Beschluss:
- Ohne –
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I.-II. Begründung
Die Einnahmen
von Ersatzgeld resultieren im Wesentlichen aus den Kompensationszahlungen im
Rahmen von Genehmigungen von Windenergieanlagen. Die Zahlung ist nicht mit
Erteilung der Genehmigung, sondern mit der Baubeginnanzeige zu leisten. Da
zwischen Genehmigung und Baubeginn ein zeitlicher Abstand von ca. einem Jahr
nicht unüblich ist, verzögert sich auch die Einzahlung von Ersatzgeld.
In 2023 wurden
Windenergieanlagen genehmigt, deren Baubeginn und damit Kompensationszahlungen
voraussichtlich nicht in 2024 erfolgen werden. Daher ist voraussichtlich in
2024 auf der Einnahmenseite nicht von größeren Beträgen auszugehen, Eingänge
werden erst gegen Ende 2024 und 2025 erwartet.
Im Jahr 2023 haben sich die Erträge
und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand 01.01.2023 |
966.608 € |
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Einnahmen |
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Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung |
399.870 € |
Gesamterträge 2023 |
399.870 € |
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Ausgaben |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
17.150 € |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Biotopbaumprogramm |
9.622 € |
2.2 Obstgehölzaktion |
14.420 € |
2.3 Biotoppflegemaßnahmen |
10.025 € |
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3. Sonstiges |
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3.1 Investitionen (Flächenkauf Lette, Grunderwerbsteuer) |
106.463 € |
3.2 Baumpflanzungen |
62.814 € |
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Gesamtausgaben |
220.494 € |
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Bestand zum 31.12.2023 |
1.145.984 € |
In 2024 sind derzeit die im Folgenden
genannten Maßnahmen geplant. Sollte in einzelnen Projekten ein höherer
Ersatzgeldbetrag erforderlich werden, ist dies möglich, da eine ausreichende
Deckung über den Bestand von Ersatzgeld vorhanden ist und Änderungen der Verwendungsansätze
keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt des Kreises Coesfeld nehmen.
Geplante Ersatzgeldverwendung 2024 |
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1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1 Recheder KULTURSTAU |
40.000 € |
1.2 Flurbereinigung Groß Reken |
38.000 € |
1.3 Schlautmanns Mühle |
31.500 € |
1.4 Stauanlage Schriever |
31.000 € |
1.5 Stauanlagen Frye und Schulze Hauling |
500 € |
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2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1 Obstgehölzaktion 2024 |
25.000 € |
2.2 Biotoppflegemaßnahmen |
15.000 € |
2.3 Heckenprogramm |
70.000 € |
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3. Sonstiges |
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3.1 Beweidungsprojekt Borkenberge |
250.000 € |
3.2 Grundstückserwerb |
475.000 € |
3.3 Baumpflanzungen |
100.000 € |
3.4 Sonstige Maßnahmen |
50.000 € |
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Gesamt |
1.126.000 € |
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Bestand zum 31.12.2024 |
19.984 € |
Zu
1.1 Recheder KULTURSTAU
Die Stauanlage vor der Steverunterführung
unter dem Dortmund-Ems-Kanal soll mit einem Umgehungsgerinne fischpassierbar
umgestaltet werden.
Zu
1.2 Flurbereinigung Groß Reken
Im Flurbereinigungsverfahren Groß-Reken
befinden sich auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld die Gewässer Heubach und
Kettbach. An diesen Gewässern sollen Maßnahmen der WRRL durch die
Flurbereinigung umgesetzt werden. Es stehen die genannten Mittel für die
Flächenbereitstellung sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung.
Zu
1.3 Schlautmanns Mühle
An der Stauanlage am Kleuterbach in
Hiddingsel wird die Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt.
Zu
1.4 Stauanlage Schriever
Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever
beabsichtigt als Maßnahmenträger die im privaten Besitz befindliche Stauanlage
im Nonnenbach des Herrn Schriever durchgängig zu gestalten.
Zu
1.5 Stauanlagen Frye und Schulze Hauling
Die baulichen Maßnahmen an der Stever
an den Stauanlagen wurden bereits durchgeführt. Die Maßnahme wird insgesamt mit
24.000 € bezuschusst, die angesetzten 500 € stellen lediglich die noch
offene Restzahlung dar. Die Restzahlung kann nach erfolgreicher Durchführung der
Erfolgskontrolle seitens der Bezirksregierung Münster ausgezahlt werden.
Derzeit befinden sich weitere
Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Vorbereitung (u.a. die Durchgängigkeit
am Umlaufbauch bei Haus Ittlingen). Inwiefern weitere Maßnahmen mit Ersatzgeld
in 2024 unterstützt werden können, hängt von Planungsstand, Planungsinhalt und zur
Verfügung stehendem Ersatzgeld ab.
Zu
2.1 Obstgehölzaktion
Für die alljährlich stattfindende
Vergabe von Obstgehölzen ist wiederum ein Betrag von 25.000 € vorgesehen.
Zu
2.2 Biotoppflegemaßnahmen
Um kurzfristig auf derzeit noch nicht
konkret geplante Maßnahmen (überwiegend in Schutzgebieten) reagieren zu können,
werden Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.
Zu
2.3 Heckenprogramm
Mit Beendigung des europäischen ELER-Förderprogramms wurde bereits für das Heckenprogramm in 2023 ein Betrag von 70.000 € aus Ersatzgeld erforderlich, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Da derzeit noch nicht absehbar ist, ob der Wegfall der ELER-Mittel durch das landeseigene FöNa-Programm aufgefangen wird, wird vorsorglich erneut ein Eigenanteil von 70.000 € für die Durchführung des Heckenprogramms eingestellt.
Zu
3.1 Beweidungsprojekt Borkenberge
Wie bereits in den vergangenen Jahren
wird Ersatzgeld zurückgestellt für eine eventuell erforderliche Beteiligung
(Eigenanteil) am Beweidungsprojekt Borkenberge. Wahrscheinlich ist ein
Eigenanteil in dieser Größenordnung nicht erforderlich, jedoch wird
sicherheitshalber ein entsprechender finanzieller Puffer zurückgehalten, da die
Klärung der Finanzierbarkeit zwischen Landesumweltministerium und Deutscher
Bundesstiftung Umwelt noch nicht abschließend geklärt ist.
Zu
3.2 Grundstückserwerb
Um flexibel auf
Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von
Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von
475.000 € gebildet.
Aus 2023 liegen noch Verbindlichkeiten
aus Flächenerwerbszusagen der Vergangenheit aus Maßnahmen der Flurbereinigung
in Höhe von ca. 600.000 € vor, für die mit der WBC eine Ratenzahlung von
jährlich 300.000 € vorgesehen ist. Zusätzlich sind Grundstückskäufe in einer
Größenordnung von ca. 300.000 € mit der Flurbereinigung Bezirksregierung
Münster in der Vorbereitung. Für diesen Flächenerwerb soll eine 50%ige
Förderung aus FöNa-Mitteln des Landes NRW beantragt werden, eine gesicherte
Förderzusage steht noch aus. In 2023 wurde eine Fläche im Umfeld der Burg
Vischering im Naturschutzgebiet
„Steverauen nördlich Lüdinghausen“ zu 25.000 € erworben, deren Zahlung in 2024
noch zu erfolgen hat.
Zu
3.3 Baumpflanzungen
In Zusammenarbeit mit der Abteilung 66
– Straßenbau- und unterhaltung erfolgen an den Kreisstraßen im Bereich der
vorhandenen Baumreihen/Alleen Baumbestandsverdichtungen. Bäume, die durch
Alter, Trockenheit bzw. Krankheit ausgefallen sind sollen ersetzt werden, in
bereits bestehenden Lücken werden neue Bäume gepflanzt. Ziel ist die Erhaltung
der Baumbestände zum Schutz des Klimas mit gleichzeitiger Schaffung von
Lebensräumen für Flora und Fauna sowie die Aufwertung des Landschaftsbildes. Jährlich
sollen ca. 150 Bäume entlang von Kreisstraßen gepflanzt werden.
Zu
3.4 Sonstige Maßnahmen
Für derzeit noch nicht konkret absehbare Maßnahmen wird ein finanzieller Puffer in Höhe von 50.000 € gebildet.
Gemäß § 31 Abs. 4 LNatSchG sind die eingenommenen Ersatzgelder spätestens nach vier Jahren zu verwenden, ansonsten sind diese an die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung weiterzuleiten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Ersatzgeldverwendung in 2024 kann eine Weiterleitung an die Höhere Naturschutzbehörde vermieden werden.
III. Auswirkungen/Zusammenhänge (Klima, Finanzen,
Personal, IT)
Grundsätzlich haben die Naturschutzmaßnahmen aus den Ersatzgeldern positive Auswirkungen auf das Klima und den Klimaschutz. Zudem besteht eine Belastung des Kreishaushaltes durch die Maßnahmen aus den Ersatzgeldern nicht. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal. Des Weiteren bestehen keine zusätzlichen Anforderungen an die IT.