Betreff
(Solar-)Beleuchtung an Bushaltestellen im Außenbereich
Vorlage
SV-10-1133
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Sachdarstellung

 

Der ZVM Bus wurde zurückgehend auf einen Antrag der FDP-Kreistagsfraktion (SV-09-1393) seinerzeit gebeten, das Thema „(Solar-)Beleuchtung an Bushaltestellen im Außenbereich“ aufzubereiten.

 

Grundsätzlich sind für die bauliche Gestaltung der Haltestellen die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig (Städte und Gemeinden, Kreise und Straßen.NRW) und für die Ausstattung der Haltestellen die Städte und Gemeinden. Die Haltestellenmasten (inklusive des Zielauslegers mit dem H-Symbol) und die Fahrplaninformationen werden von den jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen bereitgestellt und gepflegt. Somit fällt die Ausstattung der Haltestellen mit Beleuchtungselementen in der Regel in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden und ist hier wegen der notwendigen Pflege der Einrichtungen auch sinnvoll verortet.

 

Fachlich gesehen verbessert eine Beleuchtung der Haltestelle deren Aufenthaltsqualität und erhöht das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste. Zusätzlich unterstützt eine Beleuchtung die Orientierung sowohl für den Fahrgast als auch für das Fahrpersonal der Busse. Die Beleuchtung kann über das Stromnetz oder autark über eine Solarbeleuchtung erfolgen. Wenn sich die Haltestelle abseits des Stromnetzes befindet, würde die Ausleuchtung aufgrund der hohen Erdarbeits- und Kabelverlegungskosten zu hohen Kosten führen. Alternativ dazu kann eine LED-Solar-Beleuchtung die hohen Kosten für den Anschluss ans Stromnetz vermeiden und die Bushaltestelle ausreichend beleuchten. Hierfür werden das Solarmodul, die Lade- und Steuerungstechnik (u.a. Zeitschaltuhr, Bewegungsmelder oder adaptive Beleuchtung), der Akku und das Beleuchtungselement benötigt und verbaut. Die Anforderungen an diese Systeme sind hoch: das Solarmodul muss passend installiert werden und der Akku muss genug Energie speichern können, um die Beleuchtung auch nach mehreren Schlecht-Wetter-Tagen und bei niedrigen Temperaturen langfristig und ausreichend sicher zu stellen. Ein nicht unerheblicher Faktor ist – die aus anderen Projekten berichtete – hohe Anfälligkeit der Anlagen für Diebstahl und Vandalismus, so dass eine Montage in großer Höhe empfohlen wird.

 

Eine flächendeckende Ausstattung von Haltestellen mit Beleuchtungseinheiten oder ein solches Programm im Münsterland ist nicht bekannt und nach hiesiger Meinung auch nicht zielführend und erforderlich. Aus kommunaler Initiative oder privatem Engagement heraus sind lokal gleichwohl einige Einzelmaßnahmen bekannt, um insbesondere an ausgewählten Gefahrenstellen für eine bessere Beleuchtung zu sorgen (beispielsweise in Dülmen).

 

Das Thema Beleuchtung von Haltestellen im Außenbereich wurde in mehreren Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten im Münsterland immer wieder diskutiert. Im Jahr 2021 hat beispielsweise die Stadt Ahlen den Einsatz von Beleuchtungselementen an Haltestellen konzipiert, aber letztendlich eine flächendeckende Ausstattung verworfen, unter anderem mit einem Hinweis auf die Diebstahlgefahr. Stattdessen sollten an einzelnen Haltestellen, an denen ein besonderer Bedarf gesehen wird, Beleuchtungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt werden. Im Kreis Warendorf wurde eine entsprechende Anfrage im Kreisausschuss zuständigkeitshalber an die Städte und Gemeinden verwiesen. Grundsätzlich ist die Ausstattung von Beleuchtungsanlagen an Haltestellen nach ÖPNVG § 12 unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Ansprechpartner ist hier der NWL, Abteilung Infrastrukturförderung.

 

Ein kreisweites/ münsterlandweites Konzept zur (flächendeckenden) Beleuchtung von Außenbereichs-Bushaltestellen wird seitens der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten. Im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden können vor Ort durch die jeweilige Kommune bei Bedarf sehr zielgerichtet ausgewählte Haltestellen entsprechend aufgerüstet werden. Ein interkommunaler Erfahrungsaustausch hierzu kann im „AK Mobilität Kreis Coesfeld“ auf Arbeitsebene erfolgen, um für die Thematik zu sensibilisieren und auf Fördermittelzugänge hinzuweisen.