Betreff
Anregung nach § 21 KrO NRW - Petition des "Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt!" vom 10.01.2024
Vorlage
SV-10-1142
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Petition des „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt!“ vom 10.01.2024 (Anlage 1) wird abgelehnt.

 

Demgegenüber wird der von der FMO GmbH beschriebene Weg der Transformation des Flughafens zu mehr Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit begrüßt.

I. Sachdarstellung

Das „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt" hat am 10.01.2024 die als Anlage 1 beigefügte Petition beim Landrat des Kreises Steinfurt eingereicht. Die Petition wurde online und per Postkarten von 3.038 Personen aus der Region unterzeichnet und richtet sich an „die Gesellschafter des FMO und die Aufsichtsratsvorsitzenden Katharina Pötter (OB Osnabrück), Dr. Martin Sommer (Landrat Kreis Steinfurt) und Markus Lewe (OB Münster), an die Rats- und Kreistagsfraktionen der am FMO beteiligten Kommunen“.

 

Überreicht wurde die Petition von den Herren Dr. Jürgen Kemper, Axel Stoffers und Ralph Griesinger. Verantwortlich für die Petenten zeichnet Herr Dr. Jürgen Kemper, Zum Guten Hirten 21a, 48155 Münster.

 

Die Petition wendet sich an die Gesellschafter, „die Aufsichtsratsvorsitzenden“ und die Rats- und Kreistagsfraktionen. Somit ist die Petition als Anregung an den Kreistag auszulegen.

 

Der Inhalt der Anregung kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Unterschriftenliste ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Gem. § 21 KrO NRW hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner des Kreises, die oder der seit mindestens drei Monaten in dem Kreis wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich […] mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Nach § 21 Abs. 2 KrO NRW in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung für den Kreis Coesfeld für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 21 KrO NRW der Kreisausschuss zuständig, soweit die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit des Kreistages oder des Landrates fällt. Ist der Kreisausschuss nicht zuständig, überweist er die Anregung zur Erledigung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.

 

Für eine ausführliche Sachdarstellung zu den Finanzierungskonzepten 1.0 und 2.0 des FMO sowie zu den Corona-bedingten Eigenkapitalzuführungen wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0660 verwiesen. In dieser Sitzungsvorlage wird zudem das Gutachten zur Weiterentwicklung des FMO erläutert und als Anlage die Kurzfassung des „Gutachtens zu den Optionen der Weiterentwicklung des FMO“ vom 24.05.2022 beigefügt. Das vollständige Gutachten wurde den Fraktionsvorsitzenden zur vertraulichen Verwendung persönlich übersandt.

 

Im Ergebnis wurde im Gutachten zur Weiterentwicklung des FMO eine Transformation des FMO im Sinne einer Neuaufstellung der wirtschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingung unter Beibehaltung des kommerziellen Linien- und Ferienflugverkehrs als erforderlich angesehen. Eine als Alternative geprüfte Einstellung des Flughafenbetriebs des FMO-Konzerns würde nach Ansicht der Gutachter demgegenüber zu direkten negativen Auswirkungen aufgrund hoher Einmalkosten von ca. 95 Mio. Euro für Darlehensrückzahlungsverpflichtungen, Bürgschaften für kvw-Versorgungsausgleiche und Verluste der Gesellschafterdarlehen führen. Auch würde sich das Passagieraufkommen vornehmlich zum Flughafen Düsseldorf verlagern. Der FMO-Aufsichtsrat sprach sich am 15.09.2022 einstimmig für die Umsetzung des Transformationsszenarios aus und lehnte die geprüfte Alternative ab.

 

Entgegen der Gutachterprognosen erholte sich der FMO früher von dem Corona-bedingten Einbruch der Passagierzahlen. Der FMO erzielte im letzten Jahr mit ca. 991.000 Passagieren ein Passagierwachstum von 19 Prozent und ist damit einer der wenigen Flughäfen in Deutschland, die bereits 2023 wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben. Im laufenden Jahr 2024 wird – nach den derzeit vorliegenden Slotanmeldungen - auf diesem bereits hohen Niveau ein weiteres Wachstum von 18 Prozent erwartet.

 

Wirtschaftlich konnte die FMO GmbH bereits im Jahre 2022 -  nach Überwindung der Corona-Krise - ein positives Betriebsergebnis (EBITDA) erzielen, d.h. die Kosten des laufenden Betriebs konnten durch die Umsatzerlöse gedeckt werden. Im vergangenen Jahr 2023 konnte sogar ein positives Bilanzergebnis (Jahresüberschuss) erzielt werden.

 

Der FMO als Infrastruktur arbeitet bereits nahezu CO2-neutral, die jährlichen Emissionen betragen gerade einmal 250 t. Eine Schließung des FMO würde laut Gutachten sogar zu einer Verschlechterung der Klimabilanz führen, da der CO2-Verbrauch durch die dann notwendigen längeren Anreisewege die CO2-Einsparungen, die mit einer Schließung des FMO einhergehen, übersteigt. Zudem soll auf der ehemals für eine Verlängerung der Start- und Landebahn erworbenen Fläche von 70 ha die größte Photovoltaikanlage in NRW errichtet werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss der Belegenheitskommune Stadt Greven zum Start des kommunalen Bebauungsplanverfahrens ist kürzlich erfolgt.

 

Die Aussagen und Bewertungen der Petition werden nicht geteilt, sodass sich daraus kein weiterer Handlungsbedarf ergibt. Es wird daher vorgeschlagen, die Anregung abzulehnen. Die Notwendigkeit für die Ausübung eines Weisungsrechtes des Kreistages gegenüber den Vertretern in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH ergibt sich ebenfalls nicht.

 

Die Petenten sind im Nachgang über die Entscheidung zu der Anregung zu informieren.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Petition des „Aktions-Bündnis FMO-Ausstieg jetzt!“ vom 10.01.2024 wird zugestimmt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt sich aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld in der aktuell geltenden Fassung.