster sowie auch der Münsterland e.V. und die Bezirksregierung Münster schließlich im April 2020 die gemeinsame „Münsterland-Erklärung“ unterzeichnet (Anlage 1). Die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster haben damit ein klares und verbindliches Bekenntnis zur vertieften Zusammenarbeit in der Regionalentwicklung auch im Rahmen gemeinsamer Projekte abgegeben und gleichzeitig konkrete Themen für eine vertiefte Kooperation im Münsterland ausgewählt, die einen Mehrwert für die Region entfalten sollen. Grundsätzlich gilt dabei die Prämisse, Doppelstrukturen konsequent zu vermeiden.

Die gegenwärtig vereinbarten Schwerpunktthemen der Kooperation in der informellen Regionalentwicklung sind: „Schnelle Fahrradmobilität im Münsterland“, „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Münsterland“, „Wasserstoffregion Münsterland“ und „Ökomodellregion Münsterland“.

Vorbereitung einer gemeinsamen REGIONALE-Bewerbung des Münsterlandes

Der Münsterland e.V. hat im August 2022 die Geschäftsführung für die Abstimmungen in den Themenfeldern der informellen Regionalentwicklung übernommen. In einem nächsten Schritt wurde – über die Arbeiten in den o.g. Themenfeldern hinaus – begonnen, gemeinsam an einem konkreten Fahrplan zur Umsetzung eines erfolgreichen Regionale-Bewerbungsprozesses des gesamten Münsterlandes zu arbeiten. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte angekündigt, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023 eine Auslobung für eine erneute REGIONALE zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund wurden zuletzt konkrete Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung umgesetzt. Unter dem Leitmotiv MÜNSTERLAND. DAS GUTE LEBEN. wurden erste strategische Ziele, Querschnittsthemen und Themenfelder entworfen, die im weiteren Verfahren gezielt fortentwickelt und abgestimmt werden müssen (Arbeitsstand Mitte 2023):

·         „Nachhaltige Region und Gemeinwohl ganzheitlich denken“,

·         „Stadt-Land-Beziehung auf Augenhöhe: Schaffen eines guten Raumzustandes und eines Wir-Gefühls“,

·         „Zukünftige Herausforderungen resilienter bewältigen / Dem Demografischen Wandel mit Lösungen begegnen“,

·         „(Technische) Innovationen und positive Anreize für Suffizienz fördern“.

Querschnittsthemen sind die „Digitale Transformation“, „Nachhaltige Entwicklung“ und das „Gesellschaftliche Engagement“.

Als mögliche Themenfelder wurden ermittelt: „Bildung und Wirtschaft/Arbeit“ „Mobilitätswende“, „Zukunftsfähiges Wohnen“, „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“, „Zukunftsfähige Versorgung“, „Landschaft und Landwirtschaft“.

Diese Themen sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte einer künftigen REGIONALE-Auslobung konkretisiert, bedarfsgerecht priorisiert und in der Region abgestimmt werden.

Der REGIONALE-Bewerbungsprozess soll durch ein interdisziplinäres Planungsbüro begleitet werden (wie auch z. B. in OWL, SWF erfolgt). Hierzu hat der Münsterland e.V. im Sommer einen Auswahlprozess eingeleitet und inzwischen abgeschlossen. Die Münsterlandkreise und die Stadt MS waren eingebunden. Ausgewählt wurde die Bürogemeinschaft planinvent (Münster)/projaegt (Ahaus). Da die Erarbeitung der REGIONALE-Bewerbung nicht förderfähig ist, haben die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster jeweils 20.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

Bei Auslobung der REGIONALE soll unter Berücksichtigung des Auslobungstextes auf Grundlage der Vorarbeiten eine Bewerbung für das Münsterland mit einem angemessenen Beteiligungsprozess der regionalen Akteure erstellt werden. Die Bewerbung muss auf einem passenden Storytelling basieren, das die Inhalte möglichst überzeugend, aussagekräftig und emotional transportiert.

 

Daher stehen seit Mitte September insb. folgende Arbeiten im Fokus:

o    Schärfung des strategischen Handlungsrahmens für die Bewerbung des Münsterlandes auf eine kommende REGIONALE-Auslobung.

o    Einschätzung und Bewertung von Münsterland-spezifischen Stärken, Schwächen und Herausforderungen unter Einbeziehung vorhandener Konzepte und Daten sowie Fortentwicklung der bisher angedachten Zielvorstellungen, Themenfelder und Projektfamilien.

o    Schnittmengenbetrachtung zwischen der formellen Regionalplanung und der informellen Regionalentwicklung zur gezielten Entwicklung von Modellprojekten/-formaten.

o    Entwicklung und ggf. Durchführung von ausgewählten Abstimmungsformaten mit maßgeblichen Akteuren. Analyse und Dokumentation der Ergebnisse zur Vorbereitung einer aussagekräftigen Bewerbung der Region („Storytelling Münsterland“).

 

Hervorzuheben ist, dass die münsterlandweite Zusammenarbeit in der Informellen Regionalentwicklung in jedem Falle auch unabhängig von einer möglichen Münsterland-REGIONALE fortgeführt und weiter intensiviert werden soll.

Hintergrund REGIONALEN

Als regionales Strukturprogramm des Landes leistet die REGIONALE einen Beitrag zur Gestaltung des ökonomischen Strukturwandels und zur Gestaltung regionaler Siedlungs-, Wohn- und Lebensräume. Die Regionen des Landes werden mit einer Auslobung aufgerufen, sich mit ihren eigenen Potenzialen zu positionieren und interkommunal zu kooperieren. Gegenstand der REGIONALEN sind dann die gemeinschaftliche Vorbereitung, Realisierung und Präsentation von Projekten, Ereignissen und Initiativen, die in der Region entwickelt werden, um modellhaft Lösungen für drängende Herausforderungen zu erarbeiten und umzusetzen. Fördermittel gibt es seitens des Landes in Form einer Förderung des Managements der Prozesse sowie der Förderung einzelner Projekte zumeist im Wege bevorzugter Zugänge zu bestehenden Förderprogrammen.

 

Hinweis: Sollte die REGIONALE-Auslobung rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am 21. November erfolgen, werden in der Sitzung die Kernaussagen der Auslobung vorgestellt.