Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) voranzutreiben. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen die dafür notwendigen Planungen in die Wege geleitet werden. Der Ausschuss empfiehlt, den notwendigen Grunderwerb in Dülmen zu tätigen.
Begründung
I. und II. Problem und Lösung
Die Kreise unterhalten gemäß § 4 BHKG
Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit
ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die
kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben,
soweit dafür ein Bedarf besteht. Nach Maßgabe des § 32 BHKG sorgen sie für die
weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ihrer
kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind
sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Kreise treffen die
erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen
und Katstrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr.
Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor.
Der Kreis unterhält in Dülmen und
Lüdinghausen einen ABC-Zug. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Geräte
befinden, sind angemietet. Künftig sollen die Fahrzeuge und Geräte in der neuen
Feuerwehrtechnischen Zentrale untergebracht werden. Dort soll auch die
Atemschutzübungsstrecke, die sich derzeit am Feuerwehrgerätehaus in Dülmen
befindet, untergebracht werden. Gleiches gilt für die Kreisschlauchpflegerei,
die sich in Coesfeld befindet. Das zentrale Katastrophenschutzlager, das sich
derzeit in angemieteten Räumlichkeiten in Dülmen befindet, soll ebenfalls in
der Feuerwehrtechnischen Zentrale untergebracht werden.
Die Kreisverwaltung hat schon vor
einiger Zeit begonnen, die Feuerwehrtechnische Zentrale zu planen. Um möglichst
große Synergieeffekte zu erzielen, wurde gemeinsam mit der Stadt Dülmen ein
Standort unmittelbar neben der künftigen Feuer- und Rettungswache der Stadt
Dülmen favorisiert. Das Grundstück sollte nunmehr über die
Flurbereinigungsbehörde erworben werden.
Gemeinsam mit den Feuerwehren der
kreisangehörigen Kommunen wurden die Planungen in den letzten Monaten
intensiviert. Die Leitungen der Feuerwehren wurden gemeinsam mit den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden am 19.10.2023
über den aktuellen Planungsstand informiert.
Daher soll nunmehr die Planung mit den
nachfolgend beschriebenen Komponenten konkretisiert werden:
-
Unterbringung einer
neuen Atemschutzübungsstrecke
-
Abdeckung
überörtlicher Bedarfe für übergreifende logistische Aufgaben
-
Unterbringung des
ABC-Zuges
-
Wartung und
Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte des Kreises
-
Schaffung adäquater
Ausbildungsmöglichkeiten
-
Zentrale Lagerung
von Katastrophenschutzmaterial
Die FTZ soll
in Dülmen, Ecke Nordlandwehr/Billerbecker Straße errichtet werden. Die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück ist hierfür erforderlich.
Im FNP ist die Fläche als gewerbliche Baufläche
dargestellt und hat eine Größe von 13.000 m².
Das Bauprojekt „FTZ“ umfasst ein
Bauvolumen von ca. 4.500 – 4.800 m² Brutto-Grundfläche. Diese Fläche gliedert
sich in folgende Funktionsbereiche:
-
Fahrzeughallen Katastrophenschutz
inkl. Waschhalle u. Werkstatt ca.
1.700 m²
-
Lagerhalle Katastrophenschutz ca. 850 m²
-
Kreisschlauchpflegerei u. Pflege
Persönliche Schutzausstattung (PSA) ca. 450 m²
-
Atemschutzübungsstrecke (ASÜ) ca. 700 m²
-
Räumlichkeiten f. Kreislehrgänge ASÜ
u. den ABC-Zug ca. 600 m²
Weiterhin ist geplant, dass Teile der
Räumlichkeiten im Bereich ASÜ (Büros, Sanitärräume) in einem gegebenen Szenario
temporär durch die Mitarbeitenden des Kreises Coesfeld für die Aufgabe der
Tierseuchenlogistik genutzt werden können.
Auf dem Grundstück können Flächen für
die Erweiterung der Fahrzeughallen, des Katastrophenschutzlagers oder andere
Funktionsbereiche von ca. 800 – 900 m² ausgewiesen werden. Für Übungszwecke
könnten ca. 1.200 – 1.300 m² der Grundstücksfläche nutzbar gemacht werden.
Die verbleibenden Flächen werden für
die Zuwegung, als Bewegungsflächen vor den Hallen, für Parkplätze und als
Abstandsfläche bzw. als Freifläche für Anpflanzungen benötigt.
Ein Abgleich der Anforderungen mit den
örtlichen Gegebenheiten (Lage, Zuschnitt u. Größe des Grundstücks) hat
bestätigt, dass das Grundstück für den Nutzungszweck geeignet ist.
III. Alternativen
Es wird
keine feuerwehrtechnische Zentrale errichtet.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
In dem zuletzt im Oktober 2023
aktualisierte Kostenrahmen wird ein auf das Jahresende 2026 indizierter Betrag
inkl. eines Zuschlages für Planungs- und Baurisiken (20 %) in Höhe von rd. 15,9
Mio. EUR (brutto) ausgewiesen. Die Kosten des Grunderwerbs sind hierin
enthalten.
In der mittelfristigen Finanzplanung
des Kreises Coesfeld wurden im Haushalt des Jahres 2023 bereits 14,5 Mio. EUR
als voraussichtliche Projektkosten angegeben.
Fördermöglichkeiten werden geprüft und
soweit möglich in Anspruch genommen.
Die Planung des Gebäudes beansprucht
Personal der Abt. 20.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreisausschuss ist gemäß § 13 der
Hauptsatzung des Kreises Coesfeld i.V.m. § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.