Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen
Vorlage
SV-10-1072
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 -keiner-

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I.  Sachdarstellung

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 23.11.2022 (SV-10-0747).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2022 nach.


Am Kennzahlenvergleich 2022 haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss und Wesel teilgenommen.

Die Daten wurden entsprechend der Hilfestruktur des SGB VIII nach Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen erhoben. Wie im SGB VIII wurde zwischen Hilfen für Minderjährige und Hilfen für Volljährige unterschieden. Innerhalb der beiden Hilfearten wurde nach dem Betreuungsumfang in ambulante und stationäre Hilfen unterteilt. Die Erziehungshilfe für Minderjährige wurde zusätzlich nach teilstationäre Hilfen unterteilt.

Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Die Daten des Vergleichsrings sind mit Grundlage für die interne Steuerung der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

Ergebnisse

In der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich 2022 beigefügt.

Der KGSt-Wert gibt den Median* aller am Vergleichsring teilnehmenden Kreise an.

Die ermittelten Werte beziehen sich auf folgende Bevölkerungsgruppen:

Hilfen für Minderjährige:       Einwohner im Alter bis 17 Jahren (KJA: 24.364).

Hilfen für Volljährige:             Einwohner im Alter von 18 bis 20 Jahren (KJA: 4.490).

Es wird der Wert pro 1.000 Jugendeinwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe angegeben.

 

Die Falldichte gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten die finanzielle Belastung für das KJA wieder.

 

Folgende Ergebnisse wurden im interkommunalen Vergleich 2022 erzielt:

 

Erziehungshilfen für Minderjährige.

Die Inanspruchnahme-Quote (Falldichte), also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen das KJA eine Erziehungshilfe gewährt hat, sowie die damit verbundenen Kosten überschreiten wie im Vorjahr 2021 nicht die KGSt-Werte. Zum Teil liegen die Werte des KJA deutlich unter den KGSt-Werten.
Dieses gilt auch für jeden der drei Teilbereiche (ambulant, teilstationär, stationär).

 

Erziehungshilfen für Volljährige.

Bei der Erziehungshilfe für Volljährige konnte das KJA die Falldichte zum Vorjahr 2021 reduzieren. Gleiches gilt auch für den KGSt-Wert. Wie im Vorjahr 2021 sind der KJA-Wert und der KGSt-Median nahezu identisch.
Während beim KJA mit der Reduzierung der Falldichte eine Kostenreduzierung einherging, ist der KGSt-Wert aber gestiegen.

Betrachtet man die Teilbereiche, so überschreitet lediglich die Falldichte bei den ambulanten Hilfen geringfügig den KGSt-Wert. Die Differenz zwischen KJA- und KGSt-Wert aus dem Vorjahr 2021 konnte jedoch reduziert werden.
Alle andere Werte unterschreiten zum Teil deutlich den KGSt-Wert.

 

Eingliederungshilfen für Minderjährige

Die Falldichte im Bezirk des KJA unterschreitet zwar den KGSt-Wert. Aber während im Vorjahr 2021 die KJA-Kosten noch nahezu identisch mit dem KGSt-Median waren, liegt im Auswertungsjahr 2022 eine geringfügige Überschreitung vor.
Diese geringfügigen Überschreitungen wurden sowohl für den ambulanten wie für den stationären Bereich ermittelt.

 

Eingliederungshilfen für Volljährige.

Im Gegensatz zum Bereich der Minderjährigen unterschreiten hier alle Werte des KJA zum Teil deutlich die jeweiligen KGSt-Werte.

 

Trotz der geringfügigen Überschreitungen im Bereich der Eingliederungshilfe sind insgesamt betrachtet die ermittelten Werte ein sehr gutes Ergebnis für das KJA.

 

*Median oder Zentralwert: wenn Werte der Größe nach geordnet werden, liegt der Median in der Mitte

 

II. Entscheidungsalternativen

entfällt

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich belief sich der Kostenbeitrag für das KJA nach der Projektvereinbarung vom 17.01.2023 für die Projektphase 2023 - 2024 (Auswertungsjahre 2022 und 2023) auf 2.800 € (netto).

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Jugendhilfeausschuss