Beschluss:
Das Projekt „Kompass – Psychologische Beratung für Familien mit zu
früh geborenen, chronisch und schwer kranken Kindern, Kindern mit Behinderungen
und Familien mit Krisen rund um die Geburt“ wird ab dem 01.04.2024 weiterhin pauschal mit 17.500 € jährlich
gefördert.
I. Sachdarstellung
Seit
dem 01.04.2014 setzte der Bunte Kreis Münsterland e.V. das Projekt „Kompass –
Halten – orientieren – Leben“ als psychologische Fachberatung für Familien von
zu früh geborenen, chronisch und schwer kranken Kindern, Kindern mit
Behinderung und Familien mit Krisen rund um die Geburt um. Seit dem 01.04.2017
fördert der Kreis Coesfeld das Projekt pauschal mit 17.500 Euro jährlich. Die
Förderung wurde bisher jeweils befristet auf drei Jahre (01.04.2018-31.03.2021
und 01.04.2021-31.03.2024) beschlossen.
Ziel war es in der
vergangenen Förderperiode die Frage der Zuordnung der Aufgabe zur
Gesundheitshilfe (SGB V) oder Jugendhilfe (SGB VIII) zu klären. Vor dem
Hintergrund der bislang fehlenden rechtlichen Grundlage bzw. der
unklaren Zuordnung des Angebotes in entweder den Bereich der Gesundheitshilfe
oder der Kinder- und Jugendhilfe wurde das Angebot Kompass in den Jahren 2022
und 2023 im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration und des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales evaluiert. Die Evaluation umfasst zum einen ein
Rechtsgutachten und zum andern eine fachliche Evaluation zur Wirksamkeit des
Beratungsangebotes.
Beide Gutachten liegen noch nicht vor, lt. Aussage des Ministeriums ist damit vor Ende des Jahres auch nicht zu rechnen. Am 22.09.2023 fand jedoch bereits eine Abschlusssitzung des vom Land eingesetzten Beirates unter Beteiligung der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld statt, auf der die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und der Fachevaluation vorgestellt wurden:
· Danach weist das Rechtsgutachten, welches durch Prof. Meysen und Prof. Rixen erstellt wurde, das Beratungsangebot als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe aus. Zum einen wird es der Förderung der Erziehung in der Familie zugeordnet (SGB VIII §§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1), zum anderen als eine mit Rechtsanspruch versehene Leistung der Erziehungsberatung (SGB VIII §28) mit niedrigschwelligem Zugang definiert.
· Die Wirksamkeitsstudie, welche durch das Institut Univation aus Köln durchgeführt wurde, umfasst unterschiedliche Perspektiven auf das Projekt. So wurden zum einen Eltern anhand einer Online-Befragung sowie durch ergänzende qualitative Prä- und Post-Interviews zu ihren Erfahrungen mit dem Projekt befragt und zum anderen wurde die kommunale Sicht auf das Projekt durch ein Gruppeninterview mit Akteuren aus den am Projekt beteiligten Kommunen ermittelt. Die inhaltliche Evaluation bescheinigt dem Beratungsangebot eine qualifizierte methodische und inhaltliche Passgenauigkeit im Hinblick auf die Zielgruppe sowie eine hohe Effektivität.
Förderung des Angebotes über
„kinderstark – NRW schafft Chancen“
In
den letzten Jahren konnte die Finanzierung des Angebotes Kompass zum Großteil
(80%-Förderung) über das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ als
aufsuchendes Angebot refinanziert werden. Bislang liegt noch kein Förderaufruf
für das Jahr 2024 vor. Dieser wird jedoch zeitnah erwartet. Ob eine erneute
Förderung über das Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ möglich
ist, bleibt entsprechend der Bewilligung durch das LWL-Landesjugendamt
abzuwarten. Ggf. müsste das Projekt zukünftig alleinig aus Haushaltsmitteln
gefördert werden.
Antrag des Bunten Kreises auf Anpassung des Finanzierungsanteils
Der zusätzliche Antrag
des Bunten Kreises Münsterland e.V. auf Anpassung des Zuschusses für das
Projekt „Kompass“ vom 12.06.2023 wird abgelehnt. Aufgrund der angespannten
Haushaltslage können freiwillige Leistungen vorerst nicht erhöht werden. Der
Finanzierungsanteil des Kreises Coesfeld bleibt damit bei 17.500 Euro jährlich.
II. Entscheidungsalternativen
Eine weitere Beteiligung an dem Projekt Kompass wird abgelehnt. Die
Förderung des Projektes läuft somit am 31.03.2024 aus.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Die Fortführung der Finanzierung geht mit keiner weiteren
Mehrbelastung der Kreisumlage einher. Im Entwurf des Etats 2024 sind die
notwendigen Mittel für den Haushaltsansatz 2024 bereits berücksichtigt. Bei
Bewilligung von Landesmitteln (80%-Förderung) durch die Initiative „kinderstark
– NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2024 könnten die Haushaltsmittel
größtenteils refinanziert werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag des Bunten Kreises Münsterland e.V. vom 21.06.2023
Anlage 2 Rechtsexpertise von Prof. Meysen und Prof. Rixen
Anlage 3 Anschreiben des Bunten Kreises Münsterland e.V. auf Zuschusserhöhung vom 12.06.2023