Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes
2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und
Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 1 – Sicherheit,
Bauen und Umwelt
Produktgruppe ab Seite
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
7 |
32.02 |
Rettungsdienst (Kostenrechnung) |
17 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
27 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
35 |
|
|
|
35.01 |
Zentrale Ausländerbehörde |
47 |
|
|
|
36.01 |
Verkehrssicherung |
57 |
36.02 |
Zulassungen |
65 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
70 |
|
|
|
39.01 |
Verbraucherschutz |
77 |
39.02 |
Veterinärdienst |
83 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelfleischhygiene |
93 |
|
|
|
63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
101 |
63.02 |
Wohnraumförderung |
110 |
|
|
|
70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
119 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
124 |
70.03 |
Gewässerschutz |
134 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
140 |
70.05 |
Beteiligungsmanagement |
146 |
einschließlich der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Hinweis:
Seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte
Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der
Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:
in der
Produktgruppe 32.02
Investitionsnummer 320223RW:
Ansatz gem. Haushaltsentwurf: 400.000 €
Neuer Ansatz gem. Haushaltsentwurf: 445.000 €
in der Produktgruppe
70.02
Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw.
–fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf: -1.987.338
€
Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss
bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf: -1.990.538 €
Anmerkung:
Die in der Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer
Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung
vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs.
1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der
Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde
vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden
in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.
Der Haushalt
2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene
Jahresergebnis der Teilergebnispläne im Budget 1 dargestellt.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
32 - Sicherheit und Ordnung |
|
|
|
|
|
|
|
|
32.01
Allgemeine Gefahrenabwehr |
Ertrag |
284.987 |
210.322 |
295.360 |
85.038 |
265.360 |
265.360 |
295.209 |
Aufwand |
-380.102 |
-417.058 |
-535.374 |
-118.316 |
-540.303 |
-545.274 |
-550.149 |
|
Ergebnis |
-95.115 |
-206.736 |
-240.014 |
-33.279 |
-274.943 |
-279.915 |
-254.940 |
|
32.02
Rettungsdienst (Kostenrechnung) |
Ertrag |
26.525.269 |
26.118.631 |
29.220.628 |
3.101.997 |
30.206.288 |
31.057.063 |
31.899.116 |
Aufwand |
-25.567.926 |
-24.821.099 |
-28.666.579 |
-3.845.481 |
-29.865.513 |
-30.916.212 |
-32.027.743 |
|
Ergebnis |
957.342 |
1.297.532 |
554.049 |
-743.483 |
340.775 |
140.851 |
-128.627 |
|
32.03
Feuerschutz, Großschadenslagen |
Ertrag |
1.844.734 |
2.865.727 |
1.084.986 |
-1.780.741 |
188.627 |
187.514 |
186.185 |
Aufwand |
-3.098.955 |
-4.146.541 |
-2.655.226 |
1.491.316 |
-1.807.616 |
-1.815.953 |
-1.823.828 |
|
Ergebnis |
-1.254.221 |
-1.280.815 |
-1.570.240 |
-289.426 |
-1.618.988 |
-1.628.439 |
-1.637.643 |
|
32.04 Ausländerangelegenheiten |
Ertrag |
266.853 |
226.845 |
263.799 |
36.954 |
263.799 |
263.327 |
263.122 |
Aufwand |
-1.754.221 |
-1.802.133 |
-2.019.759 |
-217.627 |
-1.945.995 |
-1.959.426 |
-1.974.885 |
|
Ergebnis |
-1.487.367 |
-1.575.287 |
-1.755.960 |
-180.673 |
-1.682.196 |
-1.696.099 |
-1.711.763 |
|
Summe
Produktbereich 32 |
Ertrag |
28.921.843 |
29.421.525 |
30.864.772 |
1.443.247 |
30.924.074 |
31.773.264 |
32.643.632 |
Aufwand |
-30.801.205 |
-31.186.830 |
-33.876.938 |
-2.690.108 |
-34.159.426 |
-35.236.865 |
-36.376.605 |
|
Ergebnis |
-1.879.362 |
-1.765.306 |
-3.012.166 |
-1.246.861 |
-3.235.352 |
-3.463.602 |
-3.732.973 |
In der Produktgruppe 32.01 wird im kommenden Jahr mit der Verlängerung vieler 3-Jahres-Jagdscheine gerechnet, sodass mit Mehrerträgen von 30.000 € im Bereich der Verwaltungsgebühren kalkuliert wird. Weiterhin wird aufgrund der steigenden Anzahl der Einbürgerungsanträge sowie der zukünftig geplanten leichteren Einbürgerungsbedingungen mit einem Mehrertrag in Höhe von 55.000 € an Verwaltungsgebühren gerechnet.
Bei der Produktgruppe 32.02 handelt es sich um die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst. Einzelheiten dazu können der SV-10-1042 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2024“ entnommen werden, die ebenfalls in dieser Sitzungsfolge beraten wird. Über die Änderungsliste werden investiv noch zusätzlich 45.000 € zur Versorgung der Rettungswachen mit Notstromaggregaten veranschlagt.
In der Produktgruppe 32.03 wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehrerträgen in Höhe von 10.000 € für die Brandmeldeanlage und mit Mehrerträgen in Höhe von 5.500 € für die Telefonica Antenne auf der Leitstelle kalkuliert. Für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für neue ehrenamtliche Mitglieder des ABC-Zuges, des Kreisbrandmeisters und der Leitstelle wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.900 € kalkuliert. Weiterhin wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.300 € für ehrenamtliche/sonstige Tätigkeit (wie z.B. für den Verdienstausfall der stellvertretenden Kreisbrandmeister) gerechnet. Die übrigen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 80.000 € verteilen sich schlüsselmäßig auf die verschiedenen Sachkonten unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 25 %.
Weiterhin wird mit Mindererträgen für den Betrieb des Josefshauses in Höhe von 1.805.200 € kalkuliert, denen entsprechende Minderaufwendungen entgegenstehen. Der Mietvertrag für das Josefshaus läuft zum 31.03.2024 aus.
Investiv wird in der Produktgruppe 32.03 für die Beschaffung einer zusätzlichen Schlauchpflegeanlage mit Investitionskosten in Höhe von 90.000 € kalkuliert. Für die Erneuerung und Ergänzung von Katastrophenschutzgeräten soll ab dem Jahr 2024 investiv ein Regelansatz in Höhe von 10.000 € gebildet werden, der im Jahr 2024 u.a. zur Beschaffung von Hochwasserschutzausstattung genutzt werden soll. Weiterhin wird aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf mit Investitionskosten in Höhe von 125.000 € für die Umsetzung des Rettungskonzeptes bei Bahnunfällen und zur Evakuierung Verletzter in schwierigem Gelände sowie mit Investitionskosten in Höhe von 300.000 € für die Umsetzung eines Konzeptes zur Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung kalkuliert. Für die Umsetzung wird in beiden Fällen mit einer Landesförderung in Höhe von je 70.000 € kalkuliert. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf geschlossen werden, die ebenfalls in dieser Sitzungsfolge beraten werden soll (s. SV-10-1044).
In der Produktgruppe 32.04 wird aufgrund der Antragsentwicklung mit höheren Einnahmen an Verwaltungsgebühren in Höhe von 20.000 € kalkuliert. Weiterhin wird mit einer höheren Erstattung des Landes in Höhe von 17.000 € kalkuliert, der jedoch entsprechende Mehraufwendungen für Übersetzungen (7.000 €) und Notariats-/Anwalts-/Gerichts-/Sachverständigen-/Prozesskosten (10.000 €) gegenüber stehen. Weiterhin wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 100.000 € für Ausweisvordrucke, Bescheinigungen und Plaketten kalkuliert, von denen 90.000 € ukrainebedingte Mehraufwendungen sind (Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen).
Weitere
Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen
Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
35 - Zentrale Ausländerbehörde |
|
|
|
|
|
|
|
|
35.01
Zentrale Ausländerbehörde |
Ertrag |
7.246.103 |
8.770.826 |
8.723.174 |
-47.652 |
8.882.834 |
9.016.729 |
9.122.225 |
Aufwand |
-5.144.623 |
-6.437.098 |
-6.343.874 |
93.225 |
-6.479.741 |
-6.589.605 |
-6.670.830 |
|
Ergebnis |
2.101.480 |
2.333.728 |
2.379.300 |
45.572 |
2.403.093 |
2.427.124 |
2.451.395 |
|
Summe
Produktbereich 35 |
Ertrag |
7.246.103 |
8.770.826 |
8.723.174 |
-47.652 |
8.882.834 |
9.016.729 |
9.122.225 |
Aufwand |
-5.144.623 |
-6.437.098 |
-6.343.874 |
93.225 |
-6.479.741 |
-6.589.605 |
-6.670.830 |
|
Ergebnis |
2.101.480 |
2.333.728 |
2.379.300 |
45.572 |
2.403.093 |
2.427.124 |
2.451.395 |
Eine
haushaltsmäßige Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht,
da eine vollständige Kostenerstattung durch das Land NRW per Spitzabrechnung
erfolgt.
Der in dieser Produktgruppe ausgewiesene Überschuss dient der Deckung von zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten. Die berechneten Verwaltungsgemeinkosten (sog. Overheadkosten) fließen als Ertrag über die Kostenerstattung des Landes NRW in die Produktgruppe ein. Dies hat zur Folge, dass im Produktbereich 35 ein Überschuss erzielt wird.
Insgesamt bestehen die Overheadkosten insbesondere aus Aufwendungen der Querschnittsabteilungen und aus den Aufwendungen der im Zusammenhang mit der ZAB neu eingerichteten Stellen im zentralen Service (z.B. Hausmeisterstelle, Personalbetreuung, IT-Fachkräfte), die nicht unmittelbar in der Abteilung 35 angesiedelt sind.
Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse entstehen Minderaufwendungen für Betriebskosten (Energie-/Wasserkosten, Grundbesitzabgaben, Reinigung, Unterhaltungsaufwendungen, Nebenkosten, Pflege der Außenanlagen etc.) in Höhe von ca. 38.000 €, für die Haltung von Fahrzeugen (Instandsetzung und Reparatur, Pflege- und Inspektionskosten, Versicherung, Kfz-Steuer, Leasingraten, Treib- und Schmierstoffe) in Höhe von ca. 123.000 €, für die Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehafteinrichtungen außerhalb von NRW in Höhe von 7.000 € und für Übersetzungen in Höhe von 30.000 €. Weiterhin entstehen Minderaufwendungen für Fortbildung und Reisekosten in Höhe von ca. 11.000 € (Mehraufwendungen für Dienstreisen in Höhe von ca. 28.000 €, Minderaufwendungen aufgrund des Wegfalls der Kosten für den Verwaltungslehrgang 1 in Höhe von ca. 38.000 €), für Sachverständigenkosten (u.a. für amtsärztliche Untersuchungen, Prozesskosten) in Höhe von ca. 8.000 € und für Geräte und Ausstattung, Verbrauchsmaterial sowie Beschaffungen unter 800 € in Höhe von ca. 22.000 €. Für Bekanntmachungen (insbesondere Stellenausschreibungen) entstehen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 5.000 €.
Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
36 - Straßenverkehr |
|
|
|
|
|
|
|
|
36.01
Verkehrssicherung |
Ertrag |
4.957.535 |
3.523.161 |
4.328.309 |
805.149 |
4.178.198 |
4.177.181 |
4.173.585 |
Aufwand |
-1.347.045 |
-1.489.961 |
-1.531.901 |
-41.940 |
-1.565.064 |
-1.579.778 |
-1.588.112 |
|
Ergebnis |
3.610.490 |
2.033.200 |
2.796.409 |
763.208 |
2.613.135 |
2.597.403 |
2.585.473 |
|
36.02
Zulassungen |
Ertrag |
1.759.485 |
2.000.677 |
2.000.700 |
23 |
2.000.700 |
2.000.700 |
2.000.700 |
Aufwand |
-1.165.907 |
-1.319.825 |
-1.444.539 |
-124.714 |
-1.455.967 |
-1.467.316 |
-1.478.218 |
|
Ergebnis |
593.577 |
680.852 |
556.161 |
-124.691 |
544.733 |
533.383 |
522.482 |
|
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse |
Ertrag |
733.586 |
655.396 |
705.408 |
50.012 |
705.380 |
705.078 |
705.078 |
Aufwand |
-561.536 |
-570.945 |
-682.564 |
-111.619 |
-687.854 |
-692.611 |
-698.035 |
|
Ergebnis |
172.050 |
84.452 |
22.844 |
-61.607 |
17.526 |
12.467 |
7.044 |
|
Summe
Produktbereich 36 |
Ertrag |
7.450.605 |
6.179.234 |
7.034.417 |
855.184 |
6.884.278 |
6.882.959 |
6.879.363 |
Aufwand |
-3.074.488 |
-3.380.730 |
-3.659.004 |
-278.274 |
-3.708.885 |
-3.739.706 |
-3.764.364 |
|
Ergebnis |
4.376.117 |
2.798.503 |
3.375.414 |
576.910 |
3.175.393 |
3.143.253 |
3.114.999 |
Aufgrund des Zuständigkeitswechsels im Bereich
Großraum- und Schwertransporte wird in der Produktgruppe 36.01 mit
Mindererträgen in Höhe von 50.000 € kalkuliert. Aufgrund der Ausweitung der
Messtätigkeit, insbesondere im Bereich der Autobahnmessungen, wird mit höheren Erträgen
im Bereich der Verwarngelder in Höhe von 250.000 € und im Bereich der Bußgelder
in Höhe von 600.000 € gerechnet. Aufgrund der Ausweitung der Messtätigkeit und
unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse werden für die Haltung von
Fahrzeugen Mehraufwendungen in Höhe von 2.300 € veranschlagt. Aufgrund der
Vorjahresergebnisse wird zudem mit Minderaufwendungen in Höhe von 5.000 € für
die Inventarversicherung kalkuliert.
Aufgrund neuer Mitarbeitender wird der Ansatz für
Fortbildungen in der Produktgruppe 36.02 um 1.500 € angehoben. Weiterhin ist
mit Mehraufwendungen in Höhe von 1.000 € für Reisekosten für
Dienstreisen/Außendienst zu kalkulieren. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird
der Ansatz für Geschäftsaufwendungen um 16.000 € reduziert. Zudem wird aufgrund
der Vorjahresergebnisse mit Minderaufwendungen für Ausweisvordrucke,
Bescheinigungen und Plaketten in Höhe von 25.000 € gerechnet.
In der Produktgruppe 36.03 wird mit Mehrerträgen
in Höhe von 50.000 € kalkuliert, die insbesondere auf den Pflichtumtausch der
Fahrerlaubnisse zurückzuführen sind.
Weitere
Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen
Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung |
|
|
|
|
|
|
|
|
39.01
Verbraucherschutz |
Ertrag |
112.022 |
110.407 |
120.407 |
10.000 |
120.407 |
120.407 |
120.407 |
Aufwand |
-1.109.242 |
-1.132.551 |
-1.214.170 |
-81.619 |
-1.219.805 |
-1.225.492 |
-1.230.998 |
|
Ergebnis |
-997.220 |
-1.022.144 |
-1.093.764 |
-71.620 |
-1.099.398 |
-1.105.085 |
-1.110.592 |
|
39.02
Veterinärdienst |
Ertrag |
162.979 |
168.386 |
173.414 |
5.028 |
173.414 |
173.414 |
173.414 |
Aufwand |
-1.420.183 |
-1.620.170 |
-1.879.792 |
-259.622 |
-1.893.956 |
-1.905.605 |
-1.917.630 |
|
Ergebnis |
-1.257.204 |
-1.451.784 |
-1.706.378 |
-254.594 |
-1.720.541 |
-1.732.190 |
-1.744.216 |
|
39.03
Fleisch- und Geflügelfleischhygiene |
Ertrag |
4.283.167 |
4.209.133 |
4.804.115 |
594.982 |
4.804.615 |
4.804.615 |
4.805.115 |
Aufwand |
-3.867.260 |
-3.849.875 |
-4.390.591 |
-540.716 |
-4.415.677 |
-4.430.856 |
-4.446.142 |
|
Ergebnis |
415.908 |
359.259 |
413.524 |
54.265 |
388.938 |
373.759 |
358.973 |
|
Summe
Produktbereich 39 |
Ertrag |
4.558.167 |
4.487.927 |
5.097.936 |
610.009 |
5.098.436 |
5.098.436 |
5.098.936 |
Aufwand |
-6.396.684 |
-6.602.596 |
-7.484.553 |
-881.957 |
-7.529.437 |
-7.561.953 |
-7.594.770 |
|
Ergebnis |
-1.838.517 |
-2.114.669 |
-2.386.617 |
-271.948 |
-2.431.001 |
-2.463.517 |
-2.495.835 |
In der Produktgruppe
39.01 wird mit höheren Verwaltungsgebühren im Bereich der
Lebensmittelüberwachung in Höhe von 10.000 € kalkuliert. Mehraufwendungen
entstehen für die Haltung von Fahrzeugen in Höhe von ca. 7.000 €. Das Entgelt
für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA
MEL) steigt in 2024 um weitere 12 Cent je Einwohner, sodass hier mit
Mehraufwendungen in Höhe von 27.000 € zu rechnen ist.
Aufgrund der
Vorjahresergebnisse wird in der Produktgruppe 39.02 mit Mehrerträgen im Bereich
der Verwaltungsgebühren in Höhe von 5.000 € gerechnet. Mehraufwendungen in Höhe
von 80.000 € entstehen insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen bei der
Tierkörperbeseitigung (Preis je Tonne, gestiegene Energiekosten). Aufgrund der
Kostenzunahme wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Betriebe zunimmt, die
den Höchstsatz der Kreis-Beihilfe erreicht. Aufgrund der Vorjahresergebnisse
wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 2.500 € für Verbrauchsmaterial, Geräte
und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto kalkuliert.
In der
Produktgruppe 39.03 wird u.a. aufgrund der Gebührenanpassung mit Mehrerträgen
im Bereich der Verwaltungsgebühren in Höhe von 595.000 € kalkuliert. Aufgrund
der Vorjahresergebnisse wird im Bereich der Unterhaltung des sonstigen
beweglichen Vermögens mit Minderaufwendungen in Höhe von 4.000 € gerechnet.
Mehraufwendungen in Höhe von 60.000 € entstehen durch höhere Gebühren für
durchgeführte Rückstandsuntersuchungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts
gemäß dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP).
Weitere
Abweichungen ergeben sich aus den zentral beplanten Personal- und Sachkosten,
bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
63 - Bauen und Wohnen |
|
|
|
|
|
|
|
|
63.01
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
Ertrag |
1.613.038 |
1.382.254 |
1.489.067 |
106.813 |
1.539.067 |
1.589.067 |
1.639.067 |
Aufwand |
-1.752.120 |
-1.900.844 |
-2.050.137 |
-149.294 |
-2.068.786 |
-2.087.472 |
-2.106.407 |
|
Ergebnis |
-139.082 |
-518.589 |
-561.070 |
-42.481 |
-529.719 |
-498.405 |
-467.340 |
|
63.02
Wohnungsförderung |
Ertrag |
122.383 |
66.996 |
89.124 |
22.127 |
88.974 |
88.974 |
88.974 |
Aufwand |
-320.672 |
-341.905 |
-361.681 |
-19.776 |
-365.083 |
-368.517 |
-371.987 |
|
Ergebnis |
-198.289 |
-274.909 |
-272.557 |
2.352 |
-276.110 |
-279.543 |
-283.013 |
|
Summe
Produktbereich 63 |
Ertrag |
1.735.421 |
1.449.251 |
1.578.191 |
128.941 |
1.628.041 |
1.678.041 |
1.728.041 |
Aufwand |
-2.072.792 |
-2.242.749 |
-2.411.818 |
-169.069 |
-2.433.870 |
-2.455.989 |
-2.478.394 |
|
Ergebnis |
-337.371 |
-793.498 |
-833.627 |
-40.129 |
-805.829 |
-777.948 |
-750.353 |
In der Produktgruppe 63.01 wird aufgrund der Erfahrungen mit der in 2019 in Kraft getretenen novellierten Bauordnung NRW und unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse sowie der Entwicklungen im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrerträgen in Höhe von 100.000 € kalkuliert. Der sich abzeichnende Rückgang bei der Zahl neuer Wohngebäude führt hierbei nicht zu einer anderen, niedrigeren Prognose. Grund ist, dass die Nichtwohngebäude (sog. Sonderbauten) einen großen Teil des Gebührenaufkommens ausmachen, während Wohngebäude, die von der Bauzurückhaltung am meisten betroffen sind, häufig im sog. Freistellungsverfahren errichtet werden, in dem ohnehin keine Baugenehmigungsgebühren anfallen. Zudem wirken sich die allgemeine Baukostensteigerung mittelbar und die jüngsten Anpassungen des Allgemeinen Verwaltungsgebührentarifs unmittelbar auf die Höhe von Baugenehmigungs- und sonstigen Gebühren aus. Weitere Gebührenerträge werden aus dem Bereich der Bauüberwachung erwartet. Zudem werden für 2024 Mehrerträge in Höhe von 1.500 € für die Erteilung von Grabungserlaubnissen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erwartet. Für Dienstfahrzeuge werden Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € kalkuliert, die auf ein geändertes Leasingmodell sowie die Erweiterung um ein weiteres Leasingfahrzeug zurückzuführen sind. Für die fortlaufenden Digitalisierungsprojekte (u.a. digitaler Bauantrag) entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 30.000 € im Vergleich zum Vorjahr. Diese sind mit einem zu erwartenden geringeren Umfang an Digitalisierungsarbeiten in 2024 zu begründen. Für Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 1.000 € kalkuliert.
In der Produktgruppe 63.02 wird aufgrund der gestiegenen Anzahl an Förderanträgen mit Mehrerträgen in Höhe von 20.000 € kalkuliert.
Weitere
Abweichungen ergeben sich aus den zentral beplanten Personal- und Sachkosten,
bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
70 - Umwelt |
|
|
|
|
|
|
|
|
70.01
Betrieblicher Umweltschutz |
Ertrag |
541.070 |
681.545 |
767.321 |
85.776 |
767.321 |
767.321 |
767.321 |
Aufwand |
-1.219.260 |
-1.257.768 |
-1.425.014 |
-167.246 |
-1.438.849 |
-1.450.003 |
-1.468.795 |
|
Ergebnis |
-678.190 |
-576.224 |
-657.694 |
-81.470 |
-671.528 |
-682.682 |
-701.475 |
|
70.02 Natur-
und Bodenschutz |
Ertrag |
283.065 |
287.774 |
868.500 |
580.726 |
844.500 |
872.500 |
844.500 |
Aufwand |
-1.809.249 |
-2.033.990 |
-2.855.838 |
-821.848 |
-2.839.786 |
-2.888.680 |
-2.870.635 |
|
Ergebnis |
-1.526.184 |
-1.746.217 |
-1.987.338 |
-241.122 |
-1.995.287 |
-2.016.180 |
-2.026.136 |
|
70.03
Gewässerschutz |
Ertrag |
306.233 |
285.859 |
326.560 |
40.702 |
326.560 |
326.561 |
326.560 |
Aufwand |
-1.042.003 |
-1.381.695 |
-1.315.043 |
66.652 |
-1.327.305 |
-1.339.478 |
-1.451.905 |
|
Ergebnis |
-735.770 |
-1.095.837 |
-988.482 |
107.354 |
-1.000.745 |
-1.012.918 |
-1.125.344 |
|
70.04
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
Ertrag |
14.878.075 |
16.895.358 |
17.006.743 |
111.385 |
17.006.743 |
17.006.743 |
17.006.743 |
Aufwand |
-18.697.542 |
-16.741.318 |
-16.796.322 |
-55.004 |
-16.799.454 |
-16.802.565 |
-16.805.709 |
|
Ergebnis |
-3.819.467 |
154.040 |
210.421 |
56.381 |
207.289 |
204.177 |
201.034 |
|
70.05
Beteiligungsmanagement |
Ertrag |
25.823 |
476.073 |
252.430 |
-223.643 |
84.077 |
95.725 |
95.725 |
Aufwand |
-34.748 |
-497.586 |
-257.352 |
240.235 |
-90.756 |
-114.162 |
-114.275 |
|
Ergebnis |
-8.926 |
-21.513 |
-4.921 |
16.592 |
-6.679 |
-18.438 |
-18.551 |
|
Summe
Produktbereich 70 |
Ertrag |
16.034.265 |
18.626.608 |
19.221.554 |
594.945 |
19.029.201 |
19.068.848 |
19.040.848 |
Aufwand |
-22.802.801 |
-21.912.358 |
-22.649.568 |
-737.211 |
-22.496.150 |
-22.594.889 |
-22.711.319 |
|
Ergebnis |
-6.768.537 |
-3.285.750 |
-3.428.015 |
-142.265 |
-3.466.950 |
-3.526.041 |
-3.670.472 |
Durch die Anpassung an die tatsächlichen
Kosten wird in der Produktgruppe 70.01 mit einer höheren Landeszuweisung
kalkuliert (87.572 €), der höhere Personalaufwendungen entgegenstehen.
Weiterhin entfallen die sonstigen privaten Leistungsentgelte in Höhe von 1.800
€ für die Nutzung eines Dienstfahrzeuges. Für die Haltung von Fahrzeugen
(inklusive Reparaturen / Instandsetzung, Pflege- und Inspektionskosten,
Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Leasingraten, Treib- und Schmierstoffe) entstehen
Minderaufwendungen in Höhe von 8.000 €. Weiterhin entstehen Minderaufwendungen
in Höhe von 1.500 € im Bereich der Fortbildungen. Im Jahr 2023 hat ein
Inhouse-Seminar für den Öl-Gift-Alarm stattgefunden, das alle vier Jahre
durchgeführt wird, sodass die Kosten im Jahr 2024 entfallen. Gleichzeitig
entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 1.000 € zur Fortbildung neuer
Mitarbeitender.
In der Produktgruppe 70.02 werden für die Durchführung
von Maßnahmen aus Ersatzgeldern 550.000 € Mehraufwendungen kalkuliert, der
entsprechende Mehreinnahmen gegenüber stehen. Weiter entstehen
Minderaufwendungen in Höhe von 10.000 € für Pflegemaßnahmen an Naturdenkmalen.
Im Jahr 2023 ist aufgrund von Pflegerückständen einmalig ein Betrag in Höhe von
20.000 € anstelle der sonst üblichen 10.000 € in den Haushalt eingestellt
worden. Aufgrund der Elektrobefischung wird in 2024 mit Mehraufwendungen in
Höhe von 2.000 € kalkuliert. Weiterhin wird der Zuschuss an das Biologische
Zentrum um 5.000 € erhöht. Aufgrund eines steigenden VE-Satzes wird mit
Mehraufwendungen für das Naturschutzzentrum in Höhe von 30.000 € kalkuliert.
Über die Änderungsliste wird dieser Betrag nochmal um 3.200 € erhöht, da
zukünftig mit einem VE-Satz um die 85 € kalkuliert werden muss (bisher lag der
Kalkulation ein VE-Satz von ca. 80 € zugrunde). Für den Zuschuss des Rangers
wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 1.500 € kalkuliert. Minderaufwendungen in
Höhe von 9.500 € entstehen durch den Wegfall der Mitfinanzierungsverpflichtung
des Kreises im Bereich des Vertragsnaturschutzes. Durch personelle Verstärkung
wird mit Mehraufwendungen für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten mit 2.000
€ gerechnet. Im Bereich der Gefahrenforschung und –abschätzung wird mit
Mehraufwendungen in Höhe von 35.000 € kalkuliert, der eine Landesförderung von
28.000 € gegenübersteht.
Investiv werden für das Jahr 2024 3.000 € für
diverse Ausstattungsgegenstände für die Rufbereitschaft „Artenschutz“
einkalkuliert.
Durch die Steigerung der Personalkosten wird
in der Produktgruppe 70.03 mit höheren Zuweisungen des Landes in Höhe von
10.702 € kalkuliert, der entsprechend höhere Personalaufwendungen
entgegenstehen. Aufgrund der Anschaffung eines Dienstwagens, der insbesondere
für die Kleinkläranlagenüberwachung genutzt werden soll, entstehen
Mehraufwendungen in Höhe von 7.000 €. Durch die Anpassung an die
Vorjahresergebnisse wird im Bereich der Reisekosten für
Dienstreisen/Außendienst mit Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € kalkuliert.
Weiterhin wird im Bereich Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und
Gewässerausbau aufgrund der Vorjahresergebnisse mit höheren Erträgen bei den
Verwaltungsgebühren in Höhe von 30.000 € kalkuliert. Zudem entstehen
Minderaufwendungen in Höhe von 280.000 €, die im Jahr 2023 für die Maßnahmen an
der Außengräfte der Burg Vischering in den Haushalt eingestellt worden sind.
Bei der Produktgruppe 70.04 handelt es sich
um die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft. Bezüglich der einzelnen
Positionen und näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.04 wird auf die
Sitzungsvorlage SV-10-1029 „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“
verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.
In der Produktgruppe 70.05 fallen
Minderaufwendungen für die Berkelrenaturierung in Höhe von 250.000 € an,
der Mindererstattungen in gleicher Höhe entgegenstehen. Es ist mit
Mehraufwendungen für den Betrieb der Füchtelner Mühle in Höhe von 7.000 € zu
rechnen, von denen 50 % die Stadt Olfen trägt. Weiterhin ist mit einer
Rückerstattung von Stromerträgen aus der Füchtelner Mühle in Höhe von 10.000 €
an die Stadt Olfen zu kalkulieren, bei Mehrerträgen in Höhe von 20.000 €. Im
Bereich der sonstigen Steuern wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 9.000 €
kalkuliert.
Investiv wird für die Modernisierung der
Füchtelner Mühle in 2024 mit Auszahlungen in Höhe von 542.500 € kalkuliert
(2023: 350.000 €). 50 % dieser Investitionsauszahlungen werden durch die Stadt
Olfen als Investitionseinzahlung zurückerstattet.
Weitere Abweichungen entstehen in diesem
Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch
geringfügig und daher nicht erläuterungsbedürftigen Ansatzanpassungen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die
Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.