Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur Informellen Regionalentwicklung im Münsterland und zur geplanten Bewerbung um eine neue REGIONALE wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung
Nach der REGIONALE 2016 im Westmünsterland haben die
Kreisentwicklungen bekanntermaßen einen Prozess eingeleitet, um die
Zusammenarbeit in der Regionalentwicklung zu verstetigen und dabei auf das
gesamte Münsterland auszuweiten (SV-9-1446). Als ein Ergebnis des
„Regionale-Verstetigungsprozesses“ haben die Münsterlandkreise und die Stadt
Münster sowie auch der Münsterland e.V. und die Bezirksregierung Münster
schließlich im April 2020 die gemeinsame „Münsterland-Erklärung“ unterzeichnet
(Anlage 1). Die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster haben damit ein
klares und verbindliches Bekenntnis zur vertieften Zusammenarbeit in der
Regionalentwicklung auch im Rahmen gemeinsamer Projekte abgegeben und
gleichzeitig konkrete Themen für eine vertiefte Kooperation im Münsterland
ausgewählt, die einen Mehrwert für die Region entfalten sollen. Grundsätzlich
gilt dabei die Prämisse, Doppelstrukturen konsequent zu vermeiden.
Die gegenwärtig vereinbarten Schwerpunktthemen der
Kooperation in der informellen Regionalentwicklung sind: „Schnelle
Fahrradmobilität im Münsterland“, „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im
Münsterland“, „Wasserstoffregion Münsterland“ und „Ökomodellregion
Münsterland“.
Vorbereitung einer gemeinsamen REGIONALE-Bewerbung des Münsterlandes
Der Münsterland e.V. hat im August 2022 die
Geschäftsführung für die Abstimmungen in den Themenfeldern der informellen
Regionalentwicklung übernommen. In einem nächsten Schritt wurde – über die
Arbeiten in den o.g. Themenfeldern hinaus – begonnen, gemeinsam an einem
konkreten Fahrplan zur Umsetzung eines erfolgreichen
Regionale-Bewerbungsprozesses des gesamten Münsterlandes zu arbeiten. Das Land
Nordrhein-Westfalen hatte angekündigt, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2023
eine Auslobung für eine erneute REGIONALE zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund wurden zuletzt konkrete Schritte
auf dem Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung umgesetzt. Unter dem Leitmotiv
MÜNSTERLAND. DAS GUTE LEBEN. wurden erste strategische Ziele,
Querschnittsthemen und Themenfelder entworfen, die im weiteren Verfahren
gezielt fortentwickelt und abgestimmt werden müssen (Arbeitsstand Mitte 2023):
·
„Nachhaltige Region und
Gemeinwohl ganzheitlich denken“,
·
„Stadt-Land-Beziehung auf
Augenhöhe: Schaffen eines guten Raumzustandes und eines Wir-Gefühls“,
·
„Zukünftige Herausforderungen
resilienter bewältigen / Dem Demografischen Wandel mit Lösungen begegnen“,
·
„(Technische) Innovationen und
positive Anreize für Suffizienz fördern“.
Querschnittsthemen sind die „Digitale Transformation“,
„Nachhaltige Entwicklung“ und das „Gesellschaftliche Engagement“.
Als mögliche Themenfelder wurden ermittelt: „Bildung und
Wirtschaft/Arbeit“ „Mobilitätswende“, „Zukunftsfähiges Wohnen“, „Klimaschutz
und Klimafolgenanpassung“, „Zukunftsfähige Versorgung“, „Landschaft und
Landwirtschaft“.
Diese Themen sollen unter Berücksichtigung der
Schwerpunkte einer künftigen REGIONALE-Auslobung konkretisiert, bedarfsgerecht
priorisiert und in der Region abgestimmt werden.
Der REGIONALE-Bewerbungsprozess soll durch ein
interdisziplinäres Planungsbüro begleitet werden (wie auch z. B. in OWL, SWF
erfolgt). Hierzu hat der Münsterland e.V. im Sommer einen Auswahlprozess
eingeleitet und inzwischen abgeschlossen. Die Münsterlandkreise und die Stadt
MS waren eingebunden. Ausgewählt wurde die Bürogemeinschaft planinvent (Münster)/projaegt
(Ahaus). Da die Erarbeitung der REGIONALE-Bewerbung nicht förderfähig ist,
haben die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster jeweils 20.000 EUR für
das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.
Bei Auslobung der
REGIONALE soll unter Berücksichtigung des Auslobungstextes auf Grundlage der
Vorarbeiten eine Bewerbung für das Münsterland mit einem angemessenen
Beteiligungsprozess der regionalen Akteure erstellt werden. Die Bewerbung muss
auf einem passenden Storytelling basieren, das die Inhalte möglichst
überzeugend, aussagekräftig und emotional transportiert.
Daher stehen seit Mitte September insb. folgende Arbeiten
im Fokus:
o
Schärfung des strategischen Handlungsrahmens für die
Bewerbung des Münsterlandes auf eine kommende REGIONALE-Auslobung.
o
Einschätzung und Bewertung von Münsterland-spezifischen
Stärken, Schwächen und Herausforderungen unter Einbeziehung vorhandener
Konzepte und Daten sowie Fortentwicklung der bisher angedachten Zielvorstellungen,
Themenfelder und Projektfamilien.
o
Schnittmengenbetrachtung zwischen der formellen
Regionalplanung und der informellen Regionalentwicklung zur gezielten
Entwicklung von Modellprojekten/-formaten.
o
Entwicklung und ggf. Durchführung von ausgewählten Abstimmungsformaten
mit maßgeblichen Akteuren. Analyse und Dokumentation der Ergebnisse zur
Vorbereitung einer aussagekräftigen Bewerbung der Region („Storytelling
Münsterland“).
Hervorzuheben ist,
dass die münsterlandweite Zusammenarbeit in der Informellen Regionalentwicklung
in jedem Falle auch unabhängig von einer möglichen Münsterland-REGIONALE
fortgeführt und weiter intensiviert werden soll.
Hintergrund REGIONALEN
Als regionales Strukturprogramm des Landes leistet die REGIONALE einen
Beitrag zur Gestaltung des ökonomischen Strukturwandels und zur Gestaltung
regionaler Siedlungs-, Wohn- und Lebensräume. Die Regionen des Landes werden
mit einer Auslobung aufgerufen, sich mit ihren eigenen Potenzialen zu
positionieren und interkommunal zu kooperieren. Gegenstand der REGIONALEN sind
dann die gemeinschaftliche Vorbereitung, Realisierung und Präsentation von
Projekten, Ereignissen und Initiativen, die in der Region entwickelt werden, um
modellhaft Lösungen für drängende Herausforderungen zu erarbeiten und
umzusetzen. Fördermittel gibt es seitens des Landes in Form einer Förderung des
Managements der Prozesse sowie der Förderung einzelner Projekte zumeist im Wege
bevorzugter Zugänge zu bestehenden Förderprogrammen.
Hinweis: Sollte die REGIONALE-Auslobung
rechtzeitig vor der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung am 21. November erfolgen, werden in der Sitzung die
Kernaussagen der Auslobung vorgestellt.