Betreff
Entwurf Haushalt 2024 - Budget 1 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-10-1085
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt

 

        Produktgruppe                                                                                                                                        ab Seite

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

7

32.02

Rettungsdienst (Kostenrechnung)

17

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

27

32.04

Ausländerangelegenheiten

35

 

 

 

35.01

Zentrale Ausländerbehörde

47

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

57

36.02

Zulassungen

65

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

70

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

77

39.02

Veterinärdienst

83

39.03

Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

93

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

101

63.02

Wohnraumförderung

110

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

119

70.02

Natur- und Bodenschutz

124

70.03

Gewässerschutz

134

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

140

70.05

Beteiligungsmanagement

146

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Hinweis:

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:

 

in der Produktgruppe 32.02

Investitionsnummer 320223RW:

Ansatz gem. Haushaltsentwurf:              400.000 €

Neuer Ansatz gem. Haushaltsentwurf:  445.000 €

 

in der Produktgruppe 70.02                                                                                                                        

Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                               -1.987.338 €

Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:             -1.990.538 €

 

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

I.    Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis der Teilergebnispläne im Budget 1 dargestellt.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

284.987

210.322

295.360

85.038

265.360

265.360

295.209

Aufwand

-380.102

-417.058

-535.374

-118.316

-540.303

-545.274

-550.149

Ergebnis

-95.115

-206.736

-240.014

-33.279

-274.943

-279.915

-254.940

32.02 Rettungsdienst (Kostenrechnung)

Ertrag

26.525.269

26.118.631

29.220.628

3.101.997

30.206.288

31.057.063

31.899.116

Aufwand

-25.567.926

-24.821.099

-28.666.579

-3.845.481

-29.865.513

-30.916.212

-32.027.743

Ergebnis

957.342

1.297.532

554.049

-743.483

340.775

140.851

-128.627

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

1.844.734

2.865.727

1.084.986

-1.780.741

188.627

187.514

186.185

Aufwand

-3.098.955

-4.146.541

-2.655.226

1.491.316

-1.807.616

-1.815.953

-1.823.828

Ergebnis

-1.254.221

-1.280.815

-1.570.240

-289.426

-1.618.988

-1.628.439

-1.637.643

32.04 Ausländerangelegenheiten

Ertrag

266.853

226.845

263.799

36.954

263.799

263.327

263.122

Aufwand

-1.754.221

-1.802.133

-2.019.759

-217.627

-1.945.995

-1.959.426

-1.974.885

Ergebnis

-1.487.367

-1.575.287

-1.755.960

-180.673

-1.682.196

-1.696.099

-1.711.763

Summe Produktbereich 32

Ertrag

28.921.843

29.421.525

30.864.772

1.443.247

30.924.074

31.773.264

32.643.632

Aufwand

-30.801.205

-31.186.830

-33.876.938

-2.690.108

-34.159.426

-35.236.865

-36.376.605

Ergebnis

-1.879.362

-1.765.306

-3.012.166

-1.246.861

-3.235.352

-3.463.602

-3.732.973

 

In der Produktgruppe 32.01 wird im kommenden Jahr mit der Verlängerung vieler 3-Jahres-Jagdscheine gerechnet, sodass mit Mehrerträgen von 30.000 € im Bereich der Verwaltungsgebühren kalkuliert wird. Weiterhin wird aufgrund der steigenden Anzahl der Einbürgerungsanträge sowie der zukünftig geplanten leichteren Einbürgerungsbedingungen mit einem Mehrertrag in Höhe von 55.000 € an Verwaltungsgebühren gerechnet.

 

Bei der Produktgruppe 32.02 handelt es sich um die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst. Einzelheiten dazu können der SV-10-1042 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2024“ entnommen werden, die ebenfalls in dieser Sitzungsfolge beraten wird. Über die Änderungsliste werden investiv noch zusätzlich 45.000 € zur Versorgung der Rettungswachen mit Notstromaggregaten veranschlagt.

 

In der Produktgruppe 32.03 wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehrerträgen in Höhe von 10.000 € für die Brandmeldeanlage und mit Mehrerträgen in Höhe von 5.500 € für die Telefonica Antenne auf der Leitstelle kalkuliert. Für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für neue ehrenamtliche Mitglieder des ABC-Zuges, des Kreisbrandmeisters und der Leitstelle wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.900 € kalkuliert. Weiterhin wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehraufwendungen in Höhe von 5.300 € für ehrenamtliche/sonstige Tätigkeit (wie z.B. für den Verdienstausfall der stellvertretenden Kreisbrandmeister) gerechnet. Die übrigen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 80.000 € verteilen sich schlüsselmäßig auf die verschiedenen Sachkonten unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung von 25 %.

 

Weiterhin wird mit Mindererträgen für den Betrieb des Josefshauses in Höhe von 1.805.200 € kalkuliert, denen entsprechende Minderaufwendungen entgegenstehen. Der Mietvertrag für das Josefshaus läuft zum 31.03.2024 aus.

 

Investiv wird in der Produktgruppe 32.03 für die Beschaffung einer zusätzlichen Schlauchpflegeanlage mit Investitionskosten in Höhe von 90.000 € kalkuliert. Für die Erneuerung und Ergänzung von Katastrophenschutzgeräten soll ab dem Jahr 2024 investiv ein Regelansatz in Höhe von 10.000 € gebildet werden, der im Jahr 2024 u.a. zur Beschaffung von Hochwasserschutzausstattung genutzt werden soll. Weiterhin wird aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf mit Investitionskosten in Höhe von 125.000 € für die Umsetzung des Rettungskonzeptes bei Bahnunfällen und zur Evakuierung Verletzter in schwierigem Gelände sowie mit Investitionskosten in Höhe von 300.000 € für die Umsetzung eines Konzeptes zur Waldbrand- und Vegetationsbrandbekämpfung kalkuliert. Für die Umsetzung wird in beiden Fällen mit einer Landesförderung in Höhe von je 70.000 € kalkuliert. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Münster und dem Kreis Warendorf geschlossen werden, die ebenfalls in dieser Sitzungsfolge beraten werden soll (s. SV-10-1044).

 

In der Produktgruppe 32.04 wird aufgrund der Antragsentwicklung mit höheren Einnahmen an Verwaltungsgebühren in Höhe von 20.000 € kalkuliert. Weiterhin wird mit einer höheren Erstattung des Landes in Höhe von 17.000 € kalkuliert, der jedoch entsprechende Mehraufwendungen für Übersetzungen (7.000 €) und Notariats-/Anwalts-/Gerichts-/Sachverständigen-/Prozesskosten (10.000 €) gegenüber stehen. Weiterhin wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 100.000 € für Ausweisvordrucke, Bescheinigungen und Plaketten kalkuliert, von denen 90.000 € ukrainebedingte Mehraufwendungen sind (Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen).

 

Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 35 - Zentrale Ausländerbehörde

 

 

 

 

 

 

 

35.01 Zentrale Ausländerbehörde

Ertrag

7.246.103

8.770.826

8.723.174

-47.652

8.882.834

9.016.729

9.122.225

Aufwand

-5.144.623

-6.437.098

-6.343.874

93.225

-6.479.741

-6.589.605

-6.670.830

Ergebnis

2.101.480

2.333.728

2.379.300

45.572

2.403.093

2.427.124

2.451.395

Summe Produktbereich 35

Ertrag

7.246.103

8.770.826

8.723.174

-47.652

8.882.834

9.016.729

9.122.225

Aufwand

-5.144.623

-6.437.098

-6.343.874

93.225

-6.479.741

-6.589.605

-6.670.830

Ergebnis

2.101.480

2.333.728

2.379.300

45.572

2.403.093

2.427.124

2.451.395

 

Eine haushaltsmäßige Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht, da eine vollständige Kostenerstattung durch das Land NRW per Spitzabrechnung erfolgt.

 

Der in dieser Produktgruppe ausgewiesene Überschuss dient der Deckung von zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten. Die berechneten Verwaltungsgemeinkosten (sog. Overheadkosten) fließen als Ertrag über die Kostenerstattung des Landes NRW in die Produktgruppe ein. Dies hat zur Folge, dass im Produktbereich 35 ein Überschuss erzielt wird.

 

Insgesamt bestehen die Overheadkosten insbesondere aus Aufwendungen der Querschnittsabteilungen und aus den Aufwendungen der im Zusammenhang mit der ZAB neu eingerichteten Stellen im zentralen Service (z.B. Hausmeisterstelle, Personalbetreuung, IT-Fachkräfte), die nicht unmittelbar in der Abteilung 35 angesiedelt sind.

 

Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse entstehen Minderaufwendungen für Betriebskosten (Energie-/Wasserkosten, Grundbesitzabgaben, Reinigung, Unterhaltungsaufwendungen, Nebenkosten, Pflege der Außenanlagen etc.) in Höhe von ca. 38.000 €, für die Haltung von Fahrzeugen (Instandsetzung und Reparatur, Pflege- und Inspektionskosten, Versicherung, Kfz-Steuer, Leasingraten, Treib- und Schmierstoffe) in Höhe von ca. 123.000 €, für die Unterbringung von Flüchtlingen in Abschiebehafteinrichtungen außerhalb von NRW in Höhe von 7.000 € und für Übersetzungen in Höhe von 30.000 €. Weiterhin entstehen Minderaufwendungen für Fortbildung und Reisekosten in Höhe von ca. 11.000 € (Mehraufwendungen für Dienstreisen in Höhe von ca. 28.000 €, Minderaufwendungen aufgrund des Wegfalls der Kosten für den Verwaltungslehrgang 1 in Höhe von ca. 38.000 €), für Sachverständigenkosten (u.a. für amtsärztliche Untersuchungen, Prozesskosten) in Höhe von ca. 8.000 € und für Geräte und Ausstattung, Verbrauchsmaterial sowie Beschaffungen unter 800 € in Höhe von ca. 22.000 €. Für Bekanntmachungen (insbesondere Stellenausschreibungen) entstehen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 5.000 €.

 

Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.


 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

4.957.535

3.523.161

4.328.309

805.149

4.178.198

4.177.181

4.173.585

Aufwand

-1.347.045

-1.489.961

-1.531.901

-41.940

-1.565.064

-1.579.778

-1.588.112

Ergebnis

3.610.490

2.033.200

2.796.409

763.208

2.613.135

2.597.403

2.585.473

36.02 Zulassungen

Ertrag

1.759.485

2.000.677

2.000.700

23

2.000.700

2.000.700

2.000.700

Aufwand

-1.165.907

-1.319.825

-1.444.539

-124.714

-1.455.967

-1.467.316

-1.478.218

Ergebnis

593.577

680.852

556.161

-124.691

544.733

533.383

522.482

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

733.586

655.396

705.408

50.012

705.380

705.078

705.078

Aufwand

-561.536

-570.945

-682.564

-111.619

-687.854

-692.611

-698.035

Ergebnis

172.050

84.452

22.844

-61.607

17.526

12.467

7.044

Summe Produktbereich 36

Ertrag

7.450.605

6.179.234

7.034.417

855.184

6.884.278

6.882.959

6.879.363

Aufwand

-3.074.488

-3.380.730

-3.659.004

-278.274

-3.708.885

-3.739.706

-3.764.364

Ergebnis

4.376.117

2.798.503

3.375.414

576.910

3.175.393

3.143.253

3.114.999

 

Aufgrund des Zuständigkeitswechsels im Bereich Großraum- und Schwertransporte wird in der Produktgruppe 36.01 mit Mindererträgen in Höhe von 50.000 € kalkuliert. Aufgrund der Ausweitung der Messtätigkeit, insbesondere im Bereich der Autobahnmessungen, wird mit höheren Erträgen im Bereich der Verwarngelder in Höhe von 250.000 € und im Bereich der Bußgelder in Höhe von 600.000 € gerechnet. Aufgrund der Ausweitung der Messtätigkeit und unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse werden für die Haltung von Fahrzeugen Mehraufwendungen in Höhe von 2.300 € veranschlagt. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird zudem mit Minderaufwendungen in Höhe von 5.000 € für die Inventarversicherung kalkuliert.

 

Aufgrund neuer Mitarbeitender wird der Ansatz für Fortbildungen in der Produktgruppe 36.02 um 1.500 € angehoben. Weiterhin ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 1.000 € für Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst zu kalkulieren. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird der Ansatz für Geschäftsaufwendungen um 16.000 € reduziert. Zudem wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Minderaufwendungen für Ausweisvordrucke, Bescheinigungen und Plaketten in Höhe von 25.000 € gerechnet.

 

In der Produktgruppe 36.03 wird mit Mehrerträgen in Höhe von 50.000 € kalkuliert, die insbesondere auf den Pflichtumtausch der Fahrerlaubnisse zurückzuführen sind.

 

Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

112.022

110.407

120.407

10.000

120.407

120.407

120.407

Aufwand

-1.109.242

-1.132.551

-1.214.170

-81.619

-1.219.805

-1.225.492

-1.230.998

Ergebnis

-997.220

-1.022.144

-1.093.764

-71.620

-1.099.398

-1.105.085

-1.110.592

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

162.979

168.386

173.414

5.028

173.414

173.414

173.414

Aufwand

-1.420.183

-1.620.170

-1.879.792

-259.622

-1.893.956

-1.905.605

-1.917.630

Ergebnis

-1.257.204

-1.451.784

-1.706.378

-254.594

-1.720.541

-1.732.190

-1.744.216

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

4.283.167

4.209.133

4.804.115

594.982

4.804.615

4.804.615

4.805.115

Aufwand

-3.867.260

-3.849.875

-4.390.591

-540.716

-4.415.677

-4.430.856

-4.446.142

Ergebnis

415.908

359.259

413.524

54.265

388.938

373.759

358.973

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.558.167

4.487.927

5.097.936

610.009

5.098.436

5.098.436

5.098.936

Aufwand

-6.396.684

-6.602.596

-7.484.553

-881.957

-7.529.437

-7.561.953

-7.594.770

Ergebnis

-1.838.517

-2.114.669

-2.386.617

-271.948

-2.431.001

-2.463.517

-2.495.835

 

In der Produktgruppe 39.01 wird mit höheren Verwaltungsgebühren im Bereich der Lebensmittelüberwachung in Höhe von 10.000 € kalkuliert. Mehraufwendungen entstehen für die Haltung von Fahrzeugen in Höhe von ca. 7.000 €. Das Entgelt für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA MEL) steigt in 2024 um weitere 12 Cent je Einwohner, sodass hier mit Mehraufwendungen in Höhe von 27.000 € zu rechnen ist.

 

Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird in der Produktgruppe 39.02 mit Mehrerträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren in Höhe von 5.000 € gerechnet. Mehraufwendungen in Höhe von 80.000 € entstehen insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen bei der Tierkörperbeseitigung (Preis je Tonne, gestiegene Energiekosten). Aufgrund der Kostenzunahme wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Betriebe zunimmt, die den Höchstsatz der Kreis-Beihilfe erreicht. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 2.500 € für Verbrauchsmaterial, Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto kalkuliert.

 

In der Produktgruppe 39.03 wird u.a. aufgrund der Gebührenanpassung mit Mehrerträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren in Höhe von 595.000 € kalkuliert. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird im Bereich der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens mit Minderaufwendungen in Höhe von 4.000 € gerechnet. Mehraufwendungen in Höhe von 60.000 € entstehen durch höhere Gebühren für durchgeführte Rückstandsuntersuchungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts gemäß dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP).

 

Weitere Abweichungen ergeben sich aus den zentral beplanten Personal- und Sachkosten, bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

Ertrag

1.613.038

1.382.254

1.489.067

106.813

1.539.067

1.589.067

1.639.067

Aufwand

-1.752.120

-1.900.844

-2.050.137

-149.294

-2.068.786

-2.087.472

-2.106.407

Ergebnis

-139.082

-518.589

-561.070

-42.481

-529.719

-498.405

-467.340

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

122.383

66.996

89.124

22.127

88.974

88.974

88.974

Aufwand

-320.672

-341.905

-361.681

-19.776

-365.083

-368.517

-371.987

Ergebnis

-198.289

-274.909

-272.557

2.352

-276.110

-279.543

-283.013

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.735.421

1.449.251

1.578.191

128.941

1.628.041

1.678.041

1.728.041

Aufwand

-2.072.792

-2.242.749

-2.411.818

-169.069

-2.433.870

-2.455.989

-2.478.394

Ergebnis

-337.371

-793.498

-833.627

-40.129

-805.829

-777.948

-750.353

 

In der Produktgruppe 63.01 wird aufgrund der Erfahrungen mit der in 2019 in Kraft getretenen novellierten Bauordnung NRW und unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse sowie der Entwicklungen im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrerträgen in Höhe von 100.000 € kalkuliert. Der sich abzeichnende Rückgang bei der Zahl neuer Wohngebäude führt hierbei nicht zu einer anderen, niedrigeren Prognose. Grund ist, dass die Nichtwohngebäude (sog. Sonderbauten) einen großen Teil des Gebührenaufkommens ausmachen, während Wohngebäude, die von der Bauzurückhaltung am meisten betroffen sind, häufig im sog. Freistellungsverfahren errichtet werden, in dem ohnehin keine Baugenehmigungsgebühren anfallen. Zudem wirken sich die allgemeine Baukostensteigerung mittelbar und die jüngsten Anpassungen des Allgemeinen Verwaltungsgebührentarifs unmittelbar auf die Höhe von Baugenehmigungs- und sonstigen Gebühren aus. Weitere Gebührenerträge werden aus dem Bereich der Bauüberwachung erwartet. Zudem werden für 2024 Mehrerträge in Höhe von 1.500 € für die Erteilung von Grabungserlaubnissen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erwartet. Für Dienstfahrzeuge werden Mehraufwendungen in Höhe von 5.000 € kalkuliert, die auf ein geändertes Leasingmodell sowie die Erweiterung um ein weiteres Leasingfahrzeug zurückzuführen sind. Für die fortlaufenden Digitalisierungsprojekte (u.a. digitaler Bauantrag) entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 30.000 € im Vergleich zum Vorjahr. Diese sind mit einem zu erwartenden geringeren Umfang an Digitalisierungsarbeiten in 2024 zu begründen. Für Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 1.000 € kalkuliert.

 

In der Produktgruppe 63.02 wird aufgrund der gestiegenen Anzahl an Förderanträgen mit Mehrerträgen in Höhe von 20.000 € kalkuliert.

 

Weitere Abweichungen ergeben sich aus den zentral beplanten Personal- und Sachkosten, bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

541.070

681.545

767.321

85.776

767.321

767.321

767.321

Aufwand

-1.219.260

-1.257.768

-1.425.014

-167.246

-1.438.849

-1.450.003

-1.468.795

Ergebnis

-678.190

-576.224

-657.694

-81.470

-671.528

-682.682

-701.475

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

283.065

287.774

868.500

580.726

844.500

872.500

844.500

Aufwand

-1.809.249

-2.033.990

-2.855.838

-821.848

-2.839.786

-2.888.680

-2.870.635

Ergebnis

-1.526.184

-1.746.217

-1.987.338

-241.122

-1.995.287

-2.016.180

-2.026.136

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

306.233

285.859

326.560

40.702

326.560

326.561

326.560

Aufwand

-1.042.003

-1.381.695

-1.315.043

66.652

-1.327.305

-1.339.478

-1.451.905

Ergebnis

-735.770

-1.095.837

-988.482

107.354

-1.000.745

-1.012.918

-1.125.344

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

14.878.075

16.895.358

17.006.743

111.385

17.006.743

17.006.743

17.006.743

Aufwand

-18.697.542

-16.741.318

-16.796.322

-55.004

-16.799.454

-16.802.565

-16.805.709

Ergebnis

-3.819.467

154.040

210.421

56.381

207.289

204.177

201.034

70.05 Beteiligungsmanagement

Ertrag

25.823

476.073

252.430

-223.643

84.077

95.725

95.725

Aufwand

-34.748

-497.586

-257.352

240.235

-90.756

-114.162

-114.275

Ergebnis

-8.926

-21.513

-4.921

16.592

-6.679

-18.438

-18.551

Summe Produktbereich 70

Ertrag

16.034.265

18.626.608

19.221.554

594.945

19.029.201

19.068.848

19.040.848

Aufwand

-22.802.801

-21.912.358

-22.649.568

-737.211

-22.496.150

-22.594.889

-22.711.319

Ergebnis

-6.768.537

-3.285.750

-3.428.015

-142.265

-3.466.950

-3.526.041

-3.670.472

 

Durch die Anpassung an die tatsächlichen Kosten wird in der Produktgruppe 70.01 mit einer höheren Landeszuweisung kalkuliert (87.572 €), der höhere Personalaufwendungen entgegenstehen. Weiterhin entfallen die sonstigen privaten Leistungsentgelte in Höhe von 1.800 € für die Nutzung eines Dienstfahrzeuges. Für die Haltung von Fahrzeugen (inklusive Reparaturen / Instandsetzung, Pflege- und Inspektionskosten, Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Leasingraten, Treib- und Schmierstoffe) entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 8.000 €. Weiterhin entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 1.500 € im Bereich der Fortbildungen. Im Jahr 2023 hat ein Inhouse-Seminar für den Öl-Gift-Alarm stattgefunden, das alle vier Jahre durchgeführt wird, sodass die Kosten im Jahr 2024 entfallen. Gleichzeitig entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 1.000 € zur Fortbildung neuer Mitarbeitender.

 

In der Produktgruppe 70.02 werden für die Durchführung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern 550.000 € Mehraufwendungen kalkuliert, der entsprechende Mehreinnahmen gegenüber stehen. Weiter entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 10.000 € für Pflegemaßnahmen an Naturdenkmalen. Im Jahr 2023 ist aufgrund von Pflegerückständen einmalig ein Betrag in Höhe von 20.000 € anstelle der sonst üblichen 10.000 € in den Haushalt eingestellt worden. Aufgrund der Elektrobefischung wird in 2024 mit Mehraufwendungen in Höhe von 2.000 € kalkuliert. Weiterhin wird der Zuschuss an das Biologische Zentrum um 5.000 € erhöht. Aufgrund eines steigenden VE-Satzes wird mit Mehraufwendungen für das Naturschutzzentrum in Höhe von 30.000 € kalkuliert. Über die Änderungsliste wird dieser Betrag nochmal um 3.200 € erhöht, da zukünftig mit einem VE-Satz um die 85 € kalkuliert werden muss (bisher lag der Kalkulation ein VE-Satz von ca. 80 € zugrunde). Für den Zuschuss des Rangers wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 1.500 € kalkuliert. Minderaufwendungen in Höhe von 9.500 € entstehen durch den Wegfall der Mitfinanzierungsverpflichtung des Kreises im Bereich des Vertragsnaturschutzes. Durch personelle Verstärkung wird mit Mehraufwendungen für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten mit 2.000 € gerechnet. Im Bereich der Gefahrenforschung und –abschätzung wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 35.000 € kalkuliert, der eine Landesförderung von 28.000 € gegenübersteht.

Investiv werden für das Jahr 2024 3.000 € für diverse Ausstattungsgegenstände für die Rufbereitschaft „Artenschutz“ einkalkuliert.

 

Durch die Steigerung der Personalkosten wird in der Produktgruppe 70.03 mit höheren Zuweisungen des Landes in Höhe von 10.702 € kalkuliert, der entsprechend höhere Personalaufwendungen entgegenstehen. Aufgrund der Anschaffung eines Dienstwagens, der insbesondere für die Kleinkläranlagenüberwachung genutzt werden soll, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 7.000 €. Durch die Anpassung an die Vorjahresergebnisse wird im Bereich der Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst mit Minderaufwendungen in Höhe von 2.000 € kalkuliert. Weiterhin wird im Bereich Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau aufgrund der Vorjahresergebnisse mit höheren Erträgen bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von 30.000 € kalkuliert. Zudem entstehen Minderaufwendungen in Höhe von 280.000 €, die im Jahr 2023 für die Maßnahmen an der Außengräfte der Burg Vischering in den Haushalt eingestellt worden sind.

 

Bei der Produktgruppe 70.04 handelt es sich um die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft. Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.04 wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-1029 „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

In der Produktgruppe 70.05 fallen Minderaufwendungen für die Berkelrenaturierung in Höhe von 250.000 € an, der Mindererstattungen in gleicher Höhe entgegenstehen. Es ist mit Mehraufwendungen für den Betrieb der Füchtelner Mühle in Höhe von 7.000 € zu rechnen, von denen 50 % die Stadt Olfen trägt. Weiterhin ist mit einer Rückerstattung von Stromerträgen aus der Füchtelner Mühle in Höhe von 10.000 € an die Stadt Olfen zu kalkulieren, bei Mehrerträgen in Höhe von 20.000 €. Im Bereich der sonstigen Steuern wird mit Minderaufwendungen in Höhe von 9.000 € kalkuliert.

Investiv wird für die Modernisierung der Füchtelner Mühle in 2024 mit Auszahlungen in Höhe von 542.500 € kalkuliert (2023: 350.000 €). 50 % dieser Investitionsauszahlungen werden durch die Stadt Olfen als Investitionseinzahlung zurückerstattet.

 

Weitere Abweichungen entstehen in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügig und daher nicht erläuterungsbedürftigen Ansatzanpassungen.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.