Betreff
Entwurf Haushalt 2024
Vorlage
SV-10-1090
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                                                                                 ab Seite

 

51.10 Prävention und Regelangebote

256

 

51.20 Hilfen zur Erziehung

267

 

51.30 Sonstige Leistungen

275

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:

 

 

im Budget 2

 

Produktgruppe 51.30 Sonstige Leistungen                                                                                                           

 

Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                            - 48.283.825 €

Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:                 - 48.303.825 €

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am 18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.

 

Der Haushalt 2024 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 51 - Jugendamt dargestellt.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2024 zu 2023
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Produktbereich 51 - Jugendamt

 

 

 

 

 

 

 

51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) *

Ertrag

352

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

352

 

 

 

 

 

 

51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) *

Ertrag

3.374

 

 

 

 

 

 

Aufwand

1.950

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

5.324

 

 

 

 

 

 

51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG (bis 2014) *

Ertrag

94.914

 

 

 

 

 

 

Aufwand

-28.988

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

65.927

 

 

 

 

 

 

51.10 Prävention und Regelangebote

Ertrag

60.496.552

57.050.663

60.108.734

3.058.070

62.151.299

63.958.983

65.939.352

Aufwand

-89.063.772

-86.249.623

-92.173.589

-5.923.966

-95.641.034

-98.693.528

-101.715.791

Ergebnis

-28.567.221

-29.198.959

-32.064.855

-2.865.896

-33.489.735

-34.734.544

-35.776.439

51.20 Hilfen zur Erziehung

Ertrag

4.986.681

4.756.878

5.427.477

670.599

5.527.477

5.612.477

5.717.477

Aufwand

-17.179.297

-16.048.086

-18.533.523

-2.485.437

-18.746.788

-19.099.215

-19.447.824

Ergebnis

-12.192.616

-11.291.208

-13.106.046

-1.814.838

-13.219.311

-13.486.738

-13.730.347

51.30 Sonstige Leistungen

Ertrag

3.876.524

3.629.930

3.679.277

49.347

3.710.277

3.719.277

3.710.277

Aufwand

-7.042.113

-6.397.295

-6.792.202

-394.907

-6.936.633

-7.046.892

-7.134.446

Ergebnis

-3.165.588

-2.767.365

-3.112.924

-345.559

-3.226.355

-3.327.615

-3.424.168

Summe Produktbereich 51

Ertrag

69.458.397

65.437.471

69.215.488

3.778.017

71.389.054

73.290.738

75.367.107

Aufwand

-113.312.220

-108.695.004

-117.499.314

-8.804.310

-121.324.455

-124.839.635

-128.298.061

Ergebnis

-43.853.823

-43.257.533

-48.283.825

-5.026.293

-49.935.402

-51.548.897

-52.930.955

* Restabwicklung aus Vorjahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Produktgruppe 51.10 – Prävention und Regelangebote

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2024 zu 2023
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2023

2024

Produktgruppe 51.10

 

 

 

51.10.01 - Frühe Hilfen

-942.816

-1.051.094

-108.278

51.10.02 - Tagesbetreuung von Kindern

-26.642.248

-29.214.010

-2.571.762

51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung

-1.522.594

-1.707.835

-185.241

51.10.04 - Jugendsozialarbeit

-91.301

-91.916

-615

Summe Produktgruppe 51.10

-29.198.959

-32.064.855

-2.865.896

 

51.10.01 – Frühe Hilfen

 

Unter die frühen Hilfen fallen verschiede Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten (u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung). Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte Guter Start und Kompass).

 

Die Mehraufwendungen in diesem Produkt sind insbesondere auf Personalkostensteigerungen und folglich höhere Kreiszuschüsse an den Caritasverband für die Erziehungsberatungsstelle sowie die Trennungs- und Scheidungsberatung zurückzuführen.

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Basis für die Ansatzplanung 2024 war der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/24 (01.08.2023 – 31.07.2024), da noch kein Leistungsbescheid vorlag. Es wurden keine Quotenanstiege und Wanderungsgewinne eingeplant. Lediglich für das Kita-Jahr 2024/25, welches zu fünf Monaten in das HHJ 2024 fällt, wurde eine Steigerung von 3,46 % (KiBiz-Steigerung) eingeplant. Die Pauschalen werden für jedes Kindergartenjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Hierbei wurde ab dem 01.08.2024 eine Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von 3,46 % analog zum Kita-Jahr 2023/24 unterstellt. Die Kalkulation ist risikobehaftet, da davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Erhöhung der Kindpauschalen, die sich u. a. an dem Lebenshaltungskostenindex und der Personalkostenentwicklung orientiert, deutlich über dem Wert des letzten Jahres liegen wird. Nach einer Pressemeldung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW vom 19.09.2023 könnte die Steigerung der Kindpauschalen im nächsten Jahr auf ca. 10 % erhöht werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht im Kreisetat enthalten. Erfahrungsgemäß ergeben sich in jedem Kita-Jahr zusätzliche Aufwendungen für die erhöhten Pauschalen, die für Kinder mit Behinderungen zu zahlen sind. Die Anzahl eben dieser Pauschalen kann vorab nicht kalkuliert werden, da die notwendigen Unterstützungsbedarfe erst im laufenden Kita-Jahr erkannt werden. Um das Risiko, welches sonst im Laufe der Haushaltsausführung konkreter wird und somit unweigerlich zu einer Budgetverschlechterung führt, zu reduzieren, wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 500.000 Euro einkalkuliert. 

 

Bezüglich der Elternbeiträge wurde für die Ansatzplanung 2024 die aktuelle Prognose zuzüglich der KiBiz-Steigerung in Höhe von 3,46 % (da der Wert für 2024/25 noch nicht vorliegt, wird der derzeitige Wert übernommen) zugrunde gelegt. Aufgrund der günstigen Entwicklung im lfd. Jahr konnten für den Etat 2024 Mehreinnahmen von rd. 780.000 EUR veranschlagt werden.

 

51.10.03 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Seit März 2023 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“ (bis Februar 2023 „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“). Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:

 

-       Theaterpädagogische Präventionsprogramme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18 Jahre

-       Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen

-       Workshops zum Thema institutionelle Schutzkonzepte

-       Workshops zum Trauma sensiblen Ansatz.

 

Es liegt ein Förderbescheid für den Zeitraum 01.03.2023 bis zum 29.02.2024 über 189.193,28 € vor. Hiervon entfallen 150.550,40 € auf 2023 und 38.642,88 € auf 2024. Eine Fortführung des Landesprogramms wurde bei der Ansatzplanung angenommen, so dass Landesmittel in Höhe von rd. 203.000 € für 2024 eingeplant wurden. Im Rahmen des Förderprogramms ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden. 

 

Bei den Betriebskostenzuschüssen für TOT, KOT, HOT wurde eine Kostensteigerung für Personal- und Sachkostenaufwand eingeplant. Dies führt zu Mehraufwendungen im Vergleich zu 2023 von rd. 205.000 €.

 

Zudem sind hier die Ansätze für den Kinder- und Jugendförderplan enthalten.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. In Anlehnung an die Erhöhung der Zuwendungen des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW ist auch eine Dynamisierung der einzelnen Förderpositionen des Kreisjugendamtes vorgesehen. Der Wert wird jährlich durch das Landesjugendamt bekannt gegeben und ermittelt sich zu acht von zehn Teilen aus der Tarifsteigerung des TV-L (West) und zu zwei von zehn Teilen aus dem Verbraucherpreisindex. 

 

Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wurde die o.g. Dynamisierung bislang nicht berücksichtigt. Für das Haushaltjahr 2024 soll daher eine Steigerung von 7,83 % (2,64 % 2022, 1,47 % 2023, 3,72 % 2024) zugrunde gelegt werden. Die Ansätze für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 sollen hilfsweise mit 3,72 % dynamisiert werden.

 

Die Anpassung betrifft die Bereiche Kinder- und Jugenderholung, Internationale Jugendbegegnungen und Bildungsveranstaltungen sowie Mitarbeitendenfortbildung / Jugendleitungsausbildung. Bei entsprechender Dynamisierung für 2024 mit 7,83 % werden die Ansätze um insgesamt rd. 16.000 € für den Kinder- und Jugendförderplan erhöht.

 

Die Mittel für die Dynamisierung stehen innerhalb des Produkts 51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung zur Verfügung. Für die Pauschalförderung von Vereinen und Verbänden wurde bislang ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2024 geplant. Die Anträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres zu stellen. Nach Ablauf der Antragsfrist zeigt sich, dass die Mittel für 2024 nicht in Gänze ausgeschöpft werden. Die nicht beantragten Mittel sollen für die Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans genutzt werden.

 

Die Dynamisierung erscheint gerechtfertigt, um den Forderungen der Vereine und Verbände aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in den o.g. Bereichen nachkommen zu können. Darüber hinaus wird die Kinder- und Jugendarbeit auch durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gefördert.

 

Produktgruppe 51.20 – Hilfen zur Erziehung

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2024 zu 2023
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2023

2024

Produktgruppe 51.20

 

 

 

51.20.01 - Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

-7.866.240

-9.050.430

-1.184.190

51.20.02 - Hilfen für junge Volljährige

-1.361.179

-1.545.036

-183.858

51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-2.063.790

-2.510.579

-446.790

51.20.04 - Brückeneinrichtung umF

0

0

0

Summe Produktgruppe 51.20

-11.291.208

-13.106.046

-1.814.838

 

51.20.01 – Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

 

Aufgrund der Anpassung der Entgeltsätze der meisten Jugendhilfeanbieter sind erhebliche Preissteigerungen zu berücksichtigen. In den Vorjahren wurde zumeist eine Erhöhung um 2 % angenommen, die für das Haushaltsjahr 2024 aufgrund der hohen Inflation sowie der Tarifabschlüsse (u.a. öffentlicher Dienst) aber nicht realistisch ist. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine Preissteigerung von 6 % kalkuliert, für die Folgejahre sodann wieder 2 %.

 

Ambulante Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      1.269.900 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 1.313.000 €

Zuschussbedarf Ansatz 2024:                      1.385.000 €

 

Aktuell bewegen sich die Fallzahlen auf deutlich höherem Niveau als das gesamte Jahr 2022. Die Prognose 2023 liegt daher über dem Ansatz. Für die Planung 2024 wurde die Prognose für das Haushaltsjahr 2023 zzgl. einer Preissteigerung von 6 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 220 | 2021: 234 | 2022: 229 | 2023 (Mai): 258

 

Erziehung in einer Tagesgruppe:

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      100.500 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 100.500 €

Zuschussbedarf Planung 2024:                    106.500 €

 

Im letzten Quartal 2021 sind die Fallzahlen im Bereich der Tagesgruppen deutlich eingebrochen und haben sich auch im Jahresverlauf 2022 auf dem niedrigen Niveau gehalten. Trotz der zzt. noch immer niedrigen Fallzahlen wird aufgrund der im Laufe des Jahres 2022 überall deutlich angestiegenen Kosten in der derzeitigen Prognose davon ausgegangen, dass der Ansatz 2023 erreicht werden wird. Da sich die Kosten dauerhaft auf dem hohen Niveau halten werden, sich ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen derzeit aber nicht abzeichnet, wird für die Ansatzplanung 2024 die aktuelle Prognose zzgl. einer Preissteigerung von 6 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 5 | 2021: 5 | 2022: 2 | 2023 (Mai): 2

 

Stationäre Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      5.400.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 5.850.000 €

Zuschussbedarf Planung 2024:                    6.305.000 €

 

Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von umA besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch. Die Aufwendungen für 2024 werden mit ca. 400.000 € geplant, so dass dieser Betrag auch bei den Erträgen zu Grunde gelegt wird.

 

Weiterhin ist im Zusammenhang mit den umA die Verwaltungskostenpauschale zu berücksichtigen, die den Jugendämtern gezahlt wird und die insgesamt diesem Sachkonto gutgeschrieben wird. Grundlage hierfür sind die zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Kostenerstattung nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle. Die Pauschale beträgt seit dem 01.01.2021 pro Fall 4.209 € und wird für den Mittelwert der zu den Stichtagen gemeldeten Fällen gezahlt. Ggfs. ist hier mit einer Erhöhung zu rechnen, da die Pauschale noch in 2023 überprüft und neu festgesetzt werden soll.

 

Zu den Stichtagen 30.06.2022 bzw. 31.12.2022 wurden 25 bzw. 40 Fälle gemeldet. Hier wird der Anstieg auch in den absoluten Zahlen deutlich. Da ein deutlicher Rückgang derzeit nicht absehbar ist, wird für die Kalkulation mit der zum 31.12. gemeldeten Zahl gerechnet, so dass eine Verwaltungskostenpauschale von ca. 165.000 € für 2024 geplant wird.

 

Für die sonstigen Fälle in diesem Produkt sind in 2022 Erträge in Höhe von ca. 3,85 Mio € eingegangen. Für 2024 kann aufgrund der gestiegenen Fallzahlen von einer leichten Erhöhung ausgegangen werden. Hinzu kommt auch hier die vermutete Preissteigerung von 6 %.

Erträge ohne umF                                                            4.000.000 €

Erträge Kostenerstattung umF                                       400.000 €

zzgl. Steigerung 6%                                                      rd. 260.000 €

Verwaltungskostenpauschale                                      165.000 €

Summe:                                                                              4.825.000 €

Planungswert 2024:                                                         4.825.000 €

 

Im Bereich der Aufwendungen sind in 2022 ca. 400.000 € für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angefallen. Dies stellt fast eine Verdreifachung der Aufwendungen im Vergleich zu 2021 dar. Die Fallzahlen im Bereich der umA sind seit Ende 2022 wieder stark ansteigend, so dass im laufenden Jahr mindestens mit Aufwendungen im Bereich des Vorjahres zu rechnen ist. Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von umA besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch.

 

Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen sind seit der zweiten Jahreshälfte 2022 kontinuierlich deutlich ansteigend. Ein Ende dieser Tendenz ist derzeit nicht zu erkennen. Im Zusammenspiel von steigenden Fallzahlen und deutlich gestiegenen Kosten ist deshalb zum Zeitpunkt der ersten Prognose für 2023 bereits mit einer deutlichen Überschreitung des Ansatzes zu rechnen.

 

Für die Planung 2024 wird deshalb die Prognose des laufenden Jahres zzgl. 6 % Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 251 | 2021: 238 | 2022: 252 | 2023 (Mai): 286

 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

 

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      1.173.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 1.245.000 €

Zuschussbedarf Planung 2024:                    1.320.000 €

 

Die Fallzahlen im Bereich der jungen Volljährigen sind zu Beginn des Jahres 2022 gesunken und haben sich seitdem ungefähr auf dem gleichen Niveau gehalten. Derzeit ist wieder eine leicht ansteigende Tendenz zu verzeichnen, so dass davon ausgegangen wird, dass – auch im Hinblick auf die gestiegenen Kosten – der Ansatz in 2023 überschritten wird.

 

Da die Entwicklung der Fallzahlen nicht genau eingeschätzt werden kann, wird für die Ansatzplanung 2024 die derzeitige Prognose zzgl. Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 57 | 2021: 66 | 2022: 57 | 2023 (Mai): 54

 

51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Ambulante Eingliederungshilfe:

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      1.214.600 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 1.395.000 €

Zuschussbedarf Planung 2024:                    1.474.000 €

 

Die Fallzahlen steigen seit dem letzten Quartal 2022 kontinuierlich an, so dass in der Prognose für das laufende Jahr bereits von einem Überschreiten des Ansatzes ausgegangen wird. Für die Planung 2024 wird die aktuelle Prognose zzgl. Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 87 | 2021: 88 | 2022: 85 | 2023 (Mai): 93

 

Stationäre Eingliederungshilfe:

Zuschussbedarf Ansatz 2023:                      688.500 €

Zuschussbedarf Prognose 2023:                 830.000 €

Zuschussbedarf Planung 2024:                    885.000 €

               

Da diese Hilfe besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei der Fallzahl große Auswirkungen auf die Ist-Kosten. Zum Zeitpunkt der Prognose / Ansatzplanung sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und bewegen sich auch im Mittel höher. Da ein Absinken derzeit nicht absehbar ist, wird für die Ansatzplanung 2024 deshalb auf das aktuelle Prognoseergebnis zurückgegriffen zzgl. einer Preissteigerung von 6 %.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2020: 12 | 2021: 12 | 2022: 11 | 2023 (Mai): 14

 

In diesem Produkt wird zudem die Inklusionspauschale mit 205.000 € für 2024 analog zum Vorjahr geplant.

 

Produkt 51.30 – Sonstige Leistungen

 

 

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2024 zu 2023
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2023

2024

Produktgruppe 51.30

 

 

 

51.30.01 - Kinderschutz

-481.136

-678.111

-196.975

51.30.02 - Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

-2.217.433

-2.419.283

-201.850

51.30.04 - Elterngeld/Betreuungsgeld

-68.796

-15.531

53.265

Summe Produktgruppe 51.20

-2.767.365

-3.112.924

-345.559

 

51.30.01 - Kinderschutz

 

In diesem Produkt werden die Kosten für die Bereithaltung von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt des Caritasverbandes und des DKSB mit insgesamt 96.000 € für 2024 eingeplant.

 

Seit 2023 wird in diesem Produkt auch der Belastungsausgleich entsprechend der Regelungen des neuen Kinderschutzgesetzes NRW wird für die konnexitätspflichtigen Regelungsgegenstände „Netzwerke Kinderschutz“ und für die Förderung der Bereiche „Interdisziplinäre Fortbildung“ „Fachstandards“ sowie „Qualitätsentwicklung“ abgebildet. Für 2024 wird ein Belastungsausgleich in Höhe von 528.310 € erwartet (lt. Rundschreiben LKT vom 29.06.2022). Diesen Mehrerträgen stehen seit 2023 höhere Personalkosten aufgrund des höheren Personalbedarfs gegenüber.

 

51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

 

Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählt die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und Beistandschaften.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Durch das Gesetz werden dem Jugendamt insbesondere im Rahmen von ehrenamtlichen Vormundschaften zusätzliche neue Aufgaben übertragen. Für die Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaften durch den SkF e.V. wurde bereits ein Ansatz für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.

 

Darüber hinaus wurde nunmehr ein Vertrag mit dem SkF e.V. zur Wahrnehmung der Vereinsvormundschaften und Vereinspflegschaften geschlossen. Dieser Vertrag wurde bei der Ansatzplanung 2024 bislang nicht einkalkuliert. Es sollten entsprechende Mittel dafür in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Die Kostenprognose beläuft sich auf 20.000 € für das Kreisjugendamt. Für die Folgejahre wird mit einer Preissteigerung von 2 % gerechnet.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Kalkulation der Ansätze für den Haushaltsentwurf 2024 bereits im Mai/Juni 2023 erfolgte. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Haushaltsjahres 2023 zeichnet sich allerdings schon jetzt ab, dass der ermittelte Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht ausreichend ist. Allein im Bereich der erzieherischen Hilfen könnte ein weiterer Finanzbedarf von ca. 1,5 Mio. € erforderlich werden. Die Gründe sind neben den dargestellten Fallzahlensteigerungen aber insbesondere in den massiv steigenden Kosten pro Fall zu suchen. Die Jugendhilfeanbieter sind wegen der steigenden Lohn- und Sachkosten gezwungen, neue Entgeltvereinbarungen mit den Jugendämtern abzuschließen, um die Kostensteigerungen in ihren Einrichtungen und Diensten abfedern zu können.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51- Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.