Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme an der K 4 (Kreisverkehr Münsterstr./Wilhelm-Haverkamp-Str.) in Senden
Vorlage
SV-10-1081
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung des Knoten-punktes Gartenstraße / Münsterstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße in Senden zu einem Kreisver-kehrsplatz und die Erneuerung der Fahrbahndecke in den Anschlussbereichen zu veranlassen.

 

I. Sachdarstellung

Die K 4 (Gartenstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße) ist in der OD Senden eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 11.400 Kfz/24h.

Die Gemeinde Senden hat die Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Ortskern Senden in Auftrag gegeben, mit dem Ziel eine Verbesserung des fließenden und des ruhenden Verkehrs im Ortskern Senden zu erreichen. Für die Kreisstraße K 4 AN 4.3 (Gartenstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße) wurde empfohlen die Knotenpunkte Herrenstraße und Münsterstraße je zu einem Kreisverkehr umzubauen. Die Umsetzung an der Herrenstraße erfolgte 2019.

Gegenstand des Baubeschlusses ist der Knotenpunkt Gartenstraße / Münsterstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße. Die Verkehrsregelung erfolgt hier zurzeit mittels Lichtsignalanlage. Oft bildet sich auf der Gartenstraße ein Rückstau. Entsprechend dem Verkehrskonzept soll zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 22 m umgebaut werden. Die Kreismitte und die dem Kreis zugewandten Inselköpfe sind überfahrbar. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind in allen vier Zufahrten Fußgängerüberwege geplant. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird der Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geführt.

Mit dem Umbau ist gegenüber heute eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität zu erwarten. Der Kreisverkehr weist die gleiche Struktur wie der 180 m entfernt liegenden Kreisverkehr an der Herrenstraße auf. Die Kontinuität in der Gestaltung gibt dem Radfahrer eine gewisse Sicherheit. Unfälle sollen dadurch reduziert und die Verkehrssicherheit dauerhaft verbessert werden.

Abschließend soll als eigenfinanzierte Maßnahme die Fahrbahndecke der K 4 AN 4.3 (Wilhelm-Haverkamp-Straße) von der Münsterstraße bis zur B 235 auf einer Länge von ca. 230 m vollflächig erneuert werden. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund der Schädigung bei der letzten Bewertung als noch „ausreichend“ eingestuft. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht ca. 10 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (6,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht.

Die Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung einer Vollsperrung durchzuführen. Da es sich bei der Gartenstraße um eine Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die Kreisstraße abschnittsweise umgebaut bzw. erneuert. Die Planung und Festlegung der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Senden und der Gelsenwasser AG, da geplant ist, vorab das Kanalnetz und die Gasleitung zu erneuern.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI (Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Bauüberwachung sollen extern vergeben werden.

Je nach Vorlaufzeit und Abwicklung der Maßnahmen der Gelsenwasser AG und der Gemeinde Senden ist geplant mit der Straßenbaumaßnahme im Mai/Juni 2024 zu beginnen. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.

Für die gesamte Straßenbaumaßnahme stehen 715.000 € im Haushalt 2023 unter der Invest.-Nr. „66K04KV/MÜ“ zur Verfügung. Weitere Mittel in Höhe von 135.000 € wurden im Haushalt 2024 veranschlagt. Hiervon entfallen ca. 100.000 € auf die eigenfinanzierte Deckenverstärkung. Ca. 670.000 € sind für Knotenpunktumgestaltung sowie 80.000 € für die Ingenieurleistungen einzuplanen.

Die Umgestaltung wird mit 70 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Die Fördermittel wurden bereits bewilligt. Den Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Senden. Der Kreis trägt die Kosten für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung und die Ingenieurleistungen.

Für die Auftragsvergabe ist eine VE in Höhe von 135.000 € (über 66K) vorhanden.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Bestand-teile der Anlage

Buchwert
zum 31.12.2023

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungs-kosten *3)
ca.

Buchwert
zur Verkehrs-freigabe (31.12.2024)
ca.

Ab-schreibung jährlich
neu *4)
ca.

Fahrbahn

69.140 €

3.373 €

18.550 €

110.000 €

157.000 €

3.500 €

Kreisverkehr

740.000 €

740.000 €

16.400 €

 

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „4“ eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, Herstellungsnebenkosten und den Ingenieurleistungen.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte