Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die Betriebsaufnahme von Linienbündeln im Jahr 2024; Linienbündel COE 2
Vorlage
SV-10-1145
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-LB COE 2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die bisherigen Teilbündel COE 2a und COE 2b werden zum gemeinsamen Linienbündel COE 2 zusammengefasst.

 

2.         Die bisher zum Teilbündel COE 2b gehörenden Linien 582 und R81 werden mit Linien der Nachbaraufgabenträger Kreis Borken (Linie 582 zu BOR 10) und Kreis Steinfurt (Linie R81 zu ST 6) zusammengefasst und in die entsprechenden Bündel verschoben.

 

3.         Der dargestellten Vorgehensweise sowie den in der Vorlage dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe wird zugestimmt.

 

4.         Der Landrat wird beauftragt, das zweistufige wettbewerbliche Verfahren durchzuführen.

I. Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Kreistags am 03.04.2019 wurden das Linienbündelungskonzept sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 3. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen (SV-9-1342). Dieses umfasst die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als COE 1 zugeordnet worden sind.

 

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben- sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

 

Im Jahr 2024 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der 5 Regionallinien 552, 580, 581, 589 und 771 aus. Diese Linien bilden bisher die Linienbündel 2a und 2b und sollen künftig zu einem Linienbündel COE 2 zusammengefasst werden, für das am 01.11.2024 die Betriebsaufnahme erfolgt.

 

Für das neue Bündel COE 2 wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien 2034 angestrebt.

 

Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind grundsätzlich keine Angebotsanpassungen vorgesehen. Für die einzelnen Linien werden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.

 

Die Abstimmungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden erfolgen parallel zum jetzt angestoßenen wettbewerblichen Verfahren. Eventuelle Anpassungen (z.B. Streichung nicht benötigter Fahrten), die sich im Laufe der Beratungen und Abstimmungen ergeben, würden entsprechend mitgeteilt und in den Liniensteckbriefen abgebildet.

 

Die Liniensteckbriefe werden momentan erarbeitet und zu den Beratungen in den Gremien rechtzeitig nachgereicht.

 

Linie 552              Dülmen – Appelhülsen – Bösensell – Münster

 

Status Quo

Die Linie 552 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Buldern und Dülmen ausgerichtet. Es gibt aber auch Regionalverbindungen von/nach Münster, die die Gebiete abseits der Bahnstrecke erschließen.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. [HA1] Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Linie 580              Coesfeld – Dülmen

 

Status Quo

Die Linie 580 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Coesfeld und Dülmen ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten, d.h. es wird der Fahrplan der letzten Vergabe gefordert. Die über dieses Angebot hinausgehenden, zusätzlichen Fahrten des derzeitigen Fahrplans gehören nicht zum geforderten Mindestangebot. [HA2] Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Derzeit mit den Kommunen diskutierte Angebotsverbesserungen können auch nach Vergabe noch im Rahmen von Zu- und Abbestellungen umgesetzt werden. Die Angebotsmaßnahmen hätten bei dieser Vorgehensweise schon vor ihrer Bestellung ein Preisschild.

 

Linie 581              Osterwick – Coesfeld

 

Status Quo

Die Linie 581 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Osterwick und Coesfeld ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Linie 589              Billerbeck – Holtwick – Billerbeck

 

Status Quo

Die Linie 589 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Billerbeck, Holtwick und Osterwick ausgerichtet.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten. Auf geänderte Belange des Schülerverkehrs muss kurzfristig reagiert werden.

 

Linie 771              Holtwick – Osterwick – Darfeld – Altenberge

 

Status Quo

Die Linie 771 bietet einzelne Fahrten zwischen Holtwick, Osterwick, Darfeld und Altenberge dar.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

 

Die zuvor noch zum Linienbündel COE 2b gehörenden Linien 582 und R81 werden mit Linien der Nachbaraufgabenträger Kreis Borken (Linie 582) und Kreis Steinfurt (Linie R81) zu neuen gemeinsamen Linien zusammengelegt. Der überwiegende Leistungsanteil der neuen Linien liegt im jeweiligen Nachbarkreis, sodass die Linienabschnitte in die Bündel BOR 10 bzw. ST 6 verschoben werden.

 

Zu den Linien 582 und R81 im Einzelnen:

 

Linie 582              Coesfeld – Legden

 

Das Angebot verschmilzt mit der bestehenden Linie 781 zur neuen Linie 781 (Coesfeld – Legden – Ahaus – Gronau) als Teil des Bündels BOR 10. Damit ist wieder eine durchgängige Verbindung von Coesfeld nach Gronau ohne Umstieg in Legden möglich.

 

Den Wünschen des Kreises Coesfeld Rechnung tragend und den starken Schülerverkehr zwischen Legden und Coesfeld berücksichtigend, hat der Kreis Borken diese Linie ausgeschrieben.

 

Die heutige Linie 582 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Legden und Coesfeld ausgerichtet und wird auch als Linie 781 diese Funktion behalten.

 

Linie R81              Coesfeld – Burgsteinfurt

 

Das Angebot geht über in die erweiterte Linie R80 (Coesfeld – Burgsteinfurt – Rheine) des Bündels ST 10.

 

Hintergrund ist, dass im Rahmen des vom ZVM betreuten Projektes „Mobiles Münsterland“ die Potenziale einer Schnellbusverbindung Coesfeld – Burgsteinfurt – Rheine geprüft wurden und im Ergebnis die Einrichtung einer solchen starken Achse befürwortet wurde.

 

Status Quo

Die Linie R81 stellt eine regionale Verbindung zwischen Coesfeld und Burgsteinfurt dar. Die R81 wurde in 2009 gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt erstmals ausgeschrieben. Das Angebot auf dem Linienabschnitt Coesfeld – Burgsteinfurt wird grundsätzlich beibehalten.

 

Die Linie R81 ist noch bis zum Ende ihrer bestehenden Genehmigung (31.12.2025) vergeben und bis dahin anteilig von den Kreisen Coesfeld und Steinfurt finanziert.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

 

Durchführung der Verfahren:

 

Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des neuen Linienbündels COE 2 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen drei Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist es, eigenwirtschaftliche Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Zahlungen erforderlich sind.

 

Sollten keine eigenwirtschaftlichen Anträge innerhalb der drei Monate eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Für das Linienbündel COE 2 wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der zukünftigen Bedienung enthalten und als Teil des Nahverkehrsplanes beschlossen werden.

 

Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der „Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Das zweistufige wettbewerbliche Verfahren wird nicht durchgeführt. Die Folge wäre, dass es kein Busangebot mehr gäbe, da eigenwirtschaftliche Anträge im gegenwärtigen Marktumfeld nicht zu erwarten sind.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Sämtliche Linien, die nun zur wettbewerblichen Vergabe anstehen, werden aktuell vom Kreis finanziert (gemeinwirtschaftlich).

 

Eventuelle Mehrkosten des Linienbündel COE 2 ab November 2024 werden erst nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bezifferbar sein und ggf. für den Haushalt 2024 ff veranschlagt werden. Aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse in benachbarten Münsterlandkreisen und den derzeitigen Rahmenbedingungen ist mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).


 [HA1]muss ich mit Helmut noch klären

 [HA2]muss ich mit Helmut noch klären