Beschlussvorschlag:
1.
Die bisherigen
Teilbündel COE 2a und COE 2b werden zum gemeinsamen Linienbündel COE 2
zusammengefasst.
2.
Die bisher zum
Teilbündel COE 2b gehörenden Linien 582 und R81 werden mit Linien der
Nachbaraufgabenträger Kreis Borken (Linie 582 zu BOR 10) und Kreis Steinfurt
(Linie R81 zu ST 6) zusammengefasst und in die entsprechenden Bündel
verschoben.
3.
Der dargestellten
Vorgehensweise sowie den in der Vorlage dargestellten Anpassungen des
Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe wird zugestimmt.
4.
Der Landrat wird
beauftragt, das zweistufige wettbewerbliche Verfahren durchzuführen.
I. Sachdarstellung
In der Sitzung des Kreistags am 03.04.2019 wurden das
Linienbündelungskonzept sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 3.
Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen (SV-9-1342). Dieses
umfasst die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als COE 1 zugeordnet worden sind.
Für die
Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben- sondern auch in
der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden
vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.
Im Jahr 2024
laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der 5 Regionallinien 552, 580, 581,
589 und 771 aus. Diese Linien bilden bisher die Linienbündel 2a und 2b und
sollen künftig zu einem Linienbündel COE 2 zusammengefasst werden, für das am 01.11.2024
die Betriebsaufnahme erfolgt.
Für das neue
Bündel COE 2 wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien
2034 angestrebt.
Für die
anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind grundsätzlich keine Angebotsanpassungen vorgesehen. Für die einzelnen
Linien werden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der
künftigen Bedienung enthalten.
Die Abstimmungen
mit den betroffenen Städten und Gemeinden erfolgen parallel zum jetzt
angestoßenen wettbewerblichen Verfahren. Eventuelle Anpassungen (z.B.
Streichung nicht benötigter Fahrten), die sich im Laufe der Beratungen und
Abstimmungen ergeben, würden entsprechend mitgeteilt und in den
Liniensteckbriefen abgebildet.
Die
Liniensteckbriefe werden momentan erarbeitet und zu den Beratungen in den
Gremien rechtzeitig nachgereicht.
Linie 552 Dülmen
– Appelhülsen – Bösensell – Münster
Status Quo
Die Linie 552 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Buldern und Dülmen
ausgerichtet. Es gibt aber auch Regionalverbindungen von/nach Münster, die die
Gebiete abseits der Bahnstrecke erschließen.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. [HA1] Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert
werden.
Linie 580 Coesfeld
– Dülmen
Status Quo
Die Linie 580 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Coesfeld und Dülmen
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten
Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten
des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. [HA2] Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert
werden.
Derzeit mit den
Kommunen diskutierte Angebotsverbesserungen können auch nach Vergabe noch im
Rahmen von Zu- und Abbestellungen umgesetzt werden. Die Angebotsmaßnahmen
hätten bei dieser Vorgehensweise schon vor ihrer Bestellung ein Preisschild.
Linie 581 Osterwick
– Coesfeld
Status Quo
Die Linie 581 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Osterwick und Coesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird grundsätzlich
unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss
kurzfristig reagiert werden.
Linie 589 Billerbeck
– Holtwick – Billerbeck
Status Quo
Die Linie 589 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Billerbeck, Holtwick
und Osterwick ausgerichtet.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs
muss kurzfristig reagiert werden.
Linie 771 Holtwick
– Osterwick – Darfeld – Altenberge
Status Quo
Die Linie 771
bietet einzelne Fahrten zwischen Holtwick, Osterwick, Darfeld und Altenberge
dar.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Die zuvor noch
zum Linienbündel COE 2b gehörenden Linien 582 und R81 werden mit Linien der
Nachbaraufgabenträger Kreis Borken (Linie 582) und Kreis Steinfurt (Linie R81)
zu neuen gemeinsamen Linien zusammengelegt. Der überwiegende Leistungsanteil
der neuen Linien liegt im jeweiligen Nachbarkreis, sodass die Linienabschnitte
in die Bündel BOR 10 bzw. ST 6 verschoben werden.
Zu den Linien 582
und R81 im Einzelnen:
Linie 582 Coesfeld
– Legden
Das Angebot
verschmilzt mit der bestehenden Linie 781 zur neuen Linie 781 (Coesfeld –
Legden – Ahaus – Gronau) als Teil des Bündels BOR 10. Damit ist wieder eine
durchgängige Verbindung von Coesfeld nach Gronau ohne Umstieg in Legden
möglich.
Den Wünschen des
Kreises Coesfeld Rechnung tragend und den starken Schülerverkehr zwischen
Legden und Coesfeld berücksichtigend, hat der Kreis Borken diese Linie
ausgeschrieben.
Die heutige Linie
582 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Legden und
Coesfeld ausgerichtet und wird auch als Linie 781 diese Funktion behalten.
Linie R81 Coesfeld
– Burgsteinfurt
Das Angebot geht über
in die erweiterte Linie R80 (Coesfeld – Burgsteinfurt – Rheine) des Bündels ST
10.
Hintergrund
ist, dass im Rahmen des vom ZVM betreuten Projektes „Mobiles Münsterland“ die
Potenziale einer Schnellbusverbindung Coesfeld – Burgsteinfurt – Rheine geprüft
wurden und im Ergebnis die Einrichtung einer solchen starken Achse befürwortet wurde.
Status Quo
Die Linie R81
stellt eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Burgsteinfurt dar. Die
R81 wurde in 2009 gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt erstmals ausgeschrieben.
Das Angebot auf dem Linienabschnitt Coesfeld – Burgsteinfurt wird grundsätzlich
beibehalten.
Die Linie R81 ist
noch bis zum Ende ihrer bestehenden Genehmigung (31.12.2025) vergeben und bis
dahin anteilig von den Kreisen Coesfeld und Steinfurt finanziert.
Geplantes
Konzept:
Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Durchführung der
Verfahren:
Für die
Neuvergabe der Konzessionen der Linien des neuen Linienbündels COE 2 wird der
Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der
Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen drei Monate Zeit,
eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer
Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Ziel des ersten
Verfahrensschrittes ist es, eigenwirtschaftliche Anträge von
Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Zahlungen erforderlich sind.
Sollten keine eigenwirtschaftlichen
Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das
Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Für das
Linienbündel COE 2 wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen
Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes
beschlossen werden.
Die Vorgaben der
Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der
„Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden.
Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und
entsprechend zu finanzieren.
II. Entscheidungsalternativen
Das zweistufige
wettbewerbliche Verfahren wird nicht durchgeführt. Die Folge wäre, dass es kein
Busangebot mehr gäbe, da eigenwirtschaftliche Anträge im gegenwärtigen
Marktumfeld nicht zu erwarten sind.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Sämtliche Linien, die nun zur wettbewerblichen Vergabe anstehen, werden aktuell vom Kreis finanziert (gemeinwirtschaftlich).
Eventuelle Mehrkosten des
Linienbündel COE 2 ab November 2024 werden erst nach Durchführung des
Wettbewerbsverfahrens bezifferbar sein und ggf. für den Haushalt 2024 ff
veranschlagt werden. Aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse in
benachbarten Münsterlandkreisen und den derzeitigen Rahmenbedingungen ist mit
deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).