Betreff
Entwurf Haushalt 2024
Vorlage
SV-10-1071
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 3 und 4

 

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

 

20.6 (Gebäude)

383

62.01 (Vermessungen)

409

62.02 (Liegenschaftskataster)

416

62.03 (Grundstücksbewertung)

422

62.04 (Geoinformationen)

427

66.01 (Verkehrsflächen)

435

66.02 (Straßenunterhaltung)

459

01.02 (Kreisentwicklung)

485

01.07 (Nahverkehrsplanung ÖPNV)

520

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Hinweis:

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:

 

 

im Budget 4 - Landrat

 

Produktgruppe 01.02                                                                         

 

Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                                                           1.963.129 €

Neuer Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                                        

(ausschließlich unter Berücksichtigung der Kreisentwicklung)                                                1.992.229 €

 

Produktgruppe 01.07                                                                         

 

Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                                                           5.722.494 €

Neuer Ansatz Finanzmittelfehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                                              5.722.494 €

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Soweit in dieser Sitzungsvorlage zu diesen Übersichten keine besonderen Ausführungen existieren, wird auf die im Haushaltsentwurf 2024 enthaltenen Erläuterungen verwiesen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen je Teilergebnisplan). Die einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2024 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage benannt.

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

 

 

Produktgruppe 20.06 Gebäude

Im Rahmen der Ansatzplanung 2024 wurden nahezu keine neuen Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Wesentlich dazu beigetragen hat die Annahme, dass soweit wie möglich in Vorjahren gebildete Rückstellungen verwendet werden können. Gegenüber dem Vorjahr resultiert insoweit eine Verbesserung von rd. 1,04 Mio. €.

 

 

 

 

 

 

 

Budget 4 - Landrat

 

 

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ausführliche Erläuterungen können dem Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2024 entnommen werden (ab Seite 485).

 

Entgegen der Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe

01.02 folgende Änderungen ergeben:

·         Verzicht auf externen Dienstleister bei der Mobilfunkkoordination (neuer Ansatz: 0,00 Euro)

·         Fördermittel für die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie“ gem. KT-Beschluss 27.09.2023 (neuer Ansatz: 25.000 Euro)

·         Aufwendungen für die Erstellung einer „Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie“ gem. KT-Beschluss 27.09.2023 (neuer Ansatz: 50.000 Euro)

·         Erhöhung des Umlagebeitrages für die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (neuer Ansatz: 531.060 Euro)

·         Fördermittel für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Etablierung einer Pyrolyse-Anlage im Kreis Coesfeld gem. KT-Beschluss vom 29.03.2023, die aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten beim Fördermittelgeber erst in 2024 begonnen werden kann (neuer Ansatz: 8.500 Euro)

·         Aufwendungen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Etablierung einer Pyrolyse-Anlage im Kreis Coesfeld gem. KT-Beschluss vom 29.03.2023, die aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten beim Fördermittelgeber erst in 2024 begonnen werden kann (neuer Ansatz: 17.000 Euro)

·         Fördermittel für die Einführung eines Carsharing-Dienstes in Dülmen bei der wfc, für den der Kreis Coesfeld aus formalen Gründen die Förderantragstellung übernommen hat (neuer Ansatz: 5.300 Euro)

·         Aufwendungen für die Einführung eines Carsharing-Dienstes in Dülmen bei der wfc, für den der Kreis Coesfeld aus formalen Gründen die Förderantragstellung übernommen hat (neuer Ansatz: 5.300 Euro)

 

Die Änderungen werden, als Vorschlag der Verwaltung bzw. Politik, in die Änderungsliste 01/2024 aufgenommen.

 

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV

Ausführliche Erläuterungen können dem Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2024 entnommen werden (ab Seite 520).

 

Entgegen der Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe

01.07 folgende Änderungen ergeben:

·         Mindererträge, da die Ortslinienverkehre ab dem 01.01.2024 direkt zwischen den Gemeinden und der RVM abgerechnet werden sowie Mehrerträge bei gleichem Sachkonto, da die Förderung aus dem Teilraumkonto für die Stadt Dülmen fortgeführt werden soll (VRR-Tarifkragen) (neuer Ansatz: 1.422.648 Euro)

·         Mehraufwendungen, da Förderung aus dem Teilraumkonto für die Stadt Dülmen fortgeführt werden soll (VRR-Tarifkragen) (neuer Ansatz: -1.977.162 Euro)

·         Minderaufwendungen, da die Ortslinienverkehre ab dem 01.01.2024 direkt zwischen den Gemeinden und RVM abgerechnet werden (neuer Ansatz: 0,00 Euro)

 

Die Änderungen werden, als Vorschlag der Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2024 aufgenommen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.