Betreff
Verwendung Ersatzgeld
Vorlage
SV-10-1123
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- Ohne –

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I.-II. Begründung

 

Die Einnahmen von Ersatzgeld resultieren im Wesentlichen aus den Kompensationszahlungen im Rahmen von Genehmigungen von Windenergieanlagen. Die Zahlung ist nicht mit Erteilung der Genehmigung, sondern mit der Baubeginnanzeige zu leisten. Da zwischen Genehmigung und Baubeginn ein zeitlicher Abstand von ca. einem Jahr nicht unüblich ist, verzögert sich auch die Einzahlung von Ersatzgeld.

 

In 2023 wurden Windenergieanlagen genehmigt, deren Baubeginn und damit Kompensationszahlungen voraussichtlich nicht in 2024 erfolgen werden. Daher ist voraussichtlich in 2024 auf der Einnahmenseite nicht von größeren Beträgen auszugehen, Eingänge werden erst gegen Ende 2024 und 2025 erwartet.

 

Im Jahr 2023 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2023

           966.608 €

 

 

Einnahmen

 

Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung

           399.870 €

Gesamterträge 2023

           399.870 €

 

 

Ausgaben

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

             17.150 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Biotopbaumprogramm

         9.622 €

2.2 Obstgehölzaktion

             14.420 €

2.3 Biotoppflegemaßnahmen

           10.025 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Investitionen (Flächenkauf Lette, Grunderwerbsteuer)

           106.463 €

3.2 Baumpflanzungen

             62.814 €

 

 

Gesamtausgaben

           220.494 €

 

 

Bestand zum 31.12.2023

        1.145.984 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In 2024 sind derzeit die im Folgenden genannten Maßnahmen geplant. Sollte in einzelnen Projekten ein höherer Ersatzgeldbetrag erforderlich werden, ist dies möglich, da eine ausreichende Deckung über den Bestand von Ersatzgeld vorhanden ist und Änderungen der Verwendungsansätze keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt des Kreises Coesfeld nehmen.

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2024

 

 

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Recheder KULTURSTAU

             40.000 €

1.2 Flurbereinigung Groß Reken

             38.000 €

1.3 Schlautmanns Mühle

             31.500 €

1.4 Stauanlage Schriever

             31.000 €

1.5 Stauanlagen Frye und Schulze Hauling

                   500 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Obstgehölzaktion 2024

             25.000 €

2.2 Biotoppflegemaßnahmen

             15.000 €

2.3 Heckenprogramm

70.000 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Beweidungsprojekt Borkenberge

           250.000 €

3.2 Grundstückserwerb

           475.000 €

3.3 Baumpflanzungen

           100.000 €

3.4 Sonstige Maßnahmen

             50.000 €

 

 

Gesamt

       1.126.000 €

 

 

Bestand zum 31.12.2024

19.984 €

 

 

Zu 1.1 Recheder KULTURSTAU

Die Stauanlage vor der Steverunterführung unter dem Dortmund-Ems-Kanal soll mit einem Umgehungsgerinne fischpassierbar umgestaltet werden.

 

Zu 1.2 Flurbereinigung Groß Reken

Im Flurbereinigungsverfahren Groß-Reken befinden sich auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld die Gewässer Heubach und Kettbach. An diesen Gewässern sollen Maßnahmen der WRRL durch die Flurbereinigung umgesetzt werden. Es stehen die genannten Mittel für die Flächenbereitstellung sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen zur Verfügung.

 

Zu 1.3 Schlautmanns Mühle

An der Stauanlage am Kleuterbach in Hiddingsel wird die Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt.

 

Zu 1.4 Stauanlage Schriever

Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever beabsichtigt als Maßnahmenträger die im privaten Besitz befindliche Stauanlage im Nonnenbach des Herrn Schriever durchgängig zu gestalten.

 

Zu 1.5 Stauanlagen Frye und Schulze Hauling

Die baulichen Maßnahmen an der Stever an den Stauanlagen wurden bereits durchgeführt. Die Maßnahme wird insgesamt mit 24.000 € bezuschusst, die angesetzten 500 € stellen lediglich die noch offene Restzahlung dar. Die Restzahlung kann nach erfolgreicher Durchführung der Erfolgskontrolle seitens der Bezirksregierung Münster ausgezahlt werden.

 

Derzeit befinden sich weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Vorbereitung (u.a. die Durchgängigkeit am Umlaufbauch bei Haus Ittlingen). Inwiefern weitere Maßnahmen mit Ersatzgeld in 2024 unterstützt werden können, hängt von Planungsstand, Planungsinhalt und zur Verfügung stehendem Ersatzgeld ab.

 

Zu 2.1 Obstgehölzaktion

Für die alljährlich stattfindende Vergabe von Obstgehölzen ist wiederum ein Betrag von 25.000 € vorgesehen.

 

Zu 2.2 Biotoppflegemaßnahmen

Um kurzfristig auf derzeit noch nicht konkret geplante Maßnahmen (überwiegend in Schutzgebieten) reagieren zu können, werden Mittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.

 

Zu 2.3 Heckenprogramm

Mit Beendigung des europäischen ELER-Förderprogramms wurde bereits für das Heckenprogramm in 2023 ein Betrag von 70.000 € aus Ersatzgeld erforderlich, um die entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Da derzeit noch nicht absehbar ist, ob der Wegfall der ELER-Mittel durch das landeseigene FöNa-Programm aufgefangen wird, wird vorsorglich erneut ein Eigenanteil von 70.000 € für die Durchführung des Heckenprogramms eingestellt.

 

Zu 3.1 Beweidungsprojekt Borkenberge

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird Ersatzgeld zurückgestellt für eine eventuell erforderliche Beteiligung (Eigenanteil) am Beweidungsprojekt Borkenberge. Wahrscheinlich ist ein Eigenanteil in dieser Größenordnung nicht erforderlich, jedoch wird sicherheitshalber ein entsprechender finanzieller Puffer zurückgehalten, da die Klärung der Finanzierbarkeit zwischen Landesumweltministerium und Deutscher Bundesstiftung Umwelt noch nicht abschließend geklärt ist.

 

Zu 3.2 Grundstückserwerb

Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 475.000 € gebildet.

Aus 2023 liegen noch Verbindlichkeiten aus Flächenerwerbszusagen der Vergangenheit aus Maßnahmen der Flurbereinigung in Höhe von ca. 600.000 € vor, für die mit der WBC eine Ratenzahlung von jährlich 300.000 € vorgesehen ist. Zusätzlich sind Grundstückskäufe in einer Größenordnung von ca. 300.000 € mit der Flurbereinigung Bezirksregierung Münster in der Vorbereitung. Für diesen Flächenerwerb soll eine 50%ige Förderung aus FöNa-Mitteln des Landes NRW beantragt werden, eine gesicherte Förderzusage steht noch aus. In 2023 wurde eine Fläche im Umfeld der Burg Vischering im Naturschutzgebiet „Steverauen nördlich Lüdinghausen“ zu 25.000 € erworben, deren Zahlung in 2024 noch zu erfolgen hat.

 

Zu 3.3 Baumpflanzungen

In Zusammenarbeit mit der Abteilung 66 – Straßenbau- und unterhaltung erfolgen an den Kreisstraßen im Bereich der vorhandenen Baumreihen/Alleen Baumbestandsverdichtungen. Bäume, die durch Alter, Trockenheit bzw. Krankheit ausgefallen sind sollen ersetzt werden, in bereits bestehenden Lücken werden neue Bäume gepflanzt. Ziel ist die Erhaltung der Baumbestände zum Schutz des Klimas mit gleichzeitiger Schaffung von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie die Aufwertung des Landschaftsbildes. Jährlich sollen ca. 150 Bäume entlang von Kreisstraßen gepflanzt werden.

 

Zu 3.4 Sonstige Maßnahmen

Für derzeit noch nicht konkret absehbare Maßnahmen wird ein finanzieller Puffer in Höhe von 50.000 € gebildet.

 

Gemäß § 31 Abs. 4 LNatSchG sind die eingenommenen Ersatzgelder spätestens nach vier Jahren zu verwenden, ansonsten sind diese an die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung weiterzuleiten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Ersatzgeldverwendung in 2024 kann eine Weiterleitung an die Höhere Naturschutzbehörde vermieden werden.

 

 

III. Auswirkungen/Zusammenhänge (Klima, Finanzen, Personal, IT)

Grundsätzlich haben die Naturschutzmaßnahmen aus den Ersatzgeldern positive Auswirkungen auf das Klima und den Klimaschutz. Zudem besteht eine Belastung des Kreishaushaltes durch die Maßnahmen aus den Ersatzgeldern nicht. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal. Des Weiteren bestehen keine zusätzlichen Anforderungen an die IT.