Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2024
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppe ab Seite
51.10 Prävention und Regelangebote |
256 |
|
51.20 Hilfen zur Erziehung |
267 |
|
51.30 Sonstige Leistungen |
275 |
|
einschließlich der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2024 am 18.10.2023 haben sich zum Teil geänderte
Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der
Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:
im Budget 2
Produktgruppe 51.30 Sonstige Leistungen
Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw.
–fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf: - 48.283.825 €
Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw.
–fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf: - 48.303.825 €
Anmerkung:
Die in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2023 neu
anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung /
Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I.
Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde vom Kämmerer am
18.10.2023 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen
bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 24.10.2023 werden in der Zeit
vom 13.11. – 23.11.2023 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen
stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 27.11.2023) und im
Kreisausschuss (Sitzung am 29.11.2023) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2024 in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschließt.
Der Haushalt 2024 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im
Entwurf des Haushaltsplanes 2024 ausgewiesene Jahresergebnis des
Teilergebnisplanes 51 - Jugendamt dargestellt.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 51 - Jugendamt |
|
|
|
|
|
|
|
|
51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) * |
Ertrag |
352 |
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
352 |
|
|
|
|
|
|
|
51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) * |
Ertrag |
3.374 |
|
|
|
|
|
|
Aufwand |
1.950 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
5.324 |
|
|
|
|
|
|
|
51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem
BEEG (bis 2014) * |
Ertrag |
94.914 |
|
|
|
|
|
|
Aufwand |
-28.988 |
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis |
65.927 |
|
|
|
|
|
|
|
51.10 Prävention und Regelangebote |
Ertrag |
60.496.552 |
57.050.663 |
60.108.734 |
3.058.070 |
62.151.299 |
63.958.983 |
65.939.352 |
Aufwand |
-89.063.772 |
-86.249.623 |
-92.173.589 |
-5.923.966 |
-95.641.034 |
-98.693.528 |
-101.715.791 |
|
Ergebnis |
-28.567.221 |
-29.198.959 |
-32.064.855 |
-2.865.896 |
-33.489.735 |
-34.734.544 |
-35.776.439 |
|
51.20 Hilfen zur Erziehung |
Ertrag |
4.986.681 |
4.756.878 |
5.427.477 |
670.599 |
5.527.477 |
5.612.477 |
5.717.477 |
Aufwand |
-17.179.297 |
-16.048.086 |
-18.533.523 |
-2.485.437 |
-18.746.788 |
-19.099.215 |
-19.447.824 |
|
Ergebnis |
-12.192.616 |
-11.291.208 |
-13.106.046 |
-1.814.838 |
-13.219.311 |
-13.486.738 |
-13.730.347 |
|
51.30 Sonstige Leistungen |
Ertrag |
3.876.524 |
3.629.930 |
3.679.277 |
49.347 |
3.710.277 |
3.719.277 |
3.710.277 |
Aufwand |
-7.042.113 |
-6.397.295 |
-6.792.202 |
-394.907 |
-6.936.633 |
-7.046.892 |
-7.134.446 |
|
Ergebnis |
-3.165.588 |
-2.767.365 |
-3.112.924 |
-345.559 |
-3.226.355 |
-3.327.615 |
-3.424.168 |
|
Summe Produktbereich 51 |
Ertrag |
69.458.397 |
65.437.471 |
69.215.488 |
3.778.017 |
71.389.054 |
73.290.738 |
75.367.107 |
Aufwand |
-113.312.220 |
-108.695.004 |
-117.499.314 |
-8.804.310 |
-121.324.455 |
-124.839.635 |
-128.298.061 |
|
Ergebnis |
-43.853.823 |
-43.257.533 |
-48.283.825 |
-5.026.293 |
-49.935.402 |
-51.548.897 |
-52.930.955 |
|
* Restabwicklung aus Vorjahren |
|
|
|
|
|
|
|
Im Einzelnen ergeben sich folgende
Veränderungen:
Produktgruppe
51.10 – Prävention und Regelangebote
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
2023 |
2024 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.10 |
|
|
|
51.10.01
- Frühe Hilfen |
-942.816 |
-1.051.094 |
-108.278 |
51.10.02
- Tagesbetreuung von Kindern |
-26.642.248 |
-29.214.010 |
-2.571.762 |
51.10.03
- Kinder-, Jugend- und Familienförderung |
-1.522.594 |
-1.707.835 |
-185.241 |
51.10.04
- Jugendsozialarbeit |
-91.301 |
-91.916 |
-615 |
Summe Produktgruppe 51.10 |
-29.198.959 |
-32.064.855 |
-2.865.896 |
51.10.01
– Frühe Hilfen
Unter die frühen Hilfen fallen verschiede
Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und
insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten
(u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung).
Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte
Guter Start und Kompass).
Die Mehraufwendungen in diesem Produkt
sind insbesondere auf Personalkostensteigerungen und folglich höhere
Kreiszuschüsse an den Caritasverband für die Erziehungsberatungsstelle sowie
die Trennungs- und Scheidungsberatung zurückzuführen.
51.10.02
– Tagesbetreuung von Kindern
Basis für die Ansatzplanung 2024 war der
Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2023/24 (01.08.2023 – 31.07.2024), da
noch kein Leistungsbescheid vorlag. Es wurden keine Quotenanstiege und
Wanderungsgewinne eingeplant. Lediglich für das Kita-Jahr 2024/25, welches zu
fünf Monaten in das HHJ 2024 fällt, wurde eine Steigerung von 3,46 %
(KiBiz-Steigerung) eingeplant. Die Pauschalen werden für jedes Kindergartenjahr
unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Hierbei
wurde ab dem 01.08.2024 eine Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von
3,46 % analog zum Kita-Jahr 2023/24 unterstellt. Die Kalkulation ist
risikobehaftet, da davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Erhöhung der
Kindpauschalen, die sich u. a. an dem Lebenshaltungskostenindex und der
Personalkostenentwicklung orientiert, deutlich über dem Wert des letzten Jahres
liegen wird. Nach einer Pressemeldung des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW vom 19.09.2023 könnte die
Steigerung der Kindpauschalen im nächsten Jahr auf ca. 10 % erhöht werden. Der
daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht im Kreisetat enthalten. Erfahrungsgemäß
ergeben sich in jedem Kita-Jahr zusätzliche Aufwendungen für die erhöhten
Pauschalen, die für Kinder mit Behinderungen zu zahlen sind. Die Anzahl eben
dieser Pauschalen kann vorab nicht kalkuliert werden, da die notwendigen
Unterstützungsbedarfe erst im laufenden Kita-Jahr erkannt werden. Um das
Risiko, welches sonst im Laufe der Haushaltsausführung konkreter wird und somit
unweigerlich zu einer Budgetverschlechterung führt, zu reduzieren, wurde ein
Pauschalbetrag in Höhe von 500.000 Euro einkalkuliert.
Bezüglich der Elternbeiträge wurde für die
Ansatzplanung 2024 die aktuelle Prognose zuzüglich der KiBiz-Steigerung in Höhe
von 3,46 % (da der Wert für 2024/25 noch nicht vorliegt, wird der derzeitige
Wert übernommen) zugrunde gelegt. Aufgrund der günstigen Entwicklung im lfd.
Jahr konnten für den Etat 2024 Mehreinnahmen von rd. 780.000 EUR veranschlagt
werden.
51.10.03
– Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Seit März 2023 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm
„Gemeinsam MehrWert“ (bis Februar 2023 „Wertevermittlung, Demokratiebildung und
Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“). Hierüber
werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:
-
Theaterpädagogische Präventionsprogramme in
Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18
Jahre
-
Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen
zu den Präventionsprogrammen
-
Workshops zum Thema institutionelle
Schutzkonzepte
-
Workshops zum Trauma sensiblen Ansatz.
Es liegt ein Förderbescheid für den
Zeitraum 01.03.2023 bis zum 29.02.2024 über 189.193,28 € vor. Hiervon entfallen
150.550,40 € auf 2023 und 38.642,88 € auf 2024. Eine Fortführung des
Landesprogramms wurde bei der Ansatzplanung angenommen, so dass Landesmittel in
Höhe von rd. 203.000 € für 2024 eingeplant wurden. Im Rahmen des
Förderprogramms ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser
kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden.
Bei den Betriebskostenzuschüssen für TOT,
KOT, HOT wurde eine Kostensteigerung für Personal- und Sachkostenaufwand
eingeplant. Dies führt zu Mehraufwendungen im Vergleich zu 2023 von rd. 205.000
€.
Zudem sind hier die Ansätze für den
Kinder- und Jugendförderplan enthalten.
Vorschlag
der Verwaltung für die Änderungsliste:
Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder- und
Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen des
Kinder- und Jugendförderplans. In Anlehnung an die Erhöhung der Zuwendungen des
Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW ist auch eine Dynamisierung der
einzelnen Förderpositionen des Kreisjugendamtes vorgesehen. Der Wert wird
jährlich durch das Landesjugendamt bekannt gegeben und ermittelt sich zu acht
von zehn Teilen aus der Tarifsteigerung des TV-L (West) und zu zwei von zehn
Teilen aus dem Verbraucherpreisindex.
Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wurde
die o.g. Dynamisierung bislang nicht berücksichtigt. Für das Haushaltjahr 2024
soll daher eine Steigerung von 7,83 % (2,64 % 2022, 1,47 % 2023, 3,72 % 2024)
zugrunde gelegt werden. Die Ansätze für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 sollen
hilfsweise mit 3,72 % dynamisiert werden.
Die Anpassung betrifft die Bereiche
Kinder- und Jugenderholung, Internationale Jugendbegegnungen und
Bildungsveranstaltungen sowie Mitarbeitendenfortbildung / Jugendleitungsausbildung.
Bei entsprechender Dynamisierung für 2024 mit 7,83 % werden die Ansätze um
insgesamt rd. 16.000 € für den Kinder- und Jugendförderplan erhöht.
Die Mittel für die Dynamisierung stehen
innerhalb des Produkts 51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung zur
Verfügung. Für die Pauschalförderung von Vereinen und Verbänden wurde bislang
ein Ansatz in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2024 geplant. Die Anträge
sind bis zum 31.10. des Vorjahres zu stellen. Nach Ablauf der Antragsfrist
zeigt sich, dass die Mittel für 2024 nicht in Gänze ausgeschöpft werden. Die
nicht beantragten Mittel sollen für die Dynamisierung des Kinder- und
Jugendförderplans genutzt werden.
Die Dynamisierung erscheint
gerechtfertigt, um den Forderungen der Vereine und Verbände aufgrund der
erheblichen Preissteigerungen in den o.g. Bereichen nachkommen zu können. Darüber
hinaus wird die Kinder- und Jugendarbeit auch durch die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden gefördert.
Produktgruppe
51.20 – Hilfen zur Erziehung
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
2023 |
2024 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.20 |
|
|
|
51.20.01
- Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche |
-7.866.240 |
-9.050.430 |
-1.184.190 |
51.20.02
- Hilfen für junge Volljährige |
-1.361.179 |
-1.545.036 |
-183.858 |
51.20.03
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
-2.063.790 |
-2.510.579 |
-446.790 |
51.20.04
- Brückeneinrichtung umF |
0 |
0 |
0 |
Summe Produktgruppe 51.20 |
-11.291.208 |
-13.106.046 |
-1.814.838 |
51.20.01
– Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche
Aufgrund der Anpassung der Entgeltsätze
der meisten Jugendhilfeanbieter sind erhebliche Preissteigerungen zu
berücksichtigen. In den Vorjahren wurde zumeist eine Erhöhung um 2 %
angenommen, die für das Haushaltsjahr 2024 aufgrund der hohen Inflation sowie der
Tarifabschlüsse (u.a. öffentlicher Dienst) aber nicht realistisch ist. Für das
Haushaltsjahr 2024 wird eine Preissteigerung von 6 % kalkuliert, für die
Folgejahre sodann wieder 2 %.
Ambulante
Hilfen:
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 1.269.900 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 1.313.000
€
Zuschussbedarf Ansatz 2024: 1.385.000 €
Aktuell bewegen sich die Fallzahlen auf
deutlich höherem Niveau als das gesamte Jahr 2022. Die Prognose 2023 liegt
daher über dem Ansatz. Für die Planung 2024 wurde die Prognose für das
Haushaltsjahr 2023 zzgl. einer Preissteigerung von 6 % zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 220 | 2021: 234 | 2022: 229 | 2023
(Mai): 258
Erziehung
in einer Tagesgruppe:
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 100.500 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 100.500
€
Zuschussbedarf Planung 2024: 106.500
€
Im letzten Quartal 2021 sind die
Fallzahlen im Bereich der Tagesgruppen deutlich eingebrochen und haben sich
auch im Jahresverlauf 2022 auf dem niedrigen Niveau gehalten. Trotz der zzt.
noch immer niedrigen Fallzahlen wird aufgrund der im Laufe des Jahres 2022
überall deutlich angestiegenen Kosten in der derzeitigen Prognose davon
ausgegangen, dass der Ansatz 2023 erreicht werden wird. Da sich die Kosten
dauerhaft auf dem hohen Niveau halten werden, sich ein deutlicher Anstieg der
Fallzahlen derzeit aber nicht abzeichnet, wird für die Ansatzplanung 2024 die
aktuelle Prognose zzgl. einer Preissteigerung von 6 % zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 5 | 2021:
5 | 2022: 2 | 2023 (Mai): 2
Stationäre
Hilfen:
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 5.400.000 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 5.850.000
€
Zuschussbedarf Planung 2024: 6.305.000
€
Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Betreuung von umA besteht gem. § 89 d SGB VIII ein
Kostenerstattungsanspruch. Die Aufwendungen für 2024 werden mit ca. 400.000 €
geplant, so dass dieser Betrag auch bei den Erträgen zu Grunde gelegt wird.
Weiterhin ist im Zusammenhang mit den umA
die Verwaltungskostenpauschale zu berücksichtigen, die den Jugendämtern gezahlt
wird und die insgesamt diesem Sachkonto gutgeschrieben wird. Grundlage hierfür
sind die zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Kostenerstattung nach § 89 d
Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle. Die Pauschale beträgt seit dem 01.01.2021
pro Fall 4.209 € und wird für den Mittelwert der zu den Stichtagen gemeldeten
Fällen gezahlt. Ggfs. ist hier mit einer Erhöhung zu rechnen, da die Pauschale noch
in 2023 überprüft und neu festgesetzt werden soll.
Zu den Stichtagen 30.06.2022 bzw.
31.12.2022 wurden 25 bzw. 40 Fälle gemeldet. Hier wird der Anstieg auch in den
absoluten Zahlen deutlich. Da ein deutlicher Rückgang derzeit nicht absehbar
ist, wird für die Kalkulation mit der zum 31.12. gemeldeten Zahl gerechnet, so
dass eine Verwaltungskostenpauschale von ca. 165.000 € für 2024 geplant wird.
Für die sonstigen Fälle in diesem Produkt
sind in 2022 Erträge in Höhe von ca. 3,85 Mio € eingegangen. Für 2024 kann
aufgrund der gestiegenen Fallzahlen von einer leichten Erhöhung ausgegangen
werden. Hinzu kommt auch hier die vermutete Preissteigerung von 6 %.
Erträge ohne umF 4.000.000
€
Erträge Kostenerstattung umF 400.000 €
zzgl. Steigerung 6% rd. 260.000 €
Verwaltungskostenpauschale
165.000 €
Summe: 4.825.000
€
Planungswert 2024: 4.825.000 €
Im Bereich der Aufwendungen sind in 2022
ca. 400.000 € für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
angefallen. Dies stellt fast eine Verdreifachung der Aufwendungen im Vergleich
zu 2021 dar. Die Fallzahlen im Bereich der umA sind seit Ende 2022 wieder stark
ansteigend, so dass im laufenden Jahr mindestens mit Aufwendungen im Bereich
des Vorjahres zu rechnen ist. Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Betreuung von umA besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch.
Die Fallzahlen im Bereich der stationären
Hilfen sind seit der zweiten Jahreshälfte 2022 kontinuierlich deutlich
ansteigend. Ein Ende dieser Tendenz ist derzeit nicht zu erkennen. Im
Zusammenspiel von steigenden Fallzahlen und deutlich gestiegenen Kosten ist
deshalb zum Zeitpunkt der ersten Prognose für 2023 bereits mit einer deutlichen
Überschreitung des Ansatzes zu rechnen.
Für die Planung 2024 wird deshalb die
Prognose des laufenden Jahres zzgl. 6 % Preissteigerung zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 251 | 2021: 238 | 2022: 252 | 2023
(Mai): 286
51.20.02
– Hilfen für junge Volljährige
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 1.173.000 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 1.245.000
€
Zuschussbedarf Planung 2024: 1.320.000
€
Die Fallzahlen im Bereich der jungen
Volljährigen sind zu Beginn des Jahres 2022 gesunken und haben sich seitdem
ungefähr auf dem gleichen Niveau gehalten. Derzeit ist wieder eine leicht
ansteigende Tendenz zu verzeichnen, so dass davon ausgegangen wird, dass – auch
im Hinblick auf die gestiegenen Kosten – der Ansatz in 2023 überschritten wird.
Da die Entwicklung der Fallzahlen nicht
genau eingeschätzt werden kann, wird für die Ansatzplanung 2024 die derzeitige
Prognose zzgl. Preissteigerung zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 57 | 2021: 66 | 2022: 57 | 2023
(Mai): 54
51.20.03
– Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Ambulante
Eingliederungshilfe:
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 1.214.600 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 1.395.000
€
Zuschussbedarf Planung 2024: 1.474.000
€
Die Fallzahlen steigen seit dem letzten
Quartal 2022 kontinuierlich an, so dass in der Prognose für das laufende Jahr
bereits von einem Überschreiten des Ansatzes ausgegangen wird. Für die Planung
2024 wird die aktuelle Prognose zzgl. Preissteigerung zugrunde gelegt.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 87 | 2021: 88 | 2022: 85 | 2023
(Mai): 93
Stationäre
Eingliederungshilfe:
Zuschussbedarf Ansatz 2023: 688.500 €
Zuschussbedarf Prognose 2023: 830.000
€
Zuschussbedarf Planung 2024: 885.000
€
Da diese Hilfe besonders kostenintensiv
ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei der Fallzahl große
Auswirkungen auf die Ist-Kosten. Zum Zeitpunkt der Prognose / Ansatzplanung
sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und bewegen sich auch im
Mittel höher. Da ein Absinken derzeit nicht absehbar ist, wird für die
Ansatzplanung 2024 deshalb auf das aktuelle Prognoseergebnis zurückgegriffen
zzgl. einer Preissteigerung von 6 %.
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen
Monatserster - Jahresdurchschnitt)
2020: 12 | 2021: 12 | 2022: 11 | 2023
(Mai): 14
In diesem Produkt wird zudem die
Inklusionspauschale mit 205.000 € für 2024 analog zum Vorjahr geplant.
Produkt 51.30 – Sonstige Leistungen
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
2023 |
2024 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.30 |
|
|
|
51.30.01
- Kinderschutz |
-481.136 |
-678.111 |
-196.975 |
51.30.02
- Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe |
-2.217.433 |
-2.419.283 |
-201.850 |
51.30.04
- Elterngeld/Betreuungsgeld |
-68.796 |
-15.531 |
53.265 |
Summe Produktgruppe 51.20 |
-2.767.365 |
-3.112.924 |
-345.559 |
51.30.01
- Kinderschutz
In diesem Produkt werden die Kosten für die Bereithaltung
von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie
die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem
werden hier die Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an
Zartbitter abgebildet. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Fachstellen gegen
sexualisierte Gewalt des Caritasverbandes und des DKSB mit insgesamt 96.000 €
für 2024 eingeplant.
Seit 2023 wird in diesem Produkt auch der
Belastungsausgleich entsprechend der Regelungen des neuen Kinderschutzgesetzes
NRW wird für die konnexitätspflichtigen Regelungsgegenstände „Netzwerke
Kinderschutz“ und für die Förderung der Bereiche „Interdisziplinäre Fortbildung“
„Fachstandards“ sowie „Qualitätsentwicklung“ abgebildet. Für 2024 wird ein
Belastungsausgleich in Höhe von 528.310 € erwartet (lt. Rundschreiben LKT vom
29.06.2022). Diesen Mehrerträgen stehen seit 2023 höhere Personalkosten
aufgrund des höheren Personalbedarfs gegenüber.
51.30.02
– Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe zählt die Gewährung von Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die
Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und Beistandschaften.
Vorschlag
der Verwaltung für die Änderungsliste:
Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform
des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Durch das Gesetz werden dem
Jugendamt insbesondere im Rahmen von ehrenamtlichen Vormundschaften zusätzliche
neue Aufgaben übertragen. Für die Übernahme der ehrenamtlichen Vormundschaften
durch den SkF e.V. wurde bereits ein Ansatz für das Haushaltsjahr 2024
berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde nunmehr ein Vertrag
mit dem SkF e.V. zur Wahrnehmung der Vereinsvormundschaften und
Vereinspflegschaften geschlossen. Dieser Vertrag wurde bei der Ansatzplanung
2024 bislang nicht einkalkuliert. Es sollten entsprechende Mittel dafür in den
Haushalt 2024 eingestellt werden. Die Kostenprognose beläuft sich auf 20.000 €
für das Kreisjugendamt. Für die Folgejahre wird mit einer Preissteigerung von 2
% gerechnet.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass
die Kalkulation der Ansätze für den Haushaltsentwurf 2024 bereits im Mai/Juni
2023 erfolgte. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des
Haushaltsjahres 2023 zeichnet sich allerdings schon jetzt ab, dass der
ermittelte Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich nicht
ausreichend ist. Allein im Bereich der erzieherischen Hilfen könnte ein
weiterer Finanzbedarf von ca. 1,5 Mio. € erforderlich werden. Die Gründe sind
neben den dargestellten Fallzahlensteigerungen aber insbesondere in den massiv
steigenden Kosten pro Fall zu suchen. Die Jugendhilfeanbieter sind wegen der
steigenden Lohn- und Sachkosten gezwungen, neue Entgeltvereinbarungen mit den Jugendämtern
abzuschließen, um die Kostensteigerungen in ihren Einrichtungen und Diensten
abfedern zu können.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III.
Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Änderungen von Standards haben Auswirkungen
auf den Zuschuss des Produktbereiches 51- Jugendamt und möglicherweise auf den
Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierüber ist im weiteren
Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.
Für die Erstellung des Kreishaushaltes
entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Jugendhilfeausschuss ist für die
Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.