Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger beteiligt
sich, führt ein Taxi-Bus auf einen
außerhalb der Gemeinde liegenden Bahnhof zu, um dort eine Verknüpfung zur
Schiene herzustellen, der im Übrigen aber lediglich Erschließungsfunktionen
innerhalb der Gemeinde erfüllt, mit einem Anteil von 33,33 % der entstehenden
Kosten. Voraussetzung ist, dass ein nach aktuellem Pendleratlas signifikantes
Pendlerpotenzial von mind. 500 Personen besteht. Bestehen
Alternativverbindungen, entfällt die Beteiligung.
2. Für das Haushaltsjahr 2024 werden über die Veränderungsliste 90.000 € bei der Produktgruppe 04.01.07 zusätzlich veranschlagt.
I. Sachdarstellung
In mehreren Kommunen besteht ein Angebot über sog. Taxi-Busse. Hierbei
handelt es sich um Verkehre zur Bedienung schwächerer Verkehrsströme, die teils
als Festfahrten (z. B. an Schultagen) bedient werden, in der Regel aber nur
nach Bedarf (vorherige telefonische Anmeldung; Umstellung auf App-basierte
Bestellung erfolgt derzeit) verkehren.
Die Taxi-Busse erfüllen aktuell unterschiedliche Bedürfnisse: Während
einzelne Taxi-Busse ein kommunenübergreifendes Angebot bieten, befördern andere
Taxi-Busse Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gemeinde und führen ergänzend
auf einen Bahnhof zu, der nicht zwingend innerhalb des Gemeindegebiets liegt.
Die Finanzierung dieser letztgenannten Angebote wird (aus historischen
Gründen) derzeit noch unterschiedlich gehandhabt. Während einige
Taxi-Busangebote weitere, außerhalb der Gemeinde liegende Gebiete oder gar
Siedlungsbereiche und Anschlusspunkte außerhalb des Kreises Coesfeld
erschließen und damit über den Kreishaushalt abgerechnet werden, werden andere
Taxibusse ausschließlich von den Bestellerkommunen finanziert.
Insoweit ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, hier ein
einheitliches Vorgehen zu beschließen. Gleichzeitig wird eine klare
Finanztrennung dem Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ besser gerecht.
Gleichzeitig soll eine Mitfinanzierungsverantwortung des Kreises nur
dann bestehen, wenn aus verkehrlicher Sicht des Aufgabenträgers ein
entsprechendes Angebot notwendig und sinnvoll ist. Hierzu sollen die jeweils
aktuellen Daten des Pendleratlas/der Pendlerstatistik herangezogen und
gleichzeitig planerisch berücksichtigt werden, ob ein Parallelverkehr besteht,
der die Verkehrsbedürfnisse bereits hinreichend abdeckt. Sollte eine Kommune in
diesem Fall dennoch ein Taxi-Bus-Angebot schaffen oder beibehalten wollen, so
ist dies auch weiter allein kommunal zu tragen.
Die Finanzierung des ÖPNV gestaltet sich im Kreis Coesfeld im Übrigen
wie folgt:
-
Für
ortsübergreifende Linien, insbesondere die Regional- und Schnellbusse trägt der
Kreis die Finanzierungsverantwortung und rechnet diese Verkehre über die allg.
Kreisumlage ab. Innerhalb dieser Verkehre gibt es drei Modelle:
1.
Direktvergabe
an die RVM è Defizitausgleich,
2.
Bruttoverträge
è
Kreis ist Erlösverantwortlicher, zahlt aber die ausführenden Unternehmen,
3.
eigenwirtschaftliche
Verkehre è
die Verkehrsunternehmen finanzieren sich ausschließlich aus den Verkaufserlösen
und Ausgleichsmitteln (s.u.).
Daneben gibt es Ausgleichsmittel des Landes nach § 11a ÖPNVG NRW für
die rabattierte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des
Ausbildungsverkehrs, die vom Kreis an die Verkehrsunternehmen auszuzahlen sind.
Voraussetzung dafür ist, dass die Verkehrsunternehmen die Gemeinschafts-,
Übergangstarife oder den landesweiten Tarif anwenden oder zumindest anerkennen
und dass die von den Verkehrsunternehmen angewendeten Tarife für
Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs darüber hinaus die Tarife für die
entsprechenden allgemeinen Zeitfahrausweise in ihrer Höhe um mehr als 20 %
unterschreiten.
-
Ortsverkehre
und innerörtliche Schülerverkehre der RVM oder anderer beauftragter Unternehmen
werden von den Städten und Gemeinden bzw. Schulträgern finanziert. Die
verwaltungstechnische Abwicklung wird gerade auf direkte
Refinanzierungsverträge umgestellt. Auf die Mitteilungsvorlage aus der Sitzung
des Kreistags am 24.10.2023 wird verwiesen.
Die Nachtbusse im Kreis Coesfeld werden gemäß einem Vertrag zwischen der RVM und den am Linienverlauf liegenden Kommunen anhand eines Aufteilungsschlüssels „Einwohner“ von den Kommunen finanziert.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Beschluss wird nicht gefasst.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Eine generelle Beteiligung des Kreises an den dargestellten Kosten hat
Auswirkungen auf den Kreishaushalt. So fallen beispielsweise bei der T12
(Herbern-Mersch-Bahnhof) in der neuen, mit der Gemeinde Ascheberg besprochenen
Taktung, Gesamtkosten von – aktuell – rund 180.000 € an, von denen der Kreis
sich bei positivem Votum mit rund 60.000 € beteiligen würde.
Geplant ist überdies, das Angebot der T54 (LH-Ascheberg-Drensteinfurt)
zu ertüchtigen, um dem Pendleraufkommen gerechter zu werden. Kosten hierfür
können noch nicht ermittelt werden, da die Planungen hierzu noch nicht
abgeschlossen sind. Da eine Fahrplanausweitung eher Richtung Mitte 2024
anzunehmen ist, werden für das Jahr 2024 nur anteilige Kosten in Höhe von rund
30.000 € angenommen.
Andererseits würden bisher vom Kreis getragene Kosten der T57
(Olfen-Selm) nicht mehr in der Höhe anfallen, was zu Minderaufwendungen von ca.
21.000 Euro führt (Defizit insgesamt ca. 31.000 Euro).
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO.