Betreff
Taxibuslinien; hier: Änderung der Kostenbeteiligung
Vorlage
SV-10-1077
Aktenzeichen
01.81 - T12 Ascheberg
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger beteiligt sich, führt ein Taxi-Bus auf einen außerhalb der Gemeinde liegenden Bahnhof zu, um dort eine Verknüpfung zur Schiene herzustellen, der im Übrigen aber lediglich Erschließungsfunktionen innerhalb der Gemeinde erfüllt, mit einem Anteil von 33,33 % der entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass ein nach aktuellem Pendleratlas signifikantes Pendlerpotenzial von mind. 500 Personen besteht. Bestehen Alternativverbindungen, entfällt die Beteiligung.

 

2.        Für das Haushaltsjahr 2024 werden über die Veränderungsliste 90.000 € bei der Produktgruppe 04.01.07 zusätzlich veranschlagt.

I. Sachdarstellung

 

In mehreren Kommunen besteht ein Angebot über sog. Taxi-Busse. Hierbei handelt es sich um Verkehre zur Bedienung schwächerer Verkehrsströme, die teils als Festfahrten (z. B. an Schultagen) bedient werden, in der Regel aber nur nach Bedarf (vorherige telefonische Anmeldung; Umstellung auf App-basierte Bestellung erfolgt derzeit) verkehren.

 

Die Taxi-Busse erfüllen aktuell unterschiedliche Bedürfnisse: Während einzelne Taxi-Busse ein kommunenübergreifendes Angebot bieten, befördern andere Taxi-Busse Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gemeinde und führen ergänzend auf einen Bahnhof zu, der nicht zwingend innerhalb des Gemeindegebiets liegt.

 

Die Finanzierung dieser letztgenannten Angebote wird (aus historischen Gründen) derzeit noch unterschiedlich gehandhabt. Während einige Taxi-Busangebote weitere, außerhalb der Gemeinde liegende Gebiete oder gar Siedlungsbereiche und Anschlusspunkte außerhalb des Kreises Coesfeld erschließen und damit über den Kreishaushalt abgerechnet werden, werden andere Taxibusse ausschließlich von den Bestellerkommunen finanziert.

 

Insoweit ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, hier ein einheitliches Vorgehen zu beschließen. Gleichzeitig wird eine klare Finanztrennung dem Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ besser gerecht.

 

Gleichzeitig soll eine Mitfinanzierungsverantwortung des Kreises nur dann bestehen, wenn aus verkehrlicher Sicht des Aufgabenträgers ein entsprechendes Angebot notwendig und sinnvoll ist. Hierzu sollen die jeweils aktuellen Daten des Pendleratlas/der Pendlerstatistik herangezogen und gleichzeitig planerisch berücksichtigt werden, ob ein Parallelverkehr besteht, der die Verkehrsbedürfnisse bereits hinreichend abdeckt. Sollte eine Kommune in diesem Fall dennoch ein Taxi-Bus-Angebot schaffen oder beibehalten wollen, so ist dies auch weiter allein kommunal zu tragen.

 

Die Finanzierung des ÖPNV gestaltet sich im Kreis Coesfeld im Übrigen wie folgt:

 

-            Für ortsübergreifende Linien, insbesondere die Regional- und Schnellbusse trägt der Kreis die Finanzierungsverantwortung und rechnet diese Verkehre über die allg. Kreisumlage ab. Innerhalb dieser Verkehre gibt es drei Modelle:

 

1.    Direktvergabe an die RVM è Defizitausgleich,

2.    Bruttoverträge è Kreis ist Erlösverantwortlicher, zahlt aber die ausführenden Unternehmen,

3.    eigenwirtschaftliche Verkehre è die Verkehrsunternehmen finanzieren sich ausschließlich aus den Verkaufserlösen und Ausgleichsmitteln (s.u.).

Daneben gibt es Ausgleichsmittel des Landes nach § 11a ÖPNVG NRW für die rabattierte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs, die vom Kreis an die Verkehrsunternehmen auszuzahlen sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Verkehrsunternehmen die Gemeinschafts-, Übergangstarife oder den landesweiten Tarif anwenden oder zumindest anerkennen und dass die von den Verkehrsunternehmen angewendeten Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs darüber hinaus die Tarife für die entsprechenden allgemeinen Zeitfahrausweise in ihrer Höhe um mehr als 20 % unterschreiten.

 

-            Ortsverkehre und innerörtliche Schülerverkehre der RVM oder anderer beauftragter Unternehmen werden von den Städten und Gemeinden bzw. Schulträgern finanziert. Die verwaltungstechnische Abwicklung wird gerade auf direkte Refinanzierungsverträge umgestellt. Auf die Mitteilungsvorlage aus der Sitzung des Kreistags am 24.10.2023 wird verwiesen.

 

Die Nachtbusse im Kreis Coesfeld werden gemäß einem Vertrag zwischen der RVM und den am Linienverlauf liegenden Kommunen anhand eines Aufteilungsschlüssels „Einwohner“ von den Kommunen finanziert.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Beschluss wird nicht gefasst.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Eine generelle Beteiligung des Kreises an den dargestellten Kosten hat Auswirkungen auf den Kreishaushalt. So fallen beispielsweise bei der T12 (Herbern-Mersch-Bahnhof) in der neuen, mit der Gemeinde Ascheberg besprochenen Taktung, Gesamtkosten von – aktuell – rund 180.000 € an, von denen der Kreis sich bei positivem Votum mit rund 60.000 € beteiligen würde.

 

Geplant ist überdies, das Angebot der T54 (LH-Ascheberg-Drensteinfurt) zu ertüchtigen, um dem Pendleraufkommen gerechter zu werden. Kosten hierfür können noch nicht ermittelt werden, da die Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Da eine Fahrplanausweitung eher Richtung Mitte 2024 anzunehmen ist, werden für das Jahr 2024 nur anteilige Kosten in Höhe von rund 30.000 € angenommen.

 

Andererseits würden bisher vom Kreis getragene Kosten der T57 (Olfen-Selm) nicht mehr in der Höhe anfallen, was zu Minderaufwendungen von ca. 21.000 Euro führt (Defizit insgesamt ca. 31.000 Euro).

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 KrO.