Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K48AN6 und K12AN2 zwischen Lette und Rorup zu veranlassen.
Die Maßnahme umfasst die Kreisstraßenabschnitte K
48 AN 6 und K 12 AN 2. Die 2,6 km lange Strecke befindet sich zwischen Lette
und Rorup. Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 – 5,90 m mit
einer Verkehrsbelastung von ca. 1.300 KFZ/24H.
Im Rahmen der Bereisung am 25. Oktober 2023
konnten sich die Mitglieder des Fachausschusses vom schlechten Zustand der
Kreisstraße überzeugen. Die Streckenabschnitte wurden bei der letzten
Zustandserfassung (2021) auf Grund der Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse
sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft eingestuft. Als ehemalige
Landesstraße ist der Aufbau insgesamt ausreichend, aber durch die vorhandenen
Oberflächenschäden ist, um eine tiefergreifende Schädigung zu vermeiden, eine
vollflächige Deckenerneuerung unumgänglich.
Zunächst ist geplant die Deckschicht abzufräsen.
Nach einer Vorprofilierung erfolgt der Einbau der Asphaltschichten, bestehend
aus einer bituminösen Tragschicht (8 cm) und Deckschicht (4 cm). Zur
Verbesserung der Stabilität und zur Verhinderung von Rissen soll zudem
vollflächig eine Asphaltarmierung verlegt werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die zu vergebenden Bauleistungen sollen zum
Jahresende 2023 ausgeschrieben werden, sodass bei entsprechender Witterung im
Frühjahr 2024 mit der Deckenerneuerung begonnen werden kann. Aufgrund der
Arbeitsschutzbestimmungen ist die Einrichtung einer Vollsperrung erforderlich
ist. Als Bauzeit sind ca. 8 Wochen einzukalkulieren.
Für die Fahrbahnerneuerung des 2,6 km langen
Streckenabschnittes sind ca. 0,7 Mio. € einzuplanen. Die Maßnahme ist
Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 - 2022 und ausschließlich aus Eigenmittel
zu finanzieren; Fördermöglichkeiten bestehen nicht.
Im Haushalt 2023 wurden für die Umsetzung nicht
geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt. Zudem
wurde im lfd. Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höher zu
Lasten des Haushaltsjahres 2024 festgelegt.
Die Investition wirkt sich auf die jährliche
Abschreibung wie folgt aus:
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
Außerplan- |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
104.814 € |
8.063 € |
0 € |
ca. 770.000 € |
ca. 870.000 € |
ca. 19.300 € |
*1) Die Baumaßnahme umfasst die Kreisstraßen K48AN6
und K12AN2. Beide Abschnitte wurden bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“
eingestuft.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe
aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei
Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der
Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen
Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen
(Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden
Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte