Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt folgende Umbesetzung im Polizeibeirat:
Für das stv. Mitglied Ktabg. Thomas Hageney wird Ktabg. Dr. Günter Kirstein zum stv. Mitglied im Polizeibeirat bestimmt.
I. Sachdarstellung
Mit dem Beschluss zur Sitzungsvorlage 10-1038 hat der Kreistag am 24.10.2023 u.a. der Umbesetzung im Polizeibeirat zugestimmt. Hier wurde Ktabg. Thomas Hageney zum neuen stellv. Mitglied gewählt.
In § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist allerdings geregelt, dass u.a. Beamte der Polizei nicht Mitglied oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein dürfen. Bei Herrn Hageney besteht daher eine Inkompatibilität, die eine Neubesetzung notwendig macht.
Mit Antrag vom 21.11.2024 beantragt die UWG-Kreistagsfraktion die im
Beschlussvorschlag dargestellte Umbesetzung.
Die weiteren im Antrag aufgeführten Umbesetzungen wurden bereits im
Rahmen der SV-10-1038 berücksichtigt.
II. Entscheidungsalternativen
Keine. Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine, da hier nur Nachbesetzungen erfolgen.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.