Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2024 –
vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
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Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den
Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
I. Sachdarstellung
Die Finanzierung der Kosten für die
berufliche Eingliederung von SGB II-Leistungsberechtigten obliegt gemäß den
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich
dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für
Arbeitssuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus
trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch
hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Der Bund befindet sich derzeit in der
vorläufigen Haushaltsführung, die voraussichtlich im Februar 2024 enden wird. Auf Grund
vorläufiger Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand Januar
2024) ist von einer Kürzung der Eingliederungsmittel um knapp 90.000,00 € für
das Jobcenter Kreis Coesfeld auszugehen. Es wird angenommen, dass die
endgültige Mittelhöhe nicht bzw. nur in sehr geringer Höhe von der vorläufigen
Mittelhöhe abweichen wird. Eine Anpassung der Mittelverteilung auf die
Teilbudgets anhand der vorläufigen Zahlen aus Januar 2024 ist erfolgt.
Bei der bisherigen Planung zur
Verteilung der Eingliederungsmittel wurde bereits eine Umschichtung zur
Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 650.000 € eingeplant.
Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn
das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht,
um sowohl die Finanzierung der Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in
den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und
Leistungssachbearbeitung, als auch die Finanzierung der erwarteten tariflichen
Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. Die Summe
der Umschichtung wurde im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund von erheblichen
Tarifsteigerungen, aber insbesondere auch vor dem Hintergrund des deutlichen
Zuwachses an Leistungsbeziehenden sowie den zusätzlichen Herausforderungen
durch die Vermittlungsoffensive um 200.000,00 € erhöht. Gemäß der Meldung des
Bundes aus Januar 2024 zur vorläufigen Mittelhöhe des Verwaltungskostenbudgets
2024 kann unter Berücksichtigung der Verteilungsmaßstäbe des Bundes voraussichtlich
eine Erhöhung der Mittel um etwa 1.760.000,00 € für den Kreis Coesfeld erwartet
werden.
Nach den vorläufigen Zahlen aus Januar
2024 stehen dem Jobcenter Kreis Coesfeld für das Jahr 2024 voraussichtlich die
folgenden Eingliederungsmittel zur Verfügung:
Eingliederungsmittel |
Vorläufige Höhe 2024 |
Endgültige
Höhe 2023 |
a. Eingliederungsmittel aus dem
Eingliederungstitel gem. EinglMV |
5.789.059,00 € |
5.879.555,00 €[1] |
+ Rückerstattung aus Überzahlungen |
30.000,00 € |
13.000,00 € |
- Umschichtung 2024 |
- 650.000,00 € |
-450.000,00 € |
Gesamte Mittel Eingliederungstitel |
5.169.059,00 € |
5.442.555,00 € |
b. Eingliederungsmittel aus
zusätzlichen Titeln |
442.444,29 € |
346.122,00 € |
- Passiv-Aktiv-Transfer |
300.000,00 € |
200.000,00 € |
- Förderung nach § 16e alte
Fassung |
142.444,29 € |
146.122,00 € |
Gesamte vorhandene Eingliederungsmittel |
5.611.503,29 € |
5.788.677,00 € |
Um Veränderungen zum Vorjahr
nachvollziehen zu können, ist im Folgenden die endgültige Mittelverteilung auf
die Teilbudgets für das Jahr 2023 im Vergleich zur vorläufigen Verteilung für
das Jahr 2024 (Stand Januar 2024) dargestellt:
Teilbudgets |
Vorläufige Verteilung 2024 |
Endgültige Verteilung 2023 |
I.
Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget (Fahrt- und Bewerbungskosten,
Mobilitätsbeihilfen, Kinderbetreuung, Zertifikate / Nachweise,
Arbeitsmittel/-kleidung / Ausrüstung, Förderung der Persönlichkeit) |
164.125,00 € |
160.400,00 € |
II.
Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung (Gruppenmaßnahmen Vergabe [auch U25
und Geflüchtete], Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, Reha-Maßnahmen) |
3.101.934,00 € |
3.102.155,00 € |
III. Leistungen
zur berufl. Eingliederung (Eingliederungszuschüsse, Förderung
nach § 16e und i – inkl. Passiv-Aktiv-Transfer und § 16e a. F.,
Einstiegsgeld, Förderung der Selbstständigkeit, Einstiegsqualifizierung,
Plus-Jobs) |
1.378.444,29 € |
1.240.122,00 € |
IV. Bildungsgutschein
(inkl. § 16j SGB II, § 87a SGB III) (Förderung d. berufl. Weiterbildung,
Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Bürgergeldbonus) |
562.000,00 € |
789.000,00 € |
V. Freie
Förderung § 16f SGB II (Mobilitätsbeihilfen, die nicht aus
dem Vermittlungsbudget finanziert werden können) |
100.000,00 € |
173.000,00 € |
VI.
Sonderprogramm § 16h SGB II (RETURN) |
300.000,00 € |
300.000,00 € |
VII. Erstattung Dritter aus Vorjahren |
5.000,00 € |
24.000,00 € |
Summe |
5.611.503,29 € |
5.788.677,00 € |
Mit der Umsetzung der Vermittlungsoffensive NRW kommt es zu einer
deutlich anderen Schwerpunktsetzung als bei der bisherigen Umsetzung des
Bürgergeldes. Es stehen zeitnahe Integrationen in den Arbeitsmarkt im
Vordergrund - Qualifizierungen sollen parallel zur Beschäftigung erfolgen. Dies
spiegelt sich auch in der Mittelverteilung auf die Teilbudgets wider. Die im
letzten Jahr erhöhte Position „IV. Bildungsgutscheine“ wurde deutlich
verringert. Im Gegensatz dazu wurden die Mittel für das Teilbudget „III. Leistungen
zur beruflichen Eingliederung“ erhöht – hiermit können Vermittlungschancen der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beispielsweise durch Lohnkostenzuschüsse
erhöht werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO