Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 3 und 4
Produktgruppe ab
Seite
20.6
(Gebäude) |
383 |
62.01
(Vermessungen) |
409 |
62.02
(Liegenschaftskataster) |
416 |
62.03
(Grundstücksbewertung) |
422 |
62.04
(Geoinformationen) |
427 |
66.01
(Verkehrsflächen) |
435 |
66.02
(Straßenunterhaltung) |
459 |
01.02
(Kreisentwicklung) |
485 |
01.07
(Nahverkehrsplanung ÖPNV) |
520 |
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Hinweis:
Seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte
Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der
Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:
im Budget 4 - Landrat
Produktgruppe
01.02
Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem.
Haushaltsentwurf: 1.963.129 €
Neuer Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem.
Haushaltsentwurf:
(ausschließlich unter Berücksichtigung der
Kreisentwicklung) 1.992.229 €
Produktgruppe
01.07
Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem.
Haushaltsentwurf: 5.722.494 €
Neuer Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem.
Haushaltsentwurf: 5.722.494 €
Anmerkung:
Die in der Sitzung des Ausschusses für
Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer
Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur
weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023
aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023
die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der
Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
(Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten.
Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023
beschließt.
Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf
des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne
dargestellt. Soweit in dieser Sitzungsvorlage zu diesen Übersichten keine
besonderen Ausführungen existieren, wird auf die im Haushaltsentwurf 2024
enthaltenen Erläuterungen verwiesen (vgl. Erläuterungen
zu den Zeilen je Teilergebnisplan). Die einschlägigen Seitenzahlen im
Haushaltsentwurf 2024 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage
benannt.
Budget 3 -
Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen
Produktgruppe 20.06 Gebäude
Im Rahmen der Ansatzplanung 2024 wurden nahezu
keine neuen Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Wesentlich dazu beigetragen
hat die Annahme, dass soweit wie möglich in Vorjahren gebildete Rückstellungen
verwendet werden können. Gegenüber dem Vorjahr resultiert insoweit eine
Verbesserung von rd. 1,04 Mio. €.
Budget
4 - Landrat
Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung
Ausführliche Erläuterungen können dem
Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2024 entnommen werden (ab Seite 485).
Entgegen der Ansatzplanung bei
Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe
01.02 folgende Änderungen ergeben:
·
Verzicht auf externen Dienstleister bei der Mobilfunkkoordination
(neuer Ansatz: 0,00 Euro)
·
Fördermittel für die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und
tiefe hydrothermale Geothermie“ gem. KT-Beschluss 27.09.2023 (neuer Ansatz:
25.000 Euro)
·
Aufwendungen für die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und
tiefe hydrothermale Geothermie“ gem. KT-Beschluss 27.09.2023 (neuer Ansatz:
50.000 Euro)
·
Erhöhung des Umlagebeitrages für die Wirtschaftsförderung Kreis
Coesfeld GmbH (neuer Ansatz: 531.060 Euro)
·
Fördermittel für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Etablierung einer Pyrolyse-Anlage im Kreis Coesfeld gem. KT-Beschluss vom
29.03.2023, die aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten beim Fördermittelgeber
erst in 2024 begonnen werden kann (neuer Ansatz: 8.500 Euro)
·
Aufwendungen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
Etablierung einer Pyrolyse-Anlage im Kreis Coesfeld gem. KT-Beschluss vom
29.03.2023, die aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten beim Fördermittelgeber
erst in 2024 begonnen werden kann (neuer Ansatz: 17.000 Euro)
·
Fördermittel für die Einführung eines Carsharing-Dienstes in Dülmen
bei der wfc, für den der Kreis Coesfeld aus formalen Gründen die
Förderantragstellung übernommen hat (neuer Ansatz: 5.300 Euro)
·
Aufwendungen für die Einführung eines Carsharing-Dienstes in Dülmen
bei der wfc, für den der Kreis Coesfeld aus formalen Gründen die
Förderantragstellung übernommen hat (neuer Ansatz: 5.300 Euro)
Die Änderungen werden, als Vorschlag der
Verwaltung bzw. Politik, in die Änderungsliste 01/2024 aufgenommen.
Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV
Ausführliche Erläuterungen können dem
Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2024 entnommen werden (ab Seite 520).
Entgegen der Ansatzplanung bei
Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe
01.07 folgende Änderungen ergeben:
·
Mindererträge,
da die Ortslinienverkehre ab dem 01.01.2024 direkt zwischen den Gemeinden und
der RVM abgerechnet werden sowie Mehrerträge bei gleichem Sachkonto, da die
Förderung aus dem Teilraumkonto für die Stadt Dülmen fortgeführt werden soll
(VRR-Tarifkragen) (neuer Ansatz: 1.422.648 Euro)
·
Mehraufwendungen,
da Förderung aus dem Teilraumkonto für die Stadt Dülmen fortgeführt werden soll
(VRR-Tarifkragen) (neuer Ansatz: -1.977.162 Euro)
·
Minderaufwendungen,
da die Ortslinienverkehre ab dem 01.01.2024 direkt zwischen den Gemeinden und
RVM abgerechnet werden (neuer Ansatz: 0,00 Euro)
Die Änderungen werden, als Vorschlag der
Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2024 aufgenommen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und
Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag
aufgeführten Produktgruppe zuständig.