Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Petition des „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt!“ vom
10.01.2024 (Anlage 1) wird abgelehnt.
Demgegenüber wird der von der FMO GmbH beschriebene Weg der Transformation des Flughafens zu mehr Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit begrüßt.
I.
Sachdarstellung
Das „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg
jetzt" hat am 10.01.2024 die als Anlage 1 beigefügte Petition beim Landrat
des Kreises Steinfurt eingereicht. Die Petition wurde online und per Postkarten
von 3.038 Personen aus der Region unterzeichnet und richtet sich an „die
Gesellschafter des FMO und die Aufsichtsratsvorsitzenden Katharina Pötter (OB
Osnabrück), Dr. Martin Sommer (Landrat Kreis Steinfurt) und Markus Lewe (OB
Münster), an die Rats- und Kreistagsfraktionen der am FMO beteiligten
Kommunen“.
Überreicht wurde die Petition von den
Herren Dr. Jürgen Kemper, Axel Stoffers und Ralph Griesinger. Verantwortlich
für die Petenten zeichnet Herr Dr. Jürgen Kemper, Zum Guten Hirten 21a, 48155
Münster.
Die Petition wendet sich an die
Gesellschafter, „die Aufsichtsratsvorsitzenden“ und die Rats- und
Kreistagsfraktionen. Somit ist die Petition als Anregung an den Kreistag
auszulegen.
Der Inhalt der Anregung kann der
Anlage 1 entnommen werden. Die Unterschriftenliste ist als Anlage 2
beigefügt.
Gem. § 21 KrO NRW hat jede Einwohnerin
oder jeder Einwohner des Kreises, die oder der seit mindestens drei Monaten in
dem Kreis wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich […] mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises
an den Kreistag zu wenden. Nach § 21 Abs. 2 KrO NRW in Verbindung mit § 18 der
Hauptsatzung für den Kreis Coesfeld für die Erledigung von Anregungen und
Beschwerden nach § 21 KrO NRW der Kreisausschuss zuständig, soweit die
Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit des Kreistages oder des Landrates
fällt. Ist der Kreisausschuss nicht zuständig, überweist er die Anregung zur
Erledigung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Für eine ausführliche Sachdarstellung
zu den Finanzierungskonzepten 1.0 und 2.0 des FMO sowie zu den Corona-bedingten
Eigenkapitalzuführungen wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0660 verwiesen. In
dieser Sitzungsvorlage wird zudem das Gutachten zur Weiterentwicklung des FMO
erläutert und als Anlage die Kurzfassung des „Gutachtens zu den Optionen der
Weiterentwicklung des FMO“ vom 24.05.2022 beigefügt. Das vollständige Gutachten
wurde den Fraktionsvorsitzenden zur vertraulichen Verwendung persönlich
übersandt.
Im Ergebnis wurde im Gutachten zur
Weiterentwicklung des FMO eine Transformation des FMO im Sinne einer
Neuaufstellung der wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingung unter
Beibehaltung des kommerziellen Linien- und Ferienflugverkehrs als erforderlich
angesehen. Eine als Alternative geprüfte Einstellung des Flughafenbetriebs des
FMO-Konzerns würde nach Ansicht der Gutachter demgegenüber zu direkten
negativen Auswirkungen aufgrund hoher Einmalkosten von ca. 95 Mio. Euro
für Darlehensrückzahlungsverpflichtungen, Bürgschaften für kvw-Versorgungsausgleiche
und Verluste der Gesellschafterdarlehen führen. Auch würde sich das
Passagieraufkommen vornehmlich zum Flughafen Düsseldorf verlagern. Der
FMO-Aufsichtsrat sprach sich am 15.09.2022 einstimmig für die Umsetzung des
Transformationsszenarios aus und lehnte die geprüfte Alternative ab.
Entgegen der Gutachterprognosen
erholte sich der FMO früher von dem Corona-bedingten Einbruch der
Passagierzahlen. Der FMO erzielte im letzten Jahr mit ca. 991.000 Passagieren
ein Passagierwachstum von 19 Prozent und ist damit einer der wenigen Flughäfen
in Deutschland, die bereits 2023 wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben.
Im laufenden Jahr 2024 wird – nach den derzeit vorliegenden Slotanmeldungen -
auf diesem bereits hohen Niveau ein weiteres Wachstum von 18 Prozent erwartet.
Wirtschaftlich konnte die FMO GmbH
bereits im Jahre 2022 - nach Überwindung
der Corona-Krise - ein positives Betriebsergebnis (EBITDA) erzielen, d.h. die
Kosten des laufenden Betriebs konnten durch die Umsatzerlöse gedeckt werden. Im
vergangenen Jahr 2023 konnte sogar ein positives Bilanzergebnis
(Jahresüberschuss) erzielt werden.
Der FMO als Infrastruktur arbeitet
bereits nahezu CO2-neutral, die jährlichen Emissionen betragen gerade einmal
250 t. Eine Schließung des FMO würde laut Gutachten sogar zu einer
Verschlechterung der Klimabilanz führen, da der CO2-Verbrauch durch die dann
notwendigen längeren Anreisewege die CO2-Einsparungen, die mit einer Schließung
des FMO einhergehen, übersteigt. Zudem soll auf der ehemals für eine
Verlängerung der Start- und Landebahn erworbenen Fläche von 70 ha die
größte Photovoltaikanlage in NRW errichtet werden. Ein entsprechender
Grundsatzbeschluss der Belegenheitskommune Stadt Greven zum Start des
kommunalen Bebauungsplanverfahrens ist kürzlich erfolgt.
Die Aussagen und Bewertungen der
Petition werden nicht geteilt, sodass sich daraus kein weiterer Handlungsbedarf
ergibt. Es wird daher vorgeschlagen, die Anregung abzulehnen. Die Notwendigkeit
für die Ausübung eines Weisungsrechtes des Kreistages gegenüber den Vertretern
in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH ergibt sich ebenfalls nicht.
Die Petenten sind im Nachgang über die
Entscheidung zu der Anregung zu informieren.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Petition des „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt!“ vom
10.01.2024 wird zugestimmt.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses
ergibt sich aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 der Hauptsatzung des Kreistages des
Kreises Coesfeld in der aktuell geltenden Fassung.