Betreff
Endgültige Aufteilung der SGB II - Eingliederungsmittel 2024
Vorlage
SV-10-1137
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2024 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:

 

I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

(Fahrt- und Bewerbungskosten, Mobilitätsbeihilfen, Kinderbetreuung, Zertifikate / Nachweise, Arbeitsmittel/-kleidung / Ausrüstung, Förderung der Persönlichkeit)

 

164.125,00 €

II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung

(Vergabemaßnahmen [auch U25 & Geflüchtete], Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheine, Reha-Maßnahmen)

 

3.101.934,00 €

III. Leistungen zur berufl. Eingliederung

(Eingliederungszuschüsse, Förderung nach § 16e und i – inkl. Passiv-Aktiv-Transfer und § 16e a. F., Einstiegsgeld, Förderung der Selbstständigkeit, Einstiegsqualifizierung, Plus-Jobs)

 

1.378.444,29 €

IV. Bildungsgutscheine (inkl. § 16j SGB II, § 87a SGB III)

(Förderung d. berufl. Weiterbildung, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Bürgergeldbonus)

 

562.000,00 €

V. Freie Förderung § 16f SGB II

(Mobilitätsbeihilfen, die nicht aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden können)

 

100.000,00 €

VI. Sonderprogramm § 16h SGB II

(RETURN)

 

300.000,00 €

VII. Erstattung Dritter aus Vorjahren

 

5.000,00 €

Summe

5.611.503,29 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

 

 

I. Sachdarstellung

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II-Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

 

Der Bund befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung, die voraussichtlich im Februar 2024 enden wird. Auf Grund vorläufiger Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand Januar 2024) ist von einer Kürzung der Eingliederungsmittel um knapp 90.000,00 € für das Jobcenter Kreis Coesfeld auszugehen. Es wird angenommen, dass die endgültige Mittelhöhe nicht bzw. nur in sehr geringer Höhe von der vorläufigen Mittelhöhe abweichen wird. Eine Anpassung der Mittelverteilung auf die Teilbudgets anhand der vorläufigen Zahlen aus Januar 2024 ist erfolgt.

 

Bei der bisherigen Planung zur Verteilung der Eingliederungsmittel wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 650.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Finanzierung der Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die Finanzierung der erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. Die Summe der Umschichtung wurde im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund von erheblichen Tarifsteigerungen, aber insbesondere auch vor dem Hintergrund des deutlichen Zuwachses an Leistungsbeziehenden sowie den zusätzlichen Herausforderungen durch die Vermittlungsoffensive um 200.000,00 € erhöht. Gemäß der Meldung des Bundes aus Januar 2024 zur vorläufigen Mittelhöhe des Verwaltungskostenbudgets 2024 kann unter Berücksichtigung der Verteilungsmaßstäbe des Bundes voraussichtlich eine Erhöhung der Mittel um etwa 1.760.000,00 € für den Kreis Coesfeld erwartet werden.

 

Nach den vorläufigen Zahlen aus Januar 2024 stehen dem Jobcenter Kreis Coesfeld für das Jahr 2024 voraussichtlich die folgenden Eingliederungsmittel zur Verfügung:

 

Eingliederungsmittel

Vorläufige    Höhe 2024

Endgültige                   Höhe 2023

a. Eingliederungsmittel aus dem Eingliederungstitel gem. EinglMV

5.789.059,00 €

5.879.555,00 €[1]

+ Rückerstattung aus Überzahlungen

30.000,00 €

13.000,00 €

- Umschichtung 2024

- 650.000,00 €

-450.000,00 €

Gesamte Mittel Eingliederungstitel

5.169.059,00 €

5.442.555,00 €

b. Eingliederungsmittel aus zusätzlichen Titeln

442.444,29 €

346.122,00 €

- Passiv-Aktiv-Transfer

300.000,00 €

200.000,00 €

- Förderung nach § 16e alte Fassung

142.444,29 €

146.122,00 €

Gesamte vorhandene Eingliederungsmittel

5.611.503,29 €

5.788.677,00 €

 

Um Veränderungen zum Vorjahr nachvollziehen zu können, ist im Folgenden die endgültige Mittelverteilung auf die Teilbudgets für das Jahr 2023 im Vergleich zur vorläufigen Verteilung für das Jahr 2024 (Stand Januar 2024) dargestellt:

 

Teilbudgets

Vorläufige Verteilung 2024

Endgültige Verteilung 2023

I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

(Fahrt- und Bewerbungskosten, Mobilitätsbeihilfen, Kinderbetreuung, Zertifikate / Nachweise, Arbeitsmittel/-kleidung / Ausrüstung, Förderung der Persönlichkeit)

164.125,00 €

160.400,00 €

II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung

(Gruppenmaßnahmen Vergabe [auch U25 und Geflüchtete], Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, Reha-Maßnahmen)

3.101.934,00 €

3.102.155,00 €

III. Leistungen zur berufl. Eingliederung

(Eingliederungszuschüsse, Förderung nach § 16e und i – inkl. Passiv-Aktiv-Transfer und § 16e a. F., Einstiegsgeld, Förderung der Selbstständigkeit, Einstiegsqualifizierung, Plus-Jobs)

1.378.444,29 €

1.240.122,00 €

IV. Bildungsgutschein (inkl. § 16j SGB II, § 87a SGB III)

(Förderung d. berufl. Weiterbildung, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Bürgergeldbonus)

562.000,00 €

789.000,00 €

V. Freie Förderung § 16f SGB II

(Mobilitätsbeihilfen, die nicht aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden können)

100.000,00 €

173.000,00 €

VI. Sonderprogramm § 16h SGB II

(RETURN)

300.000,00 €

300.000,00 €

VII. Erstattung Dritter aus Vorjahren

5.000,00 €

24.000,00 €

Summe

5.611.503,29 €

5.788.677,00 €

 

Mit der Umsetzung der Vermittlungsoffensive NRW kommt es zu einer deutlich anderen Schwerpunktsetzung als bei der bisherigen Umsetzung des Bürgergeldes. Es stehen zeitnahe Integrationen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund - Qualifizierungen sollen parallel zur Beschäftigung erfolgen. Dies spiegelt sich auch in der Mittelverteilung auf die Teilbudgets wider. Die im letzten Jahr erhöhte Position „IV. Bildungsgutscheine“ wurde deutlich verringert. Im Gegensatz dazu wurden die Mittel für das Teilbudget „III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung“ erhöht – hiermit können Vermittlungschancen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beispielsweise durch Lohnkostenzuschüsse erhöht werden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO



[1] Inkl. zusätzlicher Mittel für Ukrainer/innen i. H. v. 184.925 €.