Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung des Knoten-punktes Gartenstraße / Münsterstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße in Senden zu einem Kreisver-kehrsplatz und die Erneuerung der Fahrbahndecke in den Anschlussbereichen zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Die K 4
(Gartenstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße) ist in der OD Senden eine stark
frequentierte Hauptverkehrsstraße mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 11.400
Kfz/24h.
Die Gemeinde
Senden hat die Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Ortskern Senden in
Auftrag gegeben, mit dem Ziel eine Verbesserung des fließenden und des ruhenden
Verkehrs im Ortskern Senden zu erreichen. Für die Kreisstraße K 4 AN 4.3
(Gartenstraße / Wilhelm-Haverkamp-Straße) wurde empfohlen die Knotenpunkte Herrenstraße
und Münsterstraße je zu einem Kreisverkehr umzubauen. Die Umsetzung an der
Herrenstraße erfolgte 2019.
Gegenstand des
Baubeschlusses ist der Knotenpunkt Gartenstraße / Münsterstraße /
Wilhelm-Haverkamp-Straße. Die Verkehrsregelung erfolgt hier zurzeit mittels
Lichtsignalanlage. Oft bildet sich auf der Gartenstraße ein Rückstau.
Entsprechend dem Verkehrskonzept soll zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit
der Knotenpunkt zu einem Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 22 m umgebaut
werden. Die Kreismitte und die dem Kreis zugewandten Inselköpfe sind
überfahrbar. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind in allen vier Zufahrten
Fußgängerüberwege geplant. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird der
Radverkehr im Bereich des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geführt.
Mit dem Umbau
ist gegenüber heute eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität zu
erwarten. Der Kreisverkehr weist die gleiche Struktur wie der 180 m entfernt
liegenden Kreisverkehr an der Herrenstraße auf. Die Kontinuität in der Gestaltung
gibt dem Radfahrer eine gewisse Sicherheit. Unfälle sollen dadurch reduziert
und die Verkehrssicherheit dauerhaft verbessert werden.
Abschließend
soll als eigenfinanzierte Maßnahme die Fahrbahndecke der K 4 AN 4.3
(Wilhelm-Haverkamp-Straße) von der Münsterstraße bis zur B 235 auf einer Länge
von ca. 230 m vollflächig erneuert werden. Der Zustand der Kreisstraße wurde
auf Grund der Schädigung bei der letzten Bewertung als noch „ausreichend“
eingestuft. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht ca. 10 cm
abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (6,5 cm) und
abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht.
Die
Straßenbaumaßnahme ist aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen unter Einrichtung
einer Vollsperrung durchzuführen. Da es sich bei der Gartenstraße um eine
Hauptverkehrsstraße handelt, wird aus Gründen der Verkehrslenkung die
Kreisstraße abschnittsweise umgebaut bzw. erneuert. Die Planung und Festlegung
der Bauabschnitt erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Senden und der
Gelsenwasser AG, da geplant ist, vorab das Kanalnetz und die Gasleitung zu
erneuern.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Sobald der
Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe
vorbereitet werden. Die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI
(Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Bauüberwachung sollen extern
vergeben werden.
Je nach
Vorlaufzeit und Abwicklung der Maßnahmen der Gelsenwasser AG und der Gemeinde
Senden ist geplant mit der Straßenbaumaßnahme im Mai/Juni 2024 zu beginnen. Als
Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.
Für die gesamte
Straßenbaumaßnahme stehen 715.000 € im Haushalt 2023 unter der Invest.-Nr.
„66K04KV/MÜ“ zur Verfügung. Weitere Mittel in Höhe von 135.000 € wurden im
Haushalt 2024 veranschlagt. Hiervon entfallen ca. 100.000 € auf die
eigenfinanzierte Deckenverstärkung. Ca. 670.000 € sind für
Knotenpunktumgestaltung sowie 80.000 € für die Ingenieurleistungen einzuplanen.
Die Umgestaltung
wird mit 70 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Die
Fördermittel wurden bereits bewilligt. Den Eigenanteil übernimmt die Gemeinde
Senden. Der Kreis trägt die Kosten für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung und
die Ingenieurleistungen.
Für die
Auftragsvergabe ist eine VE in Höhe von 135.000 € (über 66K) vorhanden.
Die Auswirkung der Investition auf die
jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Bestand-teile der Anlage |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Herstellungs-kosten *3) |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
Fahrbahn |
69.140 € |
3.373 € |
18.550 € |
110.000 € |
157.000 € |
3.500 € |
Kreisverkehr |
740.000 € |
740.000 € |
16.400 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2021 in „4“ eingestuft.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten,
Herstellungsnebenkosten und den Ingenieurleistungen.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte