Betreff
Errichtung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)
Vorlage
SV-10-1091
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) voranzutreiben.  Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen die dafür notwendigen Planungen in die Wege geleitet werden. Der Ausschuss empfiehlt, den notwendigen Grunderwerb in Dülmen zu tätigen.

 

Begründung

 

I. und II. Problem und Lösung

Die Kreise unterhalten gemäß § 4 BHKG Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben, soweit dafür ein Bedarf besteht. Nach Maßgabe des § 32 BHKG sorgen sie für die weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ihrer kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katstrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor.

 

Der Kreis unterhält in Dülmen und Lüdinghausen einen ABC-Zug. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Geräte befinden, sind angemietet. Künftig sollen die Fahrzeuge und Geräte in der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale untergebracht werden. Dort soll auch die Atemschutzübungsstrecke, die sich derzeit am Feuerwehrgerätehaus in Dülmen befindet, untergebracht werden. Gleiches gilt für die Kreisschlauchpflegerei, die sich in Coesfeld befindet. Das zentrale Katastrophenschutzlager, das sich derzeit in angemieteten Räumlichkeiten in Dülmen befindet, soll ebenfalls in der Feuerwehrtechnischen Zentrale untergebracht werden.

 

Die Kreisverwaltung hat schon vor einiger Zeit begonnen, die Feuerwehrtechnische Zentrale zu planen. Um möglichst große Synergieeffekte zu erzielen, wurde gemeinsam mit der Stadt Dülmen ein Standort unmittelbar neben der künftigen Feuer- und Rettungswache der Stadt Dülmen favorisiert. Das Grundstück sollte nunmehr über die Flurbereinigungsbehörde erworben werden.

 

Gemeinsam mit den Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen wurden die Planungen in den letzten Monaten intensiviert. Die Leitungen der Feuerwehren wurden gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden am 19.10.2023 über den aktuellen Planungsstand informiert.

 

Daher soll nunmehr die Planung mit den nachfolgend beschriebenen Komponenten konkretisiert werden:

 

-          Unterbringung einer neuen Atemschutzübungsstrecke

-          Abdeckung überörtlicher Bedarfe für übergreifende logistische Aufgaben

-          Unterbringung des ABC-Zuges

-          Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte des Kreises

-          Schaffung adäquater Ausbildungsmöglichkeiten

-          Zentrale Lagerung von Katastrophenschutzmaterial

 

Die FTZ soll in Dülmen, Ecke Nordlandwehr/Billerbecker Straße errichtet werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück ist hierfür erforderlich. Im FNP ist die Fläche als gewerbliche Baufläche  dargestellt und hat eine Größe von 13.000 m².

 

Das Bauprojekt „FTZ“ umfasst ein Bauvolumen von ca. 4.500 – 4.800 m² Brutto-Grundfläche. Diese Fläche gliedert sich in folgende Funktionsbereiche:

 

-          Fahrzeughallen Katastrophenschutz inkl. Waschhalle u. Werkstatt             ca. 1.700 m²

-          Lagerhalle Katastrophenschutz                                                                                  ca.    850 m²

-          Kreisschlauchpflegerei u. Pflege Persönliche Schutzausstattung (PSA)      ca.    450 m²

-          Atemschutzübungsstrecke (ASÜ)                                                                              ca.    700 m²

-          Räumlichkeiten f. Kreislehrgänge ASÜ u. den ABC-Zug                                     ca.    600 m²

Weiterhin ist geplant, dass Teile der Räumlichkeiten im Bereich ASÜ (Büros, Sanitärräume) in einem gegebenen Szenario temporär durch die Mitarbeitenden des Kreises Coesfeld für die Aufgabe der Tierseuchenlogistik genutzt werden können.

 

Auf dem Grundstück können Flächen für die Erweiterung der Fahrzeughallen, des Katastrophenschutzlagers oder andere Funktionsbereiche von ca. 800 – 900 m² ausgewiesen werden. Für Übungszwecke könnten ca. 1.200 – 1.300 m² der Grundstücksfläche nutzbar gemacht werden.

 

Die verbleibenden Flächen werden für die Zuwegung, als Bewegungsflächen vor den Hallen, für Parkplätze und als Abstandsfläche bzw. als Freifläche für Anpflanzungen benötigt.

 

Ein Abgleich der Anforderungen mit den örtlichen Gegebenheiten (Lage, Zuschnitt u. Größe des Grundstücks) hat bestätigt, dass das Grundstück für den Nutzungszweck geeignet ist.

 

 

III. Alternativen

Es wird keine feuerwehrtechnische Zentrale errichtet.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

In dem zuletzt im Oktober 2023 aktualisierte Kostenrahmen wird ein auf das Jahresende 2026 indizierter Betrag inkl. eines Zuschlages für Planungs- und Baurisiken (20 %) in Höhe von rd. 15,9 Mio. EUR (brutto) ausgewiesen. Die Kosten des Grunderwerbs sind hierin enthalten.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung des Kreises Coesfeld wurden im Haushalt des Jahres 2023 bereits 14,5 Mio. EUR als voraussichtliche Projektkosten angegeben.

 

Fördermöglichkeiten werden geprüft und soweit möglich in Anspruch genommen.

 

Die Planung des Gebäudes beansprucht Personal der Abt. 20.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreisausschuss ist gemäß § 13 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld i.V.m. § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.