Beschluss:
-keiner-
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Seit
Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am
Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in
Kreisen des Landes NRW.
Im Jugendhilfeausschuss
wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt
am 23.11.2022 (SV-10-0747).
Mit
dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das
letzte Auswertungsjahr 2022 nach.
Am Kennzahlenvergleich 2022 haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken,
Steinfurt, Warendorf, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss und Wesel teilgenommen.
Die
Daten wurden entsprechend der Hilfestruktur des SGB VIII nach Hilfen zur
Erziehung und die Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen
erhoben. Wie im SGB VIII wurde zwischen Hilfen für Minderjährige und Hilfen für
Volljährige unterschieden. Innerhalb der beiden Hilfearten wurde nach dem
Betreuungsumfang in ambulante und stationäre Hilfen unterteilt. Die
Erziehungshilfe für Minderjährige wurde zusätzlich nach teilstationäre Hilfen
unterteilt.
Inhalte und Bedeutung des
Kennzahlenvergleichs
Die
Daten des Vergleichsrings sind mit Grundlage für die interne Steuerung der
Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01
„Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge
Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche“.
Ergebnisse
In
der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich 2022
beigefügt.
Der
KGSt-Wert gibt den Median* aller am Vergleichsring teilnehmenden Kreise an.
Die
ermittelten Werte beziehen sich auf folgende Bevölkerungsgruppen:
Hilfen
für Minderjährige: Einwohner im Alter
bis 17 Jahren (KJA: 24.364).
Hilfen
für Volljährige: Einwohner im
Alter von 18 bis 20 Jahren (KJA: 4.490).
Es
wird der Wert pro 1.000 Jugendeinwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe
angegeben.
Die
Falldichte gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten die
finanzielle Belastung für das KJA wieder.
Folgende
Ergebnisse wurden im interkommunalen Vergleich 2022 erzielt:
Erziehungshilfen
für Minderjährige.
Die
Inanspruchnahme-Quote (Falldichte), also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen,
denen das KJA eine Erziehungshilfe gewährt hat, sowie die damit verbundenen
Kosten überschreiten wie im Vorjahr 2021 nicht die KGSt-Werte. Zum Teil liegen
die Werte des KJA deutlich unter den KGSt-Werten.
Dieses gilt auch für jeden der drei Teilbereiche (ambulant, teilstationär,
stationär).
Erziehungshilfen
für Volljährige.
Bei
der Erziehungshilfe für Volljährige konnte das KJA die Falldichte zum Vorjahr
2021 reduzieren. Gleiches gilt auch für den KGSt-Wert. Wie im Vorjahr 2021 sind
der KJA-Wert und der KGSt-Median nahezu identisch.
Während beim KJA mit der Reduzierung der Falldichte eine Kostenreduzierung
einherging, ist der KGSt-Wert aber gestiegen.
Betrachtet
man die Teilbereiche, so überschreitet lediglich die Falldichte bei den
ambulanten Hilfen geringfügig den KGSt-Wert. Die Differenz zwischen KJA- und
KGSt-Wert aus dem Vorjahr 2021 konnte jedoch reduziert werden.
Alle andere Werte unterschreiten zum Teil deutlich den KGSt-Wert.
Eingliederungshilfen
für Minderjährige
Die
Falldichte im Bezirk des KJA unterschreitet zwar den KGSt-Wert. Aber während im
Vorjahr 2021 die KJA-Kosten noch nahezu identisch mit dem KGSt-Median waren,
liegt im Auswertungsjahr 2022 eine geringfügige Überschreitung vor.
Diese geringfügigen Überschreitungen wurden sowohl für den ambulanten wie für
den stationären Bereich ermittelt.
Eingliederungshilfen
für Volljährige.
Im
Gegensatz zum Bereich der Minderjährigen unterschreiten hier alle Werte des KJA
zum Teil deutlich die jeweiligen KGSt-Werte.
Trotz
der geringfügigen Überschreitungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind
insgesamt betrachtet die ermittelten Werte ein sehr gutes Ergebnis für das KJA.
*Median
oder Zentralwert: wenn Werte der Größe nach geordnet werden, liegt der Median
in der Mitte
II.
Entscheidungsalternativen
entfällt
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für
die Teilnahme am Kennzahlenvergleich belief sich der Kostenbeitrag für das KJA
nach der Projektvereinbarung vom 17.01.2023 für die Projektphase 2023 - 2024
(Auswertungsjahre 2022 und 2023) auf 2.800 € (netto).
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Jugendhilfeausschuss