Betreff
VI. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-1132
Aktenzeichen
22.51.24-004
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte „VI. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld" (Anlage 1) wird beschlossen.

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld ist gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 77 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel unter anderem aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Forderung nach Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Beschaffung spezieller Entgelte findet ihre Grenze darin, dass die Entgelte „soweit vertretbar und geboten" zu erheben sind. Hierzu zählt auch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren, soweit im Einzelfall nicht davon abgewichen werden kann. Damit eine kostendeckende Gebührenkalkulation gewährleistet werden kann, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebührensatzung bzw. des Gebührentarifes notwendig.

 

Die zurzeit geltende Allgemeine Gebührensatzung inkl. Gebührentarif des Kreises Coesfeld vom 19.06.2013 in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 08.12.2022, in Kraft getreten am 01.01.2023, enthält Regelungen/Gebührentarife, die zum Teil nicht mehr aktuell sind und somit einiger Änderungen bedürfen.

 

Die Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung beruht auf eine zwischenzeitliche Änderung des Gebührengesetzes NRW und dient zur Klarstellung der Regelung über die Entstehung der Gebührenschuld insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung (automatisierte Erstellung von Verwaltungsakten, Abwicklung von Amtshandlungen über das Verwaltungsportal etc.).

 

Die erforderlichen Änderungen zum Gebührentarif (Anhebungen, Aufhebungen, redaktionelle Anpassungen) sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) farblich „rot“ gekennzeichnet und werden dort im Einzelnen begründet.

 

Die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld sowie die Tarifstellen des Gebührentarifs werden entsprechend der beigefügten Anlage 1 „VI. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld" angepasst.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld inklusive des Gebührentarifs wirkt sich mit in Kraft treten der Satzung auf die Ergebnisrechnung des Kreises Coesfeld aus. Aufwendungen, die sich aus den jeweiligen Amtshandlungen ergeben, werden durch Erträge aus dem Gebührenaufkommen gedeckt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages. Der Kreisausschuss ist gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW und der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 f) KrO NRW zuständig.

 

Anlagen

Anlage 1: VI. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld

Anlage 2: Synopse - Änderungen zum Gebührentarif