Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an die Verbandsversammlung des ZVM einen Folgeantrag auf anteilige Finanzierung i. H. v. 70.000 € direkt aus dem Teilraumkonto für die Fortsetzung der Aufnahme der Stadt Dülmen in den VRR-Tarifkragen zu stellen. Die Finanzierung soll bis zum 31.12.2025 befristet sein.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Dülmen eine Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich abzuschließen, sofern die weitere Förderung genehmigt wird.
I. Sachdarstellung
Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 17.02.2021 hat dieser die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag beim Zweckverband Mobilität Münsterland zu stellen, um einen finanziellen Ausgleich für die Aufnahme der Stadt Dülmen in den Tarifkragen des VRR zu erhalten. Auf die damalige Sitzungsvorlage SV-10-0170 wird Bezug genommen.
Die Verbandsversammlung des ZVM hat die Förderung in ihrer Sitzung vom 15.03.2021 zunächst befristet bis zum Ende des Jahres 2023 genehmigt.
Auf Nachfrage bei der Stadt Dülmen hat diese mitgeteilt, dass eine Kündigung der zwischen ihr und dem VRR abgeschlossenen Vereinbarung frühestens zum 31.12.2025 möglich sei. Der Bedarf an einer weiteren Förderung sei gegeben.
Den Wunsch der Stadt Dülmen aufgreifend, soll ein Folgeantrag an den ZVM gerichtet werden.
Da die nächste Verbandsversammlung bereits am 06.12.2023 stattfindet und die nach der Satzung notwendigen Fristen einzuhalten sind, hat die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistags fristwahrend einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mit Beschluss vom 23.06.2021 (SV-10-0279) hat der Kreistag die Verwaltung
beauftragt, mit der Stadt Dülmen eine Vereinbarung über den finanziellen
Ausgleich abzuschließen. Die aufgrund des Beschlusses getroffene Vereinbarung
läuft zum 31.12.2023 aus und müsste – sofern die Förderung durch die ZVM
Verbandsversammlung verlängert wird – neugefasst werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der Antrag wird nicht gestellt
bzw. eine erneute Vereinbarung nicht getroffen. In diesem Fall wäre der
Ausgleich gegenüber dem VRR von der Stadt Dülmen alleine zu tragen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine. Die Finanzierungsverpflichtung ist vertraglich zwischen der Stadt Dülmen und dem VRR entstanden.
Die Fördergelder des ZVM werden lediglich an die Stadt
Dülmen weitergeleitet.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO.