Betreff
Umbesetzung von Gremien; Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 21.11.2023
Vorlage
SV-10-1100
Aktenzeichen
10.24.29-010/10.24.61-010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt folgende Umbesetzung im Polizeibeirat:

 

Für das stv. Mitglied Ktabg. Thomas Hageney wird Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum stv. Mitglied im Polizeibeirat bestimmt.

I. Sachdarstellung

 

Mit dem Beschluss zur Sitzungsvorlage 10-1038 hat der Kreistag am 24.10.2023 u.a. der Umbesetzung im Polizeibeirat zugestimmt. Hier wurde Ktabg. Thomas Hageney zum neuen stellv. Mitglied gewählt.

 

In § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist allerdings geregelt, dass u.a. Beamte der Polizei nicht Mitglied oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein dürfen. Bei Herrn Hageney besteht daher eine Inkompatibilität, die eine Neubesetzung notwendig macht.

 

Mit Antrag vom 21.11.2024 beantragt die UWG-Kreistagsfraktion die im Beschlussvorschlag dargestellte Umbesetzung.

Die weiteren im Antrag aufgeführten Umbesetzungen wurden bereits im Rahmen der SV-10-1038 berücksichtigt.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine. Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Keine, da hier nur Nachbesetzungen erfolgen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.