Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K48AN6 und K12AN2 zwischen Lette und Rorup
Vorlage
SV-10-1080
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K48AN6 und K12AN2 zwischen Lette und Rorup zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Die Maßnahme umfasst die Kreisstraßenabschnitte K 48 AN 6 und K 12 AN 2. Die 2,6 km lange Strecke befindet sich zwischen Lette und Rorup. Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 – 5,90 m mit einer Verkehrsbelastung von ca. 1.300 KFZ/24H.

Im Rahmen der Bereisung am 25. Oktober 2023 konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses vom schlechten Zustand der Kreisstraße überzeugen. Die Streckenabschnitte wurden bei der letzten Zustandserfassung (2021) auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft eingestuft. Als ehemalige Landesstraße ist der Aufbau insgesamt ausreichend, aber durch die vorhandenen Oberflächenschäden ist, um eine tiefergreifende Schädigung zu vermeiden, eine vollflächige Deckenerneuerung unumgänglich.

Zunächst ist geplant die Deckschicht abzufräsen. Nach einer Vorprofilierung erfolgt der Einbau der Asphaltschichten, bestehend aus einer bituminösen Tragschicht (8 cm) und Deckschicht (4 cm). Zur Verbesserung der Stabilität und zur Verhinderung von Rissen soll zudem vollflächig eine Asphaltarmierung verlegt werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die zu vergebenden Bauleistungen sollen zum Jahresende 2023 ausgeschrieben werden, sodass bei entsprechender Witterung im Frühjahr 2024 mit der Deckenerneuerung begonnen werden kann. Aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen ist die Einrichtung einer Vollsperrung erforderlich ist. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einzukalkulieren.

Für die Fahrbahnerneuerung des 2,6 km langen Streckenabschnittes sind ca. 0,7 Mio. € einzuplanen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 - 2022 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren; Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

Im Haushalt 2023 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt. Zudem wurde im lfd. Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höher zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 festgelegt.

 

Die Investition wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:

Buchwert
zum 31.12.2023

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-
mäßige Abschreibung
*2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.06.2024)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

104.814 €

8.063 €

0 €

ca. 770.000 €

ca. 870.000 €

ca. 19.300 €

*1)   Die Baumaßnahme umfasst die Kreisstraßen K48AN6 und K12AN2. Beide Abschnitte wurden bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“ eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte