Beschluss:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2024 — Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2024— wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ergänzend zum vorliegenden Entwurf folgende Planstellen in der Zentralen Ausländerbehörde zur Verstärkung des Außendienstteams zusätzlich eingerichtet werden:
1,0
Stellen EG 9c TVöD
1,0 Stellen EG 9a TVöD
2,0 Stellen EG 8 TVöD
6,0 Stellen EG 7 TVöD
Summe: 10,0
Stellen
I. Sachdarstellung
Mit Blick auf eine vom Land beabsichtigte kurzfristige Verstärkung der Zentralen Ausländerbehörden sind folgende Stellen einzurichten:
1,0
Stellen EG 9c TVöD
1,0 Stellen EG 9a TVöD
2,0 Stellen EG 8 TVöD
6,0 Stellen EG 7 TVöD
Summe: 10,0
Stellen
II.
Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Stellen sind vollumfänglich refinanziert.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.